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Lesung mit Norbert Scheuer in Wittlich Landrat begrüßt 40 neue deutsche Staatsbürger Kreisnachrichten

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Academic year: 2022

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ausgabe 40/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 01.10.2019

Landrat begrüßt 40 neue deutsche Staatsbürger

Aus 130 Nationen stammen die rund 12000 Migranten, die in unserem Landkreis eine neue Heimat gefunden ha- ben. 40 von ihnen überreich- ten Landrat Gregor Eibes und Klaus Schmitz vom Fachbe- reich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich nun die Einbür- gerungsurkunde. Sie kommen aus 15 verschiedenen Natio- nen. „Sie haben sich dafür entschie- den, die deutsche Staatsange- hörigkeit anzunehmen. Diese Entscheidung steht am Ende eines Weges, der Sie aus vielen Staaten dieser Erde, aus ganz unterschiedlichen Gründen zu uns in den Landkreis Bernka- stel-Wittlich geführt hat. Für Sie ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag“, betonte Land- rat Eibes in der Feierstunde im Kreishaus. Um in einer neuen Stadt, einem neuen Dorf, ei- ner bisher ungewohnten Ge- sellschaft, bei Menschen mit anderer Mentalität wirklich anzukommen, müssten alle

zusammenarbeiten, erklärte Eibes. Dazu gehöre insbeson- dere der Gebrauch der deut- schen Sprache. „Menschliches Verstehen setzt sprachliches Verstehen voraus. Sprachliches Verstehen fördert die Integrati- on. Deshalb seien Sie offen und

Landrat Gregor Eibes überreichte die Einbürgerungsurkunde an 40 neue Bürger aus 15 verschie- denen Nationen. Foto: Mike-D. Winter / Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

neugierig. Neugierig auf unse- re manchmal auch etwas kom- pliziertere Sprache. Und: Neh- men Sie Anteil an dem, was vor Ort, ja in Ihrem Wohnort ge- schieht“, forderte der Landrat die Neubürger auf.

Die Einbürgerungsfeier war zu-

gleich die letzte Veranstaltung für Klaus Schmitz, der nach 42 Dienstjahren zum Ende des Jahres in den Ruhestand geht.

Seit 2005 war er für die Ein- bürgerungen zuständig. Mehr als 1.800 Menschen wurden durch ihn eingebürgert.

„Winterbienen“ lautet der Ti- tel des in diesen Tagen neu erschienen Romans eines der besten zeitgenössischen deutschsprachigen Autoren, Norbert Scheuer. Die Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich freut sich über die Zu- sage des Schriftstellers, dieses Buch am 7. November 2019, 19:00 Uhr in der Bibliothek in Wittlich vorzustellen.

Der Roman spielt erneut in der Eifel, Nähe der belgischen Grenze im Jahr 1944. Ein früh- zeitig aus dem Schuldienst entlassener Geschichts- und Lateinlehrer, Egidius Arimond,

benötigt Medikamente gegen seine Epilepsie, die nur noch

„gesunden“ Deutschen zur Verfügung stehen. Aus Men- schenliebe und um zu Geld zu kommen, hilft Arimond jü- dischen Flüchtlingen über die Grenze nach Belgien, in präpa- rierten Bienenstöcken.

Der Leser erfährt viel über Bienen und ihre Lebensweise, über Menschen in Not, den schrecklichsten Teil der deut- schen Geschichte, Liebe und Verrat, Zerstörung und Ver- trauensbruch, Hoffnungslosig- keit und der Sehnsucht nach Frieden und Normalität. Ein

Lesung mit Norbert Scheuer in Wittlich

faszinierender Roman von ei- ner sprachlichen Präzision und Ausdrucksvielfalt, die ihres- gleichen sucht.

Nach Lesungen mit „Die Spra- che der Vögel“ und „Am Grund des Universums“ in den letzten Jahren kommt Norbert Scheuer zum dritten Mal in die Stadt- und Kreisergänzungsbü- cherei Wittlich.

Eintrittskarten zum Preis von 3 Euro können in der Stadt- und Kreisergänzungsbüche- rei Wittlich erworben werden.

Weitere Informationen unter

info@kulturamt.wittlich.de

oder 06571/27026.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Bei- rates für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 27.10.2019

I.Für die Wahl zum Beirat für Migrati- on und Integration sind vier Personen als Einzelbewerber vorgeschlagen und zugelassen worden. Wahlberechtigt davon sind drei Personen.

II.Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bern- kastel-Wittlich sind damit nicht mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Somit darf die Wahl des Beirates für Migra- tion und Integration des Ladkreises Bernkastel-Wittlich gemäß § 49 a Abs.

3 Satz 1 Landkreisordnung nicht statt- finden.

Am 27. August 2019 gehörten dem Beirat für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Wittlich sechs Frauen und neun Männer an.

Wittlich, 18.09.2019 gez. Gregor Eibes (Gregor Eibes) Landrat und Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Claudiu-Lucian Mailat letzte bekannte Anschrift: 515400 Blaj, Str. Iazului 17

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 28.08.2019, Az.: 13-62-M- 006745

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel-

lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 25.09.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Beatrice Kettel

Satzung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich über die Bildung eines Beirats für Menschen mit Behinde- rungen vom 26.08.2019

Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 49 b Landkreisordnung (LKO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Einrichtung eines Beirats für Men- schen mit Behinderungen

Zur Wahrnehmung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderungen wird im Landkreis ein Beirat für Menschen mit Behinde- rungen gebildet.

§ 2 Aufgaben des Beirats für Men- schen mit Behinderungen

(1) Der Beirat für Menschen mit Be- hinderungen ist die Interessenver- tretung der Menschen mit Behin- derungen. Der Beirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Be- lange von Menschen mit Behinde- rungen im Landkreis berühren. Ge- genüber den Organen des Landkreises kann sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises betroffen sind. Auf Antrag des Beirats für Menschen mit Behinderungen hat der Landrat/die Landrätin Angelegenheiten im Sinne des Satzes 2 dem Kreistag zur Bera- tung und Entscheidung vorzulegen.

(2) Der/die Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderungen und weitere Mitglieder des Beirats können durch Beschluss des Kreistages oder seiner Ausschüsse zur Anhörung und Erörterung von Beratungsgegenstän- den in die jeweiligen Gremien einge- laden werden.

§ 3 Bildung und Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen (1) Der Beirat für Menschen mit Be- hinderungen hat 15 Mitglieder. Alle Behindertengruppen sollen angemes- sen vertreten sein. Mitglied können auch nicht behinderte Angehörige (Ehepartner, Verwandte, Verschwä- gerte, Lebenspartner) von Menschen mit Behinderungen sein sowie son- stige Personen, die mit Menschen mit Behinderungen in familienähnlichen Strukturen leben.

(2) Die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen wer-

den vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages nach § 39 Landkreisordnung (LKO) gewählt.

(3) Wählbar sind alle Einwohne- rinnen und Einwohner, die im Sinne des Schwerbehindertengesetzes be- hindert sind; Abs. 1 Satz 3 bleibt un- berührt.

(4) Die Mitglieder des Beirats für Men- schen mit Behinderungen sind ehren- amtlich tätig. Ihre Aufwandsentschä- digung richtet sich nach der Regelung der Hauptsatzung über die Aufwand- sentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen. Neben der Aufwands- entschädigung werden notwendige Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort für öffent- liche Verkehrsmittel erstattet; soweit eigene Fahrzeuge benutzt werden, er- folgt Fahrgeldvergütung nach den Sät- zen für anerkannt privateigene Kraft- fahrzeuge; bei Inanspruchnahme von Fahrdiensten in Höhe der festgelegten Vergütung.

§ 4 Vorsitz und Verfahren

(1) Der Beirat für Menschen mit Be- hinderungen wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsit- zenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Solange führt der Landrat/die Landrätin den Vorsitz.

(2) Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Gesund- heit, der Landrat/die Landrätin sowie ein/e Mitarbeiter/in des Geschäfts- bereichs 3 können an den Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behin- derungen mit beratender Stimme teil- nehmen. Der Landrat/die Landrätin informiert den Beirat für Menschen mit Behinderungen frühzeitig über die Beschlüsse des Kreistages und sei- ner Ausschüsse, die die Belange der Menschen mit Behinderungen berüh- ren und gibt dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung

gemäß § 2.

(3) Sitzungen des Beirats für Men- schen mit Behinderungen finden in der Regel zweimal jährlich statt.

(4) Die Verwaltungsgeschäfte des Bei- rats für Menschen mit Behinderungen führt die Kreisverwaltung.

(5) Im Übrigen gelten die Bestim- mungen der Geschäftsordnung des Kreistages sinngemäß.

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wittlich, den 16.09.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Gez. Gregor Eibes

Landrat

 Hinweis nach § 17 Abs. 6 Landkreis- ordnung (LKO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma- chung als von Anfang an gültig zustan- de gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 ge- nannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder je- mand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Merscheid Auf dem Heinzerather Weg Landwirtschaftsfläche 1,6230 ha Merscheid Auf dem Heinzerather Weg Landwirtschaftsfläche 1,6230 ha Merscheid Der Linksrech Landwirtschaftsfläche 1,5804 ha

Dhron Rech Landwirtschaftsfläche 0,1114 ha

Dhron im Fröschenpfuhl Landwirtschaftsfläche 0,2173 ha Dhron in den Ehlen Landwirtschaftsfläche 0,1811 ha Neumagen In Ehlen Landwirtschaftsfläche 0,1699 ha Bergweiler In Ehres Landwirtschaftsfläche 0,5037 ha Bergweiler In der Weilerwies Landwirtschaftsfläche 0,6070 ha Bergweiler Auf der Sandkaul Landwirtschaftsfläche 1,7132 ha Olkenbach Aufm Schlimmenacker Gebäude- und Freifläche,

Waldfläche 0,8616 ha Osann Ober der Langwies Landwirtschaftsfläche 0,2922 ha Landscheid Aufm Silzberg Landwirtschaftsfläche 3,8975 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 11.10.2019 schriftlich mitzuteilen.

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Nachruf

In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied von der ehemaligen Mitarbeiterin und Kollegin

Frau Hildegard Burg.

Frau Burg wurde im Jahre 1981 als Leiterin des Zentralen Schreibdienstes bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich eingestellt. Nach Auflösung des Zentralen Schreibdiens- tes im Jahre 1993 bis zu ihrem Renteneintritt im Jahre 1998 war sie im Haus Mehs, in den Zentralen Diensten und zuletzt im Betrieb Abfallwirtschaft tätig. Ihre Leistung im Zentralen Schreibdienst sowie ihre Bereitschaft, sich neuen Aufgaben zu stellen, bleibt wertschätzend in Erinnerung.

Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes Werner Petry

Landrat Vorsitzender

Nachruf

In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied von dem ehemaligen Mitarbeiter und Kollegen

Herrn Karl Hoffmann.

Herr Hoffmann war von 1975 bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 2000 beim Landkreis Bernkastel-Wittlich als Fleisch- kontrolleur tätig. Während seiner Tätigkeit war Herr Hoff- mann wegen seiner vielseitigen Kompetenzen und seines freundlichen und offenen Wesens allseits sehr geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes Werner Petry

Landrat Vorsitzender

Ab Januar 2020 sind die Rah- menbedingungen für die Ein- sammlung von Sperrmüll im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. gleich. Ab dann darf in den Landkreisen Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bern- kastel-Wittlich, Trier-Saarburg und in der Stadt Trier Sperr- müll nur dann zur Abholung bereitgestellt werden, wenn der Termin vorher am Service- Telefon gebucht wurde. Viele kennen das System seit Jah- ren, anderen steht die flexible Abholung ab Januar erstmalig zur Verfügung.

Die Bürger haben die Möglich- keit, ihren Sperrmüll (in haus- haltsüblichen Mengen bis ma- ximal 5 m³) bei Bedarf pro Grundstück bis zu vier Mal im Jahr abholen zu lassen. Die- se Leistung ist in der Jahres- grundgebühr enthalten, wo- durch bei der Buchung keine weiteren Kosten anfallen. Die Buchung eines Abholtermins ist am Service-Telefon des A.R.T. (0651 9491 414) mög- lich, in der A.R.T. Service App oder über ein Formular auf www.art-trier.de.

Der A.R.T. empfiehlt eine früh-

zeitige Buchung, da Termine kurz vor der Abholung aus- gebucht sein können. Ein An- spruch auf den nächsten oder einen bestimmten Termin be- steht nicht. Nach Vereinba- rung eines Termins muss der Sperrmüll am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens beziehungs- weise frühestens am Vora- bend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Mehr als 5m³ pro Anmeldung dürfen nicht be- reitgestellt werden, sonst wird

Sperrmüll ohne Anmeldung abstellen ist eine Ordnungswidrigkeit

der Sperrmüll nicht geladen.

Abfälle die ohne Anmeldung bereitgestellt werden oder nicht zum Sperrmüll gehören, stellen eine Ordnungswidrig- keit dar. Findet das zuständige Ordnungsamt oder der A.R.T.

als Vollzugsbehörde Hinweise auf den Verursacher, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfah- ren eingeleitet. Die Kosten der fachgerechten Entsorgung so-

wie ein Bußgeld gehen zu La- sten des Verursachers.

Als Sperrmüll gelten sper- rige Abfälle, die aufgrund ih- rer Größe oder Beschaffenheit auch nach der Zerkleinerung nicht in den zugelassenen Ab- fallbehältern entsorgt werden können oder das Entleeren er- schweren. Der Grundsatz zur Abgrenzung von Bauabfällen lautet „was beim Umzug mit- genommen werden könnte, zählt zum Sperrmüll“. Von der Sperrmüllabfuhr durch den A.R.T. ausgenommen sind Ab- fälle, die aufgrund ihrer Grö- ße (Höchstbreite 1,50 m) oder ihres Gewichts (Höchst- gewicht 50 kg) nicht verla- den werden können, Abfäl- le aus Haushaltsauflösungen, Bauabfälle jeglicher Art sowie gewerblich genutzte Geräte wie zum Beispiel Kühltheken.

Auch Elektrogeräte gehören nicht zum Sperrmüll.

Bei Fragen stehen die Mitar- beiter des Service-Telefons gerne zur Verfügung (0651 9491 414, info@art-trier.de).

Sperrmüll: maximal 5 m³ und bis zu vier Mal im Jahr

Referenzen

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