KATHOLISCHES JUGENDREFERAT
Zuschussmöglichkeiten für die Jugendarbeit im Dekanat Reutlingen-Zwiefalten
Für verbandliche Jugendgruppen und nichtverbandliche katholische Gruppierungen in den Kirchengemeinden (z. B. Ministranten u.a.) im Dekanat Reutlingen-Zwiefalten gibt es verschiedene Zuschusstöpfe.
1. Zuschüsse aus dem Landesjugendplan 2. Zuschüsse aus dem kirchlichen Jugendplan 3. Zuschüsse durch den Kreisjugendring 4. Zuschüsse über den Stadtjugendring
5. Jugendstiftung der Kreissparkasse Reutlingen 6. Jugendstiftung just
Auf der Homepage www.jugendarbeitsnetz.de finden sich unter der Rubrik „Geld“ noch weitere Förderprogramme.
wichtige Adressen und Ansprechpartner:
BDKJ Dekanatsstelle/ Kath. Jugendreferat Bismarckstraße 20
72764 Reutlingen Tel.: 07121/ 490 49 55
E-Mail: jugendreferat-rt@bdkj-bja.drs.de
Bischöfliches Jugendamt/BDKJ-Diözesanstelle Antoniusstraße 3
73249 Wernau Sabine Scheller Tel. 07153/3001138
E-Mail: sscheller@bdkj.info
1. Zuschüsse aus dem Landesjugendplan
Grundsätzlich gilt:
- alle Formulare gibt es auch auf der Homepage www.jugendarbeitsnetz.de unter der Rubrik „Geld“ zum Download.
Hier finden sich auch die aktuellen Zuschussquoten und ein Handbuch mit den ausführlichen Beschreibungen zu den einzelnen Zuschussbereichen.
- Bei Frage und für Infos einfach im Juref 07121/490 490 49 55 melden, oder bei Sabine Scheller (Ansprechpartnerin in Wernau), Tel. 07153/3001-138
- Antragstermin für die Veranstaltungen des laufenden Jahres grundsätzlich spätestens 10. Januar. (Da müssen die Anträge in Wernau vorliegen)
Bischöfliches Jugendamt/ BDKJ-Diözesanstelle -Landesjugendplan-
Postfach 1229 73242 Wernau
- Verwendungsnachweise spätestens 4 Woche nach der durchgeführten Maßnahme nach Wernau schicken
Bischöfliches Jugendamt/BDKJ-Diözesanstelle -Landesjugendplan-
Postfach 1229 73242 Wernau
Der Landesjugendplan fördert zwei Bereiche, die Jugenderholung und die Jugendbildung
I. Bereich Jugenderholung
Jugenderholungsmaßnahmen sind Erholungsaufenthalte in Heimen und Zeltlagern sowie
Jugendgruppenfahrten und Ski- bzw. Segelfreizeiten, bei denen der Erholungsaspekt im Vordergrund steht.
Pädagogische BetreuerInnen bei Freizeiten - notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A 4
Verwendungsnachweis: V 4 + V 4.1
- Die BetreuerInnen sollen volljährig sein. BetreuerInnen ab 16 Jahre dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Leiter/die Leiterin der Maßnahme volljährig ist.
- Die BetreuerInnen müssen ganztägig während mindestens 5 Tagen beschäftigt sein. Der Zuschuss kann für max. 14 Tage gewährt werden.
- Bei Jugenderholungsmaßnahmen sind den Verwendungsnachweisen Teilnehmerlisten bei zu legen (Name, Anschrift und Geburtsdatum), keine Unterschrift der TN
notwendig.
- Zuschussrelationen: Freizeiten 11:1; Fahrten 6:1; mit behinderten Teilnehmern 3:1
- notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A1 Verwendungsnachweis: V2
- Maßnahmendauer von mindestens fünf und maximal 21 Tage
- Teilnehmende im Alter von 6 bis 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien - Festbetrag bis zu 12 EUR je Tag und Person
- Zuschuss ist vom Träger an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.
- Teilnahme an Familienfreizeiten wird nicht gefördert
- wichtig: Anträge sind bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit zu stellen.
Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen mit behinderten TeilnehmernInnen - notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A3
Verwendungsnachweis: V3 + L1
- Die Maßnahme muss behinderte und nicht behinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen, wobei mindestens ein Drittel behindert sein muss.
- bei einer geringeren Quote können nur Zuschüsse für die Teilnehmende mit Behinderungen gewährt werden.
- Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt und beträgt je Tag und Person bis zu 12 EUR, höchstens jedoch bis zu 50 Prozent der als notwendig anerkannten Gesamtkosten ausschließlich der Vergütung für pädagogische Betreuer*innen.
Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten - notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A5 Verwendungsnachweis: V5
- Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse gewährt werden für die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und
Gruppenzelten. (Großzelte = mind. 6 Personenzelt; bei kleineren Zelten müssen mind.
5 Stk. gekauft werden)
- Neben der Anschaffung von Zelten können auch die zur Führung eines Zeltlagers unmittelbar erforderlichen und notwendigen Ausrüstungen wie Feldbetten,
Abdeckplanen, Bodendecken der Zelte, Holzplatten sowie Holzlatten für Zeltbau in die Antragstellung mit einbezogen werden.
- Nicht gefördert werden Anschaffungen wie Werkzeuge, Küchenzubehör, Beleuchtung, Tische, Bänke, Sanitär, Hygienebereich, Matratzen etc.
- Zuschussquote bis zu 50% der Gesamtkosten.
II. Bereich Jugendbildung
Jugendgruppenleiterlehrgänge
- notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A6
Verwendungsnachweis: V6 + L2
- Zuschüsse zu Lehrgängen, die der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern oder sonstigen Leitungskräften der Jugendarbeit dienen.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5-stündigem Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 1/2-stündigem Programm gewährt. Halbe Tage können nur
abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt.
- je Tag und teilnehmende Person bis zu 14,20 EUR.
- Träger muss grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
- Der Lehrgangsort muss in Baden-Württemberg sein.
Seminare
- notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A6
Verwendungsnachweis: V6 + L2
- Voraussetzung: fester Teilnehmerkreis und festgelegte Programmdauer. Maßnahmen muss Teil der Jugendbildungsarbeit sein. Hierzu gehört u. a. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen,
technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung
- Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5-stündigem Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 1/2-stündigem Programm gewährt. Halbe Tage können nur
abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt.
- je Tag und teilnehmende Person bis zu 14,20 EUR.
- Träger muss grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
- Alter für Seminare 12 - 27 Jahre. Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen.
- Der Seminarort muss in Baden-Württemberg sein.
Praktische Maßnahmen
- notwendige Formulare/ Vordrucke:
zur Antragstellung: A7 Verwendungsnachweis: V7
- Kompletter Antrag mit Kostenvoranschlag.
- bei Abrechnung beachten, dass nur die tatsächlichen Kosten der Maßnahme an dem betreffenden Tag bezuschusst werden, nicht für Vorbereitung, Porto usw.
- bis zu 50 Prozent der als notwendig anerkannten Gesamtkosten - alle Belege sind in Kopie beizulegen.
- Themen: politische Jugendbildung, soziale Jugendbildung, sportliche Jugendbildung, kulturelle Jugendbildung, ökologische Jugendbildung, technologische Jugendbildung, Mädchenarbeit, Jungenarbeit
2. Zuschüsse aus dem kirchlichen Jugendplan
Zuschussberechtigt:
Veranstaltungen, die der religiösen Bildung in der
kirchlichen Jugendarbeit / außerschulischen Katechese dienen, soweit diese nicht durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden
Zuschussmöglichkeiten:
- für Besinnungstage, Exerzitien, religiöse Bildungsveranstaltungen, Glaubensseminare, Wallfahrten, Tage der Besinnung und Orientierung für SchülerInnen,
- es werden auch Tagesveranstaltungen gefördert, die Stunden können flexibel auf verschiedene Kalendertag verteilt werden.
- Mindestzahl der TeilnehmerInnen: 7 Pers.
- TeilnehmerInnen aus der Diözese - Altersgrenze: 10 - 27 Jahren
- Pro 7 Teilnehmer ein Leiter/Betreuer - Max. vier Fördertage und 20 Stunden
- Pro Tag mind. 5 Zeitstunden religiöse Thematik (Nachweis); pro halbe Tag mind. 2,5 Zeitstunden
- Nicht bezuschussbar sind Gottedienst- und Gebetszeite - 2019: 4,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
Fristen:
- Bis 20. Januar des jeweiligen Jahres Anträge für das ganze folgende Jahr online unter:
https://www.bdkj.info/service/zuschuesse/
Alle Maßnahmen spätestens 6 Wochen nach der Maßnahme mit Verwendungsnachweis abrechnen bei
Bischöfliches Jugendamt/BDKJ-Diözesanstelle -Sachbearbeitung Zuschüsse-
Postfach 1229; 73242 Wernau
Detailliere Informationen über http://www.bdkj.info/service/zuschuesse/kirchlicher-
jugendplan oder das Jugendreferat Reutlingen (jugendreferat-rt@bdkj-bja.drs.de oder 07121 490 49 44)
3. Zuschüsse über den Kreisjugendring Reutlingen
Zuschussberechtigt:
sind zunächst alle im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen. Nichtverbandliche Gruppen/Gruppierungen aus den Kirchengemeinden können ebenfalls bezuschusst werden, weil sie als katholische Jugendgruppen durch den BDKJ im Kreisjugendring vertreten werden.
Grundsätzlich gilt:
- Die Zuschüsse werden immer rückwirkend, für das vergangene Jahr beantragt z.B. Anfang 2020 werden die Zuschüsse für die Veranstaltungen im Jahr 2019 beantragt und ausgezahlt - Eine Beantragung im Vorfeld ist nicht notwendig
- das ausgefüllte Formular muss bis spätestens bis Ende des Jahres im Jugendreferat eingereicht werden
Katholisches Jugendreferat/BDKJ Dekanatsstelle Bismarckstraße 20
72764 Reutlingen
- das Jugendreferat beantragt alle Zuschüsse gesammelt und zahlt sie anschließend an die Antragssteller aus
Zuschussmöglichkeiten:
Freizeitbetreuer und Jugendleiterausbildung
Freizeitbetreuer:
- Alle Maßnahmen, die der Jugenderholung dienen (Spiel, Spaß, Spannung, baden, wandern, Rad fahren, Zeltlager, Wochenenden etc.)
- Gefördert werden alle Arten von Freizeiten, die sich mindestens über einen Tag (=
mind. 5 h Programm) erstrecken.
- Betreuerinnen Relation: 5:1
- 2,25 Euro pro Betreuer und Tag im Jahr 2019 (variiert von Jahr zu Jahr)
Jugendleiterausbildung:
- Alles was beim Landesjugendplan (LJP) unter „Lehrgänge für JugendleiterInnen“
gefördert wird.
- Ein Ausbildungstag entspricht 5 Stunden (h) Ausbildungsinhalt (mehr kann an - einem Tag nicht abgerechnet werden)
- Darüber hinaus werden auch Ausbildungsblöcke akzeptiert, die nur einen
- halben Tag (2,5 h) dauern oder weniger, ohne dass ein voller Tag voraus oder nach geht. Allerdings wird dann nur anteilig finanziert.
- 2,25 Euro pro Tag und Teilnehmer
Informationen gibt’s im Jugendreferat Reutlingen-Zwiefalten
4.Zuschüsse über den Stadtjugendring Reutlingen
Was/Wer wird bezuschusst?
Entsprechend der sachgemäßen und üblichen Regeln müssen Zuwendungsempfänger - die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen
- die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung bieten - gemeinnützige Ziele verfolgen
- eine angemessene Eigenleistung erbringen
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten
Weiterhin wird, soweit nicht anders angegeben ist, den Grundsätzen des Landesjugendplanes gefolgt Bezuschusst werden Jugendgruppen in Reutlingen.
Abrechnen können nicht nur Mitglieder des Stadtjugendrings, sondern auch andere Gruppierungen.
Bedingungen
Lehrgänge für Jugendgruppenleitende
• Mindestalter 14 Jahre
• Es können weniger oder mehr als 5 Stunden pro Tag abgerechnet werden
• Jugendleitende dürfen nur abgerechnet werden, wenn diese eigene Mitarbeitenden sind (oder zu diesem Zweck ausgebildet werden). Haben Mitarbeitende einen
entfernten Wohnsitz, hilft eine Erklärung oder ausdrückliche Feststellung, warum /dass es sich tatsächlich um Mitarbeitende handelt.
Im Gegensatz zu Mitgliedern müssen bei Nichtmitgliedern des SJR auch Belege vorgelegt und geprüft werden.
Jugendgruppenzuschuss
Die Abrechnung dieses Zuschusses folgt über das katholische Jugendreferat Reutlingen- Zwiefalten und orientiert sich an den monatlichen Treffen der Gruppierungen
Antragsfristen
Als Zuschuss vor der Veranstaltung oder Beantragung nach der Veranstaltung spätestens jedoch bis zum 10.01 des Folgejahrs.
Verwendungsnachweis
Lehrgänge JugendgruppenleiterInnen
o Kompletter Verwendungsnachweis des SJR oder Kopie des Formular des Landesjugendplan V& und „des tatsächlich durchgeführten Prorgramms mit Zeitangaben“
o Teilnehmerliste mit Namen
5.Jugendstiftung der Kreissparkasse Reutlingen
Förderkriterien:
Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte und Maßnahmen, die helfen, die
Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Projekte und Maßnahmen, die
- die Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken und der Persönlichkeitsbildung dienen,
- die Integration von benachteiligten Jugendlichen unterstützen, - die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Handicaps fördern, - der Suchtvorbeugung dienen,
- der wachsenden Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenwirken, - eine sinnvolle Freizeitgestaltung unterstützen.
Unterstützt werden
- Projekte mit Pilotcharakter
- Projekte, die neue oder außergewöhnliche Wege gehen
- offene Angebote und Projekte, die Jugendliche mit großem Einsatz selbst - umsetzen
Fördermittel können Personen, Personengruppen oder Institutionen beantragen, die Projekte für Kinder und Jugendliche im Landkreis Reutlingen bis zum 21. Lebensjahr durchführen. Die Unterstützung erfolgt mit einmaligen Förderbeträgen bis maximal 2.500 Euro. Vor allem wird unterstützt in Form von Starthilfen, Anschaffungen und bei vorübergehenden finanziellen Engpässen oder Finanzierungslücken
Nicht gefördert werden:
- laufende Kosten,Projekte und Maßnahmen, für die bereits ausreichend andere Förderzusagen bestehen
- Projekte und Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der jeweiligen Träger gehören, zum Beispiel Ausstattung von Schul-AGs, Gestaltung von Pausenhöfen,
Renovierungsarbeiten an kommunalen Gebäuden - Jugendaustauschprojekte.
So bewirbt man sich um Fördermittel:
online über www.ksk-reutlingen.de/jugendstiftung.
folgende Fragen: Wer sind Sie? Was haben Sie in welchem zeitlichen Rahmen vor? Wie viele Jugendliche beteiligen sich am Projekt? Wie viel wird Ihr Projekt kosten und wie möchten Sie es finanzieren? Ergänzende Unterlagen per E-Mail.
Weitere Informationen und Antragsfristen für die jeweiligen Jahre:
Kreissparkasse Reutlingen
Stiftung zur Förderung der Jugend Postfach 20 43
72710 Reutlingen
Internet: www.ksk-reutlingen.de/jugendstiftung E-Mail: ute.geiser@ksk-reutlingen.de
6. just – Jugendstiftung
Die Jugendstiftung "just" ist die Stiftung der katholischen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ziel der Jugendstiftung "just" ist es, Projekte und Initiativen kirchlich engagierter Jugendlicher finanziell zu fördern.
Voraussetzung:
- innovatives Projekt im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit
Innovativ bedeutet in diesem Fall nicht, dass das sprichwörtliche Rad neu erfunden werden muss. Was in Friedrichshafen schon einmal ausprobiert wurde, kann in Bad Mergentheim ja durchaus innovativ und neuartig sein - und andersrum.
- von einem katholischen Träger initiiert wird oder maßgeblich beteiligt ist - religiöse, soziale, politische oder kulturelle Ausrichtung
Förderkriterien, diese müssen nicht alle erfüllt werden:
- Bei dem Projekt werden Lebensthemen von Jugendlichen mit neuartigen, beispielhaften und zukunftsweisenden Ansätzen bearbeitet.
- Im unmittelbaren Einzugsbereich des Projektes gibt es keine vergleichbaren Angebote und Vorhaben.
- Das Projekt findet insbesondere auf Gemeinde- oder Regionalebene statt.
- Das Projekt hat eine religiöse, soziale, politische oder kulturelle Ausrichtung.
- Durch das Projekt werden Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, Wertorientierung und Sinnfindung unterstützt.
- Das Projekt hilft jungen Menschen beim Erlernen Sozialer Kompetenz und befähigt sie zur Übernahme von Verantwortung.
- Das Projekt sensibilisiert die Kirchengemeinde und das Gemeinwesen für die Lebensthemen und Fragestellungen junger Menschen
- Das Projekt wird überwiegend von ehrenamtlich tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen konzipiert und durchgeführt.
- Das Projekt richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
- Durch das Projekt wird die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit (z. B. CVJM, Sportverein, Jugendhaus u. a.) angeregt.
Wie ist vorzugehen?
Am besten Förderkriterien lesen
der Projektantrag und der Finanzierungsplan ausgefüllt
nach dem Projekt muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden
Was noch wichtig ist:
Projekte mit einer Fördersumme bis zu 1.500 Euro können das ganz Jahr über gestellt werde.
Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als 1.500 Euro erfolgt die Beratung und die Entscheidung im Stiftungsrat.
Die Sitzungstermine sind März/April und im Oktober. Damit genug Zeit für die Beratung ist, müssen die Projektanträge 6 Wochen vor der Sitzung bei uns eingegangen sein.
Nach der Förderzusage sollte das just-Logo auf die Flyer und Materialen des Projekts gedruckt werden, außerdem wird ein Roll-up oder ein Banner für den gesamten Projektzeitraum zur Verfügung gestellt.
Anträge und Informationen gibt es bei
Jugendstiftung just
Antoniusstraße 3; 73249 Wernau Tel.: 07253/3001-199;
email: just@bdkj.info;
www.just-jugendstiftung.de