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Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
- Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald
Juni 2007 3
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung
- Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2001 und die Entlastung
des Verbandsvorstehers für das Jahr 2001 4
- Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2002 und die Entlastung
des Verbandsvorstehers für das Jahr 2002 5
- Beschlüsse der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes
Crinitz und Umgebung vom 22. Mai 2007 6-7
- 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink-
und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung) 8-9 - 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des
Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung
(Schmutzwassergebührensatzung) 10-11
- 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung
(Schmutzwassergebührensatzung) 12-13
14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 31.05.2007 Nummer 19
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald Juni 2007
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Ausschuss Termin/ Sitzungsort
Gesundheits- und Sozialausschuss 04.06.2007, 17.00 Uhr, im großen Sitzungsraum
(GSA) Beethovenweg 14a/14b, 15907 Lübben
(Spreewald)
Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.06.2007, 17.00 Uhr, im Versammlungsraum des
(ABU) Wasser- und Bodenverbandes „Dahme-Notte“,
Storkower Str. 1, 15749 Mittenwalde, OT Gallun
Ausschuss für Bildung, Sport 05.06.2007, 17.00 Uhr, in der Aula des Friedrich- und Kultur (ABSK) Schiller-Gymnasiums, Schillerstr. 5, 15711
Königs Wusterhausen
Jugendhilfeausschuss 06.06.2007, 17.00 Uhr, in der Begegnungsstätte
(JHA) Fontanetreff, Fontaneplatz 12, 15711 Königs
Wusterhausen
Ausschuss für Wirtschaft, 06.06.2007, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungsraum Landwirtschaft und Beethovenweg 14a/14b, 15907 Lübben (Spreewald) Tourismus (AWLT)
Unterausschuss Jugendhilfeplanung 12.06.2007, 16.00 Uhr, im kleinen Sitzungsraum, (UA Juhipl) Beethovenweg 14a/14b, 15907 Lübben (Spreewald)
Kreisausschuss 13.06.2007, 17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal,
(KA) Kreisverwaltung Lübben, Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Kreistag 27.06.2007, 16.00 Uhr, im großen Sitzungssaal,
(KT) Kreisverwaltung Lübben, Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald) + + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2001 und die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2001
Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 mit Beschluss Nr. 06/07 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2001 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Mit Beschluss Nr. 07/06 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 zudem beschlossen, den Verbandsvorsteher für das Jahr 2001 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen zu entlasten.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 27 Abs. 2 EigV bekannt gegeben
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe- Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer Nr. 103 in der Zeit vom 2. Juli bis einschließlich 9. Juli 2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Herzberg (Elster), den 23. Mai 2007
Dirk Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +
Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2002 und die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2002
Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 mit Beschluss Nr. 08/07 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2001 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Mit Beschluss Nr. 09/06 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 zudem beschlossen, den Verbandsvorsteher für das Jahr 2002 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen zu entlasten.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 27 Abs. 2 EigV bekannt gegeben
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe- Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer Nr. 103 in der Zeit vom 2. Juli bis einschließlich 9. Juli 2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Herzberg (Elster), den 23. Mai 2007
Dirk Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 22. Mai 2007
Beschluss 01/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung.“
Beschluss 02/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung).“
Beschluss 03/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung).“
Beschluss 04/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung nimmt die Kalkulation der Trinkwassergebühr in Ergänzung der von der Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner erstellten Gebührenkalkulation 2007 zur Kenntnis.“
Beschluss 05/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung).“
Beschluss 06/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung stellt den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2001 fest und beschließt den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.“
Beschluss 07/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2001 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen.“
Beschluss 08/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung stellt den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2002 fest und beschließt den Verlust von 214.919,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.“
Beschluss 09/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2002 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen.“
Beschluss 10/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster vorzuschlagen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner mbH, Beyernstr,. 25 in 09113 Chemnitz zu übertragen.“
Beschluss 11/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung beschließt den Wirtschaftsplan 2007.“
Beschluss 12/07:
„Die Verbandversammlung der Trink- und Abwasserzweckverbandes stimmt dem Vertrag zur Lieferung von Trinkwasser durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Calau zu.“
Beschluss 13/07:
„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung bestätigt die Prolongation eines Kreditvertrages.
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung
(Trinkwassergebührensatzung) Präambel
Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S.
194), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S.174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S.170) sowie des § 25 der Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung) vom 05.12.2002, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 22 vom 12.12.2002 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 33 vom 18.12.2002, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung) vom 14.12.2005, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 25 vom 22.12.2005 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr 36 vom 22.12.2005, wird wie folgt geändert:
1. Der § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die benutzungsabhängige Gebühr (Mengengebühr) beträgt 2,60 € je Kubikmeter Trinkwasser.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Crinitz, den 22. Mai 2007
Dirk Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).
Crinitz, den 22. Mai 2007
D. Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung
(Schmutzwassergebührensatzung)
Präambel
Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S.
194), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S.174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S.170) sowie des § 20 der Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 17.03.2004, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 10 vom 27.05.2004 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 13 vom 29.04.2004, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 14.12.2005, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 25 vom 22.12.2005 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 36 vom 22.12.2005, wird wie folgt geändert:
1. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Grundgebühr beträgt bei Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage je Wohneinheit und Monat 10,00 €. Für überwiegend gewerblich, industriell oder für öffentliche Einrichtungen genutzte Schmutzwasseranschlüsse wird die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet und ist für jeden Wasserzähler zu entrichten. Sie beträgt bei Trinkwasser-Messeinrichtungen mit der Größe oder dem Anschlusswert
bis Qn 2,5: 10,00 € Qn 6: 24,00 € Qn 10: 40,00 € größer Qn10: 60,00 €.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Crinitz, den 22. Mai 2007
Dirk Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).
Crinitz, den 22. Mai 2007
D. Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung
(Schmutzwassergebührensatzung)
Präambel
Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S.
194), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S.174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S.170) sowie des § 20 der Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 17.03.2004, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 10 vom 27.05.2004 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 13 vom 29.04.2004, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung), wird wie folgt geändert:
1. Der § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die benutzungsabhängige Gebühr (Mengengebühr) beträgt
a) bei Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen 4,32 € je Kubikmeter
b) bei öffentlicher Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalwasserentsorgung) aus abflusslosen Sammelgruben 16,14 € je Kubikmeter
c) bei öffentlicher Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalschlamm) aus Kleinkläranlagen 29,71 € je Kubikmeter
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Crinitz, den 22. Mai 2007
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).
Crinitz, den 22. Mai 2007
D. Gebhard
Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher