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Behinderte Lehrkräfte

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Academic year: 2022

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bildung und wissenschaft –

Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

24. September 2021 | 75. Jahrgang | 4 Euro Ausgabe 09 / 2021

bildung und wissenschaft –

Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

Ausgabe 12 / 2021 24. Dezember 2021 | 75. Jahrgang | 4 Euro

Tarifvertrag für

Lehrkräfteversorgung ÖPR am ZSL

CORONA

RÜCKBLICK

2021

Behinderte Lehrkräfte

Sichtbare und unsichtbare Barrieren überwinden

(2)

2021

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KRISEN MODUS

Liebe Kolleg*innen, liebe Leser*innen, gerade habe ich meinen Text vom letzten Dezember noch einmal gelesen und bin ent- täuscht, wie viel der Beschreibung von Dezem- ber 2020 auch dieses Jahr zutrifft.

Wir sind in einer außerordentlichen Situation und haben ein besonders anstrengendes Jahr 2021 hinter uns. Im Sommer hofften wir alle auf einen milderen Verlauf der Pandemie, wenn viele Menschen geimpft sind. Aber seit etlichen Wochen ist klar, dass sich die Situation mehr denn je zuspitzt. Die Intensiv stationen des Landes sind heillos überfüllt, das Pflege- personal und alle Beschäftigten in Kliniken und Praxen sind überarbeitet, planbare Ope- rationen müssen verschoben werden, Notfälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Unfälle können keine Garantie auf schnelle und best- mögliche Behandlung mehr bekommen. Und für die Bildungseinrichtungen Baden-Würt- tembergs herrscht der gleiche Schlingerkurs wie vor einem Jahr.

Klare Ansage aus der Landesregierung: Es soll keine Schulschließungen geben. Klare Ansage nach der KMK: Schulschließungen sind nicht beabsichtigt. Auch als die Intensivstationen Alarm schlagen: Schulschließungen sind nicht beabsichtigt. Dann plötzlich: An den letzten drei Schultagen des Jahres 2021 wird die Schulpflicht aufgehoben. Familien sollen vor dem Weihnachtsfest Außenkontakte vermei- den können, um entspannter mit ihren Lieben zu feiern. Dabei vergisst die Landesregierung die Familien, in denen niemand bei den Kin- dern bleiben kann, weil Eltern in systemrele- vanten Berufen arbeiten oder keinen Urlaub nehmen können. Vergessen werden die Fami- lien, die nicht genau wissen, was zu tun ist, um diese Sicherheitsregelung in Anspruch zu neh- men. Vergessen wird, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, Kontakte zu vermeiden, weil ihre Wohn- und

Lebenssituation das nicht hergibt. Vergessen wird, wie wichtig der Präsenzunterricht für Kin- der und Jugendliche ist. Vergessen wird, wie viel in den letzten Schultagen in den Schulen läuft – und wie viel sozial-emotionale Sicher- heit Schüler*innen bei besinnlichem Vorlesen, einer kleinen Weihnachts- oder Adventsfeier, Wichteln, dem Besuch im Schulgottesdienst oder Ähnlichem finden können.

Dass die Kraftreserven der Lehrkräfte nach 20 Monaten Pandemie nicht mehr vorhanden sind, und sie schon wieder eine vermeidbare Doppelbelastung für den Präsenz- und den Fernunterricht verordnet bekommen, davon will ich gar nicht anfangen. In allen Bildungs- einrichtungen und bei allen Beschäftigten haben die Anstrengungen der letzten fast zwei Jahre Spuren hinterlassen. Die Akkus sind leer, die Nerven nicht weiter belastbar. Es wird höchste Zeit, dass die Verantwortlichen in der Landesregierung das ernst nehmen.

Die GEW muss und wird hartnäckig bleiben, um die Interessen der Beschäftigten stärker ins Bewusstsein der Politik zu rücken. Bildung muss in der Landesregierung einen höheren Stellenwert bekommen.

Ihnen allen danke ich sehr für Ihre Arbeit und Ihr Engagement im vergangenen Jahr, um Bil- dung, Erziehung und Wissenschaft zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und der Bildungs- gerechtigkeit voranzubringen.

Jetzt wünsche ich Ihnen eine fröhliche und erholsame Zeit von Weihnachten bis ins neue Jahr, tanken Sie Kraft und bleiben Sie so gesund wie möglich.

Herzliche Grüße Ihre

Auf ein Neues

KRISEN MODUS Monika Stein,

Landesvorsitzende

Foto: Felix Groteloh

Editorial

(4)

10

Corona-Rückblick

2021

8

Schulpflicht plötzlich

nicht mehr wichtig?

21

Koalitionsvertrag:

Was die GEW zur Ampel sagt

S.24 Titelthema

Behinderte Lehrkräfte:

Sichtbare und unsichtbare Barrieren überwinden

(5)

Inhalt

In dieser Ausgabe

Titelillustrationen: Virinka / iStock

Redaktionsschluss für die nächste b&w-Ausgabe:

10. Januar 2022

Illustrationen: Virinka / iStock

Titelthema

Behinderte Lehrkräfte: Sichtbare und unsichtbare Barrieren überwinden 24 Lehrkräfte mit Einschränkungen:

Echt behindert?

29 Lehrkräfteausbildung: Trotz

Schwerbehinderung Lehrkraft werden 30 Lehrkraft mit Behinderung:

Plötzlich ist alles anders

32 Schwerbehindertenrecht im Schulalltag:

GEW-Rechtsschutz und

Schwer behindertenvertretungen helfen

Arbeitsplatz Schule / Kindertageseinrichtung 7 Lernen mit Rückenwind:

Schleppender Start

8 Corona vor Weihnachten: Schulpflicht plötzlich nicht mehr wichtig?

34 Lehrkräfteversorgung: Personelle Ausstattung überwiegend schlecht 36 Örtlicher Personalrat am Zentrum für

Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL):

Arbeitsbelastung ist immens hoch

Aus der Arbeit der GEW 6 Hotline: Beratung zur

Lehrer*inneneinstellung 6 GEW-Erfolg: Volle Reisekosten

im Vorbereitungsdienst 7 Betriebsratswahl 2022:

Mitbestimmung stärken

17 Tarifabschluss TV-Länder:

Schwierige Verhandlungen 21 Koalitionsvertrag

der neuen Bundesregierung:

Was die GEW zur Ampel sagt

Gesellschaft

38 Antidiskriminierungsstelle

:

Was tun bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Hochschule

20 Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte:

Der Kampf geht weiter!

Rückblick

10 Corona-Rückblick 2021

Rubriken 3 Editorial 6 Aktuell 16 Glosse 40 Kurz berichtet 42 Vor Ort 43 Jubilare 44 Totentafel 45 Buchtipp 45 Termine 46 Impressum

(6)

Aktuell

Gesprächspartner*innen: Michael Futterer, Stefanie Frischling, Ingrid Letzgus, Franz-Peter Penz, Axel Schön, Wolfram Speck

GEW-ERFOLG

Volle Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Ein Erfolg für die Arbeit der Jungen GEW: Ab 1. Januar 2022 gilt das neue Landesreisekostengesetz, und Lehramts- anwärter*innen bekommen endlich die vollen Reisekosten zum Seminar erstattet.

Bisher bekommen Anwärter*innen nur 50 Prozent ihrer Reisekosten erstattet.

Jahrelang hat die GEW sich deshalb für eine Anhebung der Reisekosten stark gemacht, die Forderung immer wieder auf die Tagesordnung gebracht und ist hart- näckig geblieben: Unterschriftensamm- lungen mit über 1.000 Unterstützer*innen an Ausbildungsseminaren und Schulen, Gespräche mit Landtagsabgeordneten, Bildungs- und Finanzpolitiker*innen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Der Erfolg: Der Landtag hat Anfang 2021 eine Reform des Landesreisekostenrechts beschlossen. Lehramtsanwärter*innen im Schuldienst und andere Auszubil- dende in den Landesbehörden bekom- men ab 1. Januar 2022 die vollen Rei- sekosten erstattet. Das gilt auch für die Teilnehmer*innen der Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel.

b&w

GEW informiert

Beratung zur Lehrer*inneneinstellung Wie stehen die Chancen für eine Einstellung?

Welche Termine, Verfahren und Verträge gibt es? Welche Auswahlkriterien (z. B. Fächer, Region, Leistung, etc.) werden zugrunde gelegt?

Fragen über Fragen…

und von der GEW gibt’s kompetente Antworten!

GHWRGS

Montag, 24. Januar, 16 –19 Uhr

0800 – 439 0000

Gymnasien

Mittwoch, 26. Januar und Donnerstag, 3. Februar, 16 –18 Uhr

0800 – 654 7800

Berufliche Schulen

Donnerstag, 3. Februar, 17 –19 Uhr

0800 – 439 0000

HOTLIN E

GEW

Gesprächspartner*innen: Barbara Becker, Carmen Bohner, Verena König, Waltraud Kommerell, Markus Riese, Till Seiler, Farina Semler

Gesprächspartner*innen: Stefan Bauer, Heidi Drews, Anja Hanke, Martin Hettler, Jana Kolberg, Thomas Reck, Ruth Zacher, Sanni Veil-Bauer

„Wir haben

unser Ziel erreicht!“

David Warneck, stellvertretender GEW-Landesvorsitzender

(7)

Aktuell

LERNEN MIT RÜCKENWIND

Schleppender Start

Das Programm „Lernen mit Rücken- wind“ sollte nach den Herbstferien an den baden-württembergischen Schulen beginnen. Der Start ist allerdings schlep- pend. „Lernen mit Rückenwind“ an den über 4.000 Schulen des Landes zu orga- nisieren, ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung.

Die Angebote an den Schulen können von Lehrkräften im Rahmen von bezahl- ter, freiwilliger Mehrarbeit, pensionier- ten Lehrkräften oder anderen geeigneten Einzelpersonen gestaltet werden. Erst an wenigen Schulen haben bereits externe Unterstützungskräfte ihre Arbeit begon- nen. Das liegt zum einen daran, dass nicht überall geeignete Personen zur Verfügung stehen. Für Schulen in den Städten, vor allem in der Nähe zu Hoch- schulen, an denen künftige Lehrkräfte studieren, ist es einfacher, entsprechen- des Personal zu gewinnen, als für Schu- len in anderen Regionen.

Es gibt aber auch noch Probleme bei der

Zuweisung der Personen zu den Schu- len. Die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter sind mit dem Ausstellen der Arbeitsverträge stark belastet. Auch für die Schulen sind die Suche nach den Personen, die organisa- torische Vorarbeit und die Absprachen für den Einsatz der Kolleg*innen eine Herausforderung.

Zusätzliche Anrechnungsstunden für Organisation

Immerhin hat das Kultusministerium inzwischen eine kleine Entlastung für die Schulen beschlossen: Je nach Anzahl der Schüler*innen, die an einer Schule geför- dert werden, erhalten die Schulen zusätz- liche Anrechnungsstunden. Wenn bis zu 80 Schüler*innen gefördert werden, erhal- ten die Schulen eine halbe Stunde, danach jeweils für bis zu 40 weitere Schüler*innen eine weitere halbe Stunde. Maximal kön- nen die Schulen vier Anrechnungsstun- den erhalten. Diese Stunden sind für die

Lehrkräfte oder Schulleitungen gedacht, die die Förderung organisieren.

Außerdem können die Schüler*innen über Angebote von Kooperationspart- nern (z.B. Volkshochschulen) oder über Bildungsgutscheine gefördert werden.

Das Programm „Lernen mit Rückenwind“

wird in Baden-Württemberg im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

umgesetzt und ist auf zwei Jahre angelegt.

Dafür stehen Mittel von Bund und Land von rund 260 Millionen Euro zur Verfü- gung. Damit will das Kultusministerium etwa 240.000 Schüler*innen erreichen.

Insbesondere die Klassenstufen 4, 9 und 10 sowie die Jahrgangsstufen vor dem Abitur sollen von dem Förderprogramm profitieren. Zudem werden die Jugend- lichen im Übergangssystem des berufli- chen Bereichs in den Blick genommen.

Michael Hirn stellvertretender Landesvorsitzender

BETRIEBSRATSWAHL 2022

Mitbestimmung stärken

Im Frühjahr 2022 finden Betriebsrats- wahlen statt. Gewählt wird auch bei vie- len freien Trägern im Bildungsbereich.

Die GEW unterstützt die Wahlvorberei- tungen.

Die Betriebsräte sind das Pendant zu den Personalräten im öffentlichen Dienst und den Mitarbeitervertretungen bei den kirchlichen Trägern. Die Wahlen zum Betriebsrat finden deutschlandweit alle vier Jahre statt. 2022 ist es wieder soweit. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai wählen die Beschäftigten ihrer Vertreter*innen in die Betriebsräte. Ins- gesamt wird in über 10.000 Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt.

Innerhalb des DGB ist die GEW für die Betriebsratswahlen an privaten Bildungs- einrichtungen zuständig. In Baden-Würt- temberg gibt es dabei neben wenigen gro- ßen Trägern mit einigen hundert bis zu über 1.000 Beschäftigten, wie etwa der Internationale Bund, die SRH Schulen

und das BBW in Neckargemünd, die KBF in Mössingen oder das KBZO in Wein- garten viele kleine Bildungsträger. Die GEW hält zu über 50 Betriebsratsgre- mien in Baden-Württemberg Kontakt, u. a. durch regelmäßige Schulungen und Beratungen.

Durch das neue Betriebsrätemodernisie- rungsgesetz wird das vereinfachte Wahl- verfahren wichtiger. Es muss in allen Betrieben bis 100 Beschäftigten ange- wendet werden. Früher galt das nur bis 50 Beschäftigte. Durch das vereinfachte Verfahren soll die Hürde für Betriebsrats- gründungen gesenkt werden. Außerdem wurde der Kündigungsschutz der Wahl- vorstände, die die Wahlen in den Betrie- ben organisieren, gegenüber betriebs- ratsfeindlichen Arbeitgebern gestärkt.

Damit die Wahlvorstände gut vorberei- tet ihre Arbeit aufnehmen können, bietet die GEW im Januar zwei Online-Schu- lungen für die Wahlvorstände an.

Die Betriebswahlen im nächsten Jahr

sind eine erste Bewährungsprobe für die Reformen. Dass die Neugründung von Betriebsräten und insgesamt eine hohe Wahl beteiligung zur Stärkung der Betriebs räte wünschenswert sind, steht außer Frage. Immer wieder unterstrei- chen Studien den Wert der betrieblichen Mitbestimmung. Wo es Betriebsräte gibt, wird besser bezahlt, sind die Arbeitsplät- ze sicherer, gibt es häufiger eine betrieb- liche Altersvorsorge und können Beschäf- tigte Leben und Arbeiten besser unter einen Hut bringen.

Die GEW freut sich über jedes Mitglied, das sich zu einer Kandidatur entscheidet.

Martin Schommer GEW-Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik

Informationen zur Betriebsratswahl und den Aufgaben der Betriebsräte:

www.dgb.de/betriebsratswahl

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CORONA VOR WEIHNACHTEN

Schulpflicht plötzlich nicht mehr wichtig?

In der angespannten Situation vor Weihnachten hat das Kultusministerium wenig Feingefühl gezeigt und mit einer freiwilligen Quarantäne-Regelung für Schüler*innen für Furore gesorgt. Ausbaden müssen es die Lehrkräfte.

Auf Druck einiger Eltern, die eine Ansteckung ihrer Kinder kurz vor Weih- nachten fürchten, hat die Landesregie- rung eine halbgare Lösung entwickelt.

Am 8. Dezember hat das Land den Schulen mitgeteilt, dass Schüler*innen sich unmittelbar vor den Weihnachts- ferien für drei Tage freiwillig in Quaran- täne begeben können, um die Infekti- onsgefahr vor den Ferien zu begrenzen.

Die Ausnahmeregelung gilt nur für den 20. bis 22. Dezember. Das hat bei vielen Kolleg*innen Kopfschütteln ausgelöst.

Sie sollen die einen Schüler*innen mit Aufgaben versorgen und die anderen in der Schule unterrichten

Die GEW bemüht sich seit Beginn der Pandemie um eine differenzierte Betrach- tungsweise und bezieht die Einschätzung der Eltern dabei mit ein. Aber das aktu- elle Vorgehen des Kultusministeriums ist fragwürdig. Für die GEW ist es wichtig, dass die Bildungseinrichtungen in Prä- senz geöffnet bleiben. Die Politik darf die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach- senen an den Kitas, Schulen und Hoch- schulen des Landes nicht noch einmal nach Hause schicken, um die vierte Welle zu brechen. Zunächst sind die Erwach- senen an der Reihe. Sie haben durch zu wenig Impfungen und zu viele Kontakte ihre Hausaufgaben in der Pandemie nicht gemacht. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen hält die GEW deshalb nichts von vorgezogenen Weihnachtsferien.

Auch der Landeselternbeirat hat sich gegen vorgezogene Ferien ausgesprochen. Eine entsprechende Regelung mache nur dann Sinn, wenn das gesamte gesellschaftliche Leben heruntergefahren werde. So sieht das auch die Bildungsgewerkschaft. Vorzei- tige Weihnachtsferien würde die GEW nur akzeptieren, wenn ein allgemeiner Lock- down notwendig werden sollte und alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.

„Fast 1,5 Millionen Menschen in Baden-

Württemberg werden derzeit regelmäßig getestet. Das sind die Kinder und Jugend- lichen in unseren Schulen. Wenn diese, statt in den Klassenzimmern zu sitzen, sich privat treffen, ist das keine Lösung, mit der die Ausbreitung des Virus gebremst wird“, findet Landesvorsitzende Monika Stein.

„Wir haben die Ausnahmeregelung für die halbe Woche vor den Weihnachtsfe- rien getroffen, um den ganz vorsichtigen Eltern entgegenzukommen“, sagt Kul- tusministerin Theresa Schopper. „Die Aufhebung der Präsenzpflicht vor Weih- nachten wäre nur dann als einmalige Aus- nahme vertretbar, wenn dadurch keine Mehrarbeit bei den Lehrer*innen ent- stehen würde“, moniert Stein. Doch wie- der einmal stößt das Kultusministerium viele Lehrkräfte vor den Kopf. Vor Weih- nachten sind die Schulen seit jeher am Limit, und die coronabedingt erschöpf- ten Kolleg*innen sollen jetzt in den letz- ten Tagen das Doppelte leisten: Sie sollen zusätzlich zum Präsenzunterricht den Schüler*innen Aufgaben mitgeben. Diese Aufgaben müssen kontrolliert und korri- giert werden, und wenn sie sinnvoll sein sollen, brauchen die Schüler*innen auch eine Rückmeldung. Außerdem relativiert Schopper mit dem Angebot an die Eltern die pädagogische Arbeit und die Bedeu- tung der Schulen. „Die neue Regelung darf auf keinen Fall zu einer Dauerlösung für die Zeit nach den Weihnachtsferien werden“, kritisiert die GEW-Landesvor- sitzende. Das Kultusministerium agiere nach altbekanntem Muster. Sobald unter- schiedliche Meinungen aufeinanderprall- ten und es unangenehm werde, scheue es sich vor klaren Entscheidungen, überlasse den Eltern die Wahl und mache den Lehr- kräften zusätzliche Arbeit.

Bei der Bewertung der aktuellen Corona- Situation darf auch der Blick auf die neue Virusvariante Omikron nicht fehlen. Die Berichte häufen sich, dass der Schutz

nach doppelter Corona-Impfung gegen das mutierte Virus nicht mehr so effek- tiv ist wie gegen die Delta-Variante. Das macht die altbekannte GEW-Forderung nach einem flächendeckenden Einsatz von Raumluftreinigern und CO2-Ampeln an Kitas, Schulen und Hochschulen noch wichtiger. Zusätzlich „müssen für alle Beschäftigten in Kitas und Schulen FFP2- Masken kostenlos bereitgestellt werden“, fordert Stein. Die neue Virusvariante sei ein großer Unsicherheitsfaktor, und das Land tue immer noch zu wenig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehr- kräfte, moniert die GEW-Landeschefin.

Arbeitsplatz Schule

Foto: imago

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Die Hinweise verdichten sich, dass eine dritte Impfung, der sogenannte Booster, effektiv gegen Omikron schützt. Für die pädagogischen Profis, deren Zweitimp- fung größtenteils schon länger als sechs Monate zurückliegt, fordert die GEW vom Land, umgehend ein Angebot für die Auffrischungsimpfung zu organisieren.

„Tausende Lehrkräfte werden derzeit zum Teil bis ins neue Jahr vertröstet, wenn sie sich um eine dritte Impfung bemühen.

Wenn die Regierung Kretschmann es ernst meint mit dem Vorhaben, dass Kitas und Schulen offen bleiben sollen, erwar- ten wir einen Kraftakt von Grünen und CDU. Bis spätestens Weihnachten sollte jede Erzieherin, jede Lehrkraft und andere Beschäftigte in Bildungseinrichtungen ein Booster-Impfangebot erhalten. 95 Prozent der Lehrkräfte haben sich vorbildhaft im April und Mai zum zweiten Mal impfen lassen. Jetzt sollen sie bei nachlassendem Impfschutz jeden Tag mit den weitgehend ungeimpften Kindern und Jugendlichen in den Kitas und in den Klassenzimmern arbeiten“, mahnt Monika Stein.

Sozialminister Manfred Lucha hatte die seit Monaten vorliegenden GEW-Forde- rungen nach zusätzlichen mobilen Impf- teams, Impfangeboten für Schüler*innen, deren Eltern und Lehrkräfte an allen gro- ßen Schulzentren sowie einer kreativen Impf-Kampagne nicht ernst genommen.

Jetzt muss er mit der berechtigten Kritik umgehen und zeigt sich dünnhäutig. Fakt ist, dass die Landesregierung zu wenig und zu langsam impft und geimpft hat.

Das zeigen die Zahlen im Bundesver- gleich. Auch zielgruppenspezifische Infor- mationsangebote für junge Menschen auf den Social-Media-Plattformen gebe es zu wenig. „Die Kreativität der Kampagne

‚the Länd‘ hätten wir uns für eine entspre- chende Impf-Kampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gewünscht. Und die Aussage des Sozialministeriums vom 19. November, dass Lehrkräfte sich der- zeit ohne weiteres ein drittes Mal impfen lassen könnten, stimmt nicht. Bei uns melden sich täglich Lehrkräfte, die zum Teil wochenlang auf eine Booster-Imp- fung warten müssen“, sagt Stein.

Nach Angaben des Kultusministeriums sind bislang 46 Prozent der schulpflich- tigen Kinder unter 17 Jahren geimpft.

Die Landesregierung will noch vor Weihnachten Impfangebote an Schulen machen. Schüler*innen sollen sich in Begleitung ihrer Eltern impfen lassen können. Weihnachten steht kurz bevor – und Stand dritter Advent gibt es noch kein solches Angebot. Das ist zu lang- sam, zumal die GEW bereits zum Schul- jahresstart im September eine entspre- chende Impf-Anstrengung des Landes eingefordert hatte. Informationen, Auf- klärung und Angebote vor Ort kamen und kommen meistens zu spät.

Die stockende Impf-Kampagne und die hohen Infektionszahlen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, haben viele Schulen dazu veranlasst, auf eigene Faust Vorbereitungen und Notfall pläne für einen möglichen Fernunterricht zu schmieden. Jetzt hat auch das Kul- tusministerium erste Handreichungen zum Distanzunterricht und zu digitalen Unterstützungsangeboten auf den Weg gebracht – in erster Linie um den qua- rantänebedingten Heimunterricht zu

unterstützen und die Digitalisierung voranzubringen. Ehrlicherweise werden aber auch mögliche Distanzunterrichts- szenarien, das heißt Lockdown und Schulschließungen, als Grund genannt.

Die GEW fordert die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass auch im neuen Jahr in Präsenz gelernt werden kann.

Das Land muss aber auch alles tun, um die Beschäftigten an den Kitas, Schulen und Hochschulen zu schützen.

Marco Stritzinger GEW-Onlineredakteur Arbeitsplatz Schule

„Die Kreativität der Kampagne ‚the Länd‘

hätten wir uns für eine entsprechende Impf-Kampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gewünscht.“

Monika Stein, GEW- Landesvorsitzende

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27. Jan.

In letzter Minute wurde angekündigte Öffnung zum 1. Februar vertagt.

