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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
VEREINIGTE STAATEN
Ein Apotheker demonstriert für die Ärzte
Auf fast allen Lebensgebieten kom- men mit einer gewissen Latenzzeit Positives und Negatives aus den USA nach Europa, speziell auch nach Deutschland. Vor kurzem hat sich ja auch in Deutschland ein
„Bund der Arztgeschädigten" eta- bliert. Mit an Sicherheit grenzen- der Wahrscheinlichkeit wird dies dazu führen, daß
das nachgewiesenermaßen gute Vertrauen der Patienten zu den Ärzten schwindet
I> die Ärzte horrend hohe Haft- pflichtversicherungssummen ab- schließen müssen
I> der Arzt zunehmend in seiner ärztlichen Tätigkeit verunsichert wird.
In den USA besteht nun schon jahrzehntelang ein äußerst ge- spanntes Verhältnis zwischen Ärz- ten und Versicherungsgesellschaf- ten. Die amerikanischen Versiche- rungsgesellschaften sind — wie bereits in Heft 19/1975, Seite 1331 berichtet wurde — nämlich immer weniger gewillt, Haftpflichtversi- cherungen für Ärzte abzuschließen.
Schuld daran sind nur als gewis- senlos zu bezeichnende Anwälte, die zum Teil astronomische Sum- men als Schadenersatz bei angeb- lichen Fehlbehandlungen einkla- gen. Hierbei stehen Beträge zur Diskussion, die manchmal weit über dem liegen, was die Patienten überhaupt in ihrem Leben jemals verdienen. Dieses Unwesen der so- genannten Malpractice-Prozesse ist überall in den USA zu finden;
derzeit „bevorzugte" Staaten sind New York, Florida und Kalifornien.
Bei einem kürzlichen Besuch in den USA hörte ich in Chicago, daß dort das „Geschäft mit Malpracti- ce" fast schon sportlichen Charak- ter annimmt und daß Anwälte da- mit ein Vermögen machen. Danach treten derartige Anwälte an Pa-
Ein Apotheker in Sansolito (Kalifornien) macht zu, weil die Ärzte der Gegend von der Haftpflicht-Misere betroffen sind Foto: E. H. Graul
tienten heran, die aus irgendwel- chen Gründen mit ihrer Behand- lung nicht zufrieden sind, und bie- ten diesen ihre Dienste an. Sie ver- fahren dabei für die Patienten durchaus großzügig, indem sie den
„Fall" kostenlos übernehmen. Der Patient braucht bei negativem Aus- gang des Prozesses nichts an den Anwalt zu zahlen. Gewinnt jedoch der Anwalt „seinen" Prozeß, dann muß der Patient von seinem einge- klagten Geld einen Anteil in der Größenordnung von 30 bis 50 Pro- zent an den Anwalt abführen.
Wenn derartige Praktiken in Deutschland Schule machen, dann werden wir eines Tages auch im Schaufenster einer deutschen Apo- theke das finden, was ich kürzlich als Schaufensterplakat in einer Apotheke in Sansolito bei San Francisco fotografierte (Abbil- dung). Dort steht:
„Dringend!
Diese Apotheke wird vom 1. Mai an bis auf weiteres geschlossen. Der Grund hierzu ist in der Tatsache begründet, daß die Ärzte gezwun- gen sind, ihre Praxis zu reduzieren in Anbetracht der exorbitant hohen Haftpflichtversicherungssummen.
Diese Schließung unterstreicht die Dringlichkeit dieser Angelegenheit in der Hoffnung, daß Gouverneur Brown Schritte unternimmt, daß eine derartige finanzielle Last von den Ärzten, ihren Patienten und da- mit von den Patienten der Apothe- ke genommen wird." E. H. Graul
Gesetzliche Basis wiedergefunden
Die Beziehungen zwischen den Ärzten und der gesetzlichen Kran- kenversicherung in Frankreich sind wieder auf eine gesetzliche Basis gestellt. Anfang des Jahres hatte das französische Verfassungsge- richt festgestellt, daß der zwischen Ärzten und Krankenkassen beste- hende Vertrag nichtig sei, weil bei den Zustimmungserklärungen der ärztlichen Organisationen ein Formfehler unterlaufen sei. Die Na- tionalversammlung hat daraufhin im Juni eine Neufassung des ent- sprechenden Gesetzes verabschie- det. Zur gleichen Zeit erziel- ten die Krankenkassen und die Vertreter der beiden größten Ärzte- organisationen CSMF und FMF eine Einigung über einen vorläufi- gen Vertrag, der bis zum 1. Novem- ber eine Honoraranhebung in meh- reren Stufen um 10,8 Prozent im Durchschnitt vorsieht. Die Vertre- terversammlungen der ärztlichen Organisationen haben diesen Ver- trag inzwischen gebilligt. Daß dies verhältnismäßig reibungslos mög- lich war, ist dadurch zu erklären, daß die Krankenkassen einer ge- meinsamen Willenserklärung zuge- stimmt haben. In dieser gemeinsa- men Erklärung erteilten die Kran- kenkassen einer Reihe von Überle- gungen, die in der schwierigen Zwischenperiode seit Anfang des Jahres vor allem im Raum der Krankenkassen laut geworden sind, klare Absagen: Es bleibt bei dem Grundsatz der freiberuflichen Ausübung der Medizin, und auch die anderen Grundsätze, auf denen das gegenwärtige Vertragssystem beruht, werden von den Kranken- kassen nicht in Frage gestellt. Le- diglich eine Neuerung wird in Form einer Absichtserklärung ins Auge gefaßt: Eine erweiterte Kommis- sion aus Vertretern der Kranken- kassen und anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens soll prü- fen, wieweit es möglich ist, private Gruppenpraxen und Ärztehäuser einzurichten. gn
AUS EUROPA
FRANKREICH
AUS ALLER WELT
2178 Heft 30 vom 24. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT