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I 003/2001 BVE 14. März 2001 49C
Interpellation
0899 Matti, Orpund (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.01.2001
Schwerverkehr durch die Dörfer im Seeland
Am 1. Januar 2001 trat das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der EU in Kraft. Bis 2004 dürfen Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von bis zu 34 Tonnen auf allen Schweizer Strassen verkehren. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit ein Kontingent für Fahrten mit 40 Tonnen. Ab dem 1. Januar 2005 ist dann in der ganzen Schweiz ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen auf allen Strassen zugelassen.
Das Tiefbauamt des Kantons Bern prüft die Tragfähigkeit von Kunstbauten und abrutschgefährdeter Strecken. Es erstellte eine Liste der Objekte und Strassenstrecken mit ungenügender Belastbarkeit.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) hat die entsprechenden Gewichtsbeschränkungen erlassen und publiziert.
Messungen haben nun ergeben, dass die Brücke der Autostrasse A6 über den Nidau- Büren-Kanal nur einer Maximalbelastung von 32 Tonnen standhält. Der zugelassene Schwerverkehr über 28 Tonnen wird zwischen Lyss und Brügg ab der Autobahnausfahrt Lyss-Nord über die Hauptstrasse durch die Dörfer Worben, Studen, Aegerten und Brügg, geleitet. Die betroffenen Gemeinden befürchten nun eine starke Zunahme des Schwerverkehrs durch ihre Dörfer.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gross ist der erwartete Mehrverkehr?
2. Wie steht es wirklich um die Sicherheit der Autostrassenbrücke A6 über den Nidau- Büren-Kanal?
3. Wann wird die Sanierung dieser Autostrassenbrücke durchgeführt?
4. Welche baulichen bzw. verkehrslenkenden Massnahmen können in der Zwischenzeit bis zur Sanierung der Autostrassenbrücke ergriffen werden?
5. Wie werden die betroffenen Gemeinden über das weitere Vorgehen informiert und einbezogen?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001
Antwort des Regierungsrates
2
Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1
Der zu erwartende Mehrverkehr ist schwierig abzuschätzen, da es sich um ein neues Ver- kehrssegment handelt, für das nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann.
Sobald sich das neue Verkehrsregime mit der Gewichtsbeschränkung eingespielt hat, wird eine Zählung durchgeführt, um den diesbezüglichen Mehrverkehr auf den Kantonsstrassen durch die Dörfer zu ermitteln.
Frage 2
Im Zusammenhang mit einer „sanften“ Sanierung der Brücke vor einiger Zeit wurde eine detaillierte statische Berechnung durchgeführt. Diese hat aufgezeigt, dass die Brücke für die damals gültige 28-Tonnen-Limite eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.
Demgegenüber wurde auch klar festgestellt, dass die erforderliche Tragsicherheit für die neu eingeführte Gewichtslimite von 40 Tonnen nicht gewährleistet ist. Unter Ausnützung eines verantwortbaren Ermessensspielraumes wurde die Gewichtslimite auf 32 Tonnen festgelegt.
Frage 3
Der Zeitpunkt der Sanierung hängt ab von der Art und dem Ausmass der gewählten Mass- nahmen (siehe Frage 4) sowie von den finanziellen Mitteln, welche für die Realisierung zur Verfügung stehen.
Frage 4
Im Moment werden durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro die nachstehenden Sanierungsmöglichkeiten geprüft:
• Reduktion der heutigen 3 Spuren auf 2 Spuren, unter Inkaufnahme einer entsprechenden Verkürzung der Beschleunigungsspur bei der Auffahrt Brügg.
• Bauliche Verstärkung der Brücke. Hierbei handelt es sich um umfangreiche bauliche Vorkehrungen, die Investitionskosten in der Grössenordnung von bis zu 50 % eines Brückenneubaues auslösen können.
• Neubau der Brücke auf der Basis eines Ingenieurwettbewerbes.
Kurzfristig wären lediglich die verkehrslenkenden Massnahmen gemäss Alinea 1 möglich.
Frage 5
Die geplanten Verkehrsbeschränkungen für 40 t Fahrzeuge wurden den betroffenen Gemeinden am 22. November 2000 durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eröffnet. Am 1. Februar 2001 informierte der zuständige Kreisoberingenieur III, Seeland/Berner Jura, im Detail über das weitere Vorgehen. Eine nächste Orientierung der Gemeinden über die Resultate der Verkehrszählung (vgl. Frage 1) und die Massnahmenstudien (vgl. Frage 4) wurde für Anfang Mai vereinbart.
An den Grossen Rat