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EINGLIEDERUNGSBILANZ 2019 der Agentur für Arbeit Wesel

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Academic year: 2022

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23. September 2020

EINGLIEDERUNGSBILANZ 2019

der Agentur für Arbeit Wesel

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Impressum

Agentur für Arbeit Wesel Reeser Landstr. 61 46483 Wesel

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet Redaktionsschluss: 31.08.2020

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Inhalt

1 Vorwort der Geschäftsführung 4

2 Zahlen und Fakten

Arbeitsmarkt 2019 6

Ausbildungsmarkt 2019 9

3 Unser Jahr 2019

Berufsberatung 11

Berufsausbildung 12

Vermittlung 13

Fachdienste 15

Langzeitarbeitslosigkeit und Integrationsberatung 16

Inklusion 17

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 19

Weiterbildung 20

Arbeitgeber-Service 22

Internationale Arbeit 24

4 Ziele/Zielerreichung 25

5 Die Agentur für Arbeit

Personal 26

Über den Tellerrand/Neues Entree 27

6 Ausblick – Geschäftsplan 2020 28

7 Der Verwaltungsausschuss 29

8 Anlagen 30

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1 Vorwort der Geschäftsführung

2019 setzte sich die positive Entwicklung der Vorjahre fort: Die Arbeitslosenzahlen sanken und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm zu. Ein Rückgang des Wirtschafts- wachstums im Agenturbezirk Wesel war noch nicht sichtbar. Lediglich ein Stellenrückgang bei den Zeitarbeitsunternehmen war ein Hinweis auf eine mögliche konjunkturelle Eintrübung.

Auch wenn die Stellenangebote leicht sanken, war der Bedarf nach Fachkräften weiterhin un- gebrochen. Vor allem im Handel, im Gesundheitswesen sowie im Dienstleistungsektor stieg die Beschäftigung. Nicht immer konnte der Bedarf an Fachkräften vollständig gedeckt werden.

Auch in den kommenden Jahren gehen auf Grund der geburtenstarken Jahrgänge mehr Be- schäftigte in den Ruhestand. Den Fachkräftebedarf nur mit jungen Menschen über die Ausbil- dung zu bedienen, wird nicht gelingen. Genutzt werden muss das gesamte Erwerbspersonen- potenzial – von Berufsrückkehrenden über Menschen mit Behinderung bis hin zu zugewan- derten Personen.

Daher gibt es drei Schwerpunkte bei der Unterstützung zur Gewinnung von Fachkräften, die 2019 intensiviert wurden und die wir in den nächsten Jahren ausbauen werden:

 Der erste Schwerpunkt ist der Übergang von der Schule in den Beruf, die sogenannte Berufsberatung vor dem Erwerbsleben. Dies bedeutet eine höhere Präsenz an den Schulen, eine intensivere Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie eine noch en- gere Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern. Hinzu kommt die Weiterentwick- lung der präventiven Beratung für Ausbildungs- und Studienabbrecher.

 Die Arbeitswelt 4.0 wird zu großen Veränderungen führen, was zum Beispiel das Thema Qualifizierung für Menschen im Berufsleben immer wichtiger macht. Unterstüt- zung für Arbeitgeber und Beschäftigte bietet das 2019 in Kraft getretene Qualifizie- rungschancengesetz. Mit der Berufsberatung im Erwerbsleben, dem zweiten Schwer- punkt, wollen wir künftig Beratung und Unterstützung von Beschäftigten während des gesamten Berufslebens anbieten.

 Die Aufgabe, arbeitslose Menschen und Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze zusammen zu bringen, ist der dritte Schwerpunkt und eine Kernaufgabe der Agentur für Arbeit Wesel. Auch hier spielt die Qualifizierung eine immer größere Rolle für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

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Durch die COVID-19-Pandemie müssen die geplanten Aktivitäten zwar neu justiert werden, die Strategie der BA 2025 bleibt aber in ihrer Ausrichtung bestehen. Obwohl schwer absehbar ist, wie lange die Einschränkungen für Privathaushalte und Unternehmen anhalten werden und welche wirtschaftlichen und sozialen Abläufe sich daraus ergeben.

Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses sowie unseren Netz- werkpartnerinnen und Netzwerkpartnern hat für uns einen hohen Stellenwert. Nur gemeinsam können wir Probleme lösen und Chancen bestmöglich nutzen. Für die Zusammenarbeit und Unterstützung bedanken wir uns.

Im Jahr 2019 ist uns durch die zahlreichen Ideen, das Engagement und die Aktivitäten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieles gelungen. Für diese Leistung einen ganz herzlichen Dank!

Die Ihnen vorliegende Eingliederungsbilanz zeigt unsere Investitionen und die Ergebnisse un- serer Arbeit 2019. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Barbara Ossyra Gabriele Sowa

Vorsitzende der Geschäftsführung Geschäftsführerin Operativ

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2 Zahlen und Fakten Arbeitsmarkt 2019

Der Arbeitsmarkt in den Kreisen Wesel und Kleve blieb im Jahr 2019 stabil. Mit sinkender Arbeitslosigkeit und kontinuierlich wachsender Beschäftigung setzte sich die positive Entwick- lung der Vorjahre fort. Jüngere und Langzeitarbeitslose profitierten. Für die Unternehmen wur- den Fragen der Fachkräftesicherung drängender.

Im Arbeitsagenturbezirk Wesel lag die durchschnittliche Arbeitslosigkeit bei 23.102 Perso- nen. Das sind 1.401 Personen oder 5,7% weniger als 2018. Im Kreis Wesel waren im Jahres- durchschnitt 14.511 Personen arbeitslos gemeldet (-710/-4,7%). Im Kreis Kleve waren zum Jahresende 8.026 Personen und im Jahresdurchschnitt 8.592 arbeitslos gemeldet (-690/- 7,4%). Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Agenturbezirk bei 5,6% und damit 0,4 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresdurchschnitt (Kreis Wesel: 5,9%, Kreis Kleve: 5,2%, jeweils 0,4 Prozentpunkte unter dem Vorjahresdurchschnitt).

17.583 18.398 18.007

17.072 16.539

15.221

14.511

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Jahresdurchschnittswerte

10.171 10.613 10.494 10.447 10.130

9.282

8.592

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

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Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wuchs erneut. In beiden Kreisen waren zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 244.640 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäf- tigt (+4.489/+1,9% zum Vorjahr). Davon waren im Kreis Wesel 141.948 Personen sozialversi- cherungspflichtig beschäftigt (+3.262/+2,4%). Im Kreis Kleve gab es 102.692 sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigte (+1.227/+1,2%).

