Immer samstags: Impfen gegen COVID-19 ohne Voranmeldung
Im ambulanten OP-Zentrum BAG Bajwa/Mittelhäußer- Brown, Fachärzte für Anästhesiologie, Schulstraße 2 in Ramstein (DLZ, 3.OG) wird ab Samstag, dem 20. November, künftig jeden Samstag bis zum Ende des Jahres, außer am 25. Dezember, von 10.00 - 13.00 Uhr gegen COVID-19 ( (Corona Virus Disease 2019) geimpft.
Angeboten werden:
• Erstimpfungen
• Zweitimpfungen
• Boosterimpfungen
Geimpft wird ausschließlich Biontec.
Die Impfwilligen mögen bitte OHNE Termin in die Praxis kommen. Es ist KEINE telefonische Voranmeldung notwendig.
Am Impftag bitte mitbringen:
• Impfausweis (falls vorhanden)
• Krankenversichertenkarte
• Ausgefüllten Aufklärungsbogen und Einwilligungs- erklärung und Anamnesebogen.
Den Aufklärungsbogen und Anamnesebogen kann man im Internet auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts her- unterladen unter folgenden Adressen:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/
Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/
Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile
Über die beiden QR-Codes kommen Sie direkt zu dem Aufklärungs- und Anamnese- bogen
Information in English inside
www.ramstein-miesenbach.de Hütschenhausen Kottweiler-
Schwanden Niedermohr Ramstein-
Miesenbach Steinwenden
Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Jahrgang 2021 Nr. 46 - Donnerstag, 18. November 2021
Bürgermeister Ralf Hechler gratulierte dem Facharzt für Anäs- thesiologie Zia Ul Habib Bajwa zur Übernahme der Praxis und bedankte sich für das unkomplizierte Impfangebot an den kom- menden Samstagen (Foto: St. Layes).
■
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
am 20.11./ 21.11. : Herr Dr. Dirk Joachim Weidner, Auf der Heide 3 66851 Queidersbach, Telefon 06371 4931611
■
Bereitschaftsdienst der Augenärzte
Kusel/Landstuhl/KaiserslauternDer augenärztl. Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen unter ...Tel.: 0631/ 89290929.
■
Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP)
Ansprechpartner im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) ist ab sofort der Patientenservice unter der Telefonnummer 116117!
Bei Bedarf kommt der „Aufsuchende Ärztliche Bereitschaftsdienst“
(AÄBD), der benfalls über die Telefonnummer 116117 koordiniert wird.
WICHTIG: Im Notfall, bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, uner- träglichen Schmerzen der Gefahr gesundheitlicher Folgeschäden ist die Notfallrettung zuständig. Der Rettungsdienst kann über die Telefonnummer 112 angefordert werden.
Für alle anderen gesundheitlichen Probleme ist der ÄBD zuständig.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Haus- und Facharzt- praxen, also abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen, dient der ÄBD der Versorgung solcher Patienten, die während der Öffnungszeiten eine Haus- oder Facharztpraxis aufgesucht hätten.
■
Tierärztlicher Notfalldienst
Der tierärztliche Notfalldienst ist bei dem jeweiligen Haustierarzt zu erfragen.
■
Rettungsdienst und Krankentransport des DRK
Tel. 06371/19222TelefonSeelsorge rund um die Uhr – anonym, kompetent
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Bera- tungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800/ 1110111 und 0800/ 1110222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
■
Seelsorge und Lebensberatung – ein christl.
Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. –
Terminvereinb.: 0700/ 23121139, Mo 16-19 Uhr, Mi 9-12 Uhr■
Schwangeren- und Familienberatungsstelle
Sozialdienst katholischer Frauen LandstuhlKirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Telefon: 06371/ 2285, E-Mail:
www.skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 – 16.00 Uhr, Do 14.00 – 18.00 Uhr.
Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft.
Schwangerenberatung im Internet: www.beratung-caritas.de
■
Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
Schwangerschaftskonfliktberatung – Schwangerensozialberatung –
Sexualpädagogik und -beratung – Familien- u. Paarbetreuung Am Feuerwehrturm 6, Landstuhl, Tel. 06371/6196910 Öffnungszeiten:
Mo/Di/Fr 8-12 u. 14-16 Uhr, Mi/Do 9-12 u. 15.30-18.30 Uhr
■
Drogen-Info-Telefon
des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie:
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) (06349) 900 2555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) (06349) 900 2525 Mo, Mi, Fr, 14.30-16 Uhr oder über Anrufbeantworter
■
Hotline „Ess-Störungen“
des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie: (06349) 900 3333 Mo bis Do, 15-16 Uhr oder über Anrufbeantworter
■
Selbsthilfegruppe „Anonyme Alkoholiker“
Erreichbar unter: 0177 - 3053 160
E-Mail: erste-hilfekontakt@anonyme-alkoholiker.de
■
Krisentelefon für Kinder und Jugendliche
Hilfe rund um die Uhr – SOS Familienhilfezentrum Kaiserslautern Telefon: 0631-316440
■
Deutscher Kinderschutzbund
Orts- u. Kreisverband Kaiserslautern-Kusel e.V.Moltkestr. 8, 67655 Kaiserslautern, Tel. (0631) 240 44 - Fax 260 64
■
Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus) Telefon: 063 71/5980838, Fax: 06371/5980836
E-Mail: querbeet@kaiserslautern-kreis.de Öffnungszeiten: Mo – Fr von 9 – 12 Uhr
Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Infor- mationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
■
Deutsche Multiple-Sklerose Gesellschaft
Rheinland Pfalz e.V. Selbsthilfegruppe für Betroffene u. Angehörige.
Treffen: Jeden ersten Mittwoch eines Monats 18 - 20 Uhr.
Treffpunkt erfahren Sie auf der Homepage: www.s-l-d.jimdo.com 1. Kontakt 06385-993681 oder 06371-8381408.
■
Dienstbereite Apotheken
Der Bereitschaftsdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Er ist unter folgenden Rufnummern zu erfragen:
(im Internet: www.lakrlp. de),
Deutsches Festnetz: 0180-5-258825-Postleitzahl (0,14 €/Min.), Mobilfunknetz: 0180-5-258825-Postleitzahl (max. 0,42 €/Min.).
Also z.Bsp. für Hütschenhausen die 0180-5-258825-66882 oder für Steinwenden, Kottweiler-Schwanden oder Niedermohr die 0180 -5-258825-66879.
■
Apotheken-Bereitschaftsdienstplan
■ Notdienstplan vom 18.11.2021 bis 25.11.2021 Do. 18.11.2021
Kur-Apotheke ... Tel.: 06371/3025 Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl
Adler-Apotheke ... Tel.: 0631/64007 Marktstr. 11, 67655 Kaiserslautern
Fr. 19.11.2021
Löwen-Apotheke im Kaufland ... Tel.: 06371-9461560 Torfstraße 10, 66849 Landstuhl
Kelten-Apotheke...Tel.: 06374/9917680 Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach
Sa. 20.11.2021
Markt-Apotheke ... Tel.: 06371/96280 Kottweiler Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach
Kreuz-Apotheke ... Tel.: 06374/6238 Hauptstr. 46, 67685 Weilerbach
So. 21.11.2021
Markt-Apotheke ... Tel.: 06371/62009 Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl
Löwen-Apotheke ...Tel.: 0631/3605270 Riesenstr. 7, 67655 Kaiserslautern
Mo. 22.11.2021
Adler-Apotheke Harenberg und Schmitt OHG ...Tel.: 06383/316 Hauptstr. 5 a, 66907 Glan-Münchweiler
Moor-Apotheke ... Tel.: 06372/50141 St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Di. 23.11.2021
Mühlbach-Apotheke ... Tel.: 06372/1301 Kaiserstr. 73 d, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Apotheke am Stadtpark ... Tel.: 0631/62463910 Steinmetzstr. 1, 67655 Kaiserslautern
Mi. 24.11.2021
Sonnen-Apotheke ... Tel.: 06372/6811 Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Turm-Apotheke ... Tel.: 0631/76477 Am Glockenturm 5, 67659 Kaiserslautern
Do. 25.11.2021
Höhen-Apotheke ... Tel.: 06371/3324 Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbach
Herrenberg-Apotheke ... Tel.: 06385/1444 Hauptstr. 104, 66879 Reichenbach-Steegen
Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice.
Notfalldienste
■
Wichtige Kontaktdaten
Notruf Polizei ... 110 Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst... 112 Polizeiinspektion Landstuhl ... 06371 / 92290 Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH ...06371 / 592-330 ...Fax: 06371 / 592-303 zuständig für die
Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde
Stromversorgung in Ramstein-Miesenbach, Hütschenhausen, Kat- zenbach, Spesbach, Niedermohr und Schrollbach
Gasversorgung in Ramstein-Miesenbach und der OG Niedermohr Entstörungsdienst
24-Std.-Service: ...06371/70710 Breitbandversorgung
in Ramstein-Miesenbach, Kottweiler-Schwanden und den Ortstei- len Spesbach und Katzenbach: ...06371/592-317 Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
(zuständig für die Gasversorgung in Hütschenhausen, Spesbach und Katzenbach)
Störungsdienst ...0631 / 8001-2222 Kostenlose Notfallnummer ...0800/8456789 Pfalzgas GmbH Frankenthal
(zuständig für die Gasversorgung in Kottweiler-Schwanden, Stein- wenden, Weltersbach und Obermohr)
Störungsannahme rund um die Uhr ...0800/1003448 Pfalzwerke Netz AG NT Saarpfalz
(zuständig für die Stromversorgung in Kottweiler-Schwanden, Obermohr, Reuschbach, Steinwenden und Weltersbach)
während der Geschäftsstunden ...06372/91160 ... Fax 06372/911620 Stromentstörung ...0800/7977777 Störungsdienst Kanalnetz
Bei Störungen im Bereich des Kanalnetzes/Kläranlage zu Geschäfts- zeiten 06371 / 592474 oder 592475 oder 24-Stunden-Störungs- dienst 0170 3122 734
Congress Center Ramstein Service-Center mit
Geschäftsstelle ...06371/592-222 Vorverkauf ...06371/592-220 Service-Punkt „Rheinpfalz“
Postagentur Mo. - Fr. 9.30 – 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Die Postagentur ist auch samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Stadtbücherei, Am Neuen Markt 4,
66877 Ramstein-Miesenbach ...06371/592-221 Öffnungszeiten:
Mo. 14.00 – 18.00 Uhr,
Di. u. Mi. 8.30 – 12.30 Uhr, Do. u. Fr. 14.00 – 18.00 Uhr
■
Öffnungszeiten INFO-Center und VRN- Mobilitätszentrale
Das INFO-Center mit Fahrkartenverkauf im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) im Congress Center Ramstein (CCR) ist wie die Geschäftsstelle des CCR an allen Wochentagen von Mo.-Fr. 9.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr geöffnet, Tel. 06371/592220
■
Freizeitbad AZUR
Schernauer Straße66877 Ramstein-Miesenbach ...06371/71500
Öffnungszeiten Hallenbad:
Montag 13.00-21.00 Uhr, Dienstag - Samstag 10.00-21.00 Uhr, Sonn- tag u. Feiertage 9.00-21.00 Uhr
Öffnungszeiten Sauna: Montag - Donnerstag 16.00-21.30 Uhr, Frei- tag 14.00-21.30 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage 10.00-21.30 Uhr
■
Sauna- und Wellnessanlage Cubo
Kontakt:Kaiserstraße 126, 66849 Landstuhl E-Mail: cubo@landstuhl.de Telefon 06371 - 130571 Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10.00 - 22.00 Uhr Freitag u. Samstag: 10.00 - 23.00 Uhr
Sonntag u. Feiertage: 10.00 - 20.00 Uhr
■
Sprechstunde Revierförster
Die Telefonsprechstunde von Revierleiter Joachim Leßmeister sind immer mittwochs von 15.00 - 16.00 Uhr. Die Telefonnummer lautet 06383 - 4865780.
Für dringende Fälle stehen die Kolleginnen und Kollegen am Forst- amt Otterberg zur Verfügung, Tel. 06301 - 79260.
■
Docu Center Ramstein
Dokumentations- und Ausstellungszentrum zur Geschichte der US-Amerikaner in Rheinland-Pfalz Schernauer Straße 46, 66877 Ramstein-Miesenbach
Tel. 06371-838005, E-Mail: info@dc-ramstein.de
Öffnungszeiten: täglich (außer montags) 14.00 - 17.00 Uhr
■
Gemeindeschwester plus
Andrea Rihlmann, Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern; Bera- tung für Hochbetagte, Termine nach Vereinbarung.
Büro: Kaiserstraße 42 in Landstuhl,Telefon 0631 / 7105-333, Fax 0631 / 7105-94333, E-Mail: andrea.rihlmann@kaiserslautern-kreis.de
■
Ehrenamtlicher Besuchsdienst im Landkreis KL
Die Sprechstunden des Ehrenamtlichen Besuchsdienstes im Rat- haus in Ramstein finden bis auf Weiteres nicht statt. Bei Fragen und Anliegen können Sie sich wenden an: Jutta Spies-Böckly, Tel. (0631) 7105-353.■
Caritas-Zentrum Kaiserslautern
Allgemeine Sozialberatung, Migrations- und Integrationsberatung, Schwangerschaftsberatung, Erziehungs-, Ehe- und Lebensbera- tung, Suchtberatung, Mehrgenerationenhaus
Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36 120 222, www.caritas-kaiserslautern-zentrum.de und
www.beratung-caritas.de
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Westrich Remigiusbergstraße 10, 66869 Kusel, Tel. 06381/99 611 47, E-Mail: hospiz.kusel@caritas-speyer.de
■
Beratung im MGH des Vereins
„Kaiserslautern inKLusiv“
Beratung für Menschen mit oder mit drohender Behinderung der
„Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ - EUTB - des Ver- eins „Kaiserslautern inKLusiv e.V.“ jeden 3. Dienstag im Monat von 13.30 - 15.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus (MGH) Ramstein, Land- stuhler Str. 8a, Tel. 0157 725 246 45
■
Krebsgesellschaft RLP e.V.
Kostenfreie psychosoz. Beratung für an Krebs erkrankte Menschen und Angehörige (www.krebsgesellschaft-rlp.de).
Mehrgenerationenhaus Ramstein, Landstuhler Str. 8a Termine nach Vereinbarung. Tel.: 0631-31 10 830 kaiserslautern@krebsgesellschaft-rlp.de
■
DRK Betreuungsverein Landstuhl
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorge
Kontakt: Frau Pfeffer-Kappler und Frau Dejon, Tel. 06371/9215-30 E-Mail: betreuungsverein@kv-kl-land.drk.de
Wichtige KontaKtdaten
Ramstein-Miesenbach Verbandsgemeinde
Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: 06371 592-0, Telefax: 06371 592-199
Sprechzeiten:
Mo. - Do. 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Fr. 08.00 – 12.30 Uhr / Do. 13.30 – 18.00 Uhr Internet: www.ramstein.de, E-Mail: info@ramstein.de
Amtliche Bekanntmachungen
2. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde
Ramstein-Miesenbach vom 03.11.2021
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemein- deordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) folgende Sat- zung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ram- stein-Miesenbach vom 21.08.2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach vom 21.08.2019, in Kraft getreten am 06.09.2019 wird wie folgt geän- dert:
• In § 9 wird der bisherige Abs. 4 zum neu eingefügten Abs. 5
• Es wird ein neuer Abs. 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(5) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehr- angehörige beträgt
a) bei Feuerwehreinsätzen je Stunde 9,00 € b) bei Feuerwehrübungen je Stunde 5,00 € Angefangene halbe Stunden werden aufgerundet.“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ramstein-Miesenbach, den 08.11.2021 Gez.
Ralf Hechler (Bürgermeister) Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekom- men sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen der Öff entlichkeit über die Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver- letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ramstein-Miesenbach, 08.11.2021 Verbandsgemeindeverwaltung In Vertretung Gez.
Marcus Klein (Erster Beigeordneter)
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach vom 03.11.2021
Der Verbandsgemeinderat von Ramstein-Miesenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), des § 8 Abs. 3, § 33 und § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzge- setz - LBKG -) vom 02.11.1981, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. 747), sowie des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommu- nalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), folgende Sat- zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Grundsatz
(1) Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach unterhält zur Erfül- lung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.
(2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2
Unentgeltliche Leistungen
Vorbehaltlich des § 3 sind alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe) oder im Rahmen des Katastrophenschutzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 LBKG vom 02.11.1981, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. 747) in der jeweils geltenden Fassung) unentgeltlich.
§ 3
Entgeltliche Leistungen
(1) Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach kann für die in § 36 Abs. 1 und Abs. 2 LBKG aufgeführten Leistungen Kostenersatz erhe- ben, wobei § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung keine Anwendung fi ndet.
(2) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für Leistungen, die die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt, insbesondere
1. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, beispielsweise Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öff nen und Absichern von Türen, Fenstern und Aufzügen (außer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBKG),
2. für die Gestellung von Brandsicherheitswachen gemäß § 33 LBKG sowie für die Gestellung von Brandsicherheitswachen, wenn sie aufgrund anderer Vorschriften angeordnet werden.
(3) Von dem Ersatz der Kosten oder der Erhebung von Gebühren kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte darstellt oder aufgrund öff ent- lichen Interesses gerechtfertigt ist. Bei Leistungen, die für die örtli- chen Vereine und die sozialen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach erbracht werden, kann z.B. auf die Kostener- satzpfl icht verzichtet werden.
(4) Bei Amtshilfeleistungen richtet sich der Kostenersatz nach § 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
§ 4
Kosten- und Gebührenschuldner
(1) Kostenschuldner im Sinne des § 3 Abs. 1 dieser Satzung sind die in
§ 36 Abs. 1 und Abs. 2 LBKG genannten Verpfl ichteten.
(2) Gebührenschuldner für die Brandsicherheitswachen sind die Ver- anstalterin oder der Veranstalter. Im Übrigen ist Gebührenschuldner im Sinne des § 3 Abs. 2 dieser Satzung wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfor- dert. Wird die Feuerwehr im Interesse eines Dritten (z. B. Mieter oder Pächter) in Anspruch genommen, so haftet dieser für die Gebühren- schuld nur, wenn die Inanspruchnahme seinem wirklichen oder mut- maßlichen Willen entspricht.
(3) Mehrere Kostenersatz- und Gebührenpfl ichtige haften als Gesamtschuldner.
www.wittich.de
Besuchen Sie uns!
§ 9 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung mit Anlage tritt am Tage nach Ihrer Bekanntma- chung unter der Maßgabe in Kraft, dass auch für Fälle ab dem 30.
Dezember 2020 die Personalkosten und die Stundensätze für Feu- erwehrfahrzeuge die Beträge nach der bislang geltenden Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr, vom 01.03.20217, (auf der Grund- lage der bis zum 29. Dezember 2020 geltenden Fassung des LBKG) nicht übersteigen dürfen.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2017 mit Anlage außer Kraft.
Ramstein-Miesenbach, 08.11.2021 In Vertretung Gez.
(Marcus Klein) Erster Beigeordneter
Anlage zu § 5
der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 03.11.2021
der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr
I. Personalkosten
Personal
Je freiwillige(r) Feuerwehrangehörige(r) 41,00 EUR/Std.
II. Fahrzeuge
Die nachstehend angegebenen Beträge für Fahrzeuge beziehen sich - soweit nichts anderes angegeben - auf eine Stunde Benutzungs- dauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.
Löschfahrzeuge
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge
HLF 20 252,00 EUR
HLF 10 192,00 EUR
Löschgruppenfahrzeuge
LF 16/12 149,00 EUR
LF 8/6 121,00 EUR
Tanklöschfahrzeuge
TLF 4000 163,00 EUR
TLF 20/40-SL 214,00 EUR
Sonderfahrzeuge
Drehleiterfahrzeug DLA(K) 23-12 450,00 EUR
Einsatzleitfahrzeug 1 ELW 1 113,00 EUR
Sonstige Feuerwehrfahrzeuge
Mehrzwecktransportfahrzeug-1 MZF-1 42,00 EUR
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 22,00 EUR
III. Nutzungsgebühren für Geräte Feuerwehrtechnisches Gerät (je Tag) Beleuchtungssatz mit 3 Scheinwerfern
je Scheinwerfer einzeln 18,00 EUR
6,00 EUR
Be- und Entlüftungsgerät 30,00 EUR
Feuerlöscher 10,00 EUR
Motorsäge 20,00 EUR
Notstromaggregat 30,00 EUR
Atemschutzgerät 60,00 EUR
Schlauchmaterial, Druckschlauch 12,00 EUR
Strahlrohr B/C/D 12,00 EUR
Tauchpumpe 15,00 EUR
Tragkraftspritze 40,00 EUR
Schlauchprüfpumpe 75,00 EUR
Mehrzweckgreifzug 20,00 EUR
§ 5
Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren
(1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden in der Regel in Stun- densätze für Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge nach Maßgabe des
§ 36 Abs. 7 bis 11 LBKG erhoben. Die Höhe der Stundensätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeich- nis, das Bestandteil der Satzung ist.
(2) Die Personalkosten für ehrenamtliche Einsatzkräfte werden auf der Grundlage des § 36 Abs. 7 LBKG erhoben.
(3) Für die Feuerwehrfahrzeuge ergeben sich die Stundensätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. Stun- densätze nach der Verordnung des zuständigen Ministeriums gemäß
§ 36 Abs. 10 LBKG gehen den Stundensätzen nach Satz 1 vor; im Übri- gen bleiben in dieser Satzung geregelte Stundensätze für weitere Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge unberührt.
(4) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Ange- fangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, dar- über hinaus auf volle Stunden aufgerundet.
(5) Die Einsatzdauer beginnt beim Personaleinsatz mit der Alarmie- rung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw.
nach Ende der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.
Bei Fahrzeugen beginnt die Einsatzdauer mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet mit der Wiederherstellung der Ein- satzbereitschaft der Fahrzeuge.
(6) Daneben kann Ersatz der Kosten verlangt werden, die der Gemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde* entstehen für
1. den Einsatz von Hilfsorganisationen, für Hilfe leistende Einheiten und Einrichtungen anderer Aufgabenträger, für Werkfeuerweh- ren oder andere Hilfe oder Amtshilfe leistende Behörden, Ein- richtungen und Organisationen,
2. Entschädigungen, die nach § 30 Abs. 1 LBKG geleistet werden, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und
Auslagen zuzüglich eines Verwaltungszuschlags von 10 v.H., ins- besondere
a) für Entgelte, die im Rahmen der zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr erforderlichen vertraglichen Inan- spruchnahme Dritter gezahlt werden,
b) für die Verwendung von Sonderlösch- und Sondereinsatzmit- teln (z.B. Schaummittel, Ölbindemittel),
c) für die Entsorgung von Gegenständen und Stoffen, insbeson- dere von verschmutzten Ölbindemitteln, kontaminiertem Lösch- wasser und aufgefangenem Treibstoff
d) für die Reparatur oder für den Ersatz von beim Einsatz beschä- digten Fahrzeugen oder Ausrüstungen (z.B. persönliche Schutz- ausrüstung, Messausstattung)
§ 6
Entstehung, Erhebung und Fälligkeit
(1) Der Anspruch auf Erstattung von Kosten in den Fällen der §§ 33 und 36 LBKG entsteht mit Abschluss der erbrachten Hilfeleistung.
Der Anspruch auf Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr (Gebühr) entsteht mit der Anforderung der Dienst- leistung.
(2) Der Kostenersatz und die Gebühr wird durch einen Leistungsbe- scheid geltend gemacht.
(3) Die zu erstattenden Kosten und Gebühren sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Verbands- gemeinde Ramstein-Miesenbach ist berechtigt, vor Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr Vorauszahlungen zu fordern.
§ 7
Haftungsausschluss
Für Schäden, die bei Hilfe- und Dienstleistungen nach § 8 Abs. 3 LBKG durch Feuerwehrangehörige verursacht werden, haftet die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Feuerwehran- gehörigen zurückzuführen ist.
§ 8 Umsatzsteuer
Sofern einzelne Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Anwen- dung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen, so erhöht sich die Gebühr für die jeweilige Leistung um die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Hütschenhausen,
Ramstein, Steinwenden,
Kottweiler-Schwanden und Niedermohr
Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum DLR Westpfalz 67655 Kaiserslautern, 05.11.2021
Fischerstraße 12 Abteilung Landentwicklung
und Ländliche Bodenordnung Telefon: 0631-36740 Beschleunigtes Zusammenlegungs-
verfahren Hütschenhausen - Nord Telefax: 0631-3674255 Aktenzeichen: 21048-HA11.5. Internet: www.dlr.rlp.de
Schlussfeststellung
des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Hütschenhausen - Nord
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammen- legungsverfahrens Hütschenhausen - Nord
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Hütschenhausen - Nord durch fol- gende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren hätten berück- sichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungs- verfahren beendet.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbe- reinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Ver- messungs- und Katasterverwaltung übersandt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unter- haltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 11.12.2019 ord- nungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsge- meinde Hütschenhausen insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Beschleu- nigte Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmerge- meinschaft erloschen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1.
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- den.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,oder Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde -
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.
Schiebeleiter/Steckleiter/Klappleiter 20,00 EUR
Schlauchbrücken (2 Stück) 5,00 EUR
Pressluftflasche (+ Füllung, Prüfung, Reinigung) 8,00 EUR
Hebekissen 16,00 EUR
Sicherheitsgurt 5,00 EUR
Feuerwehrleine/Mehrzweckleine 5,00 EUR
Chemikalienschutzanzug + Kosten nach IV. 15,00 EUR IV. Prüfung, Reinigung und Arbeiten
an eigenen oder fremden Geräten
Reinigung und Trocknung von Feuerwehreinsatzkleidung/per- sönlicher Schutzausrüstung
Brandschutzjacken, Brandschutzhosen,
Schnittschutzhosen 7,74 EUR
T-Shirts,Poloshirts, Hemden, Handtücher,
Handschuhe 1,00 EUR
Sonstige Feuerwehreinsatzkleidung (Bundhosen, TH- Latzhosen, TH-Jacken, TH-Hosen, JFW-Jacken/Hosen,
Joggingjacken/-hosen, Pullover, Decken) 1,50 EUR Geräten und Ausrüstungsgegenstände
Füllen von Pressluftflaschen
4-Liter-Flasche (200 bar) 6,00 EUR
6-Liter-Flasche (300 bar) 8,00 EUR
Reinigung Atemschutzmasken 6,00 EUR
Schläuche reinigen, prüfen, trocknen (pro Schlauch) 20,00 EUR Einbinden von Schlauchkupplungen
B/C/D Druckschläuche je Stück 18,00 EUR
Vulkanisieren von Schläuchen je Flickstelle 10,00 EUR Reinigung und Prüfung von sonstigen Geräten und Ausrüstungsge- genständen (z.B. Vollschutzanzügen etc.)
Berechnung nach Reinigungs- und Prüfaufwand zzgl. Kosten für Material- und Reinigungsmittel
V. Pauschale Einsatzkosten
Falschalarm einer Brandmeldeanlage 350,00 EUR Öffnen/Schließen einer Tür / Eigentumssicherung, 100,00 EUR Überlassung eines Schließzylinders, 25,00 EUR Kleinmaterial für Eigentumssicherung 25,00 EUR (Mehrkosten werden in tatsächlicher Höhe berechnet)
VI. Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz (Vertragliche Vereinbarung mit Betreiber erforderlich) Erstmaliges Einrichten eines
Feuerwehrschlüsselkastens
und des Freischalelementes Pauschal 65,00 EUR Jährliche Überprüfung
des Feuerwehrschlüsselkastens
und des Freischaltelementes Pauschal 65,00 EUR Feuerlösch- oder sonstige Ausbildung
für Dritte Pauschal 50,00 EUR
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekom- men sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen der Öffentlichkeit über die Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver- letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ramstein-Miesenbach, 08.11.2021 Verbandsgemeindeverwaltung Gez.
Ralf Hechler (Bürgermeister)
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Techniker/in oder
eine/n technische/n Mitarbeiter/in CAD/GIS (m/w/d)
Hauptsächliche Tätigkeitsfelder:
- GIS Administration incl. Beratung und Einrichtung von Arbeitsplätzen
- Datenpflege verschiedener Kataster (Straßen- und Kanalkata- ster, Jagdkataster)
- Anpassen und Fortführen des GIS
- Erstellen von Planunterlagen/CAD-Zeichnungen für Tiefbau/
Hochbaumaßnahmen
- Unterstützen bei der Grundlagen- und Bestandbearbeitung in Straßen- und Kanaldatenbanken
- Betreuung Gebäudemanagement und kommunales Straßen- unterhaltungsmanagement
Profil:
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung Tiefbau- oder Hochbautechniker/in
- Idealerweise Weiterbildung zur GIS-Fachkraft
- Mehrjährige Berufserfahrung, aber auch motivierte Berufs- einsteiger/innen
- Sicherer Umgang/Kenntnisse mit GIS und CAD (vorzugsweise AutoCad) als auch mit dem MS Office-Paket
Wir bieten:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit - Eingruppierung nach TVöD
- 39 Stundenwoche mit gleitender Arbeitszeit
- Fortbildungsmöglichkeiten sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf eine aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.11.2021 an folgende Adresse:
Verbandsgemeindeverwaltung Onlinebewerbungen:
Personalabteilung info@ramstein.de Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-
frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elek- tronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/
Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektroni- sche-Kommunikation/ ausgeführt sind.
Im Auftrag Barbara Meierhöfer
Kontaktdaten Schiedsmann
Schiedsmann Norbert Geis
Sprechstunde nach Vereinbarung; Telefon: 06372-6243242 E-Mail: norbert@angeis.de
An die Kunden der Gemeinde- und Stadtwerke,
für die Jahresabrechnung 2021 werden wieder die aktuellen Zählerstände benötigt.
Ablesezeitraum: Samstag, 20. November bis Samstag, 27. November 2021 Ableseorte: Kottweiler-Schwanden
Katzenbach, Spesbach
(auch die Gaszähler im Auftrag der Stadtwerke Kaiserslautern) Steinwenden, Obermohr, Weltersbach
Reuschbach
Wenn Sie nur am frühen Abend oder am Wochenende anzutreffen sind, bitten wir Sie unseren Ablesern den Zutritt auch zu diesen Zeiten zu ermöglichen.
Unsere Ableser haben selbstverständlich einen Dienstausweis zur Legitimation.
Sie können die Zählerstände auch über unsere Internetseite (Zählerstandserfassung) unter www.Stadtwerke-Ramstein.de übermitteln.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein verwenden Sie nachfolgendes Formular (Seite 8) zur Zählerstandsmitteilung.
Bitte tragen Sie dann die Kundennummer (siehe Vertragsbestätigung oder Rechnung), Name und Anschrift, sowie die Zählernummer mit Zählerständen selbst ein und werfen Sie dieses in unseren Briefkasten (links von der Eingangstür) oder senden Sie es per Fax an 06371 592 303.
Unterbleibt eine Benachrichtigung, schätzen wir den Verbrauch.
Alle aktuellen Corona Regelungen werden selbstverständlich von unseren Mitarbeitern eingehalten.
Bitte erleichtern Sie unseren Ablesern die Arbeit, indem Sie für freien Zutritt zu Ihren Zählereinrichtungen sorgen. Wir bedanken uns, auch im Namen unserer Mitarbeiter/-innen, für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH gez. Georg Leydecker, Geschäftsführer
Hinweis: Corona-Krise
Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Jahresablesung der Zähler für das Jahr 2021
Durch die Kuchenverkaufsaktion sowie weitere Spenden ist für die Opfer der Starkregenereignisse im Ahrtal die stolze Summe von fünfttausend Euro zusammengekommen. Diesen Betrag konnten nun die Wehrleiter Franz-Josef Preis und sein Stellvertreter Matthias Hecktor an ihren Amtskollegen in Altenahr übergeben.
Der stellvertretende Wehrleiter der Verbandsgemeinde Altenahr, Thorsten Gasper, zeigte sich erfreut über das Engagement, das die Feuerwehr Ramstein an den Tag gelegt hatte. Nicht nur mit der Kuchenaktion, sondern auch mit der gezielten Unterstützung in den ersten Wochen nach dem Unwetter hätten Kameraden aus Ramstein- Miesenbach dazu beigetragen, das Leid vor Ort zu mildern.
Das Geld kommt direkt den Feuerwehren zugute. Fahrzeuge, Ausrüs- tung, Gebäude, das alles fällt in die Verantwortung des Aufgabenträ- gers und muss über diesen beschafft werden. In diesem Fall ist dies die Verbandsgemeinde Altenahr. Doch „Feuerwehr“ ist eben mehr als nur Ausrüstung und Anschaffungen in der gesetzlichen Zustän- digkeit. Zu einer funktionierenden Feuerwehr gehört noch viel mehr.
Und alles das ging in der Überschwemmung verloren. So ragte bei der Feuerwache Altenahr nur noch das Dach aus den Fluten.
Es sind die „Kleinigkeiten“, die dazu beitragen Kameradschaft zu pfle- gen die letztendlich eine funktionierende Feuerwehr ausmacht. Sei es beispielsweise Besteck, eine Grillecke oder eine Mütze, welche die Zugehörigkeit geradezu „meiner“ Feuerwehr symbolisiert. Es gibt so viel zu tun. Jeder Cent zählt.
Jetzt müssen sich die Feuerwehren vor Ort einen Überblick über alle eingegangenen Sach- und Geldspenden verschaffen und dann ent- scheiden, wie die Mittel am besten eingesetzt werden können. Und da können wir uns bei der Feuerwehr Altenahr sicher sein, dass das verantwortungsvoll passiert.
Sie sehen also - Ihre Spende ist gut angekommen und wird zu ein- hundert Prozent Gutes bewirken. Nochmals vielen Dank dafür.
Sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen
Wir gratulieren
Hütschenhausen, OT Katzenbach
20.11.: Edeltraud Kurz 70. Geburtstag
Ramstein-Miesenbach, ST Ramstein
20.11.: Maria Romero de Figueroa 70. Geburtstag
21.11.: Berthold Mahl 85. Geburtstag
21.11.: Rudolf Storck 80. Geburtstag
Sonstiges
Mitmachen, Gewinnen, Gutes tun mit dem Pfälzer Adventskalender 2021«
Der Rotary Club Kaiserslautern-Sickinger Land und der Inner Wheel Club Kaiserslautern verkaufen auch in diesem Jahr den beliebten Pfälzer Adventskalender. Das Motiv des aktuellen Kalenders zeigt den herrlichen Blick vom Humbergturm auf den winterlich-frostigen Pfälzerwald.
Die Auflage liegt bei 3000 Kalendern. Der Verkaufspreis der Kalender beträgt 5 Euro und jeder Adventskalender ist zugleich ein Lotterielos, mit dem vom 1. bis zum 24. Dezember über 160 Preise im Gesamt- wert von über 10.000,00€ gewonnen werden können. Hauptgewinn ist auch in diesem Jahr ein E-Bike. Ansonsten gibt es Schmuck, Mode, Wellness- und Verzehrgutscheine sowie vieles mehr zu gewinnen.
Der komplette Reinerlös der Ausspielung kommt dem Verein Licht- blick 2000 e.V., dem Kinderschutzbund Kaiserslautern-Kusel e.V., dem Mehrgenerationenhaus Ramstein-Miesenbach, der Elterninitiative krebskranker Kinder in Landstuhl sowie weiteren Projekten der Kin- der- und Jugendarbeit zugute.
Die Adventskalender können in der Verbandsgemeinde Ramstein- Miesenbach noch bis zum 27. November bei der Buchhandlung Koch in Ramstein, Am Neuen Markt 2, erworben werden.
Die Gewinnnummern werden täglich auf der Facebook-Seite und Homepage des Rotary Clubs Kaiserslautern-Sickinger Land (www.
kaiserslautern-sickinger-land.rotary.de) bekannt gegeben. Außer- dem werden sämtliche ausgelosten Gewinnnummern ab dem 1.
Dezember bei der Buchhandlung Koch in Ramstein und beim Was- gau-Markt in Hütschenhausen ausgehängt.
Schienenersatzverkehr zwischen Landstuhl und Glan-Münchweiler
Busse ersetzen die Züge - Fahrpläne geändert
Wie die DB Regio AG mitteilt, werden aufgrund von ganztägi- gen Bauarbeiten zur Schwellenauswechslung zwischen Glan- Münchweiler und Landstuhl,
vom Freitag, 19. November, 22:30 Uhr bis Sonntag, 21. November, 23:30 Uhr, die Züge in diesem Abschnitt durch Busse ersetzt.
Zu beachten sind die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Zwischen Kusel und Glan-Münchweiler werden die Fahrzeiten der Züge an die Busse angepasst.
Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Fahrt über zusätzliche Änderungen zu informieren.
Hinweis: Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs liegen nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen.
Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist aus Platz- gründen leider nicht möglich.
Die geänderten Fahrpläne sind unter https://bauinfos.deutsche- bahn.com online abrufbar und an den Stationen angebracht.
Feuerwehr der Verbandsgemeinde
Einsätze und Termine
Wir waren seit dem 1. Januar dieses Jahres 203 mal im Einsatz 09.11. 12:11 auslaufendes Hydrauliköl, Ramstein
10.11. 17:58 Alarmierung Gefahrstoffzug, kein Einsatz erforder- lich
11.11. 05:41 Ausfall der Notrufnummern, Besetzung der Feuer- wehreinsatzzentrale
11.11. 07:30 auslaufendes Öl, Reuschbach
11.11. 16:10 Brand eines Staplers, Industriegebiet Ramstein 11.11. 16:30 Brandsicherheitswache Martinsfeuer, Kindertages-
stätte Kinderplanet in Miesenbach
11.11. 17:15 Brandsicherheitswache Martinsfeuer, Kindertages- stätte Montessori in Ramstein
11.11. 17:30 Brandsicherheitswache Martinsfeuer, Kindertages- stätte Hütschnehausen
Nächste Termine:
Übungsabende der Einheit Ramstein finden jeden Freitag, in der Feu- erwache Ramstein, in der Zeit von 20 Uhr und 22 Uhr statt.
Übungsabende der Einheit Niedermohr finden jeden Montag, in der Feuerwache Niedermohr, in der Zeit von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr statt.
Spendenübergabe im Altenahr
Matthias Hecktor und Franz-Josef Preis (v.r.) übergaben den symboli- schen Spendenscheck an den stellv. Wehrleiter der VG Altenahr, Thorsten Gasper (Foto: Feuerwehr).
Weihnachts-Bücherbasar in der Pfalzbibliothek
Lesung mit Michael Geib
Die Pfalzbibliothek in Kaiserslau- tern, Bismarckstraße 17, lädt am Samstag, 27. November, von 10 bis 14 Uhr die Besucherinnen und Besucher zum Weihnachts-Bücher- basar ein. Um 11 Uhr berichtet Michael Geib, Leiter des Docu Cen- ter Ramstein, in seiner Lesung unter dem Titel „Seltsames Weihnachten“
von „Skurrilem, Außergewöhnlichem und Unnötigem zum Feste“.
Zur weihnachtlichen Stimmung gibt es Punsch und andere Getränke sowie Kuchen und Waffeln. Wer will, kann seine Weihnachtseinkäufe beim großen Bücherantiquariat mit pfälzischen und allgemeinen Titeln erledigen. Das Team der Pfalzbibliothek freut sich, nach der letztjährigen coronabedingten Zwangspause endlich wieder Gäste begrüßen zu können. Es gilt die 3G-Regel (geimpft/genesen/getes- tet) mit entsprechendem Nachweis. Der Hof steht als Parkplatz zu Verfügung.
Ökumenische Sozialstation Doris Grenner in den Ruhestand
verabschiedet
Die Geschäftsführerin der Öku- menischen Sozialstation West- pfalz e.V. (ÖSW) in Landstuhl, Doris Grenner, wurde vergangene Woche offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Nach Aussage des Vorsitzenden des Verwaltungs- ausschusses, Lothar Lüer, ende mit dem Ausscheiden von Frau Gren- ner für die ÖSW eine „geschicht- liche Epoche“. Als Nachfolgerin stellte Herr Lüer Diana Kutien vor, die sich seit September an der Seite von Frau Grenner in ihre Auf- gaben als Leiterin der Einrichtung eingearbeitet hat.
Lother Lüer erinnerte an die Anfänge der Tätigkeit von Frau Grenner, die 1993 als Pflegedienstleiterin zur ÖSW kam. „Damals stand es nicht gut um die Einrichtung. Sie lag am Boden und stand kurz vor der Schließung“, so Lüer. Mit Fleiß, Durchhaltewillen und Überzeugungs- kraft habe Frau Grenner die Probleme angepackt. „Sie krempelte die Ärmel hoch und schlug neue Wege ein.“ Die Arbeit trug Früchte und so folgte für die ÖSW auch bald ein finanzieller Aufschwung und die Einstellung von Frau Grenner als Geschäftsführerin.
Das Vertrauen, das der Verwaltungsausschuss in Frau Grenner setzte, habe sich in den 28 Jahren ihrer Tätigkeit bewährt. Lüer lobte beson- ders das außerordentliche Engagement und die Hilfsbereitschaft der Geschäftsführerin: „Ihnen war nichts zu viel, kein Weg zu weit.
Sie waren Tag und Nacht erreichbar.“ Im Namen der rund 350 von der ÖSW betreuten Patientinnen und Patienten bedankte sich Herr Lüer für den Einsatz und die geleistete Arbeit.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedankte sich Corinna Diet- rich bei der Chefin, die stets mit Rat und Tat zur Seite stand und immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Beschäftigten hatte. Für die Kran- kenpflegevereine und Kirchengemeinden dankten Pfarrer Bernhard Schäfer und Pfarrerin Jutta Rech der scheidenden Geschäftsführerin und wünschten ihrer Nachfolgerin alles Gute und Gottes Segen.
Letzter Förderaufruf in Westrich-Glantal beschlossen
Am 19.10.2021 kam der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (kurz: LAG) Westrich-Glantal im Sitzungssaal in Landstuhl zusammen, um über ein Kooperationsprojekt sowie weitere Bür- ger- und LEADER-Projekte zu beraten.
Nach der Sitzung darf nun die Ortsgemeinde Quirnbach ihr Vor- haben „Quirnbach geDenkt“ auf den Weg bringen. Auch fünf Bürgerprojekte dürfen sich voraussichtlich über eine Förderung von bis zu 3.000 € freuen. Dazu gehört auch der Verein „Flow- trail Landstuhl e.V.“, der eine Strecke für Mountainbiker im Pfäl- zerwald anlegen möchte. In den vergangenen Wochen konnte in der Presse vielfach verfolgt werden, dass immer wieder sog.
Trails – also Abfahrt-Strecken für Mountainbiker – angelegt wer- den aber nicht genehmigt sind. Der Verein in Landstuhl hat sich im Vorhinein mit der Verbandsgemeinde und der Stadt Landstuhl abgestimmt und auch den Forst und die Naturschutzbehörde einbezogen. Zukünftig soll der Trail für alle zugänglich sein.
Auf der Tagesordnung stand auch der nächste und damit letzte Projektaufruf der LEADER-Region. Da das LEADER-Programm immer sieben bis neun Jahre dauert, befindet sich die LAG nun am Ende der Förderung. Der letzte Aufruf wird am 29.11.2021 veröffentlicht, Projekte können sich dann bis zum 25.03.2022 bewerben. Die genaue Höhe des Aufrufs konnte in der Sitzung noch nicht festgelegt werden, da mehrfach Beschlüsse unter Vor- behalt gefasst werden mussten. 2023 soll es dann mit der LEA- DER-Förderung weitergehen, sofern das Wirtschaftsministerium die Region wieder als Fördergebiet auswählt.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter: www.westrich-glantal.de. Bei Fragen steht Ihnen das Regi- onalmanagement der LAG Westrich-Glantal gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an Anne-Marie Kilpert (anne-marie.kilpert@
entra.de). Die Region freut sich auf Ihre Ideen!
der nichtöff entlichen Sitzung:
6. Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht Aussichtsturm Kranichwoog
Hütschenhausen, 15.11.2021 gez. Matthias Mahl Ortsbürgermeister
Sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen
Vorschau: Weihnachtsmarkt in Spesbach
Am Samstag, 27. November, fi ndet ab 14.00 Uhr auf dem Dorf- anger hinter der Grundschule in Spesbach ein Ökumenischer Gottesdienst zur Eröff nung des Weihnachtsmarktes in Spesbach statt. Anschließend ist die Bevölkerung herzlich eingeladen, die Stände verschiedener Aussteller zu besuchen sowie zu leckerem Essen, und Getränken.
Um 18.00 Uhr kommt der Nikolaus.
Unser Bürgerbus „Emil“ wird ebenfalls im Einsatz sein. Bitte recht- zeitig anmelden unter der Telefonnummer 0175-7750505.
Die Spesbacher Landfrauen und die Vereine der Ortsgemeinde freuen sich auf viele Gäste.
Information für die Friedhofsnutzer
Vorbehaltlich eines möglichen gravierenden Temperatursturzes bleibt die Wasserversorgung auf allen drei Friedhöfen der Ortsge- meinde noch bis einschließlich 30.11.2021 gewährleistet.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Matthias Mahl Ortsbürgermeister
Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Katzenbach
Nachdem im vergangenen Jahr am Volkstrauertag aufgrund der Corona-Lage lediglich Kranzniederlegungen in den Ortsteilen erfolgt waren, fand in diesem Jahr unter reger Beteiligung der Bevölkerung wieder eine zentrale Gedenkfeier der Ortsgemeinde - turnusmäßig am Denkmal in Katzenbach - statt. Mit Pfarrerin Regine Urbatzka und Gemeindereferentin Tina Becker nahmen auch Vertreterinnen der beiden großen Kirchen an der Feier teil, bei der man durch Kranz- niederlegungen der Ortsgemeinde, der Reservistenkameradschaft und des VdK Hütschenhausen der Opfer der beiden Weltkriege, der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage und des weltweiten Terrors gedachte. Wie gewohnt konnte Ortsbürgermeister Matthias Mahl auch Landrat Ralf Leßmeister bei der Gedenkfeier in seiner Heimat- gemeinde begrüßen.
Die Spielgemeinschaft Hütschenhausen unter Leitung ihres Diri- genten Stefan Grüner und die Reservistenkameradschaft Hütschen- hausen mit ihrer Ehrenwache verliehen der Gedenkfeier einen würdevollen Rahmen.
Diana Kutien war 20 Jahre in der stationären Pfl egeeinrichtung Mari- enhof in Glan-Münchweiler tätig, davon die letzten 10 Jahre in der Ein- richtungsleitung. Sie sei sehr freundlich aufgenommen worden und werde von dem „tollen Team“ der Einrichtung unterstützt. Sie werde alles geben, um die Einrichtung weiterhin erfolgreich zu führen.
