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Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Jg.15, Heft 04

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Academic year: 2022

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A A m m t t s s b b l l a a t t t t

fü f ür r d de en n La L an nd dk kr re ei i s s M M är ä rk ki is sc ch h- - Od O de er rl la an nd d

15. Jahrgang Seelow, den 04. Juli 2008 Nr. 4 Seite

Bekanntmachungen des Landrates als allgemeine untere Landesbe- hörde

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (3. Änderungssatzung) vom 16.04.2008

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus

(Abwassergebührensatzung – AGS)

Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus für das Geschäftsjahr 2005

Impressum

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(2)

Bekanntmachungen des Landrates als allgemeine untere Landesbe- hörde

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (3. Änderungssatzung) vom 16.04.2008

Bekanntmachung

des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland als allgemeine untere Landesbehörde vom 30.06.2008

Nachfolgend mache ich gemäß § 20 Abs. 6 i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 1 GKG die am 16. April 2008 durch die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner beschlossene

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (3. Änderungssatzung) vom 16.04.2008

bekannt.

Diese Satzung bedarf keiner Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Verbandsmitglieder des Wasserverbandes Strausberg- Erkner auf diese Veröffentlichung in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form hinzuweisen haben.

Seelow, 30. Juni 2008

G. Schmidt

Die 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg- Erkner (3. Änderungssatzung) vom 16.04.2008 hat folgenden Wortlaut:

„3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner

(3. Änderungssatzung) vom 16.04.2008

Auf der Grundlage der §§ 1, 7, 9, 11 Abs. 1, 15 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194), der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.06.2005 (GVBl. I S. 210) und des § 6 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner vom 19.10.2005, beschloss die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 16.04.2008 die 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner:

Artikel I

Änderung der Verbandssatzung

Die Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner vom 19.10.2005 wird wie folgt geändert:

(3)

1. Die Anlage 1 zur Verbandssatzung – Stimmenzahl der Verbandsmitglieder gemäß § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung – erhält folgende neue Fassung:

Anlage 1 Stimmenzahl der Verbandsmitglieder gemäß § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung

Lfd.

Nr.

Verbandsmitglied Stimmenzahl

1. Altlandsberg 9

2. Erkner 12

3. Strausberg 27

4. Ahrensfelde für den Ortsteil Mehrow 1

5. Fredersdorf-Vogelsdorf 13

6. Garzau-Garzin 1

7. Gosen-Neu Zittau 3

8. Grünheide (Mark) für die Ortsteile Grünheide (Mark), Kagel, Kienbaum und für das bewohnte Gemeindegebiet Freienbrink im Ortsteil Spreeau

6

9. Hoppegarten 16

10. Neuenhagen bei Berlin 17

11. Oberbarnim für den Ortsteil Klosterdorf 1

12. Petershagen/Eggersdorf 14

13. Rehfelde 5

14. Rüdersdorf bei Berlin 16

15. Schöneiche bei Berlin 13

16. Woltersdorf 8

Gesamtstimmenzahl 162

Artikel II

§ 18 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Die 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Strausberg, den 16.04.2008

Hans Peter Thierfeld Henner Haferkorn

Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher Dienstsiegel“

(4)

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus

(Abwassergebührensatzung – AGS)

Aufgrund §§ 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 und 15 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286, 329) und der §§ 1, 2, 4, 6 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170), sowie dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) hat die Verbandsversammlung gem. § 4 der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus auf ihrer Sitzung vom 20.05.2008 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

§ 3 Gebührensätze

1. Die Abwassergebühr (Mengengebühr) für die Ableitung das Abwassers in das Kanalnetz und dessen Behandlung beträgt 5,55 € pro m³ Schmutzwasser.

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2008 in Kraft.

Lebus, 23.05.2008

H e i k o F r i e d e m a n n (Siegel) amt. Verbandsvorsteher

(5)

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Bekanntmachung der am 23.05.2008 ausgefertigten 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus (Abwassergebührensatzung – AGS) wird hiermit angeordnet.

Für den Fall, dass diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Lebus, 23.05.2008

DS

F r i e d e m a n n

amt. Verbandsvorsteher

Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Lebus für das Geschäftsjahr 2005

Wasser- und Abwasserzweckverband Lebus Der Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Es wird hiermit folgender Beschluss der Verbandsversammlung des WAZ Lebus vom 26.02.2008 bekannt gemacht:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt in Ihrer Sitzung am 26.02.2008 mit 7 Ja-Stimmen den vom Verbandsvorsteher festgestellten und durch den Wirtschaftsprüfer Dipl. Ökonom Erhard May geprüften Jahresabschluss 2005.

(Beschluss-Nr.: 04-02-2008)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zum Jahresabschluss 2005 (Jahresabschlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung mit den Anlagen, Lagebericht und Prüfbericht) im Zeitraum vom 21.07.2008 bis zum 04.08.2008 von Montag bis Freitag zu den Sprechzeiten im Zimmer 12 des Verwaltungsgebäudes des Amtes Lebus, Breite Str. 1, 15326 Lebus, zur Einsichtsnahme ausliegen.

Lebus, den 02.06.2008

Friedemann

amt. Verbandsvorsteher

(6)
(7)
(8)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Märkisch-Oderland

Der Landrat

Redaktion: Büro des Kreistages

Puschkinplatz 12 15306 Seelow

Tel.: 03346 850-255 Fax: 03346 850-348

E-Mail: buero_kreistag@landkreismol.de Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:

Das Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland erscheint nach Bedarf. Es kann im Büro des Kreistages, 15306 Seelow, Puschkinplatz 12, bezogen werden. Bei Selbstabholung wird das Amtsblatt kostenfrei abgegeben; bei postalischem Bezug sind die Versandkosten zu erstatten. Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Versandkosten abonniert werden. Das Abonnement gilt für ein Kalenderjahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt wird. Das Amtsblatt steht außerdem zum kostenlosen Herunterladen und Ausdrucken im Internet unter der Adresse www.maerkisch- oderland.de zur Verfügung.

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