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Behinderte haben beispielsweise in der Stadt Bern in der Folge pro Monat noch fünf subventionierte Fahrten zugute, für die sie je Fr

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M 290/2004 GEF 16. März 2005 44C Motion

0918 Ryser, Bern (SP)

Häsler, Wilderswil (GFL) Löffel, Münchenbuchsee (EVP)

Weitere Unterschriften: 56 Eingereicht am: 19.11.2004

Behindertentransport im Kanton Bern sicherstellen!

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat möglichst rasch eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Finanzierung des Behindertentransports im Kanton Bern auf längere Sicht garantiert.

Begründung:

Behinderte Menschen müssen bald schon ganz tief in die Tasche greifen, wenn sie weiterhin mobil und damit auch arbeitsfähig bleiben wollen.

Im Zuge der 4. IV-Revision werden dem Kanton Bern 2.2 Mio Franken für den Behindertentransport entzogen. Behinderte haben beispielsweise in der Stadt Bern in der Folge pro Monat noch fünf subventionierte Fahrten zugute, für die sie je Fr. 15.- zu berappen haben. Für alle weiteren Fahrten werden die effektiven Kosten berechnet, die zwischen 40.- und 100.- Franken liegen dürften.

Die Folgen sind klar. Menschen, die für den Transport auf Hilfe angewiesen sind und wegen ihrer Behinderung den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können, werden inskünftig nicht mehr ausser Haus arbeiten können. Niemand kann zwischen 40.- und 100.- Franken für die Fahrt zur Arbeit bezahlen. Das Fazit wird deshalb sein, dass viele arbeitsfähige Behinderte, die kein rentenausschliessendes Erwerbseinkommen erzielen können, inskünftig nicht mehr arbeiten können, wenn sie für den Weg zur Arbeit auf den Behindertentransport angewiesen sind.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.02.2005

Antwort des Regierungsrates

Im Rahmen der 4. IV-Revision wurde, wie die Motionäre richtig festhalten, die gesetzliche Grundlage zur Mitfinanzierung der Behindertentransportdienste durch den Bund gestrichen. In Folge dessen entfällt für die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) der Betriebsbeitrag des Bundes für Freizeitfahrten in der Höhe von rund 2,2 Mio.

Franken. Gleichzeitig wurde im Rahmen der 4. IV-Revision aber die Grundlage für eine doppelte Hilflosenentschädigung (HE) für IV-Rentnerinnen und –Rentner, welche zu

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Hause leben, gelegt. Diese Abkehr von der Objektfinanzierung (Betriebsbeitrag an Behindertentransportdienste) hin zu einer Subjektfinanzierung (Verdoppelung der HE) entspricht einer von verschiedenen Behindertenorganisationen erhobenen Forderung.

1993 erarbeitete eine Projektgruppe unter Leitung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit Unterstützung eines externen Beraters ein zukunftgerichtetes Gesamtkonzept für die Behindertentransportdienste im Kanton Bern. Ein Resultat dieser Arbeiten war die Schaffung der Stiftung BTB als kantonale Trägerschaft. Die Betriebsbeiträge des Kantons Bern und des Bundes werden seither nicht mehr den regionalen Fahrdiensten sondern dieser Stiftung ausbezahlt. Die Stiftung BTB ihrerseits schliesst mit regionalen Anbietern (Fahrdienste wie z.B. Betax, teilweise aber auch lokalen Taxiunternehmen) Verträge ab.

Die Stiftung ist zudem zuständig für einheitliche Zulassungsbestimmungen, Abklärung bzw. Abgabe von Fahrberechtigungen, die Angebotssteuerung, die Festlegung der Tarifbestimmungen, das Erschliessen neuer Finanzquellen sowie die Koordination und Kooperation insb. mit dem öffentlichen Verkehr und die Interessenwahrung von mobilitätsbehinderten Personen in Verkehrsfragen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Stiftung BTB umfasst das Controlling, die Budgetsteuerung und die Statistik.

Der Betriebsbeitrag des Kantons Bern an die Stiftung bleibt unverändert bei 2,03 Mio.