In einer Freiburger Kita wurden Virusmutationen nachgewiesen.

Ende der Weihnachtsferien Schulen (außer SBBZ, Schulkinder- gärten GENT und KMENT) und Kitas bleiben geschlossen. Notbetreuung bleibt. Fernunterricht beginnt.

Moodle bricht zusammen.

Neuinfektionen und Todeszahlen immer noch sehr hoch.

Virusmutationen aus Großbritannien und Südafrika.

11. Jan.

Viel Kritik an verzögerten Impfungen und Terminvergaben.

Druck, dass mehr Home office gemacht wird. Auch die Masken-

pflicht wird verschärft. Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen FFP2- oder OP-Masken getragen werden.

19. Jan.

Eisenmann will Kitas und Grundschu- len ab dem 1. Februar schrittweise öffnen. Immer mehr Kinder kommen in Not betreuung, vor allem in Kitas.

Bund-Länder-Beschluss verlängert Lockdown bis zum 14. Februar.

Infektions- und Todeszahlen gehen nur langsam zurück.

Gefürchtet wird ein mutierter Virus, der viel ansteckender ist.

In Israel sind 90 Prozent der über 50-Jährigen geimpft.

Dort bekommen Geimpfte und Genesene einen grünen Pass mit Privilegien.

Die Inzidenz liegt dort bei 200.

22. Feb.

Ende der Faschingsferien

Grundschulen öffnen im Wechselunter- richt, Kitas mit Vollbetrieb. Abschluss- klassen dürfen auch in Präsenz unter- richtet werden.

Kitas und Grundschulen sollen ab dem 22. Februar öffnen.

Impfpriorität für Lehrkräfte und Erzieher*innen noch offen.

Bund und Länder verlängern den Lockdown bis 7. März.

Friseure dürfen ab 1. März öffnen.

Die Inzidenz von Deutschland liegt bei 68, in BW bei 60. Ziel ist jetzt 35.

Die südafrikanische Mutation steigt in Tirol und Tschechien.

Bayern fürchtet ein Überschwappen.

10. Feb.

Fasnet findet vorwiegend

digital statt.

4. März.

Ab 15. März sollen Grundschulen und die Klassen 5/6 mit Präsenz- unterricht zurück an die Schulen.

Teststrategie unklar.

Nach der Bund-Länder-Konferenz:

Lockerungen angekündigt in Verbin- dung mit Schnelltests und abhängig von der Inzidenzzahl vor Ort. Öffnen dürfen u. a. Buchläden, Museen, Zoos, Gedenkstätten. Deutschlandweit liegt die Zahl bei 64, in BW bei 52.

Astrazeneca wird auch für die Altersgruppe über 65 freigegeben.

14.–

15. März

Schulen öffnen für Grundschulen und Klassen 5/6 in Präsenz. Großes Chaos wegen Tests an Schulen mit großen regionalen Unterschieden.

Landtagswahl:

CDU verliert, Grüne gewinnen. Impfungen mit

Astrazeneca gestoppt.

CORONA

RÜCKBLICK

2021

Rückblick

(11)

FERNUNTERRICHT HOMEOFFICE

TESTEN TESTEN TESTEN

IMPFPRIORITÄT

LEHRKRÄFTE

CORONA

BESTIMMT DEN ALLTAG

Rückblick

Fotos: imago

(12)

19. April

Wechselunterricht für alle Klassen.

Tests für Teilnahme am Präsenzunter- richt verpflichtend. Bei Prüfungen gibt es keine Testpflicht, aber Maskenpflicht und Abstandhalten.

Grün-Schwarze Koalition steht.

Theresa Schopper (Grüne) wird neue Kultusministerin. Winfried Kretschmann wird zum 3. Mal zum Ministerpräsidenten gewählt.

11.–

12. Mai

Inzidenzwert in Stuttgart immer noch über 200. Hier ist noch kein Ende des Fernunterrichts in Sicht.

Kitas und Schulen nur noch Not- betreuung, wenn die Inzidenz höher als 165 ist. Präsenz-Unterricht in SBBZ und Schulkindergärten GENT und KMENT. Wechselunterricht ist verpflichtend ab Inzidenz von 100, und zwingend 2 Tests pro Woche.

Lockerungen gibt es für Sportunterricht.

Mit Ø 169 ist deutschlandweit der höchste Inzidenzwert der 3. Welle

erreicht. In BW liegt er bei Ø 197,4.

25.–

26. April

14. Mai

In Regionen unterhalb des Inzidenz- werts von 50 kehren Schulen zum Regelbetrieb unter Pandemiebe din- g ungen zurück. Abstandsgebot gilt nicht mehr, Test- und Maskenpflicht bleiben.

In 20 von 44 Regionen in BW liegt der Inzidenzwert unter 100. Es gelten neue Corona-Regeln mit 3 Öffnungsstufen.

Genesene, Geimpfte und Getestete dürfen z. B. wieder einkaufen oder an Veranstaltungen im Freien teilnehmen oder in Hotels übernachten.

Ende Pfingstferien

Schule beginnt regional unterschied- lich mit Wechsel- oder Präsenzunter- richt. Alle Grund schulen und SBBZ starten in Präsenz. Masken- und Testpflicht bleibt. Abstandsgebot fällt.

Wer Masken verweigert, darf nicht in die Schule. Keine Testpflicht in Kitas.

Praktika, Schulveranstaltungen und Kooperationen wieder möglich.

Im Breitensport sind Wett- kämpfe mit Zuschauer*innen

wieder erlaubt. Für alle unter 14 Jahren reicht die Test- bescheinigung der Schule.

Inzidenzwerte sinken stark.

Impf-Priorisierung fällt, auch Kinder dürfen geimpft werden. Gibt aber zu wenig Impfstoff. 46 % der Deutschen sind mindestens einmal geimpft, 22 % zweimal.

7. Juni

21. Juni

Alle 44 Regionen im Südwesten liegen unter der 35er-Inzidenz-Marke.

Großer Nachholbedarf an Schwimmkursen. Fehlende Radfahrausbildungen und weniger Verkehrserziehung führen zu mehr Kinderunfällen.

Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Maskenpflicht im Freien. Sinkt der Wert unter 35 sind auch in Klassen- räumen Masken keine Pflicht mehr.

Testpflicht bleibt.

12. – 14. April

Ende Osterferien

Kein Präsenzunterricht, Ausnahme Abschluss klassen und SBBZ GENT und KMENT, Notbetreuung von Klasse 1 bis 7. Tests freiwillig.

Viele Fälle bei Kita- und Grundschulkindern.

Konferenz der Ministerpräsident* innen findet nicht mehr statt. Vereinbarte Notbremse wird uneinheitlich umge- setzt. Der Bund bereitet ein neues, ein- heitliches Infektionsschutzgesetz vor.

Größte Tageszuwächse von Infektionen seit Beginn der Pandemie.

Impfungen bei über 80-Jährigen wirken.

In Alters- und Pflegeheime passiert wenig.

16,9 % der Deutschen sind inzwischen zum ersten Mal geimpft, 6,2 % komplett.

Rückblick

IMPFUNGEN

AB 12 JAHREN

(13)

Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit startet.

Neue Corona-Verordnung des Landes mit 4 Inzidenzstufen tritt in Kraft.

Da vielerorts die Inzidenzwerte unter 10 liegen, gibt es weitere Lockerungen. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben weitgehend.

28. – 29. Juni

Hilfspaket vom Land für Kommunen u. a. für Ausfälle in V olkhochschulen und Musikschulen.

60 Millionen Euro vom Land für Luftfilter in Schulen und 10 Millionen in Kitas.

6. Juli

Sorgen wegen Delta-Variante, Neuin- fektionen in Israel und Großbritannien

steigen. Inzidenz in BW liegt bei 5.

Kritik, weil manche 2. Impftermin nicht wahrnehmen. Diskussionen um Lockerungen für Geimpfte.

13. Sept.

Neues Schuljahr beginnt: Präsenzpflicht für Schüler*innen gilt wieder, Masken- pflicht auch. Schüler*innen müssen sich zunächst zweimal, ab 27. Sept. dreimal wöchentlich testen.

Beschäftigte, die nicht immunisiert sind, müssen sich täglich testen. Quarantäne- regeln werden einfacher. Förderpro- gramm für mobile Luftfilter startet.

4. Okt.

Neufassung der Corona-Verordnung Kita in Richtung Regelbetrieb.

Die Betreuung kann wieder ohne Gruppenbeschränkungen durch- geführt werden.

Externe Personen, u. a. Eltern, müssen einen 3G-Nachweis vorlegen.

Schüler*innen dürfen Maske am Platz ablegen. Auf den Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.

Im Wintersemester wieder viele Präsenz-Veranstaltungen an Hochschulen. Nach drei Online- Semestern werden die Prüfungsfristen nochmals verlängert.

18. – 20. Okt.

Basis-, Warn- und Alarmstufen werden in BW eingeführt.

Neuer maßgeblicher Wert ist die Hospitalisierungsinzidenz, aktuell bei 2,29, Inzidenz liegt bei 82,5.

16. – 30. Sept.

Nach über 8,2 Millionen Impfungen schließen die Impfzentren in BW zum 30. September.

11. – 15. Okt.

2G-Optionsmodell wird eingeführt.

Veranstalter, Dienstleister oder Händ- ler können den Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene gestatten.

Schnelltests nicht mehr kosten los. Fastnacht und Karneval sollen in dieser Saison nicht noch einmal ausfallen.

Unbeschwertes Feiern für Geimpfte und Genesene soll ermöglicht werden.

Rückblick

IMPFZENTREN

SCHLIESSEN

Foto: imago

(14)

3. Nov.

In BW wird die Warnstufe ausgerufen, Hospitalisierungs inzidenz liegt bei 3,9, die Inzidenz bei 173.

Kitas: Seit Oktober steigen die Zahlen der infizierten Kinder bis fünf Jahre kontinuierlich. Unter anderem dank guter Impfquoten des Kita-Personals (87 %) haben sie die niedrigste Inzidenz aller Altersstufen (206 bundesweit).

18. – 23. Nov.

In Österreich gilt nach Inzidenzen um die 1.000 ein landesweiter Lockdown für alle bis mindestens 13. Dezember.

Kretschmann fordert eine allgemeine Impfpflicht. Impfquote in BW liegt bundesweit niedrig.

Stiko empfiehlt allen Erwachse- nen eine Auffrischungsimpfung.

Bis Jahresende sollen 25 – 30 Mill.

Booster-Impfungen bundes- weit ange boten werden. Lange Schlangen vor Impfgelegenheiten.

Weihnachtsmärkte z. B. in Stutt- gart, Esslingen und Ludwigsburg

ganz kurzfristig abgesagt.

Buden sind längst aufgebaut.

Da die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ausgelaufen ist, können Länder keine Schulschließungen oder nächtliche Ausgangssperren mehr anordnen. Keine weitere Ver- schärfung an Schulen und Kitas.

24. – 25. Nov.

In BW gilt Alarmstufe II.

Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 6,1, die Inzidenz bei 476.

Neues Infektionsschutzgesetz von Bund und Ländern gilt. Dazu gehören:

2G für Gastronomie, Kultur und Frei- zeit, 2Gplus in Bars und Clubs, 3G am

Arbeitsplatz und in Bus und Bahnen.

Intensivmedizin besonders angespannt in Sachsen, Bayern und BW. Impfquote 66 % in BW, bundesweit 68 % 100.000 Corona-Tote in Deutschland.

Schnelltest wieder gratis.

EMA gibt Biontech-Impfstoff für Kinder von 5 – 11 Jahren frei.

Einschränkungen im Sport- und Musikunterricht und bei Veranstaltun- gen. Schülerausweise als Testnach- weise gelten für Ältere nicht mehr.

Nur 2G dürfen noch in den Hörsaal.

Ausnahmen gelten für Praxisveran- staltungen und Bibliotheken.

29. Nov. – 1. Dez.

Neue Virusvariante Omikron wurde in Südafrika und Europa nachgewiesen.

Hohe Impfquote bei Studierenden und Beschäftigten an Hochschulen (um 90 %) Impfnachweis muss digital auslesbar sein.

Für alle Schulen gilt bundesweit die Maskenpflicht. Kultusministerin Schopper will Weihnachtsferien nicht verlängern.

5. Dez.

Bund und Länder verschärfen die Coro- namaßnahmen: Kontaktbeschränkun- gen für Ungeimpfte, bundesweit gilt 2G für Kino, Theater, Gaststätten und Einzelhandel für Waren außerhalb des täglichen Bedarfs. Begrenzungen bei Großveranstaltungen wie Fußballspie-

le, Verkaufsverbot für Silvesterböller.

Großes Durcheinander bei Verordnungen in BW. Land kor- rigiert kurzfristig 2G-Plus-Regel.

Wer geboostert ist, braucht keinen Test .

Schüler*innen können die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien zu Hause bleiben.

Lehrkräfte sollen sie mit Aufgaben ver- sorgen und die anderen unterrichten.

8. – 10. Dez.

Bundestag und Bundesrat beschließen Pflegeimpflicht ab Mitte März 2022.

Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen können jetzt auch impfen. Wegen Omikron-

Variante wird dringend zum Boostern geraten.

In den Schulen gilt wieder die Maskenpflicht am Platz.

17. Nov.

In BW tritt Alarmstufe in Kraft.

Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 4,7, die Inzidenz bei 398 . Rückblick

(15)

Rückblick

WARNSTUFE

ALARMSTUFE

72,5 %

1x GEIMPFT 69,5 %

2x GEIMPFT 22,5 %

GEBOOSTERT

Stand 10.12.2021 in BW

Fotos: imago

(16)

Glosse

Glosse Abschiedsrede

Als Lehrkraft ist man ja ein Wanderer, metaphorisch gesprochen. Man wan- dert von Schule zu Schule und beginnt immer wieder neu. Neue Kolleg*innen, neue Schüler*innen und neue Schullei- tung. Und wenn man Glück hat, dann gibt es vor dem Stellenwechsel ein rau- schendes Fest, auf dem man eine patheti- sche Abschiedsrede halten darf. Für alle Fälle habe ich eine Standard-Abschieds- rede geschrieben. Sie fällt mir immer im Januar ein, weil man da doch die stellen- wirksamen Änderungen angeben muss.

Meine Abschiedsrede geht so:

Liebes Kollegium, liebe Schulleitung, liebe alle am Schulleben Beteiligte, vielen Dank für den Wurststrauß und den selbstgemachten Himbeeressig zum Abschied. Ich hätte nie gedacht, dass ich zum Abschied so etwas Tolles bekom- men würde, als ich vor X Jahren hier- her gekommen bin. Ich werde das in den Sommerferien mit meiner Familie genießen und mich an all die schönen Erlebnisse hier erinnern. Vielen Dank auch liebe Schulleitung für den schönen Bildband „Liebenswerte Stadt XY“. Auch den werde ich sicher irgendwann weh- mütig durchblättern und mich fragen, warum eigentlich die Dönerbude, in der ich in der Mittagspause immer war, nicht darin abgebildet ist.

Es fällt mir schwer, hier Abschied zu nehmen. Denn ich habe in dieser Schule ja sehr viele wichtige Aufgaben wahrge- nommen. Und ich mache mir große Sor- gen, wer diese Aufgaben für mich kom- petent übernehmen kann. Aber wenn ich hier in die Runde blicke, dann sehe

ich die vielen munteren Gesichter der jüngeren Kolleg*innen, die bestimmt gerne …

(Jetzt kommt ein vereinbarter Zwischen- ruf eines*r Kolleg*in: „Welche Aufgaben hast du denn bitteschön hier wahrge- nommen?“) Das erstaunt mich jetzt aber, dass gerade du das nicht weißt. Die Schulleitung fragt sich jetzt bestimmt sehr besorgt, wer in Zukunft die Sit- zungstermine vergessen wird und extra angerufen werden muss, um zur eige- nen Klassenkonferenz zu kommen. Und Konrektor XY macht sich sicher Sor- gen, wer in Zukunft seine Vertretungs- stunden vergisst und stattdessen in der Imbissbude hockt und sich bei der Rück- kehr kopfschüttelnd über das Chaos in der 7b wundert.

Und unsere Schulsekretärin fragt sich, wer wird in Zukunft all die Formulare nicht abgeben, stimmts? Den Zahnarzt- zettel, die Schulstatistik, den Impfnach- weis, die Elternvertreterkontaktdaten … ja, da nicken Sie Frau X, gell! Und du lie- ber Andi, bester Hausmeister der Welt, fragst dich doch sicher, wer in Zukunft nicht seinen Pausenhofdienst macht, oder? Ich vermute sogar die Firma, die den Kopierer betreibt, wird sich fragen, wer in Zukunft die weiche, von Hand beschreibbare Folie, statt einer Kopier- folie in den Kopierer schiebt, die dann schmilzt und alles zukleistert. Und die Firma mit den Smartboards wird sich fragen, wer wird das Smartboard in Zukunft so kunstvoll dekonstruieren, dass man einen ganzen Morgen zu sei- ner Rekonstruktion braucht. Das Reini- gungspersonal wird sich fragen, wer in Zukunft sein Klassenzimmer nicht keh- ren und aufräumen lässt.

Und es gibt noch so viel mehr. Aber ich muss aufhören, sonst fange ich an zu weinen.

Jens Buchholz

(17)

TARIFABSCHLUSS T V-LÄNDER

Schwierige Verhandlungen

Ende November wurde eine Einigung in der Tarifrunde für die Landesbeschäftigten erzielt, die neben einer Corona-Prämie von 1.300 Euro eine Gehaltserhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 umfasst. Der Tarifabschluss hinterlässt aber auch viele offene Fragen und Aufgaben.

Wie schwierig die Tarifrunde war, lässt sich vom Ende her erkennen. Die Ver- handlungsparteien wollten sich in der dritten Verhandlungsrunde am letzten Novemberwochenende einigen. Das scheiterte. Erst in der Nacht zum Mon- tag konnte eine Einigung erzielt wer- den. Sie wurde vormittags von den Tarifkommissionen bestätigt, und die Verhandlungsführer*innen konnten um 10:30 Uhr vor die Presse treten.

Die GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern bewertet das Tarifergebnis als

„verantwortungsvollen Abschluss in schwieriger Corona-Zeit“. Mit Blick auf das Ergebnis, die Corona-Lage und das Verhalten der Tarifgemeinschaft deut- scher Länder (TdL) ist diese Bewertung nachvollziehbar. Sie war letztlich auch ausschlaggebend für die Zustimmung der Bundestarifkommission der GEW.

Der Abschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. September 2023 hat folgende Element:

• Eine Corona Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die auch auf die Beamt* innen übertragen werden soll und die spätestens im März 2022 aus- gezahlt wird. Auszubildende und Prakti kant*innen erhalten eine Prä- mie von 650 Euro. Diese Sonderzah- lung ist steuer und sozialabgabenfrei.

Für die Beschäftigten heißt das netto wie brutto.

• Eine lineare Entgeltsteigerung um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022.

• Eine Erhöhung der Entgelte für Aus- zubildende und Praktikant*innen zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro, in Ge- sundheitsberufen um 70 Euro.

• Diverse Zulagen in den Krankenhäu- sern werden erhöht und eine Zulage für weitere Berufsgruppen im Gesund- heitsbereich eingeführt.

• Die Übernahmeregelungen für Auszu- bildende werden wieder in Kraft gesetzt.

• Eine Gesprächszusage für eine Be- standsaufnahme der Beschäftigungs- bedingungen studentischer Hilfskräfte.

Die Corona-Prämie ist ein Ausgleich für die späte Anhebung der Gehälter. Die Gehaltsanhebung allein fällt angesichts der zu erwartenden Inflation niedrig aus und wird den Preisanstieg möglicher- weise nicht ausgleichen können. Das wurde auch in der Bundestarifkommis- sion der GEW kritisiert. Die Anhebung der Zulagen im Gesundheitswesen und die Gesprächszusage bei den studen- tischen Hilfskräften in Richtung eines Tarifvertrags wurden positiv bewertet.

Angriff auf den

Arbeitsvorgang abgewehrt

Für eine Bewertung des Tarifergebnis reicht ein Blick auf die Vereinbarun- gen nicht aus. Eine zentrale Auseinan- dersetzung fand um die von der TdL geforderte Neudefinition des „Arbeits- vorgangs“ statt, der für die Eingruppie- rung vieler Beschäftigter entscheidend ist. Die TdL wollte bis zum Schluss einen veränderten Arbeitsvorgang, schlechtere Eingruppierungen und damit niedrige- re Gehälter durchsetzen. Neben prak- tisch allen Berufsgruppen im Organi- sationsbereich von ver.di wären hier viele GEW-Mitglieder an den Hoch- schulen und bei den Erzieher*innen im

Landesdienst sowie die Pädagogischen Assistent*innen betroffen gewesen. Das haben die Gewerkschaften verhindert.

Die Gewerkschaften mussten dafür allerdings einen Preis zahlen. Denn die TdL verweigerte im Gegenzug katego- risch Verbesserungen bei der Eingrup- pierung der Lehrkräfte und für andere Beschäftigtengruppen. Die Tarifparteien werden nun ein Urteil des Bundesver- fassungsgerichts zum Arbeitsvorgang abwarten. Hoffentlich wird dieses Urteil den Kürzungsphantasien der TdL einen Riegel vorschieben und die Tür für eine bessere Eingruppierung der Lehrkräfte und anderer Gruppen im Landesdienst öffnen.

Ohne eine Neufassung des Arbeitsvor- gangs waren die Arbeitgeber auch nicht bereit, über die Forderung der Gewerk- schaften nach einer stufengleichen Höher - gruppierung zu verhandeln. So bleibt

TARIFRUNDE 2021

Aus der Arbeit der GEW

1.300 €

Corona-Sonderzahlung 2,8 %

Entgelterhöhung

(zum 01.12.2022)

24 Monate Laufzeit + 50 €

Praktikant*innen-

entgelte

(18)

Aus der Arbeit der GEW

die absurde Situation bestehen, dass sich manchmal eine Höhergruppierung, etwa wenn ein*e Kolleg*in eine schwierigere oder verantwortungs vollere Tätigkeit über nimmt, nachteilig auswirken kann.

Im Öffentlichen Dienst der Kommunen und im Tarifvertrag für das Land Hes- sen wurde dieser Systemfehler bereits behoben.

Verantwortung in Zeiten von Corona Die sich zuspitzende Corona-Lage war ein entscheidender Faktor für diesen Abschluss. Eine Fortführung des Tarif- kampfs in den Dezember hinein war keine Option. Ein wirkungsvoller und vor der Öffentlichkeit unterstützter Streik wäre kaum organisierbar gewesen. Unter diesen Umständen haben die Gewerk- schaften mit der Einigung Verantwortung übernommen. Ob die TdL und damit die Landesregierungen verantwortungsvoll gehandelt haben, lässt sich bezweifeln.

Mit ihrer hartnäckigen Haltung beim Arbeitsvorgang haben sie tarifpolitischen Fortschritt etwa bei der Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte oder bei der Regelung der Höhergruppierung

verhindert. Und auch die Anhebung der Gehälter um 2,8 Prozent wird die Attrak- tivität des öffentlichen Dienstes nicht ver- bessern. Spätestens in der nächsten Tarif- runde muss die TdL ihrer Verantwortung gerecht werden und den öffentlichen Dienst der Länder stärken.

Übertragung auf die verbeamteten Kolleg*innen

Die Länder sind bereits dabei, das Tarif- ergebnis auf die Beamt*innen zu über- tragen. Das baden-württembergische Finanzministerium hat beschlossen, die Corona-Prämie und die Gehaltssteige- rung zeitgleich und ohne Abstriche auf die Beamt*innen zu übertragen. Auch bei den Ruheständler*innen sollen die Pensionen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent angehoben werden. Die Corona-Prämie will das Finanzministe- rium nicht auf sie übertragen.

Der DGB hat auch im Namen der GEW die Übertragung des Tarifergebnisses auf die aktiven Beamt*innen begrüßt. Den Umgang mit den Ruheständler*innen hat der DGB dagegen kritisiert. Zwar ist eine Übertragung der Corona-Prämie, die

den aktiven Beamt*innen für die beson- deren Herausforderungen während der Pandemie bezahlt werden soll, auf die Ruheständler*innen sachfremd und öffent lich schwierig zu erklären. Aller- dings sollte das Finanzministerium den Ruheständler*innen einen Ausgleich bieten. Der DGB hat das Finanzministe- rium bereits zu Gesprächen aufgefordert.

Eine Tarifauseinandersetzung ist ein Machtkampf

Der Abschluss ist letztlich das Ergebnis eines Machtkampfs. Nur dank der Strei- kenden konnten der Angriff auf den Ein- gruppierungsvorgang abgewehrt und die Corona-Prämie, die Gehaltssteigerung und die Gesprächszusage zum TV Stud erreicht werden. Gerade in der Corona- Pandemie kann deshalb die Beteiligung an den Streiks jedes einzelnen Mitglieds und jedes Beschäftigten nicht hoch genug gewürdigt werden. Welche Bedeu- tung Streiks haben, wurde selten so deut- lich wie in dieser Tarifrunde.

Martin Schommer GEW-Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik

DANKE, an alle

Tarifbeschäftigten, Beamt*innen und Ruheständler*innen, die bei den Protesten mitgemacht haben

und sich auf vielfältige Weise eingesetzt haben!

(19)

Warnstreik, Karlsruhe

Demozug, Stuttgart am 26. November

Maria-Furtwängler-Schule, Lahr Carl-Netter-Realschule, Bühl

Warnstreikrede Monika Stein, Freiburg

Margarete-Steiff-Schule, S-Vaihingen GMS Rainbrunnen, Schorndorf

Hartranft-Grundschule, Freudenstadt

PR-Schulung, Bad-Herrenalb Staudinger-Gesamtschule, Freiburg

Streiken geht auch online, Main-Tauber- Kreis

Solidarität zeigt sich, wenn es schwierig wird – DANKE!

Aus der Arbeit der GEW

Fotos: GEW und privat

(20)

Hochschule

TARIFVERTRAG FÜR STUDENTISCHE BESCHÄFTIGTE (T V STUD)

Der Kampf geht weiter!

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind für Hochschulen wichtig. Sie unterstützen die Lehre als Tutor*innen, halten die Bibliotheken am Laufen und wirken an Forschungsprojekten mit.

Außer in Berlin sind ihre Arbeitsbedingungen nicht tarifvertraglich geregelt, sondern werden von den Hochschulen einseitig diktiert. Die abgeschlossene Tarifrunde hat daran nichts geändert. Der Kampf geht weiter.

Während der Tarifrunde der Länder 2021 beteiligten sich viele engagierte studentische Beschäftigte an den Warn- streiks. Ob in Tübingen, Karlsruhe, Hei- delberg, Freiburg oder Ulm, sie spra- chen ihre Kommiliton*innen an, klärten sie über ihre Rechte als Beschäftigte auf und organisierten Veranstaltungen.

Für 400.000 Studierende, die bundes- weit als Hilfskräfte und Tutor*innen an den Hochschulen beschäftigt sind, werden Mindeststandards der Arbeit- neh mer*innenrechte nicht umgesetzt. Sie werden schlecht bezahlt, können keinen Urlaub beanspruchen und erhalten häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dazu kommen kurze Vertragslaufzeiten, die aneinander gereiht werden, und für existentielle Unsicherheit sorgen.

Ein Großteil der Promovierenden war davor als wissenschaftliche Hilfskraft an gestellt. Eine solche Tätigkeit ist folg- lich für viele eine Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Diejenigen, für die eine solche Stelle aufgrund unbe- zahlter Arbeit nicht in Frage kommt, oder wer mehr Planbarkeit braucht, sind ausge- schlossen. Studierende aus prekären Ver- hältnissen haben so weniger Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere, weshalb

die aktuellen Regelungen grund legende klassische Muster aufweisen.

Noch keinen Tarifvertrag erreicht Die Gewerkschaften kämpften während der Tarifverhandlungen dafür, dass sich die Arbeitgeber*innen ihrer Verantwor- tung stellen und studentische Beschäftigte durch einen Tarifvertrag (TV Stud) schüt- zen. Das Ziel von Warnstreiks und Aktio- nen war, den tariflosen Zustand für diese große Beschäftigtengruppe (bun desweit rund 400.000 Beschäftigte) zu beenden.

Noch in der letzten Verhandlungsnacht vor dem Tarifabschluss in Potsdam war das ein großer Konfliktpunkt. Am Ende wurde nur eine Gesprächszusage erreicht.

In diesem Gespräch soll es zunächst um eine Bestandsaufnahme über die Beschäf- tigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte gehen. Daraus können schnell Verhandlungen werden, wenn es in den nächsten Wochen gelingt, den Druck auf die Arbeit g eber* innen auszuweiten.

Denn bekanntermaßen gilt dort, wo es keinen Tarifvertrag gibt, auch keine Frie- denspflicht. Der Kampf um einen TV Stud geht folglich nahtlos weiter!

Simon Gillessen und Sofia Köhler Stellvertretende Sprecher*innen im Landesausschuss der Studierenden (LASS)

Gemeinsame Forderungen

des GEW-Landesausschuss der Studie ren den (LASS) und der TV Stud Initiativen:

1. Ordentliche Lebens- und Studienbedin- gungen: Nur noch 11 Prozent der Stu- dierenden erhalten BAföG. Etwa zwei Drittel sind auf Lohnarbeit angewie- sen, um ihren Lebensunterhalt zu fi- nanzieren. Bei ungeprüften studenti- schen Hilfskräften liegt der Verdienst bei 10,77 Euro pro Stunde – in Ber- lin sind es 12,96 Euro ab 2022. Dabei ist noch nicht eingerechnet, dass Ar- beitsstunden an der Hochschule oft nicht dokumentiert werden, und viele Beschäftigte mehr arbeiten, als ver- traglich vereinbart ist. Das betrifft be- sonders häufig Tutor*innen, denen teils nur 3 Stunden pro Woche für ihre Tutor*innentätigkeit angerechnet wer- den. Die Vor- und Nachbereitung wird nicht honoriert.

2. Bessere Planbarkeit durch Mindest- vertragslaufzeiten und Mindeststan- dards in Arbeitsverträgen. In Berlin gibt es mittlerweile eine Mindestvertrags- laufzeit von 24 Monaten, die Verträge in Baden-Württemberg sind dagegen im Regelfall auf drei bis sechs Monate befristet. Bei kurzen Vertragslaufzeiten müssen Nichtverlängerungen nicht be- gründet werden. Das führt dazu, dass der Vertrag als Druckmittel für studen- tische Beschäftigte genutzt werden kann: Wenn sie beispielsweise Über- stunden aufschreiben oder nicht dazu bereit sind, Stunden im Krankheitsfall nachzuarbeiten, kommt es vor, dass kein neuer Vertrag ausgestellt wird.

Warnstreik in Heidelberg

(21)

Aus der Arbeit der GEW

KOALITIONSVERTRAG DER NEUEN BUNDESREGIERUNG

Was die GEW zur Ampel sagt

Nach langen Verhandlungen hat die neue Bunderegierung Ende November den Koalitionsvertrag verabschiedet und am 8. Dezember 2021 die Arbeit aufgenommen. Was hat sich die Bundesregie- rung aus SPD, Grünen und FDP für die Bildung vorgenommen und was sind die Auswirkungen auf Kitas, Schulen, Hochschulen und die Weiterbildung in Baden-Württemberg?

Bund will Kitas stärker und nachhaltiger unterstützen Die Bundesregierung will das Gute-Kita- Gesetz fortsetzen und bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungs- gesetz mit bundesweiten Standards über- führen. Damit wäre eine langjährige For- derung der GEW erfüllt, vorausgesetzt die vereinbarten Standards entsprächen unseren Qualitätsanforderungen.

In Baden-Württemberg ist unter diesen Voraussetzungen davon auszugehen, dass die Leitungszeit, die das Land aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes an die Kommu- ne weiterreicht, auch nach dem Sommer 2022 weiter finanziert wird. Staatssekre- tär Volker Schebesta äußerte sich im Vor- feld der Koalitionsvereinbarungen ent- sprechend. Bisher werden sechs Stunden Leitungszeit für eine eingruppige Kita vorgesehen. Mit jeder weiteren Gruppe kommen zwei Stunden hinzu. Die GEW hält dies für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, erachtet aber deut- lich mehr Zeit für Leitungsaufgaben als notwendig. 25 Prozent Leitungszeit pro Gruppe wären angemessen.

