Nr. 2 35.Jahrgang Februar 2021
Die aktuelle Corona Lage
Im Augenblick halten wir regelmäßig am Sonntag um 10.00 Uhr eine Heilige Messe für die Pfarreiengemeinschaft in Stockheim. Wir haben
eine Corona Ampel bei uns im Gottesdienst: bei roter und gelber Ampel müssen wir jetzt im Gottesdienst die Mund-Nasen-Bedeckung
immer tragen (einzige Ausnahme: wer vorbetet oder vorliest). Es ist kein Gemeindegesang möglich.
Der Rest bleibt ebenso: mit Mindestabstand und Mund-Nasen- Bedeckung, mit vorheriger Anmeldung und Platzzuteilung, mit
begrenzter Platzzahl in unserer Kirche, es werden Eingangskontrollen stattfinden
Vergessen Sie bitte nicht, sich zum Gottesdienst anzumelden, aber vergessen Sie auch gegebenenfalls nicht, sich wieder abzumelden, denn sonst müssten wir Leuten absagen, obwohl reservierte Plätze
frei bleiben.
Pfarreiengemeinschaft Stockheim - Ostheim
Gottesdienste und Veranstaltungen der Pfarrei St. Vitus
6. SONNTAG IM JAHRESKREIS
14.02.Sonntag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde, bitte
anmelden für
Hannelore Vois, 1. SGD Alfred u. Dorothea Lamm
Werner Reichert, Ivo u. Rosa Diemer Gerda Plewe
ASCHERMITTWOCH
17.02.Mittwoch 18:30 Wortgottesfeier mit Empfang des
Aschenkreuzes, bitte anmelden
1. FASTENSONNTAG
21.02.Sonntag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde, bitte anmelden für
Walburga Herold, 1. SGD Peter Storath
Monika und Helmut Kauschke Werner und Matthias Schöpplein Johanna u. Ludwig Zirk
2. FASTENSONNTAG
28.02. Sonntag10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde für Gerlinde Hippeli, 2.SGD
Karl u. Hedwig Mußmächer Peter Storath (von den Schulkameraden)
Wohltäter unserer Pfarrgemeinde
3. FASTENSONNTAG07.03.Sonntag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde für Arthur Sauer, 2. SGD
Emil Sauer, 3. SGD Gertrud Lehmann
Johanna u. Franz Riedel
4. FASTENSONNTAG14.03.Sonntag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde für Hannelore Vois, 2. SGD
Lina und Kurt Lang
Edith u. Adolf Zirk, Ida u. Wilhelm Dietz, Brigitte Rothe
Vitus Göpfert
Gottesdienste von Maria Königin Ostheim:
Im Lockdown finden keine Gottesdienste statt.
Herzliche Einladung zum Maskenball
Diese Masken überall machen etwas mit mir.
Ich fühle mich wie auf einem Maskenball.
Wenn ich in ein Gesicht sehe, sehe ich oft nur noch Maske.
Das, was für mich ein Gesicht ausmacht, ist die Mimik.
Und die bleibt zum größten Teil verborgen.
Ich kann kein lachendes Gesicht mehr sehen.
Alles verborgen.
Vieles bleibt hinter der Maske versteckt.
Das Leben steckt dahinter. Kommt nur schwer durch.
Wie eben auch dieses Virus, vor dem die Maske schützen soll.
Die Maske steht wie eine Wand zwischen uns.
Noch mehr Wand als schon zuvor.
Die Sprache wird undeutlicher.
Die Distanz spürbarer.
Sichtbarer.
Ich hasse dieses Leben auf Abstand, das sage ich ganz ehrlich.
Was für ein Affenzirkus. Dieser Maskenball.
Und dann ist sie mir begegnet und mit ihr war es anders.
Mit ihr fing ich an zu verstehen,
dass diese Distanz zwischen uns nicht sein muss.
Auch sie trug eine Maske.
Auch bei ihr waren nur die Augen zu sehen.
Auch ihre Stimme war undeutlicher, als sie sonst wohl gewesen wäre.
Ob sie lächelte, konnte ich nicht sehen.
Sie war Verkäuferin.
Ihre Maske war nicht besonders schön.
Aber sie war es.
Weil ihre Augen leuchteten.