Die Nachfrage nach Arbeitskräften ging zurück, blieb aber auf hohem Niveau. Von Januar bis Dezember 2019 wurden dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und des Jobcenters 18.711 Stellen gemeldet, 9,3% weniger als 2018. 95% der Stellen waren so- zialversicherungspflichtig, 85% unbefristet und 80% Vollzeitstellen. Über die Hälfte der Stellen (58%) richtete sich an Fachkräfte, 25% an Helfer, 7% an Spezialisten und 9% an Experten.

Eine positive Entwicklung war bei der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Die Arbeitslo- sigkeit von Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren lag 2019 durchschnittlich bei 2.095 Personen und damit um 295 Personen (-12,3%) unter den Werten des Vorjahres. Im Kreis Wesel waren durchschnittlich 1.254 Jüngere arbeitslos gemeldet (-164/-11,6%). Im Kreis Kleve ging die Jugendarbeitslosigkeit auf 842 Personen (-131/-13,4%) zurück.

Die Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt sich ebenfalls rückläufig: Im Jahresdurchschnitt wa- ren 9.568 Personen länger als ein Jahr arbeitslos. Das waren 1.072 Personen (-10,1%) we- niger als im Vorjahr. Im Kreis Wesel waren 5.777 Personen langzeitarbeitslos

(-631/-9,9%). Im Kreis Kleve waren im Jahresdurchschnitt 3.791 Personen länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet (-440/-10,4%).

1.814 1.968 1.734 1.616 1.520 1.418 1.254

6.668

7.511 7.877

7.248 6.858

6.408

5.777

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

15 bis unter 25 Jahre Langzeitarbeitslose

1.169 1.144 1.131 1.165 1.132 973 842

4.052

4.545 4.840 4.818 4.624

4.232

3.791

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

15 bis unter 25 Jahre Langzeitarbeitslose

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Ausbildungsmarkt

Die Schere am Ausbildungsmarkt in den Kreisen Wesel und Kleve hat sich weiter geschlossen.

Weniger Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze bei einer steigenden Zahl von gemeldeten Ausbildungsstellen kennzeichneten die Bilanz des Ausbildungsjahres 2018/2019 in den Kreisen Wesel und Kleve.

Vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 meldeten sich bei der Berufsberatung der Agen- tur für Arbeit Wesel insgesamt 5.643 Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz.

Das sind 524 Jugendliche oder 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig standen in den Kreisen Wesel und Kleve insgesamt 4.732 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Das sind 192 Stellen oder 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon waren 4.591 betriebliche Ausbildungs- stellen, 258 oder 6,0 Prozent mehr als im Ausbildungsjahr 2017/2018.

Im Kreis Wesel meldeten sich von Oktober 2018 bis Ende September 2019 insgesamt 3.560 Bewerber, das sind 290 oder 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig standen 2.946 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Davon waren 2.870 betriebliche Ausbildungsstellen, 46 oder 1,6 Prozent mehr als im Ausbildungsjahr 2017/2018.

Im Kreis Kleve meldeten sich von Oktober 2018 bis Ende September 2019 insgesamt 2.083 Bewerber, das sind 234 oder 10,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig standen 1.786 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Davon waren 1.721 betriebliche Ausbildungsstellen, 212 oder 14,0 Prozent mehr als im Ausbildungsjahr 2017/2018.

Zum Ende des Berufsberatungsjahres am 30. September suchten noch 388 Jugendliche eine Ausbildungsstelle, 48 weniger als ein Jahr zuvor. Im Gegenzug waren bei der Agentur für Ar- beit Wesel noch 502 unbesetzte Ausbildungsstellen gemeldet, 151 mehr als im Vorjahr.

Dabei zeigten sich zunehmend Passungsprobleme, wie die Grafik mit ausgewählten Branchen mit Versorgungsproblemen für Jugendliche und Besetzungsproblemen für Betriebe exempla- risch zeigt.

147

57 71 61

103

57 31 27 37

98 58

29 25 36

38 124

69

180 138

182

Bewerber/innen Ausbildungsstellen

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Im Rahmen der Woche der Ausbildung zeichneten die Agentur für Arbeit Wesel und das Jobcenter Kreis Wesel die Unternehmensgruppe Maas aus Moers für ihre herausragende Nachwuchsförderung aus. Die Unternehmensgruppe, zu der 12 operativ tätige Un- ternehmen zählen, bildet seit über 40 Jahren in ge- werblichen und kaufmännischen Berufen aus. Im Jahr 2019 befanden sich 37 Personen in der Ausbildung.

Im Kreis Kleve erhielt die Metzgerei Quartier GmbH das offizielle Zertifikat für Nachwuchs- förderung. Zu dem seit vier Generationen bestehenden Meisterbetrieb von Lothar und Daniel Quartier zählen mehrere Fleischerei-Filialen, eine Restaurantkette und ein Catering-Service.

Ausgebildet wird in handwerklichen und kaufmännischen Berufen. Neben einem modernen Onlineauftritt nutzt das Unternehmen auch alternative Wege zur Nachwuchsgewinnung wie die Teilnahme an Jobbörsen und die Nutzung von Einstiegsqualifizierungen.

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3 Unser Jahr 2019 Berufsberatung

2019 war ein Jahr der wesentlichen Veränderung in der Berufsberatung. Bereits zum Jahres- ende 2018 begann die Planung für die Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung vor dem Erwerbsleben (mittlerweile umbenannt in Berufsberatung vor dem Erwerbsleben). Im Berichtsjahr wurde die Einführung umfassend vorbereitet und zum 01.09.2019 umgesetzt.

Berufsberatung vor dem Erwerbsleben

Die Berufs- und Lebenswelten verändern sich. Demografischer Wandel, Digitalisierung, Flexi- bilisierung und ungleiche Teilhabechancen am Arbeitsmarkt sind Herausforderungen, die Aus- wirkungen für die Wirtschaft und jeden Beschäftigten haben. Damit ändern sich auch die An- forderungen an berufliche Orientierung und Beratung. Mit der Lebensbegleitenden Berufsbe- ratung hat die Bundesagentur für Arbeit darauf reagiert und den Orientierungs- und Beratungs- prozess verändert, intensiviert und noch stärker auf die Bedürfnisse von Jugendlichen abge- stimmt:

 Frühzeitige individuelle berufliche Orientierung als Basis für den Start in Ausbildung oder Studium für Schülerinnen und Schüler

 Regelmäßige persönliche Beratung in den Schulen für Berufs- und Studienwähler

 Engerer Austausch mit den Ansprechpartnern für Studien- und Berufswahlkoordination in den Schulen

 Moderne digitale Angebote als Begleitung im Berufswahlprozess Konkret bedeutete dieses ab dem 01.09.2019:

 Die Berufsberatung beginnt früher mit den Angeboten (ab Klasse 8, Gymnasien ab Klasse 9) und führt beispielsweise statt einer berufsorientierenden Veranstaltung à 45 Minuten jetzt zwei Veranstaltungen à 45 Minuten durch

