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Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags (§ 27 Abs. 4 Satz 1 AGG)

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Academic year: 2022

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Gemeinsamer Bericht

der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung

und des Deutschen Bundestags (§ 27 Abs. 4 Satz 1 AGG)

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich unter Einbeziehung der in ihren Zuständigkeitsbereichen betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages entschlossen, den ersten Bericht gemäß § 27 Abs. 4 AGG zum Schwerpunkt

„Mehrdimensionale Diskriminierung“ vorzulegen. Damit wird ein politisch und wissenschaftlich aktuelles sowie ein für die Antidiskriminierungsarbeit überaus wichtiges Thema aufgegriffen.

Worum geht es?

Diskriminierung zu bekämpfen, die lediglich auf einen Diskriminierungsgrund zurückzuführen ist, wie etwa Behinderung, sexuelle Identität oder ethnische Herkunft, stellt bereits eine große Herausforderung dar. Doch was passiert, wenn Diskriminierung auf dem Zusammenspiel von verschiedenen Diskriminierungsgründen basiert? Selten bezieht sich Diskriminierung ausschließlich auf einen Diskriminierungsgrund. Die Beratungserfahrungen zeigen:

Mehrdimensionaler Diskriminierung sind Menschen täglich ausgesetzt. Denn Diskriminierungserfahrungen sind ebenso facettenreich wie die Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen.

Die Persönlichkeit einer jeden Person setzt sich auch aus den Erfahrungen zusammen, die sie aufgrund ihres (äußerlich wahrgenommenen) Geschlechts, ihres Alters, ihrer Religion, ihrer ethnischen Herkunft usw. macht. Lebensrealität ist nicht eindimensional. Jeder Mensch trägt zwingend mehrere der im AGG benannten Diskriminierungsgründe in sich, denn jeder Mensch hat ein Geschlecht, ein Alter, zumindest eine ethnische Herkunft und/oder religiöse oder areligiöse Überzeugungen etc.

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Die Gefahr, einer Diskriminierung ausgesetzt zu sein, ist dabei nicht automatisch immer gleich hoch. Für das Erfahren und Erleben von Diskriminierung kann es einen großen Unterschied machen, ob man hinsichtlich eines oder mehrerer der Diskriminierungsgründe nicht in die vermeintliche Norm der Mehrheitsgesellschaft fällt.

Was bietet der Bericht?

Untersuchungen zum Thema mehrdimensionale Diskriminierung zeigen: Noch viele Fragen hierzu sind unbeantwortet. Und auch in der Praxis der Antidiskriminierungsarbeit sowie vor Gericht stellen sich Herausforderungen im Umgang mit Fällen mehrdimensionaler Diskriminierung.

Der Bericht bietet unter anderem Ansätze zur Beantwortung folgender Fragen: Was bedeutet es für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wenn sie nicht nur aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Behinderung, sondern gerade wegen des Geschlechts und der Behinderung zusammen diskriminiert werden? Lassen sich bestimmte Kombinationen von Diskriminierungsgründen ermitteln, an die Diskriminierungen besonders häufig anknüpfen?

Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen solche Benachteiligungen zu wehren? Und welche Herausforderungen stellen sich für die Beratungsarbeit und die Auseinandersetzung vor Gericht in solchen Fällen?

Der von der ADS und den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages gemeinsam vorgelegte Bericht zeigt Bereiche auf, in denen die Mehrdimensionalität von Diskriminierung eine besondere Rolle spielt, und empfiehlt Maßnahmen und Vorgehensweisen, um dagegen vorzugehen. Dabei widmet er sich dem Thema aus unterschiedlichen (Arbeits-)Perspektiven und bietet im Annex die Möglichkeit, sich vertieft mit dem Thema im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen auseinanderzusetzen.

Ausblick?

Als klares Ergebnis stellt sich dar, dass mehrdimensionale Diskriminierung nur mit vielfältigen Instrumenten und Strategien beobachtet und verfolgt werden kann. Mehrdimensionaler Diskriminierung zu begegnen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Und für eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung bedarf es unter anderem der Datenerhebung,

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Forschung sowie Maßnahmen in der Beratungs- und gerichtlichen Praxis, wie Schulungen und Weiterbildungen. Dieser Bericht und seine Empfehlungen verstehen sich als Anstoß, das Thema auf die politische Agenda zu setzen und damit einen Beitrag zu einem erweiterten Verständnis und zu einer entsprechenden Sensibilisierung zu leisten.

Der Bericht enthält in den eigenverantwortlichen Beiträgen der ADS und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages eine Reihe von Empfehlungen, darunter solche, die die Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit, Forschung und Datenerhebung sowie das Recht betreffen.

Mehr Informationen:

Der Bericht steht hier in elektronischer Form zur Verfügung.

Kontaktdaten: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 3018 555 – 1855

Juristische Erstberatung - E-Mail: beratung@ads.bund.de Allgemeine Anfragen - E-Mail: poststelle@ads.bund.de

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