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Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Jg.14, Heft 04

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A A m m t t s s b b l l a a t t t t

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14. Jahrgang Seelow, den 16. Juli 2007 Nr. 4 Seite

Bekanntmachungen des Landkreises Märkisch-Oderland

Kreisausschuss aktuell vom 09.05.2007 und 13.06.2007 Kreistag aktuell vom 27.06.2007

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung vom 02.11.2005) vom 27.06.2007

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Seite 2 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4 Seelow, 16.07.2007

Bekanntmachungen des Landkreises Märkisch-Oderland

Kreisausschuss aktuell vom 09.05.2007 und 13.06.2007

Am 09.05.07 führte der Kreisausschuss seine 24. und am 13.06.07 seine 25. Sitzung durch.

Der Kreisausschuss bereitete die 27. Sitzung des Kreistages am 27.06.07 und die 28. Sitzung am 19.09.07 vor.

Kreistag aktuell vom 27.06.2007

Am 27.06.2007 führte der Kreistag seine 27. Sitzung durch.

Der Kreistag nahm

• Informationen zur aktuellen Situation in Märkisch-Oderland;

• Informationen zur Erarbeitung des Kreishaushaltes 2008;

• Informationen zur Entwicklung der Sparkasse Märkisch-Oderland und zur Situation der Sparkassen im Land Brandenburg im Hinblick auf den Beschluss des Kreistages Nr. 622- 32/2003;

• Informationen zum Konzept zur Sicherung des Instandhaltungs- und mittelfristigen Investitionsbedarfs der Kultur GmbH;

• einen Bericht zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit (Informationsvorlage Nr.

2007/KT/457) und

• einen Bericht zur Entwicklung des Sportes im Landkreis Märkisch-Oderland (Informationsvorlage Nr. 2007/KT/459)

entgegen.

Der Kreistag beschloss

einen Maßnahmeplan zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Weiterentwicklung der Qualität der Jugendhilfe im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.03.2007

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/462; Beschluss Nr. 2007/KT/405-27)

die Einberufung eines Begleitausschusses für die Bildung eines Lokalen Aktionsplanes Märkisch- Oderland

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT 465; Beschluss Nr. 2007/KT/407-27)

eine Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Märkisch- Oderland, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland und dem Städtischen Bezirk der Stadt Kamyschin, Wolgograder Gebiet, Russische Föderation

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/455; Beschluss Nr. 2007/KT/408-27)

die erste Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Märkisch-Oderland vom 02.11.2005

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/451; Beschluss Nr. 2007/KT/404-27)

auf der Basis von § 99 Abs. 3 i. V. m. § 91 Abs. 1 Pkt. 3 BbgSchulG zum 27. August 2007 die Ver- leihung des Namens „Kleblatt-Schule“ an die Allgemeine Förderschule Seelow

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/458; Beschluss Nr. 2007/KT/409-27)

Herrn Pfarrer Dieter Jost, (ev. Kirche) als Mitglied mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss zu benennen

(Antrag Nr. 2007/KT/454; Beschluss Nr. 2007/KT/410-27)

auf Antrag der CDU-Fraktion Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse des Kreistages Märkisch-Oderland

(Antrag Nr. 2007/KT/463; Beschluss Nr. 2007/KT/412-27) Der Kreistag

stimmte der Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) und der Gemeinde Hoppegarten (Landkreis Märkisch-Oderland) zu

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/456; Beschluss Nr. 2007/KT/406-27)

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Seelow, 16.07.2007 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4 Seite 3

berief Frau Ines Wollschläger als Mitglied des Job Beirates der ARGE ab und berief Herrn Kay Juschka in den Job Beirat

(Antrag Nr. 2007/KT/452; Beschluss Nr. 2007/KT/411-27)

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Kreistag zur Vergabe der Bauleistung

„Errichtung einer Dichtwand und Anstromdrainage für die Deponie Hennickendorf“

(Beschlussvorlage Nr. 2007/KT/464; Beschluss Nr. 2007/KT/413-27)

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung vom 02.11.2005) vom 27.06.2007

Bekanntmachungsanordnung

Die nachstehende

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch- Oderland (Abfallentsorgungssatzung vom 02.11.2005) vom 27.06.2007

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Landkreisordnung enthalten oder aufgrund der Landkreisordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich sind, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber dem Landkreis unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht:

- wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder

- wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist.

Die nach § 15 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S. 2819), erforderliche Zustimmung zu den Festsetzungen im § 7 Abs. 2 hier Anlage II der o. g. Satzung (Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung sowie vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreis) ist vom Landesumweltamt Brandenburg mit Bescheid vom 05.07.2007 erteilt worden.

Seelow, den 11.07.2007

G. Schmidt Landrat

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Seite 4 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4 Seelow, 16.07.2007

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland

(Abfallentsorgungssatzung vom 02.11.2005)

vom 27.06.2007

Die Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland vom 02.11.2005, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch Oderland Nr. 9 vom 16.12.2005, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Die Anlage I der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung vom 02.11.2005) Buchst.f) wird wie folgt gefasst:

„f) Es sind folgende sonstige Abfälle, wenn sie als Monochargen anfallen, von der Entsorgung durch den Entsorgungsbetrieb ausgeschlossen:

- 19 12 09 Mineralien

- 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103)

- 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegbekleidung, Windeln)

- 18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 180202 fallen

- 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden. “

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt zum 01.06.2007 in Kraft.

Seelow, den 11.07.2007

G. Schmidt Landrat

Impressum

Herausgeber: Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat

Redaktion: Büro des Kreistages Puschkinplatz 12 15306 Seelow 03346 850-255 Redaktionsschluss: 12.07.2007

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und kann in der

Kreisverwaltung beim Büro des Kreistages, Puschkinplatz 12 in 15306 Seelow bezogen werden.

Bedingungen: Bei Postbezug wird ein Kostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland ist unter der Internetadresse www.maerkisch- oderland.de verfügbar.

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