Franken. Ein entsprechender Leistungsvertrag für die Jahre 2005-2007 wurde abgeschlossen. Der Betriebsbeitrag des Kantons Bern ist grundsätzlich für die Verbilligung von Freizeitfahrten einzusetzen.

Aufgrund des Wegfalls des Betriebsbeitrages des Bundes müssen die Fahrten der Behin- dertentransportdienste heute teurer angeboten werden. Die BTB hat die Anzahl subventionierter Fahrten pro Monat auf 6 Fahrten für Menschen mit einer IV-Rente und auf 5 Fahrten mit einer AHV-Rente beschränkt. Für die übrigen Fahrten sind die effektiven Kosten zu bezahlen. In der Praxis zeigt es sich nun, dass die Verdoppelung der HE nicht (immer) ausreicht, um die notwendigen Mehrausgaben der Betroffenen zu kompensieren.

Insbesondere Personen, welche den Transportdienst häufig benutzt haben, können sich dies in Zukunft nicht mehr im gleichen Ausmass leisten. AHV-Rentnerinnen und –Rentner erhalten zudem keine doppelte HE, weshalb die Kontingentierung der subventionierten Fahrten besonders problematisch ist.

Dem Regierungsrat ist bewusst, dass diese Regelung für Menschen mit einer Behinderung und betagte Menschen, welche auf den Behindertentransportdienst angewiesen sind, zu Einschränkungen führen kann. Ein kostengünstiges Angebot für Freizeitfahrten ist gerade bezüglich sozialer Integration von betagten und behinderten Menschen wichtig und trägt zusammen mit anderen Massnahmen dazu bei, dass diese länger weitgehend selbständig leben können. Auch im Rahmen der Umsetzung der Alterspolitik ist zu prüfen, ob und in welchem Ausmass Transportdienste zusätzlich zu unterstützen sind, da durch ein entsprechendes Angebot das Wohnen im 'eigenen Heim' zusätzlich gefördert werden kann.

Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass die von den Motionären aufgeführte Problematik bezüglich Arbeitsfahrten nicht direkt mit dem Wegfall des Betriebsbeitrags des Bundes zu tun hat. Der Bundesbeitrag durfte ausschliesslich für Freizeitfahrten eingesetzt werden. In der Praxis wurde diese Unterscheidung offensichtlich aber nicht immer eingehalten. Mit den Bundesbeiträgen wurden auch Arbeits- und Beschäftigungsfahrten mitfinanziert, obwohl die Finanzierung solcher Fahrten anders geregelt ist. Für Arbeitsfahrten erhalten die betroffenen Personen maximal Fr. 1538.- pro Monat von der Invalidenversicherung, für so genannte Beschäftigungsfahrten richtet der Bund einen Beitrag an die Werkstätten aus, in welchen die behinderten Personen arbeiten. Die zugelassenen Kosten pro Kilometer sind beschränkt.

Neben der von Bund und Kanton mitsubventionierten Stiftung BTB (mit diversen regionalen Anbietern) bieten im Kanton Bern aber auch andere Anbieter Fahrten für Betagte und Menschen mit einer Behinderung an, beispielsweise Spitexdienste und der

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Rotkreuzfahrdienst. Heime bieten teilweise für ihre Bewohnerinnen und Bewohner eigene Fahrdienste an.

Unter diesen Voraussetzungen begrüsst der Regierungsrat eine generelle Überprüfung der Angebote im Bereich Transportdienste für betagte Menschen und Menschen mit einer Behinderung.

Der Regierungsrat ist aber der Ansicht, dass die wegfallenden Bundesbeiträge in der Höhe von 2,2 Mio. Franken vom Kanton nur teilweise ersetzt werden können. Dies gilt insbesondere, weil zumindest ein Teil des Betriebsbeitrages des Bundes durch die verdoppelte HE für IV-Rentnerinnen und –Rentner ersetzt wurde. Mit einer Mehrbelastung des Kantons in der Grössenordnung von maximal 0,5 Mio. Franken ist aber zu rechnen.

Diese können im bewilligten Budget voraussichtlich nicht kompensiert werden.

Antrag: Annahme als Motion

An den Grossen Rat

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