Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
Sitzung des Kreistages am 07.09.2011 – Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages 3-6 Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der
Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahres ihres
Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer 7-8 Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-
Spreewald 9-10
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des
Landkreises Dahme-Spreewald 11-13
Öffentliche Bekanntmachungen des Landrates als Kommunalaufsichtsbehörde
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes
Luckau 14
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 8. Sitzung der
Verbandsversammlung des ZAB am 29.09.2011 15
18. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 09.09.2011 Nummer 28
Landkreis Dahme-Spreewald
Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Sitzung des Kreistages am 07.09.2011 - Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages-
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.09.2011 im Wesentlichen die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. In die entsprechenden Vorlagen bzw. Anträge des öffentlichen Teils kann beim Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Zimmer 203, Reutergasse 12 in Lübben (Spreewald) oder im Internet unter http://sd.dahme-spreewald.de Einsicht genommen werden.
1. Besetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: Neuwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes auf Vorschlag eines anerkannten Trägers der freies Jugendhilfe, Vorl.Nr. 2011/073
Der Kreistag wählt Herrn Sebastian Hagendorf vom CVJM Schönefeld e.V. als Nachfolger von Herrn Robert Marschall als neues stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
2. Berufung des Vorsitzenden des Kreisschulbeirates als sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur gem. § 99 Abs. 5 BbgSchulG, Vorl.Nr.
2011/070
Der Kreistag beschließt:
Der Vorsitzende des Kreisschulbeirates, Herr Georg Hanke wird mit Wirkung vom 08.09.2011 als sachkundiger Einwohner des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur berufen.
3. Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald, Vorl.Nr. 2011/071
Der Kreistag beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald.
4. Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer), Vorl.Nr. 2011/069
Der Kreistag beschließt die Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme- Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer).
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD
5. Mitgliedschaft des Landkreises Dahme-Spreewald im vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Vorl.Nr. 2011/087
Der Kreistag beschließt:
Der Landkreis Dahme-Spreewald wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentliches Mitglied im vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V..
6. Ausbau des Geoinformationssystems für den Landkreis Dahme-Spreewald hier: Finanzierungsbedarf, Vorl.Nr. 2011/066
Der Kreistag beschließt:
1. Der Ausbau des Geoinformationssystems für den Landkreis Dahme-Spreewald wird befürwortet.
2. Der Landrat wird beauftragt, die für die Investitionen und Folgekosten notwendigen Mittel im Nachtragshaushalt 2011 und Haushalt 2012 einzustellen.
3. Sollten die EFRE-Fördermittel nicht zur Verfügung stehen, ist das Vorhaben im Rahmen der Haushaltsplanung nochmals zu diskutieren.
7. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Dahme-Spreewald, Vorl.Nr. 2011/079
Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes im Rettungsdienst für den Landkreis Dahme-Spreewald.
8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald, Vorl.Nr. 2011/080
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren von Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald.
9. Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
hier: Zustimmung zur Gründung einer Tochtergesellschaft, Vorl.Nr. 2011/078 Der Kreistag beschließt:
1. Der Gründung der Tochtergesellschaft Klinikum Dahme-Spreewald Dienstleistungsgesellschaft mbH (KDSD mbh) der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH (KDS GmbH) wird zugestimmt.
2. Der Gesellschaftsvertrag der KDSD mbh ist den Vorschriften des § 96 Absatz 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf bis spätestens zum 31.12.2013 anzupassen.
10. Erwerb der Liegenschaft Gemeinschaftsunterkunft Waßmannsdorf von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH u. Co. KG, Vorl.Nr. 2011/077
Der Kreistag beschließt:
1. Der Erwerb der Liegenschaft Gemeinschaftsunterkunft Waßmannsdorf, eingetragen im Grundbuch von Waßmannsdorf, Flur 2, Flurstück 82 (teilweise mit einer Größe von voraussichtlich 12.074 m²), von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
2. Der Bereitstellung der erforderlichen Grunderwerbs- und Grunderwerbsnebenkosten i.
H. v. 270.000 € im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
3. Der Landrat wird bevollmächtigt, die unter Ziff. 1 genannte Liegenschaft zum Gesamtkaufpreis i. H. v. 230.000 € von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.
KG zu erwerben.
4. Der Bereitstellung der in diesem Jahr noch erforderlichen Sanierungskosten i. H. v.
160.000 € im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
11. Terminplan des Kreistages sowie des Kreisausschusses für das Jahr 2012, Vorl.Nr.
2011/086
Der Kreistag beschließt den Terminplan als Arbeitsgrundlage für den Kreistag und den Kreisausschuss für das Jahr 2012.
12. Umstellung der Energieversorgung für die Landkreisverwaltung auf Ökostrom - Antrag der Fraktionen SPD und CDU, Vorl.Nr.- 2011/063
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag Dahme-Spreewald beauftragt den Landrat, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Umstellung der Stromversorgung aller Abnahmestellen der Kreisverwaltung durch die EWE Energie AG vom bisherigen „Energiemix“ auf
„Ökostrom“ zu veranlassen.
2. Rechtzeitig vor Ende des jetzt gültigen Vertrages mit der EWE Energie AG am 31. Dezember 2012 prüft die Verwaltung die Verlängerung des Vertrages sowie den Wechsel zu anderen Anbietern unter ökologischen und energiepolitischen Aspekten und informiert den Kreistag.
3. Der Landrat wird beauftragt, mit dem Energieversorger möglichst eine kostenneutrale Umstellung ohne Erhöhung des jetzigen Tarifs zu verhandeln.
13. Positionierung des Kreistages zu einem Nachtflugverbot am Flughafen BER (ehem.
BBI) - Antrag der Fraktion UBL-GRÜNE/B 90, Vorl.Nr. 2011/089
Der Antrag der Fraktion UBL-GRÜNE/B90 auf Unterstützung der Volksinitiative zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) wurde abgelehnt.
14. Berufung eines neuen sachkundigen Einwohners im Ausschuss für Bauen und Umwelt - Antrag der Zählgemeinschaft, Vorl.Nr. 2011/075
Der Kreistag beschließt:
Herr Heiko Weiß wird mit Wirkung vom 08.09.2011 anstelle von Herrn Christian Balke als sachkundiger Einwohner des Ausschusses für Bauen und Umwelt berufen.
15. Sicherung und Rekultivierung der Altablagerung (AA) "Deponie Großziethen"
hier: Dienstleistungsvereinbarung über das Meldemanagement im Rahmen der Vermarktung des Stroms auf der Altablagerung "Deponie Großziethen"
zwischen der Firma Haase Energietechnik AG & Co. KG (Haase) und dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS)
Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald stimmt der Dienstleistungsvereinbarung über das Meldemanagement im Rahmen der Vermarktung des Stromes auf der Altablagerung „Deponie Großziethen“ zwischen der Firma Haase Energietechnik AG &
Co. KG und dem Landkreis Dahme-Spreewald zu.
Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer) Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 07.09.2011 nachfolgende Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer) vom 14.09.2006 beschlossen:
I. Änderung der Richtlinie 1. Nr. 5.2 Form der Zuwendung wird wie folgt geändert:
Unter dem Punkt Zinssatz wird die Angabe „Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 7,5 % p. a. auf die Restschuld.“ durch die Angabe „Der Zinssatz richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB, erhöht um einen festen Zuschlag von fünf Prozentpunkten. Der Zinssatz gilt für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Darlehens, auch für die tilgungsfreie Zeit.“ ersetzt.
2. Nr. 6 Verfahren wird in folgender Weise geändert:
In Punkt 6.2 Bewilligungsverfahren wird in Satz 4 die Angabe „mit einem Zinssatz von 7,5 %“ gestrichen.
3. Nr. 8 Inkrafttreten wird wie folgt geändert:
Die Datumsangabe „31.12.2011“ wird durch das Datum „31.12.2012“ ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die Zweite Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer) tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
Lübben (Spreewald), 08.09.2011
Loge Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung i. V. m. § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen die öffentliche Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald (Kleinkreditprogramm für Existenzgründer) angeordnet.
Lübben (Spreewald), 08.09.2011
Loge Landrat
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald
Gemäß §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. § 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08, Nr. 12, S. 202, 207) i. V. m. §§
1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl.I/04, Nr. 08, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2009 (GVBl.I/09, Nr.07, S. 160) und § 8 der Satzung der Kreismusikschule Dahme-Spreewald vom 22.06.1999 hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 07.09.2011 folgende Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald beschlossen:
I. Änderungen
§ 3 Absatz 1 Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1.4.3 Ensemblemusizieren werden die Angaben „12,00 €“ und „144,00 €“ jeweils durch das Wort „gebührenfrei“ ersetzt.
b) Am Ende werden die Sätze „Sofern ein instrumentales oder vokales Hauptfach belegt ist, ist die Teilnahme an Ergänzungsfächern gebührenfrei. Sollten in einem Ensemble zum Erreichen der Spielfähigkeit Mitwirkende benötigt werden, die nicht Schüler der Musikschule sind, entscheidet die Schulleitung über die Befreiung im Zusammenwirken mit dem Fachlehrer.“ durch den Satz „Sollten in einem Ensemble Schüler mitwirken die kein Hauptfach belegen, ist aus versicherungstechnischen Gründen ein Unterrichtsvereinbarung abzuschließen.“ ersetzt.
II. Inkrafttreten
Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme- Spreewald tritt rückwirkend zum 01.08.2011 in Kraft.
Lübben (Spreewald), 08.09.2011
Loge Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung i. V. m. § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen die öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald angeordnet.
Lübben (Spreewald), 08.09.2011
Loge Landrat
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald
Aufgrund der §§ 3, 28 Abs. 2 Ziff. 9, 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes 23.09.2008 (GVBl. I/09, [Nr. 12], S. 202, 207) i. V. m § 17 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14. Juli 2008 (GVBl. I/08, [Nr. 10], S. 186) und §§
2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 8], S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 07], S. 160), hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 07.09.2011 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald beschlossen.
