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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß vonBestimmungen für die Dienstkleidung der beamtetenPatentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

BPräsKldgPatAnO

Ausfertigungsdatum: 12.09.1963 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030- 12-16, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) ----

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.

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