Die GEW begrüßt, dass der Bund ein wei- teres Investitionsprogramm auflegen und unter anderem das Programm „Sprach- Kitas“ weiterentwickeln und verstetigen möchte. In Baden-Württemberg betei- ligten sich bereits seit Anfang 2020 etwa 900 Kitas am Bundesprogramm. Positiv zu bewerten ist die Absicht, Kitas ange- messen technisch auszustatten, digitale Medien in der frühkindlichen Bildung fachlich fundiert einzusetzen und die Medienkompetenz zu stärken.

Mehr Geld und Unterstützung für Kinder und Schulen?

Die GEW mahnt als eines der 17 Mitglie- der des Bündnisses Kindergrundsiche- rung die Einführung der lange überfäl- ligen Grundsicherung an. Dafür sollen alle bisherigen finanziellen Unterstüt- zungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag gebündelt werden.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem ein- kommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sei, und einem vom Elter- neinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung taucht nicht im Koalitionsvertrag auf. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag muss jetzt zügig die Umsetzung folgen. 20 Prozent der Kinder in Deutschland würden dadurch eine Verbesserung ihrer materiellen Not erfahren.

Das Bekenntnis zur Erhöhung der öffentli- chen Bildungsausgaben, die „deutlich“ stei- gen sollen, ist wichtig und sehr zu begrü- ßen. Es ist allerdings auch nicht die erste Verlautbarung in dieser Richtung. Schon beim Dresdner Bildungsgipfel im Okto- ber 2008 wurde das Ziel ausgerufen, die Ausgaben für Forschung und Bildung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Trotz der beachtlichen Zunahme des Bildungsbudgets ist man von diesem Ziel noch immer entfernt. Angesichts der inzwischen deutlich gestiegenen Anfor- derungen und Aufgaben, z. B. der Digita- lisierung im Bildungsbereich, der Umset- zung der Inklusion und der Integration von Migrant*innen, wäre ohnehin zu prü- fen, ob das 10-Prozent-Ziel den heutigen Anforderungen noch entspricht.

Die GEW unterstützt nachdrücklich das Ziel, „eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen (Kooperationsgebot)“ anzugehen. Das bestehende Kooperationsverbot ist auch in seiner modifizierten Form ein Hinder- nis für notwendige, länderübergreifende Abstimmungen im Bildungsbereich. Ein

„Gebot“ muss die Kulturhoheit der Län- der nicht einschränken, öffnet aber den Raum für Selbstverständlichkeiten, näm- lich zusammenzuarbeiten und einem Subsidiaritätsprinzip auch im Kulturbe- reich den Weg zu eröffnen.

Der Ausbau der Ganztagsangebote unter „dem besonderen Augenmerk auf die Qualität“ ist der richtige Weg.

Ein ge mein samer Qualitätsrahmen, wie ihn die Koalition anstrebt, kann Unter- schiede zwischen den Ländern einebnen und damit mehr Gerechtigkeit entfalten.

Voraussetzung ist, dass dieser Rahmen mit den notwendigen Ressourcen, ins- besondere mit qualifiziertem Personal, gefüllt wird. Nur dann ist der Rechtsan- spruch etwas „wert“.

Baden-Württemberg ist im Länderver- gleich Schlusslicht bei der ganztägigen Bildung und Betreuung. Nur etwa 20 Pro- zent der Grundschulen sind als gebun- dene Ganztagsschulen im Schulgesetz verankert. In weit größerer Anzahl besu- chen Kinder flexible kommunale Betreu- ungsangebote. Für diese Angebote tole- riert die Bundesregierung derzeit einen baden-württembergischen Sonderweg.

(22)

Aus der Arbeit der GEW

Mit dem „Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg“, einer Protokoll- erklärung innerhalb einer Verwaltungs- vorschrift, sichert das baden-würt- tembergische Kultusministerium die Einhaltung von verlässlichen Qualitäts- kriterien zu. Dieser Qualitätsrahmen kann allerdings als wirkungslos erachtet werden, da er keine objektiven, nach- prüfbaren Qualitätskriterien enthält.

Mit den Ankündigungen im Koalitions- vertrag bleibt zu hoffen, dass zumindest quantifizierende Aussagen zu den The- men Personalschlüssel, Fachkraftschlüs- sel sowie Raumgröße und -ausstattung festgelegt werden.

Mit dem geplanten Programm „Start- chancen“ hält die derzeit breit diskutier- te Sozialindexierung, also die Gewich- tung eines Anteils der Finanzierung von Schulen gemäß ihrem sozialen Umfeld und der Schülerschaft, auch im Koaliti- onsvertrag Einzug. Ungleiches ungleich zu behandeln ist eine unabdingbare Vor- aussetzung für mehr Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung von

„mehr als 4.000 allgemein- und berufs- bildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerin- nen und Schüler“ ist ein lobenswertes Vorhaben, das zügig umgesetzt werden

muss. Eine Überprüfung dieser Pro- gramme nach ihrer Wirksamkeit ist dabei jedoch gleichfalls verpflichtend einzuplanen.

An 4.000 Schulen bundesweit soll „schu- lische Sozialarbeit“ finanziert werden.

Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms „Aufholen nach Coro- na“ bereits zusätzliche Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23.

Bevorzugt investiert werden soll in die Aufstockung bereits bestehender Stellen, nachrangig finanziert werden zusätz- liche Stellen mit einer Pauschale von 76.300 Euro. Außerdem wird in die- sem Zeitraum die Förderung des Lan- des für bisher geförderte Vollzeitstellen von 16.700 Euro auf 17.800 Euro erhöht.

Von den 22.000 Euro, die der Städtetag als angemessene Drittelfinanzierung des Landes erachtet, ist die baden-württem- bergische Landesregierung damit noch weit entfernt. Nur wenn Bund und Land ihre Finanzierung dauerhaft und ausrei- chend zusagen, können Kommunen flä- chendeckend Schulsozialarbeit anbieten.

Die Digitalisierung des Bildungswesens ist gleichermaßen eine nachzuholende und eine Daueraufgabe. Die in Aussicht gestellte „Beschleunigung und Entbü- rokratisierung“ der Verfahren müssen

so gestaltet werden, dass sie die Schul- leitungen deutlich entlasten. Zu begrü- ßen ist, dass der bislang vernachlässigte Aspekt einer „nachhaltigen Neuanschaf- fung von Hardware“ den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden hat.

Dass die „digitale Lernmittelfreiheit“

nur für bedürftige Schülerinnen und Schüler weiter gefördert werden soll, ist nicht akzeptabel. Gerade die kostenin- tensive Anschaffung von digitaler Aus- stattung muss Teil der generellen Lern- mittelfreiheit sein. Sie wird ohnehin im Schulalltag zu oft eng ausgelegt.

Der Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 soll den Mittelabruf beschleu- nigen und entbürokratisieren. Die GEW fordert rasch eine digitale Grundaus- stattung aller Schulen in Baden-Würt- temberg. Dazu gehören v.a. eine leis- tungsfähige Internetanbindung und ein leistungsfähiges WLAN, digita- le Endgeräte für alle Lehrkräfte und Schüler*innen, eine zeitgemäße Ausstat- tung der Lernräume, Stellen zur Sicher- stellung der Betreuung der digitalen Infrastruktur sowie eine entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte. Weiterhin muss eine landesweite digitale Bildungs- plattform, die die Anforderungen von Datenschutz und Urheberrecht erfüllt, eingerichtet werden.

Bessere Chancen für Jugendliche an der Schwelle zum Beruf

Die Ampel plant zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schu- len, mit den Ländern, Kommunen und Akteuren aus der Wirtschaft zusammen- zuarbeiten. Mit den Ländern soll unter anderem ein flächendeckender Ausbau der Berufsorientierung und Jugendbe- rufsagenturen stattfinden.

In Baden-Württemberg setzt sich die GEW dafür ein, dass die Umgestaltung des Übergangsbereiches (AVdual, regi- onales Übergangsmanagement, Jugend- berufsagenturen) in der laufenden Legis- laturperiode flächendeckend umgesetzt wird. Dazu gehört auch die dauerhafte Schaffung von Stellen für AVdual-Beglei- ter (AV=Ausbildungsvorbereitung).

Geht es mit der Ampel in der Bildung voran?

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