§ 1
Gebührenerhebung
(1) Der Landkreis Dahme-Spreewald erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Wesentliche Bestandteile des Rettungsdienstes sind der Notarztdienst, die Regionalleitstelle „Lausitz“ in Cottbus und die Rettungswachen in Königs Wusterhausen, Lübben, Luckau, Schönefeld, Teupitz, Schulzendorf, Goyatz, Leibsch, Golßen, samt der personellen und sächlichen Ausstattung und einschließlich der vorgehaltenen Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstungen, sowie die allgemeine Verwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald, soweit sie für den Rettungsdienst tätig ist.
(3) Die Gebühren entstehen:
1. Bei dem Einsatz eines Krankentransportwagens (KTW) oder eines Rettungstransportwagen (RTW) oder eines Notarztwagens (NAW) mit dem Transport.
2. Bei dem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) und eines Notarztes mit der Behandlung des Patienten im Sinne des § 3 Abs. 1 BbgRettG.
3. Im Falle des Missbrauchs (§ 3 Nr. 3 der Satzung) mit dem durch die Leitstelle angeordneten Ausrücken der Einsatzfahrzeuge.
§ 2
Gebührenmaßstab, Gebührensätze
(1) Die Gebühr wird für die
- Inanspruchnahme eines Einsatzfahrzeuges nach Art des Einsatzes - Inanspruchnahme eines Notarztes
pauschal erhoben. Hierneben wird eine Gebühr für die von dem Einsatzfahrzeug einsatzbedingt zurückgelegte Strecke je angefangenem Kilometer erhoben. Erfolgt der Einsatz für mehrere Gebührenschuldner, wird die Gebühr anteilig erhoben.
(2) Es bestehen die folgenden Gebührensätze:
1. Für die Inanspruchnahme
− eines Rettungswagens für die Notfallrettung a 360,50 €
− eines Krankentransportwagens für die Notfallrettung a 360,50 €
− eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges c 204,00 €
− eines Notarztes d 286,00 €
− eines Notarztwagens (a + d) e 646,50 €
− eines Krankentransportwagens für den Krankentransport b 157,60 €
− eines Rettungswagens für den Krankentransport b 157,60 € 2. Für die von dem Rettungsdienstfahrzeug einsatzbedingt zurückgelegte Wegstrecke
− je angefangenem Kilometer f 0,30 €
(3) Außerdem werden von dem Gebührenschuldner die tatsächlich entstanden Personal- und Sachkosten, die die Feuerwehren gemäß § 44 Abs. 2 BbgBKG für ihren Einsatz auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 BbgRettG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BbgBKG dem Träger des Rettungsdienstes (Aufgabenträger) in Rechnung stellen, erhoben.
§ 3
Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist
1. Die mit Mitteln des Rettungsdienstes transportierte Person, für die Inanspruchnahme des Krankentransportwagens (KTW) oder des Rettungswagens (RTW) oder des Notarztwagens (NAW).
2. Der von einem Notarzt behandelte Notfallpatient, für den Einsatz des Notarztes und des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF), auch im Falle einer erfolglosen Reanimation.
3. Die Person die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert, obwohl sie weiß oder wissen muss, dass ein dies rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Missbrauch).
§ 4
Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren, Abrechnung mit Krankenkassen
(1) Die Gebühren werden dem Gebührenschuldner gegenüber durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie werden 21 Tage nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(2) Einer Krankenkasse kann die Möglichkeit der Zahlung der Gebühren für ihre Versicherten eingeräumt werden, sofern sie sich gegenüber dem Landkreis Dahme- Spreewald vorab generell zur vollständigen Zahlung der Gebühren für ihre Versicherten bereit erklärt.
(3) Lehnt eine Krankenkasse die Zahlung der Gebühren ihrer Versicherten ganz oder teilweise prinzipiell ab, unterbleibt die Abrechnung nach Absatz 2 mit ihr insoweit, und die Gebührenbescheide ergehen gemäß Absatz 1 an die Gebührenschuldner.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald vom 10.02.2010 außer Kraft.
Lübben (Spreewald), 07.09.2011
Loge Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungs- dienst des Landkreises Dahme-Spreewald angeordnet.
Lübben (Spreewald), 07.09.2011
S. Loge Landrat
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
DES LANDRATES ALS KOMMUNALAUFSICHTSBEHÖRDE
Bekanntmachung
des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Am Donnerstag, dem 29. September 2011, um 17:00 Uhr, findet die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), im Beratungsraum 2. OG, Zimmer 202 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), Robert-Guthmann-Straße 41, in Königs Wusterhausen statt.
Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung der Verbandsversammlung 4. Bericht des Verbandsvorstehers
5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des ZAB zum 31.12.2010 und die Ergebnisverwendung
6. Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Geschäftsjahr 2010 7. Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des ZAB
8. Beschluss der geänderten Geschäftsordnung des ZAB
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Königs Wusterhausen, den 09.09.2011
gez. Hildebrandt gez. Kirsch
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN