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Geschäftsordnung des Konzils - Änderung -

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Humboldt-Universität zu Berlin Konzil

Geschäftsordnung des Konzils

- Änderung -

Das Konzil der Humboldt-Universität zu Berlin hat in seiner Sitzung vom 24. April 1997 seine Geschäfts- ordnung geändert. § 16 erhält die folgende Fassung:

§ 16

Verfahren beim Erlaß von Vorschriften (1) Anträge auf Erlaß oder Änderung der Grundord- nung und auf Erlaß oder Änderung der Geschäftsord- nung müssen dem Vorstan d mindestens 35 Tage vor dem Sitzungstermin vorliegen und sind an die Mit- glieder und die anderen Teilnahmeberechtigten gemäß

§ 1 Absatz (2) des Konzils unverzüglich abzusenden.

Auf der Sitzung können Änderungsanträge nur noch gestellt werden, sofern sie Regelungen betreffen, de- ren Änderung mit den versandten Unterlagen beab- sichtigt wird.

(2) In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann der Konzilsvorstand die Frist gemäß Absatz (1) auf 14 Tage verkürzen.

(3) Teile der zu beschließenden Vorschrift können zu Abschnitten zusammengefaßt werden. Die oder der Vorsitzende kann die Beratung und Abstimmung über einzelne Bestimmungen verbinden, wenn kein Wider- spruch erhoben wird.

(4) Der Erlaß einer Vorschrift gemäß Absatz (1) be- darf einer Schlußabstimmung.

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