Jugend-Büro
Deutsch lernen - Deutsch trainieren
Das Erlernen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine gelungene Integration.
Jede/r ist willkommen - Anmeldung im Jugendbüro Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:
09.00 Uhr - 10.00 Uhr 10.20 Uhr - 11.20 Uhr Montag und Donnerstag:
16.15 Uhr - 17.45 Uhr
Beratung „Integrationskurse“
Frau Stefanie Cronauer vom Internationalen Bund (IB) ist jeden Dienstag von 14.00Uhr bis 16.00Uhr im Jugendbüro zu erreichen.
Hier können alle Fragen und Anmeldemodalitäten für einen B1 - Inte- grationskurs beantwortet und erledigt werden.
„Schach macht schlau“ für junge Leute
In unserem Kooperationsprojekt mit dem Schachclub Ramstein-Mie- senbach können junge Leute ortsnah das Schachspiel erlernen oder auch verbessern. Jede/r ist willkommen!
Ort: Veranstaltungsraum des Jugendbüro Steinwendener Str. 4 Zeit: jeden Dienstag 17.00Uhr bis 18.30Uhr
Leitung: Manuel Weller
Aktueller Hinweis: Ab 15 Jahren wird ein negativer Coronatest benötigt (Schüler ausgenommen)
SOS - Familienhilfezentrum ist da
Seit vielen Jahren arbeitet das Jugendbüro der VG sehr vertrauens- voll und eff ektiv mit dem SOS Familienhilfezentrum in Kaiserslautern zusammen.
Das SOS-Familienhilfezentrum in Kaiserslautern ist auch in der aktu- ellen Situation besetzt. Für den Fall, dass der Stress in der Familie steigt und die Probleme zu viel werden sind wir rund um die Uhr telefonisch für Dich erreichbar.
Unsere Nummer lautet: 0631/ 316 440
Das FHZ hilft Kindern, Jugendlichen und Familien, die unter beson- ders schwierigen Bedingungen leben, von seelischer oder körperli- cher Gewalt oder Vernachlässigung bedroht oder betroff en sind oder die sexuelle Übergriff e erlebt haben.
Hütschenhausen Gemeinde
Matthias Mahl
Ortsbürgermeister
Bürgermeistersprechstunden:
Die Sprechstunden finden bis auf Weiteres nur noch telefonisch unter der 0151 7085 2546
freitags von 17.30 - 18.30 Uhr statt.
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 23. November 2021, um 19.30 Uhr fi ndet im großen Saal des Bürgerhauses im Ortsteil Hütschenhausen eine Sitzung des Hauptausschusses Hütschenhausen statt.
Tagesordnung
der öff entlichen Sitzung:
1. Forstwirtschaftsplan 2022
2. Bericht Haushalt 2021 für die OG Hütschenhausen gem. § 21 GemHVO
3. Festsetzung der Hebesätze / Beitragssätze der gemeindlichen Steuern sowie der Festsetzung des Feld- und Waldwegebeitra- ges für das Haushaltsjahr 2022
4. Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen in der Kinder- tagesstätte “Villa Kunterbunt”
5. Natura-2000-Erlebnisturm und -pfad am Kranichwoog; hier:
Grundsatzbeschluss zur Trägerschaft
Die Kinder der Kita Sterntaler in Niedermohr feiern „St. Martin“
Die „St. Martinsfeier“ der Kita Sterntaler in Niedermohr fand in die- sem Jahr am Donnerstag, den 11. November, in der Kita statt. Um möglichst sicher zu gehen, dass die Feier stattfi nden kann, kamen die Kinder um 17 Uhr alleine in die Kita. Als sich die Kinder auf dem Außengelände für den Auftritt der Vorschulkinder versammelten, kam im Nebel „der echte St. Martin“ auf seinem Pferd angeritten. Der Überraschungsgast mit Pferd war auch in diesem Jahr das Highlight des Abends.
Herzlichen Dank an Frau Wigand und ihre Helfer, die sich gerne dazu bereit erklärten, die Kinder mit ihrem Pony zu überraschen! Nach dem Beitrag der Vorschulkinder, durfte ein Martinsumzug mit den
Niedermohr Gemeinde
Uli Zimmer
Ortsbürgermeister
Bürgermeistersprechstunde:
Ort und Zeitpunkt nach
tel. Vereinbarung unter 06383 949073 o. 0177/5566055 oder buergermeister@niedermohr.de App der Ortsgemeinde im Google Playstore unter: Niedermohr
Anmeldung zum Newsletter auf der Homepage.
Sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen
Kranzniederlegung zum Volkstrauertag
Bei der öff entlichen Veranstaltung zum Volkstrauertag haben der Ortsbürgermeister Herr Uli Zimmer und der Beigeordnete der Ortsgemeinde Niedermohr Herr Alexander Wittmann einen Kranz zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt am Denkmal in Schrollbach niedergelegt. In einer Schweigeminute gedachten sie der unzähligen Opfer in der Vergangenheit, in der Hoff nung, dass die zahlreichen aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen auf der Welt ein Ende fi nden und dass alle Bürger einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung von Frieden in Europa und auf der Welt leisten können.
Die Kranzniederlegung wurde durch einen musikalischen Beitrag der Werkvolkkapelle feierlich umrahmt.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Impressum
Verantwortlich:
amtlicher Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Stefan Layes, Joshua Schirra, Wolfgang Weber
nichtamtlicher Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus-
halte, Einzelbezug über den Verlag Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach mit Stadt Ramstein-Miesenbach, sowie
den Ortsgemeinden Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden, Niedermohr und Steinwenden.
Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung
Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6,
66877 Ramstein-Miesenbach Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2
(Industriepark Region Trier, IRT) Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags
Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
Ramstein-Miesenbach Stadt
Ralf Hechler
Bürgermeister
Rathaus Ramstein • Am Neuen Markt 6 • Zimmer 209 Telefon: 06371 592-102 • buergermeister@ramstein.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
Sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen
Einladung zum „Lebendigen Adventskalender“
In Ramstein-Miesenbach gibt es in der Adventszeit in diesem Jahr wieder einen „Lebendigen Adventskalender“. So können wir trotz Corona vielleicht ein Stück Normalität und Vorweih- nachtsfreude zurückgewinnen.
Sinn dieser abendlichen Treff en, die vom 28. November (1. Advent) bis 23. Dezember täglich um 18 Uhr stattfi nden sollen, ist es, eine kleine Pause einzulegen im hastigen und hektischen Getriebe der Weihnachtsvorbereitungen, Menschen zusammenzubringen und sich miteinander der Vorbereitung auf Weihnachten zuzuwenden.
Die jeweils gültigen Hygienevorschriften bzw. Abstandsregeln sind natürlich immer einzuhalten. Die Begegnung und das Miteinander stehen im Mittelpunkt dieser zwanglosen Treff en, die jeden Abend mit Liedern und/oder Texten vor einem anderen geschmückten Fens- ter, einer Tür, einem Tor stattfi nden, auch bei schlechtem Wetter. Die Inhalte der kurzen Treff en von 15 bis 20 Minuten sind frei gestaltbar.
Die Termine werden im Amtsblatt veröff entlicht.
Sollten Sie Interesse an einem Termin haben, können Sie sich anmel- den im Rathaus unter Telefon 06371 / 592-108 (Stefan Layes) oder 592-107 (Joshua Schirra). Öff nungszeiten sind Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr, Mo. - Mi. 13.30 - 16.00 Uhr, Do. 13.30 - 18.00 Uhr.
