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Archiv "Reform der medizinischen Versorgung: Die Union positioniert sich" (28.01.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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28. Januar 2011 A 135 REFORM DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Die Union positioniert sich

Philipp Rösler (FDP) hat mehrfach versichert, dass er 2011 ein Versorgungsgesetz auf den Weg bringen wolle. Nun ist die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion vorgeprescht. In 14 Punkten hat sie ihre Vorstellungen dazu festgehalten.

Z

war hat Bundesgesundheits- minister Philipp Rösler (FDP) schon vor längerem angekündigt, 2011 mit Hilfe eines Versorgungs- gesetzes zahlreiche Punkte abzuar- beiten, von Ärztedichte bis zeitlich befristeter Zulassung. Doch mit präziseren Vorstellungen vorge- prescht ist Mitte Januar nicht der Minister, sondern die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der CDU/CSU- Fraktion. Sie diskutiert ein 14-Punk - te- Papier zur Reform der medizini- schen Versorgung.

„Ambulante ärztliche Versor- gung, vor allem hausärztliche Ver- sorgung, muss wohnortnah gesichert sein – das gehört zur elementaren Daseinsvorsorge unseres Sozial- staats“, heißt es. Angesichts eines zunehmenden Ärztemangels auf dem Land, der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte und des stark wachsenden Anteils der Medi- zinstudentinnen sei dies „eine große Herausforderung“. Zu deren Be- wältigung will die Arbeitsgruppe Gesundheit ein Bündel von Maß- nahmen schnüren.

Als wesentliche Maßnahme schlägt sie regionale, sektorüber- greifende Versorgungsausschüsse vor.

Sie sollen sich an den Zuständig- keitsgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) orientieren.

Ihnen würden Vertreter der KV, der Landesärztekammer, der Landes- krankenhausgesellschaft, der Kran- kenkassen und des zuständigen Lan - desministeriums angehören. Dar - über hinaus sollen Patientenvertreter und Vertreter der von den Planun- gen betroffenen Kommunen bera- tend teilnehmen dürfen.

Die neuen Gremien könnten die Grenzen von Planungsbezirken an- ders festlegen, um die Sitzvertei- lung der Ärzte zu verbessern. Bei der neuartigen Versorgungsplanung

sollen verschiedene Ebenen be- trachtet werden – ein Konzept, für das im Wesentlichen auch der Vor- stand der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KBV), Dr. med. Andre- as Köhler, seit längerem plädiert:

Ebene eins umfasste die primärärzt- liche Versorgung mit Allgemein-, Kinder- und Frauenärzten, Ebene zwei die allgemeine fachärztliche Versorgung, Ebene drei die spezia- lisierte fachärztliche Versorgung.

Neu ist die Anregung, statt der rei- nen Planung nach Köpfen zu prü- fen, ob „eine Planung unter Berück- sichtigung der tatsächlichen ärztli- chen Zeitkapazität umsetzbar ist“.

Der Versorgungsausschuss hät- te auch zu prüfen, welche ambulan- ten Versorgungsangebote die Klini- ken in der Region vorhalten. Darin liege „eine große Chance zur Lö- sung von Konflikten, etwa bei der Umsetzung des § 116 b Sozialge- setzbuch V und anderer Streitpunkte an den Schnittstellen von ambulan- ter und stationärer Versorgung“.

Diskutiert wurde zudem, in unter- versorgten Gebieten Institutsermäch - tigungen gegenüber Einzelermäch - tigungen von Ärzten den Vorzug zu geben.

Der jeweilige regionale Aus- schuss sollte befugt sein, finanzielle Anreize für die Niederlassung in unterversorgten oder davon bedroh- ten Regionen zu setzen. Dafür wür- de ein Strukturfonds eingerichtet, in den ein Prozent der Gesamtvergü- tung der KV einfließen könnte.

Damit ließen sich Investitionskos- tenzuschüsse, Vergütungszuschläge oder die Förderung von Medizin- studierenden finanzieren. Ergänzend würde es die Union der jeweiligen KV ermöglichen wollen, selbst Ärzte anzustellen und aus vorhan- denen Honorartöpfen zu bezahlen, wenn die Maßnahmen des neuen Ausschusses nicht greifen.

Als weiteren wichtigen Punkt erachten CDU und CSU die „kon- sequente Neuorganisation der Not- dienstbezirke“. Es müsse weniger

Hier entlang, bitte: Jens Spahn, gesundheits- politischer Sprecher der Unionsfraktion

Foto: ddp

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das Notdienstangebot der Kliniken müsse einbezogen und idealerweise mit dem des ambulanten Bereichs verzahnt werden. Etliche KVen ha- ben sich längst an diese Arbeit ge- macht (DÄ, Heft 44/2010). Aller- dings leidet die Etablierung ge- meinsamer Strukturen mit den Kli- niken daran, dass beide Bereiche aus unterschiedlichen Töpfen finan- ziert werden.

„Gleich lange Spieße“ für den ambulanten und den stationären Sektor sieht das Unionspapier eben- falls vor. So sollen einheitliche Qualitätskriterien gelten, beispiels- weise, dass auch am Krankenhaus jeder Arzt eine für niedergelassene Ärzte geltende Mindestmengenre- gelung zu erfüllen hat. Zudem sol- len ärztliche Leistungen, die so- wohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich erbracht werden können, einheitlich vergütet werden.

Zum Abbau von Überversor- gung und Fehlsteuerung wird vor- geschlagen, die Möglichkeiten zum Aufkauf von Praxen zu nutzen und zu erweitern. „Die bisherige Praxis, bei der das Recht zur Abrechnung mit den Krankenkassen in Deutsch- land quasi vererbt und verkauft werden kann, ist zu beenden“, heißt es. Der Wert der Praxis samt Ein- richtung sei zu ersetzen. Darüber hinaus sollen Sicherungszuschläge und -abschläge genutzt werden, um ärztliches Niederlassungsverhalten gezielter als bisher zu steuern. Auch eine „zeitlich befristete Zulassung in Ergänzung der lebenslangen Zu- lassung“ wird – insbesondere für unterversorgte Regionen – ins Ge- spräch gebracht.

Was die bessere Kooperation anbelangt, so will die Arbeitsgrup- pe Möglichkeiten geschaffen sehen, damit Niedergelassene in größerem Umfang als den bisher vorgesehe- nen 13 Stunden pro Woche in einer Klinik mitarbeiten können. Das Be- legarztwesen soll gestärkt werden;

die gesonderte Kostenkalkulation für DRG-Belegfallpauschalen sei

„konsequent weiterzuverfolgen“.

Verbessert werden soll im Rahmen eines Versorgungsgesetzes auch das Entlassmanagement nach einer

Krankenhausbehandlung, wobei die Parlamentarier sowohl finanzielle Anreize als auch Sanktionen ins Spiel bringen.

Was die Zukunft Medizini- scher Versorgungszentren (MVZ) und Arztstationen anbelangt, so wird deren wichtiger ergänzender Beitrag zu den niedergelassenen Strukturen erwähnt. „Gleichzeitig muss verhindert werden, dass sol- che Strukturen durch Kapitalbetei- ligungen und Renditestreben Vor- rang vor Therapiefreiheit erlangen können“, schreiben die Gesund- heitspolitiker. Aus ihrer Sicht muss unter anderem gewährleistet sein, dass

– die MVZ-Leitung rechtlich wie praktisch in ärztlicher Hand liegt

– die Rechtsform auf Personen- gesellschaften und GmbH be- schränkt bleibt

– MVZ-Vertragssitze nicht aus unterversorgten Gebieten in gut versorgte verlegt werden

– man einen Vertragsarztsitz oder eine Praxis aus einem MVZ wieder herauslösen kann.

Zu weiteren Maßnahmen, die zur Förderung der Attraktivität des Arztberufs zu ergreifen wären, zäh- len aus Sicht der Arbeitsgruppe Gesundheit der Union solche unter dem Stichwort „Regress“. Im Ein- zelnen wird vorgeschlagen, die Richtgrößenprüfung für Heil- und

Arzneimittel in der heutigen Form abzuschaffen. Anstelle von Sank- tionen sollten neue Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eine frühzeitige Information und Bera- tung vorsehen. In unterversorgten Gebieten soll die Mengensteuerung grundsätzlich entfallen.

Zum Thema Nachwuchsförde- rung wird eine Erhöhung der Medi- zinstudienplätze ins Spiel gebracht, zudem die stärkere Berücksich - tigung von Quereinsteigern aus an deren Gesundheitsberufen. Die Unionspolitiker schlagen zudem vor, eine Vorabquote von fünf Prozent für Studierende festzusetzen, die sich verpflichten, nach dem Studium für fünf Jahre die ambulante oder sta- tionäre Versorgung in unterversorg- ten oder davon bedrohten Gebieten zu übernehmen; dieses Quote solle mit Sonderstipendien von Bund und Ländern verknüpft werden.

Weiterhin soll der Handlungs- bedarf analysiert werden, der sich nach der jüngsten Honorarreform im ambulanten Bereich ergibt. Re- gelleistungsvolumen müssten „eine verlässliche und planbare Größe“

für Ärzte darstellen. Der Zwang zur Pauschalierung der Vergütung ge- höre aufgehoben, um der Selbst - verwaltung Spielraum zu geben.

Um die Hausärzte in den KVen zu stärken, will die Unions- AG neben der gesicherten Trennung der Budgets von Haus- und Fach- ärzten eine deutlichere institutionel- le Gewichtung vorschreiben. Kon- kret schwebt ihr deshalb ein drei- köpfiger KV-Vorstand vor mit je einem Vorstandsmitglied, für das nur die Haus- beziehungsweise Fach - ärzte das Vorschlagsrecht haben, sowie dem Vorstandsvorsitzenden.

Bundesgesundheitsminister Phi- lipp Rösler hat sich offiziell noch nicht zu den Vorschlägen geäußert.

Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) kritisierte manche Vorschläge in der Tendenz allerdings als zu bürokra- tisch. Die Bundesärztekammer be- grüßte die Ideen als „Schritt in die richtige Richtung“. Die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung erklärte, die heutige Bedarfsplanung sei viel zu starr. Deshalb sei jeder Ände- rungsvorschlag willkommen. ■ Sabine Rieser Enttäuscht – das waren die Ländervertreter nach der Son-

der-Gesundheitsministerkonferenz Ende Oktober 2010. Sie hatten damals gefordert, ihnen schnell mehr Mitsprache bei der Gestaltung der medizinischen Versorgung vor Ort einzuräumen. Konkret verlangten sie, bei der Bedarfspla- nung Demografie und Morbiditätsentwicklung der Bevölke- rung zu berücksichtigen und flexibler als heute, kleinräumi- ger und sektorübergreifend planen zu können. Als Gremi- um brachten sie einen „Gemeinsamen Landesausschuss“

ins Spiel, ähnlich dem Gremium, das die Unionspolitiker nun anführen.

Damit nicht genug: Die Länder verlangten auch, an Be- ratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses beteiligt zu werden, sofern es um Fragen der Bedarfsplanung geht.

Zudem wollten sie erreichen, dass Krankenkassen und Leistungserbringer alle Verträge der Aufsichtsbehörde ei- nes Landes vorlegen müssen, wenn dadurch das „landes- bezogene Versorgungsgeschehen“ betroffen wäre.

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