 Stärkere Einbeziehung der Eltern im Rahmen von Elternveranstaltungen

 Ausweitung der Präsenz der Berufsberater/innen vor Ort, um Sprechzeiten und Bera- tung für die Schülerinnen und Schüler in der Schule durchzuführen – in der Regel sind die Beratungsfachkräfte an einem festen Tag pro Woche in der Schule

 Neue Online-Angebote, wie z.B. das Selbsterkundungstool (SET) als Ergänzung und Vorbereitung auf eine persönliche Beratung

Bereits in der Vergangenheit standen alle Beraterinnen und Berater regelmäßig in allen allge- meinbildenden Schulen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrern als kompetente Ansprechpartner zu beruflichen Fragen zur Verfügung. Die Erhö- hung der Präsenz an den Schulen wurde durch alle am Berufswahlprozess Beteiligten sehr positiv aufgenommen. Die Rolle der Berufsberater/innen als Ansprechpartner/in Nr. 1 konnte dadurch deutlich gefestigt werden.

Für die Beratenden änderte sich die Arbeit wesentlich. Wurde früher differenziert zwischen allgemeiner Beratung für die Sekundarstufe I und der Studienberatung für die Sekundarstufe II, ist jetzt jeder Berufsberater und jede Berufsberaterin für beide Themenbereiche ansprech- bar. Die Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung vor dem Erwerbsleben ging da- her mit umfangreichen Schulungsmaßnahmen für die neuen sowie die langjährig tätigen Be- rufsberaterinnen und Berufsberater einher.

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Berufsausbildung

Um junge Menschen bei der Berufs- und Studienorientierung und -wahl zu unterstützen, wur- den 2019 neue Angebote wie ein Eventcoaching und individuelle Bewerbungstrainings entwi- ckelt und gemeinsam mit Bildungsträgern umgesetzt. Daneben nahmen die Berufsberaterin- nen und Berufsberater an zahlreichen Ausbildungsmessen und Orientierungsveranstaltungen teil. Die folgende Bildauswahl zeigt einen kleinen Ausschnitt aus den vielfältigen Aktivitäten in beiden Kreisen.

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Vermittlung

Das Risiko drohender Arbeitslosigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht zeitnah beenden zu können, steht in einem engen Zusammenhang mit nicht ausreichender Qualifizierung („Geringqualifi- ziert“) oder einem fehlenden Berufsabschluss („Ungelernt“).

Um das Risiko zu minimieren und den Kundinnen und Kunden neue Chancen zu eröffnen, war das Thema Qualifizierung/Förderung der beruflichen Weiterbildung eines der wichtigen Hand- lungsfelder in 2019. Insgesamt wurden 1.478 Eintritte in Förderung der beruflichen Weiterbil- dung realisiert, darunter 437 abschlussorientierte Maßnahmen, wie Teilqualifizierungen oder Umschulungen.

Integration Point

Mit dem Inkrafttreten der Neuorganisation der Agentur für Arbeit Wesel zum 12. Dezember 2019 wurde der Ende 2015 gegründete Integration Point in die Regelstruktur zurücküberführt.

Die Erfolge in dieser Zeit können sich sehen lassen:

536 Integrationen in Arbeit und 379 Einmündungen in Ausbildung.

Dazu kommen umfangreiche Förderungen, um geflüchtete Menschen bei der Berufsorientie- rung, bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, beim berufsbezogenen Spracherwerb, bei der Weiterbildung und bei der Einarbeitung zu unterstützen. Von 2016 bis 2019 gab es knapp 2.450 Eintritte in unterschiedliche Maßnahmen.

Als erfolgreiches Format zur Vermittlung und Integration von Menschen mit Flucht-/Asylhinter- grund hat sich „Check In“ bewährt. Im Mai nutzten insgesamt 11 motivierte Geflüchtete den gemeinsam von Agentur für Arbeit Wesel, Jobcenter Kreis Wesel und Industrie- und Handels- kammer organisierten „Check In“ bei der Firma Imgrund Silologistics in Wesel. Dort erfuhren sie mehr über die Berufsfelder Lager-Logistik, Berufskraftfahrt und Kfz-Mechatronik.

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Im Juni war es Zeit, einmal „Danke“ zu sagen – und zwar den vielen Ehrenamtlichen, die bei der Integration von geflüchteten Menschen in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag ge- leistet haben. Am 26. Juni luden das Jobcenter Kreis Wesel und die Agentur für Arbeit Wesel zum „Aktionstag Ehrenamt“ ein. Knapp 20 ehrenamtlich tätige Netzwerkpartner folgten der Einladung zum Austausch über Erreichtes sowie aktuelle und zukünftige Herausforderungen.

Mit der Abschlussveranstaltung am 31. Oktober 2019 endete das Modellprojekt „Einwande- rung gestalten“ der Stadt Moers. Die Agentur für Arbeit Wesel hat das Projekt seit dem Start in 2017 über eine Beteiligung am Lenkungskreis und Mitwirken in den Projektgruppen „Spra- che“ und „Arbeit, Qualifizierung, Ausbildung“ eng begleitet.

Auch wenn es den Integration Point künftig nicht mehr als eigenes Team gibt, bleibt das Know- how erhalten und wird über Multiplikatoren in allen Teams der Arbeitsvermittlung und Beratung weitergegeben.

Arbeits age ntur u nd J obc ente r sag en DAN KES C HÖN

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Fachdienste

Ärztlicher Dienst

Der Ärztliche Dienst erstellte im Jahr 2019 insgesamt 4.505 Gutachten. Davon waren 3.564 Gutachten für den Rechtskreis SGB III und 941 für den Rechtskreis SGB II. Die durchschnitt- liche Laufzeit betrug 19,7 Tage und die Auslastung 127,6 Prozent, bezogen auf das Service Level Agreement (152 Prozent SGB III und 79,3 Prozent SGB II).

Ohne Kundenkontakt wurden 2.192 Gutachten und mit Kundenkontakt 2.313 gefertigt. Der Anteil der hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte lag bei 1.914 Gutachten.

Berufspsychologischer Service (BPS)

Im Jahr 2019 wurden 1.402 komplexe Beratungs- und Begutachtungsfälle bearbeitet abge- schlossen. 379 Fälle bezogen sich auf Kundinnen und Kunden, für die ein besonderer Förder- bedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht. 548 Fälle entfielen auf Kundinnen und Kunden der Berufsberatung, die in der Regel vor der Einmündung in eine betriebliche Erstausbildung stehen. In 364 Fällen handelte es sich um Kundinnen und Kunden der Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit. Für die Integrationsfachkräfte des Jobcenters wurden 273 Fällen bear- beitet abgeschlossen. Das Angebot des Berufswahltests haben 135 jugendliche Berufswähler in Anspruch genommen.

