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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über dieStiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

BwEhrZErlÄndErl

Ausfertigungsdatum: 18.03.1991 Vollzitat:

"Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. März 1991 (BGBl. I S. 764)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 27.3.1991 +++) ----

Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.

Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.

Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.

 

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r V e r t e i d i g u n g D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

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