Ihre Augen verbreiteten eine solche Lebenslust,
dass mir all meine Unlust verging.
Ihre Augen strahlten mich an, leuchteten hinter ihrer Maske hervor.
Ihre Augen lächelten, auch wenn ihr Mund verborgen blieb.
Ihre Augen sprachen mit mir, mehr als ihr Mund hätte erzählen können.
Mit ihren Augen überwand sie die Distanz.
Damit kletterte sie über die Maske hinweg, ließ die Mauer hinter sich und kam zu mir durch.
Der Funke sprang über.
Hat in mir Glauben geweckt, dass Begegnung möglich ist.
Hat das Dunkle vertrieben und es hell gemacht.
Ein Funke reicht, viel Dunkel zu erhellen.
Überwindest du mit mir die Distanz?
Tanzt du mit mir auf diesem Maskenball bis das Leben sich Bahn bricht?
Bringst du mit mir Licht ins Dunkel?
Wie im Text dieses Liedes:
Durch das Dunkel hindurch scheint der Himmel hell.
so hell soll auch die Erde sein, steht auf, steh auf, steh auf!
Möge ein Funke Hoffnung auf dich überspringen,
(Julia Kaiser Pfarrerin in Ertingen) und hier noch ein paar Tipps zur Fastenzeit:
Nein möchte ich sagen mit Dir
ein Gebet nach Anton Rotzetter
Nein
möchte ich sagen mit Dir mein Gott zu allem, was lähmt zu allem, was krank und depressiv macht
Gib mir Kraft, mein Gott,
dass ich Nein sage
zu allem, was blind macht
zu allem, was die Sprache verschlägt
Nein
möchte ich sagen mit Dir mein Gott zu allem, was zerstört
zu allem, was Angst macht Gib mir Kraft, mein Gott,
dass ich Nein sage zu allem, was trennt zu allem, was schwächt
Nein
möchte ich sagen mit Dir mein Gott zu allem, was blendet
zu allem, was knechtet Gib mir Kraft, mein Gott,
dass ich Nein sage zu allem, was tödlich ist zu allem, was verwundet
Übersetze mein Gott
Dein Nein in die Sprache meiner Tat und lass durch dieses Nein
Dein Ja hörbar werden, mir und aller Welt
und noch ein paar gute Vorsätze für die Fastenzeit, nur in Stichworten
1. Gemeinschaft halten:
bedeutet: auf den anderen zugehen Schwächen akzeptieren den anderen nicht ausnutzen helfen und behutsam bleiben, sich eine Überraschung ausdenken,
für andere beten
2. Nein sagen:
zur Niveaulosigkeit zum Klatsch und Tratsch
zum Aufstacheln zum Sich-Isolieren
zum Verurteilen
wenn das Gewissen NEIN sagt, und auch, wenn andere sich nicht trauen
3. Christus sehen:
im Mitmenschen
auch im Fremden und Flüchtling im kranken und alten Menschen im unsympathischen Mitmenschen
der Verstorbenen gedenken: fürbittend und in Dankbarkeit 4. Die Bibel lieben:
in ihr lesen
auf Gott hören, seine Nähe suchen, Gott erwarten, sich auf ihn freuen, biblische Aussagen im Alltag entdecken, Gleichnisse der Bibel für das eigene Leben ausdeuten
das eigene Kreuz bejahen 5. Verzeihen:
nichts nachtragen den ersten Schritt tun
sich entschuldigen
sich an Gutes und Schönes erinnern im Anderen Gutes entdecken
6. Freund sein:
jemanden unterstützen einem gutes wünschen jemandem zulächeln
einen aufmuntern
dem anderen zeigen: ich mag dich den anderen spüren lassen: wir fangen neu an
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Alles Gute und Gottes Segen für die Fastenzeit Andreas Hutzler
ein kleines Rätsel zum Fasching:
Auch uns, in Ehren sei's _________, Hat einst der Karneval behagt,
Besonders und zu allermeist In einer ________, die München heißt.
Wie reizend fand man dazumal Ein menschenwarmes Fest_________,
Wie fleißig wurde über Nacht Das _______ gefüllt und leer gemacht, Und gingen wir im Schnee nach _______,
War grad die frühe Messe aus, Dann können gleich die _________ Frau'n
Sich negativ an uns erbau'n.
Die _____ verging, das Alter kam, Wir wurden sittsam, wurden _______.
Nun sehn wir zwar noch ziemlich _____
Die Sach' uns an, doch nur von fern Ein Auge zu, Mundwinkel _______
Durchs umgekehrte Perspektiv (Wilhelm Busch)
Wildschwein- und Rehbraten
aus dem Revier Stockheim zu verkaufen.
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Caritassammlung
Normalerweise wäre in der ersten Märzwoche die Frühjahrscaritassammlung, aber ob und wie die vor sich geht, darüber kann uns noch nichts gesagt werden. Spätestens im nächsten Gemeindeblatt mehr.
Bürozeiten der Pfarreiengemeinschaft Stockheim - Ostheim Frau Regina Walter ist
Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch: 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
im Pfarrbüro Ostheim Herbartstraße 4 erreichbar.
Pfr. Hutzler ist dort tagsüber (meist) unter Tel.: 09776/1011 oder 09777/1230 zu erreichen. Bitte sprechen Sie auf den
Anrufbeantworter. Privat ist Pfarrer Hutzler unter der 09777/3587861 zu erreichen. Bei Bedarf bitte einfach anrufen.
Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 12. März 2021 Redaktionsschluss ist am 4. März 2021
Herausgeber: Gemeinde Stockheim; Kirchennachrichten: Kath. Pfarramt.
Namentlich gezeichnete Beiträge: in Verantwortung der Verfasser.
Redaktion: Egid Bach, Tel. 09776/5196; Bettina Benkert, Tel. 09776/7963 gemeindeblatt-stockheim@outlook.de
Druck: Richard Mack GmbH.
Der Bürgermeister informiert aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021
Bürgermeister Link begrüßt die Gemeinderäte, Geschäftsstellenleiter Peter Hehn, die Protokollführerin und die Presse recht herzlich zur 1.
Sitzung im neuen Jahr.
Mit Schreiben vom 19.01.2021 wurde ordnungsgemäß geladen
Genehmigung des öffentlichen Protokolls derGemeinderatssitzung vom 22.12.2020
Es bestehen keine Einwände gegen das öffentliche Protokoll vom 22.12.2020.
Beschluss:
Anmerkung:
2 Enthaltungen (Die Gemeinderätin Karmen Wille und der Gemeinderat Thomas Dietz enthalten sich der Abstimmung.) Das öffentliche Protokoll vom 22.12.2020 wird genehmigt.
Abstimmung: dafür: 11 dagegen: 0
Beratung und Beschlussfassung Forstbetriebsplan 2021
Bei der Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön hat es personelle Probleme gegeben. Dankenswerter Weise hat sich der ehemalige Förster, Herr Ingo Büttner bereit erklärt, aushilfsweise für die Gemeinde Stockheim zu arbeiten. Sehr dankbar ist man darüber, dass Herr Büttner der Gemeinde hier weiterhilft.
Bürgermeister Link übergibt das Wort an Förster Büttner.
Leider breitet sich der Borkenkäfer weiter aus. Dieser wird nicht mit Gift bekämpft, um die Natur und auch die Menschen zu schützen.
Aufgrund des Überangebotes und der schlechten Qualität sind die Preise für das Holz stark gefallen/verfallen. Die Gemeinde hat jedoch noch einen Vorratsvorteil von 5.788 Fm, weil dieses Holz nicht eingeschlagen wurde und somit noch im Wald vorhanden ist.
Ausführlich erklärt Förster Büttner den Gemeinderäten den Rückblick über das vergangene Jahr und den Forstbetriebsplan für das Jahr 2021.
Rückblick 2020
Gemeindewald Stockheim Holzeinschlag 2020
Eingeschlagen: 1.937 Fm zuzügl. 259 Fm NH= 2.196 Fm;
ZE = 2.131 Fm; 65 Fm normaler Einschlag;
Besonderheit: 707 Fm wurden gefördert (gehäckselt)!
Verkauft: 1.225 FM (222 FM aus 2020) Erlös: 25.349,00 € ergibt 17,51 € jeFm
(2018 = 77,44 € je Fm, 2019 = 53,44 € je Fm) Nicht verkauft: 0 Fm = FBG – Erfolg!!!
Einschlagsdefizit = Vorratsvorteil = 5.788 Fm!!
Kulturpflege/JP
JP: Pflanzung; Ankauf von Pflanzen: 5.000 Traubeneichen; 8.000 Robinien
Naturverjüngung: Zäune; Kontrollen/Reparatur ca. 4.000,00 €
Wegeinstandsetzung
Wegegrundinstandsetzung: ca. 3,5 km Graben und Grobplanum;
zusätzl. Dachprofilpflege
Dachprofilpflege: 4,5 km (5 Durchgänge) in Zukunft zunehmend, circa 8.000,00 € Kosten
Einnahmenübersicht 2020
Gesamteinnahmen: 47.761,00 € Gesamtausgaben: 104.227,00 € -56.466,00 € Hinweis: Stand 13.01.2021; Vorläufig!
Fördermittel 2020: 22.978,00 €
Jagdpacht: 2.900,00 €
Plan 2021 Holzeinschlag
Verjüngungsnutzung: 600 Fm
Altdurchforstung: 1.000 Fm (20 ha) Jungdurchforstung: 200 Fm ( 8 ha) Jugendpflege: 20 Fm ( 7 ha) 1.820 Fm (35 ha) Kosten Holzeinschlag
1.320 Fm Regie a 27,00 € = 35.700,00 € 500 Fm SW; keine Kosten
Weitere Ausgaben
Kulturen: 33.000,00
€
(inkl. Nachbesserungen) JP/Kulturpflege: 4.000,00 €
Zäune: 9.500,00 € (Kontrolle/Reparatur/Ab-, Neubau)
Wegeunterhalt: 10.000,00
€
Forstschutzmaßnahmen: 2.000,00€ (Mulchen; Häckseln) Verwaltungskosten: 1.200,00 €
Beförsterungskosten: 31.600,00
€ Verbrauchsmaterial: 500,00 € Grenzfeststellung: ---,-- € Versicherungen: 6.000,00 € Versorgungsbezüge: ---,-- € FBG-Beitrag 500,00
€ 134.000,00
€ (inkl. Holzeinschlag) Einnahmen 2021
Holzverkauf: 87.360,00 € (1.820 Fm a 48,00 €) Fördermittel: 35.000,00 €
Jagdpacht: 4.000,00 € 126.360,00 € Wirtschaftsprognose 2021
Einnahmen Ausgaben
126.360,00 € 134.000,00 € -7.640,00 €
Betreffend der Borkenkäferplage wird Ende Februar/März ersichtlich, welche neuen Schäden entstanden sind bzw. werden.
Wieder einmal weist Herr Büttner auf die hohen Schäden durch Verbiss des Rotwildes im Wald hin. Der Bestand hat stark zugenommen und ist zu hoch. Auch Wildschweine können mehr gejagd werden. Weiterhin gilt die gesetzliche Regelung Wald vor Wild!
Gemeinderat Thomas Dietz fragt nach, was die Gemeinde hier unternehmen kann. Evtl. eine Abschussprämie einführen?
Die Bejagung wird sich künftig ändern und auch jährlich überprüft.
Eventuell, wenn alles optimal läuft, kann die Gemeinde mit circa 50.000,-- Euro Fördermittel einplanen für Flächen, die vom Borkenkäfer befallen wurden, informiert Förster Büttner zum Abschluss. Die Gelder sind allerdings nicht sicher.
Beschluss:
Dem Forstbetriebsplan (wie vorgelegt) für das Jahr 2021 wird zugestimmt.
Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0
Bauvorhaben Zirk Albrecht - Errichtung
Unterstellhalle für landwirtschaftliche Anbaugeräte und Anhänger
Herr Albrecht Zirk beabsichtigt auf der Fl.Nr. 249, Nähe Hauptstraße, Gemarkung Stockheim die Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Anbaugeräte und Anhänger. Die überdachte Fläche beläuft sich hierbei auf insgesamt 59,40 m², aufgeteilt auf zwei Ebenen. Die Dachgestaltung ist mit einem flachgeneigten Satteldach vorgesehen.
Das geplante Vorhaben liegt im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und ist als gemischte Baufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan
besteht nicht. Das Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen und richtet sich bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Vorhaben hält die nach Art. 6 BayBO erforderliche Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze nicht ein, daher wurde eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO beantragt. Durch den geplanten Neubau wird die an dieser Grundstücksgrenze zulässige Grenzbebauung von einer Länge von 9 m überschritten (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO). Weiterhin wird die Länge der Abstandsflächentiefe gegenüber den gesamten Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung in Höhe von maximal 15 m überschritten (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO).
Eine Abweichung kann durch die Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Verwaltung erfüllt, sodass der Abweichung seitens der Gemeinde zugestimmt werden könnte.
Durch die Errichtung des Gebäudes sind keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere auf die Belichtung oder Belüftung der Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück, zu erwarten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Stockheim bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Einwendungen.
Der Abweichung von Art. 6 BayBO wird zugestimmt.
Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0
Änderung der Geschäftsordnung
Bürgermeister Link übergibt das Wort an Geschäftsstellenleiter Peter Hehn. Dieser erklärt ausführlich den Grund für die Änderung der Geschäftsordnung.
In § 9 der Geschäftsordnung sind die Aufgaben des Bürgermeisters geregelt. Unter § 9 Abs. 1 Nr. 11 ist die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform aufgeführt. Hierunter fallen alle Geschäfte der laufenden Verwaltung. Dinge, die über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen, müssten somit vorher im Gemeinderat beraten und könnten erst dann nach den Vorgaben des Gemeinderates vom Bürgermeister im jeweiligen Gremium des Unternehmens in Privatrechtsform abgestimmt werden. Dies wiederum bedeutet, dass nach Vorlage einer Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine Gemeinderatssitzung einberufen werden müsste, um über Dinge, die über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen, vorab abzustimmen. Dies wird jedoch ohne die notwendigen Hintergrundinformationen nur schwer möglich sein.
Aus diesem Grund sollten die Kompetenzen des Bürgermeisters in diesen Bereich erweitert werden. Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung in § 9 Abs. 1 Nr. 11 wie folgt zu ändern:
ALTE VERSION:
11) die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO).
NEUE VERSION:
11) die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO).
In diesem Rahmen werden dem ersten Bürgermeister die Entscheidungen über folgende in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO):
Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Geschäftsführer, Bestellung des Abschlussprüfers,
Wahl der Bevollmächtigten zur Vertretung der Gesellschaft bei Rechtsgeschäften und Rechtstreitigkeiten mit Geschäftsführern, Aufnahmen von Darlehen durch die Gesellschaft bis zu einer Summe von 100.000 €,
Befreiung vom Verbot des § 181 BGB,
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Geschäftsführung,
Wahl der Liquidatoren,
die Entscheidungen über Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 100.000 €, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen.
Diese Regelung gilt für alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung wie vorgetragen zu.
Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0
Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Stockheim
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Beschluss vom 17.02.2020 überraschend entschieden, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermöglicht, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind.
Um die Übertragung dieser Pflichten wieder in rechtlicher Weise zu ermöglichen, hat der Bayerische Gemeindetag unverzüglich über die Staatsregierung eine entsprechende Gesetzesänderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG initiiert, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Anlieger durch eine gemeindliche (Reinigungs- und) Sicherungsverordnung zum Winterdienst für sonstige öffentliche Straßen, insbesondere beschränkt-öffentliche Wege i. S. v. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG (also Fußgängerzonen, selbständige Gehwege und selbständige Geh- und Radwege) wieder wirksam herangezogen werden.
Die derzeit gültige Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Stockheim vom 27.10.2004 muss nun aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage dahingehend neu erlassen werden.
Nachdem die derzeit gültige Verordnung nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist, wird sie gleichzeitig an das Verordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (10/2017) angepasst.
Hierbei ändert sich im Wesentlichen neben der o. g. Übertragung der Winterdienstpflichten noch die Regelung hinsichtlich der Reinigungsfläche. Künftig wird hier nach den Kriterien der Frequentierung einer Straße und nach drei Gruppen unterschieden, um die reinigenden Personen durch den Verkehr nicht zu gefährden.
Die Reinigungsfläche der
- Gruppe C betrifft die untergeordneten Straßenzüge, d. h. bei den Ortsstraßen bis zur Fahrbahn- bzw. Straßenmitte.
- Gruppe B betrifft die übergeordneten Straßenzüge die stärker belastet sind, d. h. bei den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen einschließlich Fahrbahnrand von maximal 0,5 Meter.
- Gruppe A betrifft ebenfalls die übergeordneten Straßenzüge, die jedoch sehr hoch belastet sind (ca. 11.000 Fahrzeuge/Tag), d. h. bei den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der Fahrbahn.
Die Verwaltung legt hierzu die als Anlage beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Stockheim, welche dem Verordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages entspricht vor, die vom Gemeinderat zu beschließen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Verordnung.
Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0
Schützenverein Stockheim - Antrag auf Zuschuss für Renovierung Schützenhaus und Förderung Jugendarbeit - FORMELL NOCH EINMAL ZU BESTÄTIGEN
Bürgermeister Link bittet um nachträgliche Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes. Das Gremium stimmt einstimmig für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Der Schützenverein Stockheim bittet mit Schreiben vom 22.11.2020 um einen Zuschuss für Arbeiten, die in Eigenleistung bei der Renovierung des Schützenhauses erbracht wurden. In der
Herrentoilette wurden zwei neue Spüler zum Preis von 210,00 € eingebaut, inklusive Einbaukosten. Eine Toilette im Damen-WC wurde für 50,00 € erneuert. Des Weiteren wurde die Deckenbeleuchtung im Schießstand ausgetauscht, da diese nicht den aktuellen Vorschriften entsprach. Hierbei wurden fünf gebrauchte Deckenleuchten und zwei LED-Strahler für insgesamt 230,00 € installiert.
Außerdem bittet der Schützenverein in seinem Schreiben vom 22.11.2020 um einen weiteren Zuschuss für ein Jugendgewehr, da eines defekt ist und nicht mehr den aktuellen Ansprüchen genügt.
Hierfür wird mit Kosten von 1.280,00 € geplant.
Insgesamt wird um einen Zuschuss von 1.770,00 € gebeten, die Rechnungen können vorgelegt werden, wenn dies erforderlich ist.
Begründet wird der Antrag mit der aktuellen Coronasituation. Das Waldfest, Haupteinnahmequelle des Schützenvereins, konnte nicht stattfinden.
Der Zuschussantrag ist als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat wird um Entscheidung über den Antrag gebeten.
Beschluss:
Der Schützenverein Stockheim erhält für die oben genannten Arbeiten und der Anschaffung eines Jugendgewehrs einen Zuschuss in Höhe von 1.770,00 €.
Abstimmung: dafür: 11 dagegen: 0
Nachdem in der Sitzung vom 24.11.2020 nicht alle Gemeinderäte anwesend waren, ist dieser Beschluss noch einmal formell zu bestätigen.
Beschluss:
Der Beschluss wird, wie in der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2020 gefasst, bestätigt.
Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 0
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2020, lt.
Beschluss GR vom 22.12.2020
Nachfolgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, da die Gründe der Geheimhaltung wegfallen (Art. 52 Abs. 3 GO), lt. Beschluss Gemeinderat in der Sitzung vom 22.12.2020:
10 (nö)
Vorbereitende Untersuchung zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 141 BauGB - Auftragsvergabe
Beschluss 11:0
Der Gemeinderat vergibt die ausgeschriebene Planungsleistung für die Vorbereitende Untersuchung, nach Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken, an das Architekturbüro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH aus Würzburg zu den im Honorarangebot angegebenen Konditionen.
Die Gemeinde Stockheim stimmt der Maßnahme „Vorbereitende Untersuchung zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 141 BauGB“ im Rahmen der Städtebauförderung zu. Die Gemeinde Stockheim trägt den Eigenanteil von 16.800,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.
11 (nö)
Abbruch Rothhauptgelände - Vergabe der Planungsleistung für den Rückbau bzw. Baufeldfreimachung
Beschluss 11:0
Der Gemeinderat vergibt die ausgeschriebene Planungsleistung für den Rückbau bzw. Baufeldfreimachung zum Abbruch des Rothhauptgeländes, nach Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken, an das Ingenieurbüro Federlein aus Bad Neustadt zu den im Honorarangebot angegebenen Konditionen.
