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Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihungvon Orden und Ehrenzeichen

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Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

OrdenErl 7

Ausfertigungsdatum: 02.05.1996 Vollzitat:

"Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 668)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 7. 5.1996 +++) Art 1  

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 885, 910), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der

           E i n s a t z m e d a i l l e d e r B u n d e s w e h r

 

 

 

 durch den Bundesminister der Verteidigung.

Art 2  

Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des in Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.

Art 3  

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Art 4  

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.

Schlußformel  

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

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