Im Mai führte der BPS zudem Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum neu ent- wickelten Angebot „MYSKILLS – BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN“ durch. Die Tests richten sich an geflüchtete Menschen sowie Geringqualifizierte und sind in sechs Spra- chen und für insgesamt 30 Berufsfelder verfügbar.

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Langzeitarbeitslosigkeit und Integrationsberatung

Die geschäftspolitische Zielsetzung im Bereich SGB III lag im Jahre 2019 weiterhin in der Re- duzierung und der Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit (LZA).

Das bedeutet im Schwerpunkt die frühzeitige Einschaltung des Teams „Interne ganzheitliche Integrationsberatung“ (Inga) bei marktfernen Kunden, um diese intensiv ganzheitlich durch 14 zertifizierte Integrationsfachkräfte an den Standorten Wesel, Geldern und Moers zu unterstüt- zen.

Ziel ist es dabei, einen engen Kundenkontakt und eine enge Kundenbindung aufzubauen, um einen raschen Abbau von Vermittlungshemmnissen und damit verbunden den Integrations- fortschritt zu fördern und den nachhaltigen Integrationserfolg zu realisieren.

Als Angebot für Langzeitarbeitslose besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Nachbetreuung durch das Inga-Team für 6 Monate nach erfolgter Integration.

Von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen wurden weiterhin zusätzlich in der Nebenbe- treuung durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service bewerberorientiert betreut.

Im bewerberorientierten AGS links- und rechtsrheinisch kümmerten sich 4 Integrationsfach- kräfte ständig insgesamt um rund 200 Kunden und Kundinnen. Bis zum Jahresende konnten 481 Integrationen realisiert werden.

Ein weiteres Angebot für Kundinnen und Kunden bildet die Trägermaßnahme „Langzeitarbeits- losigkeit vermeiden“ (LAV) – Fit für den Job. Agenturweit wurden 309 Teilnehmerplätze einge- kauft.

Hier beraten, unterstützen und begleiten Jobcoaches eines externen Bildungsträgers die Teil- nehmerinnen und Teilnehmer in einer achtwöchigen Maßnahme

 bei der Analyse ihrer aktuellen Situation und ihrer Perspektiven

 bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Bewerbungs- und Selbstvermarktungs- strategie

 bei der Suche nach geeigneten Betrieben für betriebliche Erprobungen

 bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle

 bei der Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen, zu Ämtern und weiteren Einrichtungen, die für die Realisierung der gewählten Perspektive wichtig sind und

 auch nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Dabei knüpft der Bildungsträger an bereits initiierte Aktivitäten der Agenturen für Arbeit an und verstärkt sie an den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Teilnahme ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Bis zum Jahresende konnten 273 Eintritte sowie 20 weitere Eintritte, aus der Vorgängermaßnahme aus dem Jahre 2018, realisiert wer- den.

Ergebnisse der besonderen Angebote für Langzeitarbeitslose und von LZA bedrohte Kundinnen und Kunden

Die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit wurden im Vergleich zum Vorjahr um 5 % auf absolut 1570 Personen abgebaut.

260 der langzeitarbeitslosen Kunden sind in Erwerbstätigkeit (1. Arbeitsmarkt bzw. Selbststän- digkeit) eingemündet. Das waren 29 weniger als im Vorjahr (- 10%). Im Jahr 2019 erhöhte sich die Dauer der Arbeitslosigkeit für Leistungs- und Nichtleistungsempfänger um 0,3 Tage auf 139 Tage.

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Inklusion

Auswirkung von Inklusion an Schulen auf die Reha-Berufsberatung

Mit der Unterzeichnung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen" hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen. Welche Auswirkungen der Wandel im schulischen Bildungssystem auch auf die Schullandschaft und -struktur im Agenturbezirk Wesel hat, beschreibt Reha-Berater Philipp Terhart: „Der Unterricht an einigen Förderschulen ist sukzessive ausgelaufen, sodass die entsprechenden Schüler/in- nen aus den vorherigen Förderschulen nun im Regelschulsystem – und hier primär an den Gesamtschulen – beschult werden. Hierdurch entsteht auch aus Sicht der Arbeitsagentur We- sel eine Inklusion im doppelten Sinne. Denn die Berufsberatung ist in Bezug auf berufliche Orientierung, berufliche Beratung und Vermittlung weiterhin an den jeweiligen Regelschulen aktiv, muss hier jedoch auch die Anliegen von inklusiv-beschulten Schüler/innen im Erstkon- takt berücksichtigen.

Die entsprechenden Berufsorientierungskonzepte und Elternveranstaltungen wurden und wer- den in Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Berufsberatung kontinuierlich den Be- darfen angepasst, um hier eine zielgruppengerechte Erstansprache zu gewährleisten. Im Rah- men der individuellen Beratung, wo gemäß des KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss)-Pro- zesses die Erkenntnisse aus der Orientierung Berücksichtigung finden, werden nun die Nei- gung, die Eignung als auch die Leistungsfähigkeit der Schüler/innen gemeinsam thematisiert, um auf Basis dieser Erkenntnisse eine bedarfsgerechte Unterstützung – und sofern erforder- lich eine gute Übergabe an die Reha-Berufsberatung – zu gewährleisten. Im Rahmen einer Betreuungsübernahme durch die Reha-Beratung partizipieren die Schüler/innen dann an den besonderen „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

Das vernetzte/inklusive Handeln setzt sich auch im Rahmen der Förderinstrumente fort, wenn im Rahmen von KAoA eine entsprechend individu- elle Sequenz oder Anschlussperspektive entwi- ckelt wird. Beispielsweise nehmen an der Be- rufseinstiegsbegleitung (BerEb) oder den Be- rufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) neben den Jugendlichen, welche durch die Be- rufsberatung betreut werden, auch die Jugendli- chen teil, die über die Reha-Beratung betreut werden. Somit setzt sich der inklusive Gedanke aus den Schulen auch hier fort.

Des Weiteren findet in diesem Zusammenhang ein immerwährender Austausch zwischen den Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur zu den verschiedenen Elementen, Sequenzen und För- deroptionen statt, um interne Transparenz zu er- möglichen. Diese Transparenz zur Arbeitsweise, Möglichkeiten und ggf. auch Grenzen gilt es auch im Austausch mit den externen Netzwerk- partnern herzustellen.“

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Inklusionsinitiative AKTIV beendet

Nach drei Jahren endete Ende Mai die gemeinsame Inklusionsinitiative AKTIV der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Kleve.

Die Bilanz fiel positiv aus: Den beteiligten Bildungsträgern gelang es, Menschen mit unter- schiedlichen Behinderungen durch intensive Beratung und Unterstützung in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern. Die erfolgreich vertiefte Netzwerkarbeit soll fortgeführt werden.

Mit der Umsetzung des rechtskreisübergreifenden Projekts waren die lokalen Bildungsträger SOS-Kinderdorf Niederrhein, Integra Geldern und Theodor-Brauer-Haus betraut. Sie betreu- ten während der Projektzeit insgesamt 141 Menschen mit Behinderung und stellten über 670 Kontakte zu Unternehmen in der Region her. 39 Personen konnten dank intensiver Unterstüt- zung auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und eine Beschäftigung aufnehmen, zum Beispiel als IT-Systemelektroniker, Kraftfahrer, Produktionshelfer, kaufmännische Fachkraft oder Integra- tionshelfer. Dazu kamen weitere 9 Personen, die eine Qualifizierung begannen, eine Erwerbs- minderungsrente beantragten oder eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behin- derung aufnahmen.

Woche der Menschen mit Behinderung vom 2. bis 6. Dezember 2019

Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche stellte die Arbeitsagentur besonders erfolgreiche Beispiel für Inklusion am Arbeitsmarkt vor. Im Kreis Kleve war es Michael Vohwinkel, der vor seiner Erkrankung als Selbstständiger im Baugewerbe tätig war. Die körperlich sehr anstren- gende Tätigkeit mit hohem Arbeitsdruck war nach seiner Erkrankung nicht mehr möglich. Über den Kontakt zu seinem Hausarzt Dr. med. Arne Kleinstäuber ergab sich die Chance für eine neue Beschäftigung. Nun kümmert sich der 56-jährige Gelderner als Hausmeister um den Bau des neuen Hausärztezentrums. Nach der Eröffnung des Zentrums soll sich Michael Vohwinkel weiter um das Gebäude kümmern.

Im Kreis Wesel ging es um einen jungen Mann aus Xanten, der aufgrund einer Muskelerkran- kung im Rollstuhl sitzt und stets auf eine Arbeitsassistenz angewiesen ist. Bei einem Unter- nehmen in Dinslaken absolviert er eine Ausbildung zum Mediengestalter Digital und Print.

v.r.: Michael Vohwinkel mit seinem Chef Dr.

Kleinstäuber so- wie Teamleiter Stefan Schap- feld und Martina Tück aus dem gemeinsamen Arbeitgeber- Service.

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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

10 Jahre „Initiative Teilzeitberufsausbildung – Wir machen′s möglich!“

Im Februar 2009 fand die Auftaktveranstaltung der „Initiative für Teilzeitberufsausbildung“ statt.

Seitdem setzt sich das Netzwerk, zu dessen Steuerungsgruppe neben der Agentur für Arbeit das Jobcenter Kreis Wesel, der Kreis Kleve und die Regionalagentur NiederRhein gehören, dafür ein, diese Variante, die auch Menschen mit Familienpflichten einen vollwertigen Berufs- abschluss ermöglicht, bekannter zu machen. Zum „harten Kern“ der Initiative, die sich ein- bis zweimal im Jahr trifft gehören 20 Akteurinnen und Akteure des Ausbildungsmarktes.

Das 10-jährige Bestehen dieses Netzwerkes bot Gelegenheit, in größerem Rahmen erneut auf das Thema hinzuweisen und dafür zu werben. Knapp 90 Teilnehmende aus allen Bereichen des Ausbildungsmarktes folgten am 14. März der Einladung in die Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort.

Nach einem Input durch Karin Linde von der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung NRW, die auch die Veranstaltung moderierte, beeindruckten besonders eine Teilzeit-Auszubildende und ihr Chef mit ihrem Bericht über ihre positiven Erfahrungen.

In der abschließenden Podiumsdiskussion ging es um die Frage, wie die Teilzeitberufsausbil- dung zukunftsfähig gemacht werden kann. Auch hier war das Interesse groß, was man an den zahlreichen Diskussionsbeiträgen aus dem Auditorium ablesen konnte.

Die Bilanz der Veranstaltenden war positiv. Neben den zahlreichen teilnehmenden Multiplika- tor/innen hat sicher auch die gute anschließende Presseberichterstattung dazu beigetragen, dass die Teilzeitberufsausbildung als Gewinn für Unternehmen und Ausbildungssuchende wahrgenommen wird.

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Zusammenarbeit mit den Familienzentren

Familienzentren sind nützliche Partner, um Eltern schon frühzeitig auf die Unterstützungsan- gebote beim beruflichen Wiedereinstieg aufmerksam zu machen. Daher lädt die Arbeitsagen- tur Wesel gemeinsam mit dem Jobcenter Kreis Wesel und der Fachstelle Frau und Beruf ein- mal jährlich alle Familienzentren im Kreis Wesel zu einem Informations- und Austauschtreffen zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ ein. Die Resonanz der Familienzentren nimmt stetig zu. So nahmen am Treffen am 30. Oktober im Berufsinformationszentrum 31 Familienzentren teil.

Schwerpunkt der Veranstaltung war der Impulsvortrag „Wie gelingen erweiterte Öffnungszei- ten in meinem Familienzentrum?“ von Referentin Sigrid Mülder, KiTA! ManagementBeratung.

Die anschließende intensive Diskussion verdeutlichte das Interesse der Einrichtungen an dem Thema. Einige der Teilnehmerinnen nahmen im Nachgang das Angebot der Referentin zur weiteren Beratung an. Mit 15 der teilnehmenden Familienzentren gibt es darüber hinaus bisher konkrete Kooperationsvereinbarungen.

Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz:

Zum 01.01.2019 trat das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Kraft, welches unter ande- rem den Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt, die vor allem aufgrund von Digitalisie- rung und Automatisierung für Beschäftigte in vielen Branchen Weiterbildungen oder zusätzli- che Qualifizierungen erforderlich machen.

Ziel des Gesetzes ist es, Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in be- sonderer Weise vom Strukturwandel betroffen sind, zu fördern. Mit dem Qualifizierungschan- cengesetz werden neben Arbeitslosen, geringqualifizierten und älteren Beschäftigten alle Ar- beitnehmer/innen unterstützt, den digitalen Wandel zu meistern – unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße.

Unter den beschäftigten Personen im Agenturbezirk Wesel waren Ende 2019 knapp 15% ge- ringqualifiziert. Bei den arbeitslos gemeldeten Menschen im Rechtskreis SGB III hat ungefähr ein Drittel keinen Berufsabschluss. Schwerpunkt war es demnach, die durch das QCG erwei- terten Möglichkeiten des Zugangs zu Weiterbildungsförderung für Beschäftigte zu nutzen, be- sonders im Bereich der abschlussorientierten Maßnahmen. Dies resultierte im Jahresender- gebnis in einer Zahl von 277 geförderten Weiterbildungen im Bereich der Beschäftigtenförde- rung. 182 davon waren abschlussorientiert, was einer Quote von 65,7% entspricht.

