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zwischen Aigle und Les Moulins) und 28 Tonnen (Rossinière- Châtau-d’Oex

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M 006/2005 BVE 16. März 2005 49C Motion

0993 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 13.12.2004

Keine Gewichtsbeschränkungen auf wichtigen Zugangsachsen des Berner Oberlandes

Der Regierungsrat wird beauftragt, sich beim Regierungsrat des Kantons Waadt dafür einzusetzen, dass die Ende November 2004 publizierten Gewichtsbeschränkungen auf 18 Tonnen (Les Mosses; zwischen Aigle und Les Moulins) und 28 Tonnen (Rossinière- Châtau-d’Oex; zwischen Montbovon und Les Moulins) rückgängig gemacht werden.

Begründung

Die Zugangsachsen sind volkswirtschaftlich enorm wichtig für das westliche Berner Oberland. Der Überlebenskampf im Baugewerbe, Holzwirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft wird in diesen Regionen mit einer solchen Einschränkung massiv zunehmen. Eine gute Erreichbarkeit ist für den ländlichen Raum von grosser Bedeutung.

Es darf nicht sein, dass wir heute, wo die Güter immer mehr auf die Strasse verlagert werden mit solchen Gewichtsbeschränkungen eine Region torpedieren.

Eine gute Erschliessung (Kanton VD) ist für diese Region von grosser Bedeutung.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.02.2005

Antwort des Regierungsrates:

Ausgangslage

Am 1. Juni 2002 trat das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft und der Europäischen Union in Kraft. Darin wurde unter anderem verein- bart, dass ab dem 1. Januar 2005 das maximal zulässige Gesamtgewicht für schwere Motorlastwagen auf den schweizerischen Strassen 40 Tonnen betragen wird. Zudem wurde auf den 1. Januar 2005 hin eine Änderung der Verkehrsregelverordnung in Kraft gesetzt, wonach im kombinierten Verkehr ein maximales Gesamtgewicht von 44 Tonnen zulässig ist.

Nicht zulässig sind die erhöhten Gesamtgewichte auf Strassenzügen, auf welchen tiefere Gewichtslimiten signalisiert sind. Aus dem Landverkehrsabkommen ergibt sich weder für den Bund noch für die Kantone und Gemeinden ein Zwang, die entsprechenden Strassen-

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züge zu verstärken oder verkehrsorganisatorische Massnahmen zu treffen und die Ge- wichtslimiten anzupassen.

Seit 2001 weisen die bernischen Kantonsstrassen ins Saanenland bzw. im Saanenland folgende Gewichtsbeschränkungen auf:

− Kantonsstrasse Nr. 11: Vanel – Saanen – Zweisimmen – Wimmis 34 Tonnen

− Kantonsstrasse Nr. 142: Saanen – Gstaad – Gsteig 34 Tonnen

− Kantonsstrasse Nr. 142: Gsteig – Col du Pillon 28 Tonnen

− Kantonsstrasse Nr. 1120: Gstaad – Lauenen 34 Tonnen Mit Beschluss vom 25. August 2004 zum Strassenbauprogramm 2005 – 2008 entschied der Regierungsrat, die zur Aufhebung von signalisierten Gewichtsbeschränkungen nötigen Verstärkungsmassnahmen an den Strassenanlagen im Rahmen der ordentlichen Sub- stanzerhaltung bzw. der geplanten Strassenbauvorhaben auszuführen. In der November- Session nahm der Grosse Rat das Strassenbauprogramm 2005 – 2008 zur Kenntnis. So- mit werden im Simmental als wichtige Zufahrtsachse wie auch im Saanenland selbst die heutigen Gewichtsbeschränkungen auf den Kantonsstrassen langfristig Bestand haben.

Mit den Ende November 2004 verfügten Gewichtsbeschränkungen weisen die vom Motio- när für die Erreichbarkeit des Saanenlands als bedeutsam bezeichneten Strassen des Kantons Waadt folgende zulässigen Gesamtgewichte auf:

− Le Sépey – Col du Pillon 28 Tonnen

− (Bulle -) Montbovon – Château-d’Oex – Vanel 28 Tonnen1

− Aigle – Le Sépey – Col des Mosses – Les Moulins 18 Tonnen

Beurteilung

Der Motionär weist mit Recht auf die volkswirtschaftlich enorm wichtige Bedeutung der Zufahrtsachsen zum Saanenland hin. Die im Kanton Waadt verfügten Gewichtsbeschrän- kungen sind volkswirtschaftlich gesehen vor allem für den Tourismus (Car-Reiseverkehr über den Col des Mosses und Col du Pillon ins Saanenland) und für Versorgungstrans- porte (Treibstoff- und Heizöltransporte aus dem Raum Aigle über den Col des Mosses und Col du Pillon nach Saanen) von Bedeutung. Insbesondere die 18-Tonnen-Beschränkung von Aigle nach Le Sépey und über den Col des Mosses wird dazu führen, dass die heute von vielen Unternehmern eingesetzten Reisecars mit einem zulässigen Gewicht von 26 Tonnen und einem Betriebsgewicht von in der Regel rund 22 Tonnen die beiden Pässe nicht mehr befahren können. Ebenso stellt die 18-Tonnen-Beschränkung von Aigle nach Le Sépey für Versorgungstransporte einen gravierenden Einschnitt dar.

Die verfügten Beschränkungen auf der Achse Bulle - Montbovon - Château-d’Oex – (Va- nel: Kantonsgrenze) – Saanen (Kt. Waadt: 28 Tonnen; Kt. Bern: 34 Tonnen) sind primär für einige lokal ansässige Betriebe bedeutsam: Es sind dies vor allem die Betonwerke ein- gangs Saanen, wobei die Betonzuschlagstoffe teilweise per Bahn angeliefert werden kön- nen.

Anlässlich der Zusammenkunft der Regierungsräte der Kantone Waadt und Bern vom 2.

März 2005 hat sich der Regierungsrat des Kantons Bern dafür eingesetzt, dass allenfalls mit verkehrsorganisatorischen Massnahmen (Kreuzungsverbot bei Brücken, Abstandsvor- schrift) eine Befahrbarkeit des Col des Mosses und des Col du Pillon mit 28-Tonnen-Fahr- zeugen möglich bleibt und dass die Achse Monbovon – Vanel mit Ausnahmebewilligungen für einzelne Betriebe mit Fahrzeugen von 34 Tonnen befahrbar wird. Gestützt auf diese Intervention ist der Regierungsrat des Kantons Waadt dem Hauptanliegen des bernischen

1 Im Kanton Freiburg: keine Gewichtsbeschränkung signalisiert

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Regierungsrates nachgekommen und hat entschieden, die Befahrbarkeit der Strecke Aigle – Le Sépey – Château-d’Oex für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 32 t anzupassen. Die baulichen Massnahmen an der Strecke sollen in den nächsten 2 -3 Monaten vorgenom- men werden. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch die Finanzkommission des Kan- tons Waadt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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