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Vortrag zu sexueller Gewalt im sozialen NahraumLandrat begrüßt 29 neue Staatsbürger Kreisnachrichten

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Ausgabe 46/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 11.11.2014

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Gerechtigkeit erfahren“, er- läutert die Gleichstellungs- beauftragte Gabriele Kretz.

Dabei geht es besonders um die Frage was getan werden kann, damit Opfer aus der Loyalitätsfalle herauskom- men. Welche Angebote und Hilfe benötigt ein Opfer, um die Mauer des Schweigens zu durchbrechen?

Dr. Peter Locher vom Ver- bundkrankenhaus ergänzt:

„Ein Beitrag ist die vertrau- liche Spurensicherung, die im Raum Wittlich-Trier angebo- ten wird. Sie soll Betroffenen helfen, sich gegenüber einer

Vertrauensperson zu öffnen.

Erst wenn das Schweigen ge- brochen wird, können profes- sionelle Hilfe und Beratung im Rahmen des Opferschutzes greifen und bei der Bewälti- gung des Traumas helfen.“

Der Vortrag findet im St. Eli- sabeth Krankenhaus, Groß- er Konferenzraum (1. UG), Koblenzer Str. 91, 54516 Wittlich, um 17 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wei- tere Informationen und Flyer im Krankenhaus oder bei Ga- briele Kretz, Tel.: 06571/14- 2255, E-Mail: Gabriele.Kretz@

Bernkastel-Wittlich.de.

Vortrag zu sexueller Gewalt im sozialen Nahraum

Landrat begrüßt 29 neue Staatsbürger

Insgesamt 29 Ausländerinnen und Ausländern überreichte Landrat Gregor Eibes (links) die Einbürgerungsurkunde.

Aus 121 Nationen stammen die rund 7200 Ausländerinnen und Ausländer, die in unserem Landkreis eine neue Heimat gefunden haben. 29 von ih- nen überreichten Landrat Gre- gor Eibes und Klaus Schmitz vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich nun die Einbürgerungsurkunde.

Sie kommen aus 14 verschie- denen Nationen.

„Sie haben sich dafür ent- schieden, die deutsche Staats- angehörigkeit anzunehmen.

Diese Entscheidung steht am Ende eines Weges, der Sie aus vielen Staaten dieser Erde, aus ganz unterschiedlichen Gründen zu uns in den Land- kreis Bernkastel-Wittlich ge- führt hat. Für Sie ist der heu- tige Tag ein ganz besonderer Tag“, betonte Landrat Eibes in der Feierstunde im Kreis-

haus. „Schön, dass Sie ein Ja zu Deutschland und uns Deut- schen gesagt haben. Wir freu- en uns über unsere damit grö- ßer werdende Gemeinschaft.

Durch Sie wird auch unser kulturelles und gesellschaft- und ambulanter Institutionen

der Täterarbeit und in der de- liktorientierten Fallberatung und Präventionsarbeit. Rita Steffes-enn ist Autorin sowie Herausgeberin von Fachpubli- kationen und europaweit als Fachreferentin tätig.

„Der Vortrag von Rita Steffes- enn soll Aufklärung und Infor- mation zu einem Tabu-Thema geben. Wir wollen die öffent- liche Diskussion anstoßen, damit in der Folge Delikte im sozialen Nahraum - wie jede andere Straftat - straf- rechtlich verfolgt und bestraft werden können und Opfer Warum kommen so wenige

Sexualverbrechen zur Anzei- ge? Ein wesentlicher Aspekt ist die Loyalität des Opfers gegenüber dem Täter. Häu- fig stammt der Täter aus dem unmittelbaren engen sozialen Raum des Opfers, ist vielleicht sogar mit dem Opfer ver- wandt. Das Verbundkranken- haus Bernkastel-Wittlich und der Runde Tisch Eifel gegen Gewalt in engen sozialen Be- ziehungen wollen mit einem Vortrag am 25. November 2014 um 17 Uhr diesen The- menkomplex in den Fokus der Öffentlichkeit rücken: Sexuel- le Gewalt im sozialen Nahr- aum, Täterloyalität und die Angst der Opfer das Schwei- gen zu brechen.

Die Referentin Rita Steffes- enn ist Kriminologin (M.A.) und Doktorandin an der Uni- versität Bremen. Ihre Speziali- sierung liegt auf dem Umgang mit Gewalt- und Sexualtätern sowie Stalkern. Sie verfügt über langjährige Berufs- und Leitungserfahrung stationärer

liches Leben im Landkreis rei-

cher, vielfältiger und bunter“,

begrüßte er die neuen Staats-

bürger. Im Jahr 2013 wurden

insgesamt 93 ausländische

Mitbürgerinnen und Mitbür-

ger eingebürgert.

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sowie staatenlose Einwoh- ner, Spätaussiedler, Einwoh- ner mit doppelter Staatsange- hörigkeit, Eingebürgerte und die Kinder der vorgenannten Wahlberechtigten, soweit sie am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet ha- ben, am 23. November 2014 seit mindestens drei Monaten in Landkreis ihre Hauptwoh- nung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlos- sen sind.

Lediglich den Einwohnern mit ausländischer Staatsangehö- rigkeit sowie staatenlosen Ein- wohnern, die als solche im Melderegister erfasst sind, können die Briefwahlunterla- gen von Amts wegen zugesen- det werden. Sie müssen also keinen Antrag stellen.

Die übrigen Wahlberechtigten müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen, um die Wahlun- terlagen zu erhalten, da bei ihnen die Wahlberechtigung nicht aus den im Melderegi- ster erfassten Daten abgelei-

tet werden kann.

Damit die Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bis zum 23.

November 2014 um 18 Uhr in der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eintreffen, sollte der Antrag frühzeitig zu- sammen mit Nachweisen, wie zum Beispiel Vertriebenen- ausweis, Aufnahmebescheid, Einbürgerungsurkunde oder gültigem ausländischen Pass bei der für ihren Wohnort zu- ständigen Verbandsgemein- deverwaltung beziehungswei- se der Gemeindeverwaltung Morbach oder Stadtverwal- tung Wittlich eingereicht wer- den.

Der Antrag sowie nähere In- formationen zur Beiratswahl sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.

bernkastel-wittlich.de/bei - ratswahl2014.html abruf- bar. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist Jürgen Weber, Tel. 06571/14-2363, E- Mail: Juergen.Weber@Bern- kastel-Wittlich.de.

Landrat Gregor Eibes und der Beirat für Migration und Integration rufen zur Teilnahme an der Beiratswahl auf

Einrichtung, um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Ein- wohner mit Migrationshinter- grund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspoli- tik zu fördern und ihre Erfah- rungen und Kompetenzen zu nutzen. Deshalb hoffen der Landrat und die Beiratsmit- glieder auf eine hohe Wahlbe- teiligung.

„Integration ist eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe, für die die Bevölkerung mit Mi- grationshintergrund und die einheimische Mehrheitsbe- völkerung gleichermaßen Ver- antwortung tragen. Deshalb wäre es uns eine große Freu- de, wenn möglichst viele von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, am Zusam- menleben der Kulturen in unserem Landkreis teilzuha- ben. Beteiligen Sie sich durch Ihre Stimmabgabe an der Ge- staltung unserer Integrati- onspolitik“, so der gemein- same Aufruf. Wahlberechtigt sind Einwohner mit auslän- discher Staatsangehörigkeit Einwohnerinnen und Einwoh-

ner des Landkreises Bernka- stel-Wittlich mit Migrations- hintergrund haben bis zum 23.

November 2014 im Wege der Briefwahl Gelegenheit, einen Beirat für Migration und In- tegration zu wählen. Der Bei- rat vertritt die im Landkreis le- benden 7.200 Menschen mit Migrationshintergrund aus 121 Nationen. Bei der Wahl werden zehn Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren ge- wählt. Insgesamt kandidieren im Landkreis Bernkastel-Witt- lich 14 Personen, darunter auch Deutsche ohne Migrati- onshintergrund.

Landrat Gregor Eibes und die bisherigen Mitglieder des Bei- rats für Migration und Inte- gration des Landkreises sind sehr froh über die vielen po- sitiven Impulse, die sich durch die Einrichtung und das Enga- gement des Beirats für Migra- tion und Integration für eine gelingende Integration im Landkreis ergeben. Für sie ist der Beirat eine sehr wichtige Tue Gutes und rede darüber!

Diese Marketing-Weisheit gilt nicht nur für Unternehmen, son- dern gerade auch für Vereine, Organisationen und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Viel zu häufig bleibt das ehrenamtliche Wirken jedoch im Verborgenen.

Die Gründe hierfür liegen oft im mangelnden Selbstbewusstsein der Aktiven und dem fehlenden Wissen um die Möglichkeiten von Öffentlichkeitsarbeit.

Mit einem Informationsabend will die Servicestelle Freiwilliges Ehrenamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Don- nerstag, 20. November 2014 Ehrenamtler von Vereinen und Organisationen für die Öffent- lichkeitsarbeit fit machen. Hier- für stehen drei Experten bereit, die unterschiedliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit be-

leuchten werden. Volksfreund- Redakteur Hans-Peter Linz gibt Tipps wie Vereine ihr Engage- ment in der Tageszeitung prä- sentieren und gezielt für ihre Ak- tivitäten werben können. Klaus Schmitz von der Ehrenamtagen- tur Bernkastel-Wittlich zeigt an Praxisbeispielen eine optimale Organisation der Öffentlichkeits- arbeit auf. Mike-D. Winter vom Fachbereich Öffentlichkeitsar- beit der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich stellt neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit vor.

Die Veranstaltung findet um 18:30 Uhr im Wittlicher Kreis- haus, Kurfürstenstraße 16 statt.

Der Eintritt ist frei. Anmeldung bei Monika Scheid, Servicestel- le Freiwilliges Ehrenamt, Tel.:

06571/14-2208, E-Mail: Moni- ka.Scheid@Bernkastel-Wittlich.

de gebeten.

Infoabend macht Ehrenamtler

fit für Öffentlichkeitsarbeit Anne M. Krauss zeigt ihre Werke im Kreishaus

Bis zum 19. Dezember 2014 zeigt die Traben-Trarbacher Künstlerin Anne M. Krauss ihre Werke im Foyer der Kreis- verwaltung in Wittlich. Un- ter dem Titel „Swinging Lines und andere Vernetzungen“

präsentiert Krauss ihre ab- strakten Werke. Seit 1958 lebt die Künstlerin in Traben- Trarbach, wo sie auch ihre Galerie hat. In zahlreichen Fortbildungen hat sie sich weitergebildet und so ihren ganz eigenen Stil entwickelt.

Sie fand zu ihrer heutigen Aus- drucksform über den Impres- sionismus, das Informel (auch als Tachismus bekannt) zum abstrakten Expressionismus.

Eine Kunstrichtung, die dem gegenständlichen entsagt.

Formen und Farben bilden ei- gene Kompositionselemente.

In zahlreichen Ausstellungen hat Anne M. Krauss bereits ihre Werke gezeigt. Zudem ist die Künstlerin Mitglied in zahl- reichen künstlerischen Verei- nigungen und Gruppen.

Zu sehen ist die Ausstellung

in der Kreisverwaltung mon-

tags bis donnerstags von 7 bis

18 Uhr und freitags von 7 bis

15 Uhr.

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Baukultur in Eifel - Mosel - Hunsrück

Zeitgemäßes Bauen im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Eine Initiative der Kreisverwaltung und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Mit der monatlich er- scheinenden Seite „In- itiative Baukultur im Landkreis Bernkastel- Wittlich“ möchte die Kreisverwaltung in Ko- operation mit der Archi- tektenkammer Rhein- land-Pfalz rund um das Thema Regionales Bau- en und Regionale Baukul- tur informieren und An- regungen zum Sanieren, Modernisieren und zum zeitgemäßen Bauen ge- ben. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.diearchitekten.org.

Seminar- und Büroräume in ehemaligem Wohnhaus in Dreis

Haus Jonassen aus dem Jahr 1841 gehört zu den ältesten noch erhaltenen Gebäuden in Dreis. Nach Renovierung und Umbau durch das Architekturbüro Spreier aus Dreis bietet das Gebäu- de vielen interessierten Menschen einen Ort der Begegnung.

Das ortsbildprägende Gebäude ist so wieder zu einem wich- tigen und identitätsstiftenden Bestandteil von Dreis geworden.

Foto Mitte: Unter dem Dach ist ein heller, moderner Seminar- raum entstanden. Foto unten: Bei der denkmalgerechten Sanie- rung wurden auch die Türgriffe erhalten, die dem Innenraum einen besonderen Charakter verleihen.

Fotos: Architekturbüro Spreier

Die Struktur unserer Dörfer hat sich in den letzten Jahr- zehnten stark gewandelt. Die meisten Dörfer entstanden aus der Landwirtschaft he- raus. Um die landwirtschaft- lichen Betriebe siedelten sich alle für das Dorf notwendigen Berufe an, so dass zum Bau- ern auch der Bäcker, Schuster, Metzger, Schreiner etc. hin- zukamen. Die meisten Men- schen verdienten ihren Le- bensunterhalt im Dorf oder in der nächsten Umgebung. Eine Dorfgemeinschaft entstand.

Heute arbeiten immer weni- ger Menschen im Ort. Der Be- rufspendler wird mehr und mehr zur Regel und die Dör- fer werden, je nach Lage und Autobahnanbindung, zu rei- nen Schlafstätten. Diese Ent- wicklung hat erhebliche Aus- wirkungen auf das Dorfleben.

Der ehemals als Wohn- und Arbeitsort genutzte Dorf- kern wird mehr und mehr geschwächt und verliert an Bedeutung für die Dorfge- meinschaft.

Ein Ansatz, um Dörfer in ih- rer Lebendigkeit zu stärken, ist wieder Gewerbe im Ortskern anzusiedeln. Ein gutes Bei- spiel hierfür ist das ehemalige Wohnhaus aus dem Jahr 1841 im Ortskern von Dreis, das für eine Gewerbenutzung umge- baut und saniert wurde.

Durch die Umbaumaßnahmen entstanden neue, helle und moderne Seminar- und Büro- räume. Trotz der neuen Nut- zung und den zusätzlichen Anforderungen an den Brand- schutz, konnte der ursprüng- liche Charakter des Hauses er- halten bleiben.

Um das ortsbildprägende Ge- bäude möglichst behutsam zu sanieren, wurden alle Maß- nahmen eng mit dem Denk-

malamt der lokalen Kreis- verwaltung abgestimmt. So wurde eine Innendämmung verwendet, Holzsprossenfen- ster eingesetzt und die alten Fenstersimse aus Sandstein aufgearbeitet. Auch Dachein- deckung, sowie Ortgang und Traufdetails folgen der tra- ditionell, ortstypischen Aus- führung. Das Projekt konn- te dadurch aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden.

Auch das energetische Kon- zept reagiert sinnvoll auf die neue Nutzung. So wurde die bestehende Heizung nicht ausgetauscht sondern erhal- ten und stellenweise durch neue Heizkörper ergänzt, um das Aufheizen bei Bedarf zu erleichtern.

Durch dieses individuelle Heizkonzept und die modera- ten Dämmmaßnahmen konn- te der Energieverbrauch ins- gesamt erheblich reduziert werden, ohne zu stark in die Bausubstanz eingreifen zu müssen.

Architekt Daniel Spreier, Dreis

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.05.2014 (GVBl. S. 72), der §§

1,2,3,7,8 des Kommunalabgabenge- setzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1996 (GVBl: S. 175), zuletzt ge- ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25) in Ver- bindung mit § 5 des Landeskreislauf- wirtschaftsgesetzes (LKrWG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 459) und der Sat- zung über die Vermeidung, Verwer- tung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in der jeweils gültigen Fassung, hier genannt Abfallwirtschaftssatzung (AWS) am 03.

November 2014 die nachfolgende 1.

Änderung der Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ab- fallentsorgung vom 13.12.2010 be- schlossen, die hiermit bekannt ge- macht wird:

Artikel 1

Die Satzung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfal- lentsorgung wird im Einzelnen wie folgt geändert:

§ 2 Entstehung der Gebührenschuld Es erfolgt eine Ergänzung um Absatz 6:

(6) Bei der Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle entsteht die Ge- bührenschuld mit dem Beginn der Maßnahme durch den Landkreis.

§ 3 Gebührenschuldner/-in Als Absatz 5 wird neu eingefügt:

(5) Mehrere Gebührenschuldner/in- nen haften als Gesamtschuldner/in- nen.

Der bisherige Absatz 5 erhält die Ab- satznummer 6.

Es erfolgt eine Ergänzung um die Ab- sätze 7 und 8:

(7) Als Nutzer/-in der Abfallentsor- gungseinrichtungen gilt auch dieje- nige Person, die rechtswidrig Abfälle entsorgt (§ 16 LKrWG).

(8) Die Benutzungsgebühren ruhen gemäß § 7 Abs. 7 KAG als öffentliche Last auf dem Grundstück im Sinne von Abs. 2 Satz 1. Bei Heranziehung von Mieter/innen oder Pächter/innen als Gebührenschuldner/innen haften Grundstückseigentümer/innen und dinglich Nutzungsberechtigte als Ge- samtschuldner und können ebenfalls zur Zahlung der Gebühren herangezo- gen werden.

§ 5 Grundgebühren für Abfallbehälter Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

(1) Die Jahresgrundgebühr für Abfall- behälter aus Haushalten gem. § 6 Abs.

1 der AWS umfasst unabhängig davon, ob die nachfolgend genannten Aufga- ben durch den Landkreis Bernkastel- Wittlich oder im Rahmen der kom- munalen Zusammenarbeit durch den Zweckverband Regionale Abfallwirt-

schaft wahrgenommen werden:

- die Bereitstellung der festen Ab- fallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungsein- richtung,

- die 12-malige Entleerung der Behälter und den Transport der Abfälle, sowie deren Verwertung und Beseitigung,

- die Abfuhr und Verwertung oder Beseitigung sperriger Abfälle gem. §§ 13 und 14 der AWS, - die Problemabfallentsorgung

gem. § 15 der AWS,

- die Abgabe und Verwertung von Grünschnitt gem. § 12 Abs. 7 der AWS an einer Grünschnittannah- mestelle,

- die Einsammlung und Verwer- tung von Altpapier von ange- schlossenen Grundstücken gem.

§ 12 Abs. 7 der AWS.

Die Jahresgrundgebühr für Abfallbe- hälter aus Nichthaushalten gem. § 6 Abs. 2 der AWS umfasst die Leistungen der Haushaltsentsorgung wie vor, mit Ausnahme der Problemabfallentsor- gung.

(2) Die Jahresgrundgebühr für die Leistungen nach Abs. 1 beträgt bei Benutzung eines Müllgroßbehälters (MGB):

MGB 80 86,40 €

MGB 120 108,00 €

MGB 240 175,20 €

MGB 1.100 850,80 € In der Jahresgrundgebühr sind je Ab- fallbehältnis 12 Entleerungen enthal- ten. Diese können innerhalb eines vollen Kalenderjahres nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden. Erfolgt eine Änderung der Gebührenpflicht innerhalb eines Ka- lenderjahres nach§ 2 wird für jeden abgelaufenen Monat eine Mindest- entleerung unabhängig von der tat- sächlich in Anspruch genommenen Leerungshäufigkeit festgesetzt.

§ 6 Leistungsgebühren

Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst:

(2) Die Leistungsgebühr für die Leistungen nach Abs. 1 beträgt jeweils für einen:

MGB 80 3,30 €

MGB 120 4,50 €

MGB 240 8,20 €

MGB 1.100 39,00 € (3) Die Gebühr für den zum einma- ligen Gebrauch bestimmten Abfall- sack beträgt 3,30 €/Stück und ist mit dem Erwerb abgegolten. Bei Nichtbe- nutzung erfolgt keine Rücknahme und keine Gebührenerstattung.

Es erfolgt eine Ergänzung um Absatz 5:

(5) Für die Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle oder für Abfäl- le, deren Entsorgung eine Sonderbe- handlung erfordert, werden Gebüh- ren nach Maßgabe des § 7 zuzüglich der weiteren Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erhoben.

Die Einleitung wird wie folgt ergänzt:

Mit dem Kilometerpreis wird auch der Transport von Tieren und Gepäck ab- gegolten.

2. § 5 Taxentarif

Unter Nr. 1. –Grundpreis - werden die Tarife wie folgt geändert:

für die Inanspruchnahme der Taxe von 3,00 Euro auf 3,50 Euro

für die Inanspruchnahme der Groß- raumtaxe mit mehr als 5 Sitzplätzen ab der 5. Person von 4,50 Euro auf 5,00 Euro

3. § 5 Taxentarif

Unter Nr. 2 Kilometerpreis Tarifstufe I von 1,10 Euro auf 1,30 Euro

4. § 5 Taxentarif

Unter Nr. 3 Kilometerpreis Tarifstufe II von 1,80 Euro auf 2,20 Euro

5. § 5 Taxentarif

Unter Nr. 4 Kilometerpreis Tarifstufe III von 2,70 Euro auf 3,30 Euro

6. § 5 Taxentarif

Unter Nr. 5 Entgelt für Wartezeiten (je Stunde) von 35,00 Euro auf 40,00 Euro 7. § 6 Allgemeine Vorschriften Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbe- reiches sind ausschließlich mit ein- geschaltetem Fahrpreisanzeiger aus- zuführen. Dies bedeutet: Fahrten im Rahmen der Tarifstufe II + III begin- nen mit dem Zustieg des Fahrgastes.

Fahrten im Rahmen der Tarifstufe I be- ginnen mit der Fahrt zum Fahrgast.Der Fahrpreisanzeiger muss den Beförde- rungspreis und die Tarifstufe anzeigen.

Artikel 2

Diese Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Fest- setzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bern- kastel-Wittlich vom 24. Januar 2013, zuletzt geändert am 23. Oktober 2014, tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

54516 Wittlich, 05 . November 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich In Vertretung

gez. (Ralph Scheid)

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.htm

Änderungssatzung vom 03.11.2014 zur Satzung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfal- lentsorgung vom 13.12.2010 Der Kreistag hat aufgrund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt ge- Wahlbekanntmachung der Kreisver-

waltung Bernkastel-Wittlich über die Wahl zum Beirat für Migration und In- tegration

I.Bis Sonntag, den 23.11.2014, um 18 Uhr findet gemäß der entsprechenden Satzung des Landkreises Bernkastel- Wittlich die Wahl eines Beirates für Migration und Integration mittels Briefwahl statt.

II:

Die Auszählung der Stimmzettel er- folgt am 24.11.2014 ab 8.30 Uhr durch den Briefwahlvorstand in der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, Raum N 8.

III:

Die Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Beirates für Migrati- on und Integration des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am Diens- tag, 25.11.2014 ab 17.30 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Raum N 113 statt. Die Auszählung der Stimmzettel durch den Briefwahlvor- stand und die Feststellung des Ergeb- nisses durch den Wahlauschuss erfol- gen jeweils in öffentlicher Sitzung.

Wittlich, den 03. November 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

(Landrat und Wahlleiter)

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.htm

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Festset- zung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bern- kastel-Wittlich vom 24. Januar 2013, zuletzt geändert am 23. Oktober 2014 Auf Grund des § 51 Abs. 1 Satz des Per- sonenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241), zu- letzt geändert durch Gesetz zur Ände- rung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsge- setzes vom 22. November 2011 (BGBl.

I S. 2272), sowie § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Per- sonenbeförderungsgesetz vom 13.

Februar 1996 (GVBl. S. 115), wird die Rechtsverordnung über die Festset- zung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bern- kastel-Wittlich vom 24. Januar 2013 von der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich wie folgt geändert:

Artikel 1 1. § 5 Taxentarif

(5)

§ 7 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

(1) Für Abfälle im Bringsystem, die der Landkreis einer Verwertung zuführt:

Erdaushublager des Landkreises:

1.1 Erdaushub, rein nach LAGA ≤ Z0* 3,50 €/m³

Grünschnittsammelplätze des Zweck- verbandes Regionale Abfallwirtschaft:

1.2 Unbelasteter Baum- und He- ckenschnitt, Laub, Gras 6,50 €/

1.3 Unbelastete Holzabfälle, Säge-m³ mehl, Baumrinde 14,00 €/m³ Kleinannahmestelle im Entsorgungs- zentrum des Landkreises in Sehlem:

1.4 Baumstümpfe, Baumwurzeln 45,00 €/t

1.5 Unbelasteter Grünschnitt von Anfallstellen, die nicht an die öf- fentlich-rechtliche Abfallentsor- gung angeschlossen sind 25,00 1.6 Elektro-/Elektronikgeräte, die €/t

nicht unter das ElektroG fallen 90,00 €/t

1.7 Altreifen 225,00 €/t

1.8 Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle, Restsperrmüll 175,00 €/t

1.9 Altholz (A I bis A III gem. Alt- holzV) 60,00 €/t

Soweit aufgrund der Größe, Form oder Schadstoffkontamination Mehrkosten entstehen, werden Zuschläge in Höhe des Mehraufwandes berechnet.

(2) Für mineralische Reststoffe im Bringsystem, die im Entsorgungszen- trum des Landkreises in Sehlem be- seitigt bzw. deponiebautechnisch ver- wendet werden:

2.1 Erdaushub, rein nach LAGA ≤ Z0* 3,50 €/t

2.2 Erdaushub mit Bauschuttanteil

≤ 5 % nach LAGA ≤ Z2 aus der mechanisch-biologischen Vorbe- handlung 11,50 €/t

2.3 Erdaushub mit Bauschuttanteil ≤ 5 % nach LAGA ≤ Z2 14,50 €/t 2.4 Bauschutt/Bodengemisch mit

Körnung ≤ 300 mm, Sande, mi- neralisches Feinmaterial nach LAGA ≤ Z2 u. Anh. 3, Tab. 2 DepV (DK II) 24,00 €/t

2.5 Bauschutt mit Körnung > 300 mm nach LAGA ≤ Z2 u. Anh. 3, Tab. 2 DepV (DK II) 28,50 €/t 2.6 Erdaushub aus der mechanisch-

biologischen Vorbehandlung, Straßenaufbruch, Bauschutt mit Körnung ≤ 300 mm nach LAGA

>Z2 , ≤ Z4 u. Anh. 3, Tab. 2 DepV (DK II) 26,50 €/t

2.7 Erdaushub nach LAGA > Z2, ≤ Z4 u. Anh. 3, Tab. 2 DepV (DK II) 28,50 €/t

2.8 Bauschutt mit Körnung > 300 mm, Sande, mineralisches Fein- gemisch nach LAGA > Z2, ≤ Z4 u.

Anh. 3, Tab. 2 DepV (DK II), Gips- abfälle 32,00 €/t

2.9 Asbestzementhaltige Stoffe 83,00 €/t

2.10 Dämmmaterial 155,00 €/t

2.11 Mineralische Reststoffe/-ge- mische, die nicht unter 2.1 bis 2.10 genannt sind 38,00 €/t Artikel 2

Die Änderung der Satzung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Artikel 3

Der Landrat wird ermächtigt, die Satzung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfal- lentsorgung aufgrund der 1. Änderung neu zu fassen.

Wittlich, 03.11.2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Gregor Eibes)

Landrat Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung oder aufgrund der Landkreisordnung zustande ge- kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel- tend gemacht, so kann auch nach Ab- lauf der in Satz 1 genannten Frist je- dermann diese Verletzung geltend machen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekannt- machungen.htm

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich vom 30. Juni 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 3. November 2014 aufgrund der §§ 11 b, 12, 17, 18, 20, 25, 27, 37, 38, 41 und 44 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

S. 188), zuletzt geändert durch Art. 3 des Landesgesetzes vom 08. Mai 2013 (GVBl. S. 139), BS 2020-2, der §§ 2 und 3 der Landesverordnung zur Durch- führung der Landkreisordnung (LKO DVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S.

102), zuletzt geändert durch Art. 2 der LVO vom 06. November 2009 (GVBl.

S. 379), BS 2020-2-1, und der §§ 2, 3, 4, 5, 7 und 15 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KOMAE- VO) vom 27. November 1997 (GVBl.

S. 435), zuletzt geändert durch LVO

vom 24. Februar 2012 (GVBl. S. 114), BS 2020-4, folgende Satzung zur Än- derung der Hauptsatzung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich vom 30.

Juni 2014 beschlossen, die hiermit be- kannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 7 Abs. 7 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Vorsitzenden der im Kreistag ge- bildeten Fraktionen erhalten für Sit- zungen des Kreistages sowie für Sitzungen der Fraktionen, die der Vor- bereitung von Kreistagssitzungen die- nen, der Vorsitzende des Rechnungs- prüfungsausschusses je Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und die Vorsitzenden der nach § 49 b LKO gebildeten Beiräte je Beiratssitzung zusätzlich eine besondere Entschädi- gung in Höhe von 50 Prozent des nach Absatz 2 festgesetzten Sitzungsgelds.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 13. Juli 2014 in Kraft.

Wittlich, den 3. November 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

(Landrat)

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Amtliche Bekanntmachung der Ab- fallwirtschaftseinrichtung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich

Der Jahresabschluss der Abfallwirt- schaftseinrichtung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Wirt- schaftsjahr 2013 wurde aufgestellt und durch die Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft.

Der Jahresabschluss erhielt den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2014 den Jahresabschluss 2013 in Aktiva und Passiva auf 34.583.223,18 € fest- gestellt. Der Jahresgewinn beträgt 366.572,74 €. Gemäß § 27 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsver- ordnung (EigAnVO) liegen der fest- gestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 mit dem Bestä- tigungsvermerk des Abschlussprü- fers sowie der Lagebericht 2013 an 7 Werktagen (Arbeitstagen) nach die- ser Bekanntmachung im Gebäude der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Zimmer N 314, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wittlich, 04.11.2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich In Vertretung:

(Ralph Scheid)

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Bekanntmachung der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzge- setz (BImSchG) sowie nach den §§

3a, 3b, 3c und 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

1. Die Fa. ABO Wind AG, Un- ter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt die Erteilung einer Geneh- migung gemäß §§ 4 und 10 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 9 Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Horath. Die beantragten WEA sollen im Jahr 2016 in Betrieb genommen werden. Das be- antragte Vorhaben beinhaltet im We- sentlichen die Errichtung und den Be- trieb von 9 WEA des Typs Vestas V112, Nabenhöhe 140 m, Rotordurchmes- ser 112 m, Nennleistung 3,075 MW, Gesamthöhe 196 m im Bereich der Gemarkung Horath, Flur 2, Flurstück 79/30, Flur 13, Flurstücke 14/1, 110/3 und 138, Flur 14, Flurstück 1/6, Flur 15, Flurstück 126 und Flur 16, Flur- stück 1. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine im Sinne des BIm- SchG genehmigungsbedürftige Anla- ge nach Nummer 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verord- nung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV), welches unter Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist und damit unter den Anwendungsbe- reich des UVPG fällt. Des Weiteren un- terliegt das Vorhaben Nummer 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG. Gem.

§ 3 a Satz 1 UVPG stellt die zustän- dige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f UVPG für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be- steht. Gemäß § 3 a UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Auf Grund der all- gemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 UVPG unter Berück- sichtigung der Kriterien gemäß Anlage 2 zum UVPG hinsichtlich der Anzahl der WEA nach der og. Nummer 1.6.2 Spalte 2 sowie auf Grund der standort- bezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG nach der og.

Nummer 17.2.3 Spalte 2 hinsichtlich der Größe der für die Umsetzung des Vorhabens zu rodenden Fläche von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald sowie unter Berücksichtigung der Lage des geplanten Windparks in einem Land- schaftsschutzgebiet mit einem bisher unbeeinträchtigten Landschaftsbild wird festgestellt, dass eine Verpflich- tung zur Durchführung einer Umwelt- verträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 c) der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4.