Dieses Ergebnis wurde unter anderem durch eine Arbeitsmarktberatung erreicht, die sich ins- besondere bei schwierigen Stellenbesetzungsprozessen aufgrund des Fachkräftemangels auf die Beratung zu alternativen Besetzungsmöglichkeiten konzentrierte, indem die Vorteile der Qualifizierung vorhandenen Personals verdeutlicht wurden. Flankiert wurde dies durch Infor- mationsschreiben an Arbeitgeber, um das Förderprogramm zu bewerben. Ein entscheidendes Kriterium dabei war die neu geschaffene Möglichkeit eines Arbeitsentgeltzuschusses für Un- ternehmen während der Zeit des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls von Mitarbeitern.

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Einige Unternehmen haben frühzeitig die neuen gesetzli- chen Chancen ergriffen und auf die Fortbildung ihrer Be- schäftigten gesetzt. So hat zum Beispiel ein ehemaliger Dachdeckerhelfer bei der Xantener Firma Giltz Bedachun- gen die Ausbildung zum Dachdecker nachgeholt (s. Foto links). Dies ist im Rahmen einer Betrieblichen Einzelumschu- lung möglich. Seine Abschlussprüfung hat der Mittzwanziger mit der Note 1,1 bestanden – und das Unternehmen eine wertvolle Fachkraft gewonnen.

Die Lebenshilfe Gelderland (s. Foto unten) nutzte die Mög- lichkeiten des neuen Qualifizierungschancengesetzes und hat eine erfahrene Altenpflegerin zur Praxisanleiterin weiter- gebildet.

Die Weiterbildung erfolgte berufsbegleitend und wurde durch die Agentur für Arbeit Wesel finanziell gefördert. Hintergrund war hier die Einführung der generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau, die ab 2020 die bisherigen Ausbildungen im Bereich Altenpflege, Kranken- pflege und Kinderkrankenpflege zusammenführt. Ausbil- dungseinrichtungen müssen sich daher auf neue Anforde- rungen einstellen.

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Weiterbildungsmessen

Die Agentur für Arbeit hatte für 2019 die Veranstaltung von Weiterbildungsmessen ausge- schrieben. Den Zuschlag erhielt der TÜV-Nord für die Organisation, Planung und Durchfüh- rung des Events an den drei Standorten Wesel, Kamp-Lintfort und Kleve.

Über 300 arbeitslose Kundinnen und Kunden nahmen an den Veranstaltungen teil, bei denen sich rund 10 Bildungsträger präsentierten und über Qualifizierungen überwiegend in den Be- reichen Lager/Logistik, Transport/Berufskraftfahrer, Pflege und Soziales informierten.

In diesem Zusammenhang konnten die Teilnehmenden einen Pflege-Roboter, eine Virtual- Reality-Brille für den Einsatz in der Logistik oder auch einen Schweißsimulator als Beispiele der Arbeitswelt von Morgen in der praktischen Umsetzung realitätsnah erleben. Arbeitgeber mit Personalbedarf hatten die Möglichkeit, im Rahmen der Veranstaltung direkt Gespräche mit potenziellen Bewerbern zu führen. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service bot passend zum Thema der Veranstaltung Beratung zum Qualifizierungschancengesetz sowie zu weiteren För- dermöglichkeiten an.

Arbeitgeber-Service

Der zunehmende Fachkräftebedarf der Unternehmen in den Kreisen Wesel und Kleve schlägt sich auch in den geänderten Anforderungen an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Wesel nieder. So haben die Arbeitsmarkt- beratung und die Weiterbildungsberatung im Laufe der letzten Jahre neben der Vermittlung von Menschen in Arbeit immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Die Investitionen zur Vermeidung und Beendigung von Arbeitslosigkeit 2019 im Überblick:

Förderung beruflicher Weiterbildung – 1.478 Eintritte

Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung – 2.541 Eintritte

Eingliederungszuschuss – 808 Eintritte

Gründungszuschuss – 64 Eintritte

Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen – 277 Eintritte

Unternehmerfrühstück am 20. Februar 2019

Unter dem Motto „Nachwuchssorgen? Frühstücken hilft weiter!“ informierten sich im Februar rund 90 Unternehmensvertreter über erfolgreiche Wege zur Nachwuchsgewinnung. Beim Un- ternehmerfrühstück der EntwicklungsAgentur Wirtschaft des Kreises Wesel, der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Wesel gab es kurze Impulsvorträge, praktische Bei- träge von renommierten Ausbildungsbetrieben aus dem Kreis Wesel und konkrete Tipps zu Unterstützungsmöglichkeiten durch eine Berufsberaterin.

Zum Einstieg stellte Helge Stiller, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit, die sogenannte Gene- ration Z vor. Diese umfasst die Geburtsjahrgänge von 1995 bis 2010. Die Jugendlichen, die jetzt oder in Kürze auf den Ausbildungsmarkt kommen, kennt auch Christian Drummer-Lem- pert als Schulleiter des Berufskollegs Wesel sehr gut. Er appellierte an die Arbeitgeber, auch geflüchteten Jugendlichen eine Chance zu geben und die jungen Menschen in den Betrieben gut zu behandeln. Informationen aus der Praxis lieferten die Autohäuser Becher und Lackas Rhein-Ruhr.

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Jobbörse Wesel am 19. Juni 2019

Am 19. Juni fand in der Niederrheinhalle die große Jobbörse von Arbeitsagentur und Jobcenter statt. Rund 65 Arbeitgeber präsentierten ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen. In diesem Jahr gab es erstmalig eine MINT-Reihe, bei der Arbeitgeber rund um Mathematik, Informatik, Na- turwissenschaften und Technik ihre Angebote präsentieren konnten und zu Gesprächen be- reitstanden. Zusätzlich gab es einen Beratungsstand für Weiterbildungsinteressierte, an dem sich sowohl Arbeitsuchende als auch Beschäftigte zu den Möglichkeiten des Qualifizierungs- chancengesetzes informieren konnten.

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Internationale Arbeit

2019 stand im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums von EURES (EURopean Employment Ser- vices). Dies wurde mit einem großen Netzwerk-Workshop im Sommer 2019 in Köln gefeiert.

Im Jahresverlauf wurden zahlreiche Beratungen und Informationsveranstaltungen durch die EURES-Beratung realisiert – viele davon bei und mit der Partnerorganisation Grenzinfopunkt Rhein-Waal. Dazu zählten sowohl Einzelberatungen als auch etliche Gruppenberatungen. Ne- ben den Informations- und Vermittlungsveranstaltungen in den Geschäftsstellen der Agentu- ren für Arbeit wurden auch Veranstaltungen bei externen Trägern wie z.B. der AWO und an der Hochschule Arnhem/Nijmegen durchgeführt.

