• Keine Ergebnisse gefunden

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung derStiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für dasEhrenzeichen des Technischen Hilfswerks

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlaß über die Genehmigung einer Änderung derStiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für dasEhrenzeichen des Technischen Hilfswerks"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der

Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks

THWEhrZÄndErl

Ausfertigungsdatum: 10.07.1990 Vollzitat:

"Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks vom 10. Juli 1990 (BGBl. I S. 1437)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 21. 7.1990 +++)  

----

Der Bundesminister des Innern hat am 13. Juni 1990 den Erlaß vom 17. September 1975 über die Stiftung des Ehrenzeichens des Technischen Hilfswerks sowie die Verleihungsbedingungen zu diesem Erlaß neu gefaßt.

Hierdurch wird eine dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille) eingeführt.

Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975 (BGBl. I S. 2479) genehmige ich diese Neufassungen.

Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Neufassungen des Stiftungserlasses und der Verleihungsbedingungen im Bundesanzeiger.

 

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

  3.   Mitglieder einer Grubenwehr oder andere Bergleute, die bereits mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber ausgezeichnet sind, für wiederholtes mutiges und entschlossenes

"Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens vom 1. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden hat eine Neufassung ihrer

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und der

"Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-5,

"Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 844), zuletzt

September 1975 (BGBl. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 844), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März

1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel

1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage