Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Dr. Mösel, sehr geehrter Herr Heer, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Öffentlicher Raum ist ein kostbares und wertvolles Gut.
Straßen, Gehwege und Grünflächen in den Städten sind Gemeingut, das allen Bevölkerungsgruppen und Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt zur Verfügung stehen soll.
Diesen Gedanken nimmt das multimodale städtische Mobilitätskonzept auf und formuliert u.a. ausdrücklich die beiden folgenden strategischen Ziele:
A Gleichrangigkeit aller Verkehrsarten
und
B Reduktion des Anteils des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr:
Der fließende und ruhende KFZ-Verkehr nimmt allerdings
überproportional viel öffentliche Fläche ein und wird diesbezüglich anderen Verkehrsarten gegenüber bevorzugt:
zum einen durch übergroßen Flächenbedarf (1 durchschnittlicher Parkplatz benötigt 12,5 qm – das entspricht der Fläche eines
durchschnittlichen Kinderzimmers). Darüber hinaus ist das Benutzen dieser Stellfläche in Neckarsulm bisher kostenfrei
und
zum anderen wird ein Auto i.d.R. nur eine Stunde am Tag bewegt, während es 23 Stunden steht. (Quelle: BMVI, 2017)
Parkplätze auf Straßen, in Tiefgaragen, Parkhäusern – also im öffentl.
Raum - verursachen Kosten in Herstellung und im Unterhalt; dafür zahlt die Kommune - dafür braucht es hohe Summen an Steuermitteln.
Umso wichtiger ist es, dass alle, die sich im öffentl. Raum bewegen, dies gleichberechtigt und auch gefahrlos tun können.
Mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein wichtiges, wenn auch vorerst eher zaghaftes Zeichen für weniger Autoverkehr in der Innenstadt und für mehr Gleichwertigkeit aller Verkehrsarten – es ist ein sehr moderater Beschluss:
Die 1. Std Parken bleibt kostenfrei, ab der 2. Std zahlt man 1 Euro, ab der 3. Stunde 2 Euro - wer einen längeren Zeitraum benötigt, kann in das Parkhaus Ballei / Seestr. ausweichen – dort sind die beiden ersten Parkstunden kostenfrei.
Die Fraktion der GRÜNEN begrüßt daher ausdrücklich die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Wir sehen dies als eine erste
Maßnahme zur Steuerung des innerstädtischen Park- und Suchverkehrs.
Die damit verbundene Festsetzung der Parkgebühren bei
gleichzeitiger Reduzierung der kostenfreien Höchstparkdauer dient der Erhöhung der Parkfrequenz und trägt dazu bei, dass
beispielsweise Geschäfte und Gaststätten weiterhin besucht werden.
Erlauben Sie mir noch folgende Anmerkungen
Autofahrer, die in die Innenstadt Neckarsulms wollen, fahren immer noch deutlich billiger; denn eine Karte für den ÖPNV ist erheblich teurer als die fälligen Parkgebühren – wobei die Preise im ÖPNV hingegen ja regelmäßig steigen. Besucher und Besucherinnen, die den ÖPNV
nutzen, um umwelt- und klimaverträglich in der Innenstadt unterwegs zu sein, werden quasi noch durch höhere Ausgaben „bestraft“.
Eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, eine
Verbesserung der Luftqualität, eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität in der Stadt erfordern weitaus mehr Maßnahmen als diesen heute anstehenden Beschluss. Immerhin - er ist ein Schritt in Richtung Verkehrslenkung und Verkehrssteuerung. Wir wissen, dass weitere Maßnahmen geplant sind und wünschen uns eine baldige Realisierung.
Mit unserer Zustimmung zum Parkraumkonzept und der Festsetzung der Parkgebühren verbinden wir die Forderung nach einer kontinuierlichen Auswertung der durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf
Wirtschaftlichkeit, Nutzungsverhalten und Akzeptanz und zwar innerhalb von max. 2 Jahren nach Umsetzung der Maßnahme, um angemessen nachsteuern zu können.
22.10.2020
Susanne Blawert
Gemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen, Neckarsulm