Anfragen und Bekanntgaben
Die nächste Sitzung ist für den 02.03.2021 geplant, gibt Bürgermeister Link bekannt.
Ende April beginnen voraussichtlich die Abbrucharbeiten am Rothhauptgebäude nach Aussage des Ingenieurs Herrn Federlein.
Diese Arbeiten werden bis Oktober dauern.
Die weiteren Renovierungsarbeiten am Pfarrhaus werden voraussichtlich ab circa Mai beginnen.
Gemeinderätin Bettina Benkert und Gemeinderätin Andrea Heuring erklären sich als Sozialbeauftragte bereit, Personen bei der Anmeldung zur Impfung im Impfzentrum zu helfen.
Von Gemeinderätin Diana Pachovsky wird vorgeschlagen, einen Impftermin in Stockheim zu organisieren. Räumliche Möglichkeiten sind vorhanden.
Dies ist jedoch leider nicht möglich, entgegnet Bürgermeister Link, weil der Impfstoff gekühlt werden muss, die Kühlkette nicht unterbrochen werden darf und die Technik/Dokumentation mitgeführt werden muss. Er hat bereits mit Herrn Dr. Klum betreffend der Verteilung der FFP2 Masken telefoniert und die Problematik besprochen.
Reinigungskraft gesucht!
Die Kindertagesstätte St. Vitus sucht zum nächstmöglichsten Termin eine geringfügig beschäftigte Reinigungskraft.
Bewerbungen senden Sie bitte an: Herrn Lorenz Sauer
Stv. KV-Vorstand Buchenweg 7
97640 Stockheim
Anmeldung zur Coronaimpfung
Bayern hat am 27.12.2020 mit den ersten Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus begonnen. Alle, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufes hoch ist, sollen auf freiwilliger Basis zuerst geimpft werden.
Diese Impfung ist nur mit TERMINVERGABE möglich.
Die Sozial- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Stockheim, Andrea Heuring und Bettina Benkert, bieten Ihre Unterstützung an für alle, die Hilfe bei der Registrierung benötigen und wünschen.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter
09776/5402 (Andrea Heuring) oder 09776/7963 (Bettina Benkert) Zur Registrierung benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum und evtl. Vorerkrankungen.
Für die Gruppe der pflegebedürftigen und „bettlägerigen und daher nicht transportfähigen“ Personen, kann die Impfung durch mobile Impfteams direkt Zuhause bei den betroffenen Personen durchgeführt werden. Die Anmeldefrist für die „mobile Impfung“ endet am 19. Februar 2021.
Im Falle des Bestehens einer Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitsfürsorge ist zusätzlich die Übermittlung der Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Denn dieser muss entweder am Tag der Impfung anwesend sein oder vorab die notwendigen Formulare zur Impfeinwilligung und Aufklärung unterzeichnen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Die Formulare sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.impfzentrum-rhoengrabfeld.de/haeufige-fragen Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Gemeinde Stockheim Martin Link
1. Bürgermeister
N A C H R U F
Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem Alterspräsidenten
Emil Sauer
Mit ihm verlieren wir ein engagiertes und vertrauensvolles Vereinsmitglied.
Für uns alle wird Emil unvergessen bleiben.
TSV Stockheim Heiko Streit – 1. Vorstand
N A C H R U F
Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem langjährigen
Sportplatzkassierer
Arthur Sauer
Mit ihm verlieren wir ein engagiertes und vertrauensvolles Vereinsmitglied.
Für uns alle wird Arthur unvergessen bleiben.
TSV Stockheim
Heiko Streit – 1. Vorstand
Wir haben Abschied genommen von unserer lieben Mutter
Elisabeth Baklarz.
Wir bedanken uns recht herzlich bei allen, die uns dabei aufmerksam und liebevoll begleitet haben.
Besonders danken wir Herrn Pfarrer Werner für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier
Stockheim im Januar 2021 Gabi Gensler und Manfred Reitzig
Herzlichen Dank
spreche ich allen aus, die sich in Ihrer Trauer mit mir verbunden fühlten und Ihre Anteilnahme zum Tod meiner geliebten Mutter
Walburga Herold
auf vielfältige und liebevolle Art und Weise zum Ausdruck brachten.
Ich bedanke mich bei allen, die Sie auf Ihrem letzten Weg begleitet haben.
Namentlich danke ich Thomas und Vera, Michaela und Steffi
und Petra Rattinger
Rhönklub
Zweigverein Stockheim e. V.
Das im Veranstaltungskalender für 17.02.20201 angekündigte Heringsessen findet bedingt durch die aktuellen Corona- Beschränkungen nicht statt.
Die für 06.03.2021 geplante Jahreshauptversammlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der neue Termin wird rechtzeitig im Gemeindeblatt und durch Aushänge bekannt gemacht.
Ob die für 20.03.2021 geplante Salvatorwanderung stattfindet, wird entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona- Bestimmungen entschieden.
Bleiben Sie gesund!
Die Vorstandschaft
Neue Homepage zum 10-jährigen Jubiläum des Pflegestützpunktes Rhön-Grabfeld
Oft gehört, fast immer gefürchtet und ab und an bereits erlebt.
Die Rede ist von der Situation, dass ein geliebter Mensch plötzlich zum Pflegefall wird. Oft sind die Angehörigen erst einmal ratlos, was jetzt zu tun ist. Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat bereits vor einem Jahrzehnt in diesem Bereich Pionierarbeit geleistet und den Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld eingerichtet.
Hier haben Pflegebedürftige und deren Angehörige eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
Welche Leistungen stehen wem zu? Welche Hilfsmittel
erleichtern die Pflege und wie erhält man diese? Welche
und Betreuungsangebote gibt es in unserer Region? Was haben pflegende Angehörige für Möglichkeiten? Der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld arbeitet trägerübergreifend und bündelt die Informationen und Hilfen für alle Bürger*innen, die die Herausforderung Pflegefall meistern müssen oder sich rechtzeitig informieren wollen. Täglich und kostenfrei beraten ausgebildete und erfahrene Pflegeberater*innen der Pflegekassen und Mitarbeiter*innen des Landratsamtes Rhön- Grabfeld im Landratsamt (Spörleinstraße 11) in Bad Neustadt a. d. Saale und zusätzlich jeden ersten Freitag im Monat im Rathaus in Bischofsheim i. d. Rhön (Kirchplatz 4).
Immer häufiger suchen die Fragesteller*innen auch online nach Informationen. Der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld war bislang ausschließlich auf der Internetpräsenz der Landkreisverwaltung zu finden. Doch jetzt haben sie eine eigene Website. Unter:
www.pflegestuetzpunkt-rhoen-grabfeld.de bildet der Pflege-
stützpunkt Rhön-Grabfeld übersichtlich und barrierefrei das
ganze Spektrum seiner Arbeit ab. Die Nutzer*innen können die
Seite ganz nach ihren Bedürfnissen einrichten. Eine größere
Schrift, mehr Kontrast oder sich den Text vorlesen lassen ist
kein Problem. Eine Besonderheit auf der neuen Internetseite
bietet der Pflegeatlas, in dem alle Anbieter rund um das Thema
Pflege im Landkreis Rhön-Grabfeld grafisch mit Filterfunktion
dargestellt werden. Ob ambulante Pflegedienste oder
vollstationäre Einrichtungen – mit einem Klick ist alles
übersichtlich zu sehen. Gleichzeitig bietet die Seite natürlich
hilfreiche Links, aktuelle Informationen und Veranstaltungen
sowie die Möglichkeit direkt Kontakt mit dem Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld aufzunehmen.
Gleichzeitig vernetzt der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld alle, die in diesem Bereich aktiv sind, wie Anbieter von Pflegedienstleistungen, Sozialdienste, Behörden, Ärzte / Ärztinnen, Therapeuten / Therapeutinnen und Selbsthilfegruppen. Auch hierzu reicht ein Klick auf
www.pflegestuetzpunkt-rhoen-grabfeld.de. Die Seite wirdnatürlich ständig aktuell gehalten und weiterentwickelt.
Foto (v. l. n. r.): Abteilungsleiterin Lena Wallrapp,
Pflegestützpunkt-Leiterin Sabine Wenzel-Geier und Landrat Thomas Habermann präsentieren gemeinsam die neue
Homepage www.pflegestuetzpunkt-rhoen-grabfeld.de. © Julia Weber