• Keine Ergebnisse gefunden

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzungund der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzungund der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr- Ehrenkreuzes

FeuerwEhrKrÄndErl 2011

Ausfertigungsdatum: 29.08.2011 Vollzitat:

"Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 29. August 2011 (BGBl. I S. 1832)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 8.9.2011 +++)  

Art 1  

(Änderungsvorschrift) Art 2  

Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13.

November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III,

Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.

Art 3  

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der

Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.

Schlussformel  

D e r B u n d e s p r ä s i d e n t

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Nutzung ist nur für den genannten Zweck gestattet, nicht jedoch für einen weiteren kommerziellen Gebrauch, für die Weiterleitung an Dritte oder für die Veröffentlichung im

"Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 28. Mai

§ 72a SGB VIII die persönliche Eignung von Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem.

für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr.. (Feuerwehr-

Hammerfestweg 1, 1220 Wien, im Garten Deine Telefonnummer für Rückfragen 258 58 69?. Wer

In der alten Scheune sind auch die Feuerlöschgerätschaften untergebracht und ferner zwei Haftzellen eingebaut …, dass die Einrich- tung eines neuen Gemeindehauses nicht viel teurer

der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Johannes Becher,

Für den Katastrophenschutz stehen im Jahr 2013 800 T€ für die Beschaffung von einem Einsatzleitwagen Sachsen-Anhalt (ELSA) aus Landesmitteln zur Verfügung. Weitere Mittel stehen