BImSchV) ist bei einer Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung die Durchführung

(6)

eines förmlichen Genehmigungsver- fahrens erforderlich.

2. Für die Durchführung des Verfahrens ist nach der Landesverord- nung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Im- SchZuVO) i.V.m. § 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensge- setzes die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich in Wittlich zuständig.

3. Näheres über Art und Um- fang der beantragten Maßnahme kann den Antragsunterlagen und Pla- nunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), zum Verwaltungs- verfahren mit dem Az.: 41-52212- BIM2013/0010, entnommen werden, die zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung erfolgt gemäß

§ 10 Abs. 3 BImSchG, § 10 der 9. BIm- SchV, § 9 UVPG sowie § 73 des Verwal- tungsverfahrensgesetzes. Die Planun- terlagen liegen aus vom 21.11.2014 bis einschließlich 23.12.2014 - bei der Kreisverwaltung Bernka-

stel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Dienstzim- mer N 19 im EG, Dienstzeiten*:

Montag bis Freitag jeweils vor- mittags von 8.30 bis 12.00 Uhr, am Nachmittag zusätzlich Mon- tag von 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr, - bei der Verbandsgemeindever- waltung Thalfang am Erbeskopf, Raiffeisenstraße 4 (Betriebsge- bäude), 54424 Thalfang, Dienst- zimmer B 1, Dienstzeiten: Mon- tag bis Mittwoch jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Don- nerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

*) während der allgemeinen Dienst- zeiten kann nach tel. Vereinbarung auch außerhalb der og. Dienst- bzw.

Öffnungszeiten der Verwaltung eine Einsichtnahme erfolgen.

4. Jedermann kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Aus- legungsfrist schriftlich oder zur Nie- derschrift Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, erheben. Die Ein- wendungen müssen also bis späte- stens 06.01.2015 einschließlich erho- ben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Ein- wendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf beson- deren privatrechtlichen Titeln beru- hen.

5. Nach Ablauf der Einwen- dungsfrist werden die rechtzeitig ge- gen das Vorhaben erhobenen Einwen- dungen mit dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Die Entscheidung hierüber liegt im Er- messen der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich als Genehmigungsbehör- de. Der Erörterungstermin findet am 03.02.2015 um 14:00 Uhr in der Hoch- waldhalle, Kegelbahnstraße, 54497 Horath, statt. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

6. Die Zustellungen der Ent- scheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntma- chung ersetzt werden.

7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbe- reich berührt sind, bekannt gegeben.

Der Einwender kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Be- kanntgabe unkenntlich gemacht wer- den, wenn diese Angaben zur ord- nungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Wittlich, den 15.11.2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V.: Hermann Brück

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Öffentliche Ausschreibung zur Liefe-

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Laufeld in Räzert Acker 122,51 ar

Wintrich im Feber Landwirtschaftsfläche 10,53 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 24.11.2014 schriftlich mitzuteilen.

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rung von zehn Dokumentendruckern für die KFZ-Zulassungsbehörde.

- Kurzfassung -

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich beabsichtigt, zehn Dokumenten- drucker zu beschaffen, die zum doku- mentenechten Ausdruck von Papieren in der KFZ-Zulassungsbehörde geeig- net sind.

Submissionstermin ist der 28.11.2014.

Die vollständige Ausschreibung kann auf der Internetseite http://www.

bernkastel-wittlich.de/ausschrei- bungen.html eingesehen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.A. Hans-Georg Simon

Am Mittwoch, den 19.11.2014, findet um 16:00 Uhr, Kreisverwaltung, Gro- ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Gesundheit des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

2. Förderung der Selbsthilfegrup-

pen aus Mitteln der Sparkassen- stiftung der Kreissparkasse Bern- kastel-Wittlich im Jahre 2014 3. Erstellung eines Aktionsplanes

zur Umsetzung der UN-Behin- dertenrechtskonvention 4. Projekt „Zu Hause alt werden“

- Angebotsauswahl im III. Ideen- wettbewerb

5. Sicherstellung und Weiterent- wicklung von Angeboten für demenziell Erkrankte und zur Entlastung der pflegenden Ange- hörigen im Landkreis Bernkastel- Wittlich;

- Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle mit dem Schwerpunkt „Demenz“

6. Budgetbericht III. Quartal 2014 - Bericht III. Quartal des Ge- schäftsbereichs 3, Fachbereiche 30, 31 und 33

7. Produktorientierter Haushalt 2015- Budget des Geschäftsbereichs 3, Fachbereiche 30, 31, 33 8. Verschiedenes

Wittlich, 7. November 2014 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258

Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398

Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421

Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353

Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494

Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227

Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633

Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter

www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html

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