Bisher sind folgende Termine vergeben (jeweils 18 Uhr!):
Fr., 3. Dezember Familie Pfeiff er, Danziger Str. 3, ST Ramstein Sa., 4. Dezember Nikolausmarkt Ramstein, kein Adventsfenster So., 5. Dezember Nikolausmarkt Ramstein, kein Adventsfenster Mo., 6. Dezember Montessori-Kindergarten Ramstein, Landstuhler Str. 8b, ST Ramstein
Do., 9. Dezember Reichswald-Gymnasium Ramstein-Miesenbach, ST Ramstein
Fr., 10. Dezember Familie Krauß, Rathenaustraße 8, ST Miesenbach Sa., 11. Dezember Schdraußbuuwe Ramstein, Hauptquartier Markt- straße 22, ST Ramstein
Mo., 13. Dezember Kindertagesstätte „Pinocchio“, Am Stutzenwald 1a, ST Ramstein
Mo., 20. Dezember Kath. Kirchengemeinde, Kirchenchor Ramstein, Pfarrhaus, Landstuhler Str. 10, ST Ramstein
Mi., 22. Dezember DRK Ortsverband Moorbachtal, Hangweg 3, ST Miesenbach
selbst gebastelten Laternen natürlich nicht fehlen: Angeführt von
„St. Martin“ auf seinem Pferd, ging es mit Laternenliedern über das Außengelände und den dafür abgesperrten Parkplatz. Zum Aufwär- men gab es anschließend Kinderpunsch und Martinsbrezeln, bevor die Kinder um 19 Uhr abgeholt wurden. Die Kinder der Kita Sterntaler sagen „vielen Dank“ an den Landfrauenverein Niedermohr und den Elternausschuss der Kita für die Martinsbrezeln!
Aktuelle Mitteilungen
Friedhof Schrollbach
Ende November wird Das Wasser am Friedhof abgestellt. Sollten die Temperaturen bereits eher den Gefrierpunkt erreichen, kann es auch früher abgestellt werden.
Friedhofsschmuck kann gerne bis zum Frühjahr auf den Gräbern und darum verbleiben. Im Frühjahr wird aufgrund von Reinigungsarbei- ten, darum gebeten Schmuck und Dekoration seitlich der Gräber zu entfernen.
Allgemeine Kehrpfl icht
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Kehrpfl icht für Hausbesitzer sich auch auf die angrenzende Haupt- straße bezieht.
Straßenbeleuchtung
Unter dieser Emailadresse können sich Bürgerinnen und Bürger hinwenden, sollte es Probleme mit der Straßenbeleuchtung geben:
tev@stadtwerke-ramstein.de
Steinwenden Gemeinde
Matthias Huber
Ortsbürgermeister
Telefon: 06371 71625, Mobil: 0160 2331924 Bürgermeistersprechstunde:
am 1. Montag im Monat von 18.30-19.30 Uhr im Bürgerhaus Obermohr,
ansonsten im Dorfgemeinschaftshaus Steinwenden
Sonstige Bekanntmachungen und Mitteilungen
Weihnachtsmärkte und Seniorennachmittag abgesagt
Die Corona Zahlen erreichen weitere Höchststände, das RKI regis- triert so viele Neuinfektionen wie nie. Auch in unserer Region verschlechtert sich die Situation merklich. Angesichts dieser Entwick- lung haben der Vereinsring Steinwenden und die Gemeinde sowohl die Weihnachtsmärkte in Obermohr und Weltersbach als auch den Seniorennachmittag abgesagt.
“Wir möchten die sehr schwierige Situation um Covid-19 nicht durch große Menschenansammlungen verschärfen“, begründeten die Ver- einsvorstände den Beschluss zur Absage der Weihnachtsmärkte.
Bürgermeister Huber musste auch den traditionellen Seniorennach- mittag am ersten Advent wegen der gegenwärtigen Corona-Situa- tion absagen. Das ist sehr Schade, aber die Sicherheit der Senioren, die zu den besonders gefährdeten Menschen gehören, geht einfach vor.
Matthias Huber Ortsbürgermeister
Spendenübergabe an den MOBS e.V.
Der Verein Mobs e.V. dankt Ute & Stefan Geschenke & Dekogalerie für eine großzügige Spende von 750,-€.
Bis zum 19. Dezember ist der Weihnachtsmarkt in der Bergstraße 3c in 66879 Weltersbach noch geöff net.
Die Öff nungszeiten sind: Freitags: 16:30 - 21:30 Uhr, Samstags: 13:00 - 21:30 Uhr, Sonntags: 11:00 - 19:00 Uhr
Lassen Sie sich von einer stimmungsvollen Atmosphäre und außer- gewöhnlichen schönen Adventsgestecken verzaubern.
Besondere Highlights dieses Jahr, Am 05. Dezember besucht der Nikolaus den Weihnachtsmarkt und am 18. Dezember ist Live Musik.
Miesenbach, Mehrzweckhalle am Kiefernkopf am Donnerstag, 18. November, 16.30 – 19.30 Uhr Im Kampf gegen Leukämie sind Mitarbeiter
der Stefan-Morsch-Stiftung dabei.
Terminvereinbarung erbeten unter: www.spenderservice.net oder rufen Sie an: 0800 1194911
Das Wichtigste vorweg: Jede Blutspende zählt und wird drin- gend benötigt. Wer gesund und fit ist, kann Blut spenden. Auch in Zeiten des Coronavirus benötigen wir Blutspenden, damit die Patienten weiterhin sicher mit Blutpräparaten in Therapie und Notfallversorgung behandelt werden können!
Personen, die Blut spenden wollen, benötigen eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung. Wenn möglich, bringen Sie bitte Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
Wir bitten alle Spender, vor der Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen (ca. 1,5 bis 2 Liter). Außerdem müssen Sie sich aus rechtlichen Gründen mit Personalausweis und Blutspenderpass ausweisen. Erstspender kommen bitte spätestens um 18:30 Uhr.
Sie können sich an diesem Tag auch typisieren lassen. Leukämie kann jeden treffen! Eine Stammzellenspende ist dabei für viele Patienten mit Blutkrebs die einzige Überlebenschance. Mitar- beiter der Stefan-Morsch-Stiftung sind am 18.11. in Miesenbach dabei und stehen persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung und Sie können sich als Stammzellenspender registrieren lassen.
Aus aktuellem Anlass erhalten die Spender keinen Imbiss mehr vor Ort, sondern ein Lunchpaket zum Mitnehmen.
Elternausschusswahl Kita „Struwwelpeter“
Am Dienstag, dem 26. Oktober, wurde der neue Elternausschuss in der Kindertagesstätte „Struwwelpeter“ gewählt.
Die Leiterin der Einrichtung, Frau Kathrin Bäsell fasste das zurückliegende Jahr kurz zusammen, das noch immer geprägt durch die Pandemie und das neue Kitazukunftsgesetz, viele Neuerungen mit sich brachte. Sie bedankte sich bei den Eltern für die zurückliegende gute Zusammenar- beit und sprach auch dem Team und der Stadtbeigeordneten Gisela Pfaff einen besonderen Dank für die gute Zusammenarbeit aus.
Frau Pfaff übernahm im Anschluss die Moderation der Stimmauszählung und der anschließenden konstituierenden Sitzung.
Gewählt wurden:
1. Vorsitzende: Herr Tobias Radny 2. Vorsitzende: Frau Fabiola Brunnmeier Schriftführer: Frau Sandra Dietrich weitere Mitglieder: Frau Lisa Böhm Frau Alexandra Fott
Frau Katrin Küster Frau Katharina Scheepers Frau Arlene Williams
Im Anschluss daran wurden die Vertreter für den neuen Kita-Beirat gewählt.
Mitglieder: Frau Katrin Küster und Frau Lisa Böhm Stellvertretung: Frau Sandra Dietrich
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in den beiden neu gewählten Gremien und danken allen Gewählten für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit.
Kindertagesstätte „Struwwelpeter“
Der Zutritt zu den Verkaufsständen am Krammarkt war zum Redaktionsschluss des Amtsblattes noch ohne Einschränkun- gen möglich!
Es kann sein, dass bis zum Beginn des Marktes die 2 G Regelung auf den gesamten Platz ausgeweitet werden muss. Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise.
Für den Besuch im Zelt oder im Haus der Vereine gilt die 2 G Regelung (geimpft oder genesen)!
Der Einlass ist nur mit Kontrollbändchen möglich
· Registrierung im Haus der Vereine
· Kontrolle des Impf- oder Genesenennachweises
· Ausgabe der Kontrollbändchen