EURES war zudem mit einem Informationsstand auf den Jobbörsen in Wesel und Kleve sowie bei regionalen Jobbörsen in der niederländischen Grenzregion vertreten.

Das Team der Arbeitsagentur Wesel wurde gegen Ende des Jahres mit einem zweiten EURES Berater verstärkt. Nach einer erfolgreichen Einarbeitung des neuen Kollegen kann sowohl im Bereich Arbeitgeber als auch im bewerberorientierten Bereich gleichermaßen grenzregional agiert werden.

Zum Team zählen Koordinator Wilfried Kullmann sowie die EURES-Berater Sophie Nieber- gall und Klaus Degen (Foto oben, v.l.).

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4 Ziele/Zielerreichung

Die geschäftspolitischen Ziele der Agentur für Arbeit Wesel leiten sich aus dem im Sozialge- setzbuch zur Arbeitslosenversicherung (SGBIII) abgeleiteten gesetzlichen Auftrag ab. Über einen Planungsprozess werden Zielwerte für die wesentlichen Aufgaben erarbeitet und ver- einbart. Der Verwaltungsausschuss – das Gremium der Selbstverwaltung der Agentur für Ar- beit Wesel – unterstützte und überwachte den Planungsprozess.

Der Gesamtindex als Maßstab der Zielerreichung ist das Ergebnis der Teilindizes „Ergebnisse“

und „Ergebnisstruktur.“

Im Jahre 2019 konnten 11.219 Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Am Ausbildungsmarkt wurden 2.620 Einmündungen in Ausbildungsverhältnisse erreicht.

Auf einen Blick

Aktuelle Zielerreichung in den Strategischen Geschäftsfeldern 387 Wesel, VT III b (22 AA), RD Nordrhein-Westfalen (30 AA), AT II b (11 AA) Berichtsmonat Dezember 2019

Arbeitslosenversicherung

Kennzahl Ziel Ist

Abweichung absolut

Abweichung prozentual

R_10000 Gesamtindex SGB III JFW 95,887

R_10100 Teilindex Ergebnisse JFW 100,000 97,247

G_41000 Vermeidungsquote Alo SGB III JFW 35,5 35,1 -0,4 -1,0

Vermiedene Übertritte in Kundenkontakt 4.870 4.820 -50,0

G_10001 Integrationsquote SGB III JFW 41,9 40,5 -1,4 -3,4

Integrationen 11.609 11.219 -390

G_10005 Dauer der Arbeitslosigkeit LE/NLE JFW 137,4 137,9 0,4 0,3

Vb38020 Einmündungsquote SGB II+III JFW 34,2 32,6 -4,8 -4,8

Einmündungen SGB II+III 2.752 2.620 -132

R_10200 Teilindex Ergebnisstruktur JFW 100,000 93,362

G_15200 Anteil nachhaltiger Integrationen (6 Monate) GJW 69,1 68,6 -0,7 -0,7

Nachhaltige Integrationen (6 Monate) 7.825 7.768 -57

G_11120 JFW 38,8 38,3 -1,2 -1,2

Integrationen LE/NLE - Dauer KKoBBL >6 Monate 2.169 2.143 -26

AG10516 JFW 1.291 1.081 -210 -16,3

Vb38240 JFW 33,0 31,4 -4,8 -4,8

Einmündungen ohne und mit HSA SGB II+III 550 523 -27

VI12360 GJW 49,3 42,2 -14,4 -14,4

Integrationen 6 Monate nach HM (SGB III) 113 97 -16

Anteil Integrationen LE/NLE Dauer KKoBBL >6 Monate an allen Abgängen > 6 Monate

Anzahl erfolgreich besetzter Stellen inkl. sonstiger Stellen von KMU (exkl. PDL)

Einmündungsquote ohne und mit HSA SGB II+III

IQ Reha 6 Monate nach HM (SGB III)

▲▼ Die Darstellung w urde ggf. bei Werten +/-20 gekappt

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Arbeitsagenturleiterin Barbara Ossyra (l.) und Maren Buschhausen (r.), Interner Service Personal, mit den neuen Auszubildenden des Jahres 2019.

5 Die Agentur für Arbeit

Attraktive Arbeitgeberin

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren 281 Mitarbeiter/innen bei der Agentur für Arbeit Wesel be- schäftigt.

Am 1. September 2019 haben 5 junge Menschen ihre Karriere bei der Bundesagentur für Ar- beit für Arbeit mit einer Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen begonnen. Sie absolvieren ihre Praxiszeiten in der AA Wesel.

Dazu kamen 2 Studierende, die ein duales Studium mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktma- nagement oder Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung absolvieren.

Der Anteil verbeamteter Mitarbeiter/innen betrug durchschnittlich 14,1%.

Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter/innen lag bei 13,2 % und übersteigt die gemäß SGB IX gesetzlich vorgeschriebene 5%-Quote.

36,1% der Beschäftigten arbeiteten im Jahresdurchschnitt in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsgrad von 67,2%. 17,6 Mitarbeiter/innen nutzten die Möglichkeit von Telearbeit.

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Blick über den Tellerrand

Außer Haus fand die Dienstbesprechung der Führungskräfte Ende Januar statt. Bei der Altana AG in Wesel tauschten sich die Kolleginnen und Kollegen über operative Themen aus. Heiko Giesbers, Chief Digital Officer der Altana AG, gab einen Einblick in die digitale Transformation bei dem Chemieunternehmen. Anschließend ging es mit Helm, Arbeitsschuhen und Sicher- heitskleidung zu einer Betriebsbesichtigung.

Neues Entree für die Hauptagentur Wesel

Hell, einladend und mit verbesserter Barrierefreiheit präsentiert sich der neue Eingangsbereich der Arbeitsagentur Wesel. Nach rund sechsmonatiger Bauzeit wurde der Empfang Ende No- vember in Betrieb genommen. Die Gestaltung von Eingang und Foyer passt jetzt deutlich bes- ser zu einem modernen Dienstleister als früher.

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6 Ausblick – Geschäftsplan 2020

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Arbeitslosigkeit ist spürbar zurückgegangen, gleichzeitig wollen wir individueller auf die Bedürfnisse unserer Kun- dinnen und Kunden reagieren. Um diesen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde ein umfangreiches Maßnahmepaket geschnürt, welches die Basis eines neuen Zielsystems bildet.

Das weiterentwickelte Zielsystem beinhaltet die Themenbereiche der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Qualität und Unternehmenskultur.

1. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Indikatoren der Zielnachhaltung werden wie in den Jahren zuvor die Vermeidung von Arbeits- losigkeit, Integration von Kunden, Einmündungen in den Ausbildungsmarkt von Bewerbern, Stellenbesetzungen, Dauer der Arbeitslosigkeit und die Nachhaltigkeit von Integrationen sein.

2. Qualität und Unternehmenskultur.

Um noch stärker den Nutzen unserer Dienstleistungen für unsere Kunden zu erfragen, werden die ins Zielsystem einfließenden Kundenbefragungen neu strukturiert. Jugendliche (Bewer- ber), Arbeitnehmern und Unternehmern werden nicht nur zu einem Zeitpunkt, sondern zu ver- schiedenen Zeiten des Kundenkontakts befragt und geben somit ein aussagekräftiges Feed- back, wie unsere Angebote wahrgenommen werden. Ebenso fließt die Beurteilung der Dienst- leistungsqualität bei der Leistungserbringung (Lohnersatzleistungen) des Operativen Service und erstmals auch ein Mitarbeiterfeedback in das Zielsystem ein.

Der eingeschlagene Weg der Strategie „BA 2025“ mit seinen kunden- und mitarbeiterzentrier- ten Ansätzen wird durch dieses Zielsystem bereits nachhaltig in der Organisation implemen- tiert.

Die Strategie und das operative Programm der Agentur für Arbeit Wesel werden für 2020 in einem Geschäftsplan festgehalten. Zur konkreten Ausgestaltung, Steuerung und Nachhaltung wird ein „Aktivitäten- und Umsetzungsplan“ für die Agentur erstellt, welcher im Jahresverlauf je nach aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst werden kann.

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7 Der Verwaltungsausschuss

- AN

Gruppe der Arbeitnehmer

Mitglied

Kotnig, Volker

IG Metall, Duisburg-Dinslaken

Mitglied

Wennekers, Rolf DGB, Kreis Kleve

Mitglied

Thon, Frank

DGB, Region Niederrhein

Mitglied

Hüskes Martina

Verdi, Duisburg Niederrhein

Stellv. Mitglied

Lazarevic, Alexander DGB, Dinslaken

Stellv. Mitglied

Börgers, Bernd IG Metall Krefeld

- AG

Gruppe der Arbeitgeber

Mitglied

Heinrich, Andreas

Stadtwerke Dinslaken GmbH

Mitglied

Jonetzko, Martin

Unternehmerverbandsgruppe e.V., Duisburg

Mitglied

Benninghoff, Holger Kreishandwerkerschaft Wesel

Mitglied

Tiggelbeck, Frauke PINTSCH BAMAG GmbH Stellv. Mitglied

Rogmann, Thorsten

Clyde Bergemann GmbH, Wesel

Stellv. Mitglied

Brandt, Rainer

Trox GmbH, Neukirchen-Vluyn (Aumund Fördertechnik, Rheinberg

- ÖK

Gruppe der öffentlichen Körperschaften

Mitglied

Berensmeier, Ralf Kreisverwaltung Wesel

Mitglied

Raithel, Udo (ab 09.11.19: N.N.) Bezirksregierung Düsseldorf

Mitglied

Francken, Ulrich Gemeinde Weeze

Mitglied

Westkamp, Ulrike Stadt Wesel

Stellv. Mitglied

Driessen, Peter Gemeinde Bedburg-Hau

Stell. Mitglied

Fleischhauer, Christoph

(ab 11.10.19: Hoffmann-Okunneck, Hannelore)

Stadt Moers Janik, Damian/Sowa, Gabriele

Geschäftsführer/in Operativ - GF

Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wesel Ossyra, Barbara

Vorsitzende der Geschäftsführung

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8 Anlagen

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Tabellen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Agentur für Arbeit Wesel Jahreszahlen 2019

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Titel:

Region:

Berichtsmonat:

Erstellungsdatum: 30.06.2020 Hinweise:

Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik

Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg

E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de

Hotline: 0911/179-3632

Fax: 0911/179-1131

Weiterführende statistische Informationen Internet:

Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III, Jahreszahlen 2019,

Nutzungsbedingungen:© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.

Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Register: "Statistik nach Themen"

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html

Nürnberg, Juni 2020

Impressum

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Agentur für Arbeit Wesel

Jahreszahlen 2019

Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III.

http://statistik.arbeitsagentur.de

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Inhaltsverzeichnis

Tabelle 1 2 3aI 3aII 3bI 3bII 3cI 3cII 4a 4b 4c 5 6a 6b 6c 7 8a 8b 9a 9b 9cI 9cII

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Zugang - Jahressumme

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote

Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)

- Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit -

Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben Agentur für Arbeit Wesel (Gebietsstand März 2020)

Berichtsjahr 2019, Datenstand März 2020 a) Zugewiesene Mittel

in 1.000 €

in % des Soll (Spalte 1)

in % von Insgesamt (Spalte 2)

in % des Ein- gliederungs-

titels

1 2 3 4 5

Insgesamt x 30.277 x 100 x

dav. Eingliederungstitel 33.263 26.519 79,7 87,6 100

Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des

Eingliederungstitels 1) x 3.758 x 12,4 x

b) Ausgaben

Ist (Ausgaben)

in 1.000 €

in % von Insgesamt

in % des Ein- gliederungs-

titels

1 2 3

Insgesamt (Summe A, B, C, D, F, G, H) 30.277 100 x

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.061 10,1 11,0

Vermittlungsbudget 388 1,3 1,5

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.528 8,3 9,5

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 0,1 0,1

dav. Maßnahmen bei einem Träger 2.507 8,3 9,5

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 3 0,0 0,0

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 116 0,4 x

dav. Vermittlungsbudget 1) 5 0,0 x

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 111 0,4 x

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 1) - - x

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) 30 0,1 x

B Berufswahl und Berufsausbildung 7.440 24,6 17,2

Zuschüsse für Berufsorientierungsmaßnahmen - - -

Berufseinstiegsbegleitung 1.310 4,3 4,9

Assistierte Ausbildung 569 1,9 2,1

Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 1) - - x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein1) 2.609 8,6 x

Ausbildungsbegleitende Hilfen 611 2,0 2,2

Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.775 5,9 6,6

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen 1) 162 0,5 x

Einstiegsqualifizierung 344 1,1 1,3

Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1) 52 0,2 x

Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 7 0,0 0,0

C Berufliche Weiterbildung 13.619 45,0 49,8

Förderung der beruflichen Weiterbildung 10.999 36,3 41,5

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1) 417 1,4 x

Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 2.203 7,3 8,3

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 6.148 20,3 22,0

Eingliederungszuschuss 5.010 16,5 18,9

Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 1) 306 1,0 x

Gründungszuschuss 812 2,7 3,1

Gründungszuschuss zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben 1) 19 0,1 x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - -

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) - - -

G Freie Förderung - - -

Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - -

H Sonstige Leistungen 9 0,0 0,0

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - -

Förderung von Jugendwohnheimen - - -

Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 9 0,0 0,0

Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1) - - x

Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1) - - x

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit Soll

(zugewie- sene Mittel)

in 1.000 €

Ist (Ausgaben)

1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV).

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