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Archiv "Äskulap-Natter: Nicht zum Fürchten" (17.07.2000)

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GKV

Zu dem Artikel „FDP-Forum zur Gesundheitspolitik: Neubau oder Re- form der Krankenversicherung“ von Dr. Thomas Gerst in

Heft 24/2000:

Private wirtschaftliche Lösung

. . . Ganz offensichtlich ist es so, dass bei der heutigen Lei- stungsfähigkeit der moder- nen Medizin und bei dem heutigen Leistungsanspruch der Gesellschaftsmitglieder auch eine leistungsfähige Versicherungsmethode ge- funden werden muss. Eine solche kann nur so aussehen, dass alle Beteiligten in die Verantwortung genommen werden, um damit gleichzei- tig steuernd tätig sein zu können.

Das heißt, für alle Mitglieder unserer Gesellschaft muss ei- ne Privatversicherung beste- hen mit einer Kostenbeteili- gung von 15 bis 20 Prozent an jeder Rechnung. Sei es nun Sachleistung, Dienstleistung oder Medikament. Es müsste für jeden Bürger eine Höchstgrenze im Jahr beste- hen. Ich nehme hier einmal an 2 000 DM pro Jahr Ge- samtabrechnung. Ab dann sollte die Versicherung in ei- ne Vollversicherung sprin- gen, das heißt, es werden 100 Prozent der Kosten vergütet.

Bei Familien sollte es so aus- sehen, wenn die Summe der Rechnungen diese Grenze überschreitet, soll ebenfalls die Versicherung in eine Voll- versicherung für diese Zeit überführt werden (Kalender- jahr). Dies lässt sich unbüro- kratisch ohne weiteres ma-

chen, indem Kopien der Rechnungen gesammelt wer- den und bei Überschreiten der Grenze erneut vorgelegt werden.

Selbstverständlich sollte eine Versicherung gliederbar sein, das heißt, es müsste eine Grundversicherung geben und aufbauend darauf Zu- satzversicherungen, wie sie in anderen Versicherungsbran- chen ja auch jederzeit mög- lich sind.

Es müsste selbstverständ- lich eine Prämienrückver- gütung geben oder eine Prämienreduzierung bei Nichtinanspruchnahme (siehe Autoversicherung), um einen Anreiz zu schaffen, Kleinkram selbst zu erledi- gen beziehungsweise sich gesundheitsbewusst zu ver- halten . . .

Dr. med. Thomas Kandler, Albrecht-Dürer-Platz 9, 90403 Nürnberg

Asylbewerber

Zu dem Beitrag „Zwischen Staatsrai- son und Patientenwohl“ von Heike Korzilius in Heft 23/2000:

Richterliche Gewalt infrage stellen?

Die Reportage gibt durchaus den Status quo wieder. Sie beschreibt jedoch mehr die Situation, als dass sie politi- sche Schlussfolgerungen zieht. Dennoch ist es wichtig, dass das Thema überhaupt behandelt wird. Auf folgende Punkte wurde leider unzurei- chend eingegangen:

1. Selbst Kriminelle dürfen von der Staatsgewalt nicht so behandelt werden, dass sie zu Tode kommen. Asylsuchen-

de, die dem Terror ihrer Heimatländer zu entkommen suchen, die schutzlos sind, dürfen doch nicht derart be- handelt werden? Es müsste zudem jedem Bürger der Er- sten Welt bewusst sein, dass die desolate Situation man- cher Staaten, denen Asylsu- chende zu entkommen su- chen, mitverursacht ist durch ein Weltwirtschaftssystem, das Vorteile für eine Seite auf Kosten der anderen Seite be- dingt.

2. Wie vereinbart sich ein solches von der Staatsgewalt an den Arzt herangetragenes Ansinnen, sich ängstlich oder aggressiv wehrende Menschen gegen deren Wil- len zu behandeln, mit dem hippokratischen Eid? Dabei geht es nicht nur um die Ga- be von Pharmazeutika, son- dern auch um Begutachtun- gen.

3. Vorgeschobene Argumen- te wie Selbstschutz oder Ver- meidung von Fremdgefähr- dung können angesichts der Gewalt durch staatlich ange- ordnete Zwangsmaßnahmen nicht akzeptiert werden. Zu- dem könnte durch mehr Zi- vilcourage auch seitens betei- ligter Ärzte mehr Mensch- lichkeit walten. Auf einem Swissairflug nach Kinshasa haben zum Beispiel Passagie- re einen gefesselten Afrika- ner aus den Händen der Be- gleitpolizei befreit und dafür Sorge getragen, dass der Kongolese mit derselben Ma- schine zurück in die Schweiz fliegen konnte und dort auf freien Fuß gesetzt wurde.

4. Sollte nicht jeder Arzt, der egal in wessen Auftrag die Würde eines Menschen miss- achtet, mit standesrechtli- chen Konsequenzen rechnen müssen?

Es kann doch nicht angehen, dass Deutsche sich wieder einmal hinter richterlichen Entscheidungen verstecken, so wie BGS-Arzt Merle. Die richterliche Gewalt infrage zu stellen, wäre der mora- lisch zu fordernde Beitrag des Arztes speziell nach dem Desaster des Dritten Reichs.

Dr. med. Wolfgang Fischer, Säntisstraße 24, 81825 München

Äskulap-Natter

Zu dem Beitrag „Äskulap-Natter ist Tier des Jahres 2000“ von Gisela Klinkhammer in Heft 7/2000:

Nicht zum Fürchten

Es wird angenommen, dass sich die Natter am Stock im- mer nach links windet (siehe Wachtel-Jandrusch: Das Linksphänomen) – dement- sprechend geben die profa- nen Darstellungen (zum Bei- spiel Embleme oder ähnli- ches) auch ausnahmslos diese Sachlage wieder.

Mein beigefügtes Foto zeigt jedoch das Gegenteil. War- um? Hierfür gibt es eine ein- zige, plausible Erklärung, nämlich: Wenn wir die Statue aus kompositorischer Sicht betrachten, so würde eine Schlange, die sich in die um- gekehrte Richtung windet, die Einheit sowie das kom- positorische Gleichgewicht der Statue (zer)stören. Ein gewichtiger Grund für diese Darstellung.

Die hier von mir reprodu- zierte Statue datiert sich um

die Jahrhundertwende aus der K.u.K.-Monarchie. Sie ist aus Messing und hat eine Höhe von 34 cm, diente ur- sprünglich als Support für ei- ne Apothekenwaage. Herge- stellt dürfte sie in Budapest oder Wien sein. Eigenbesitz.

Die einzige Schlange, die ich nicht fürchte.

Dr. K. Szöcs,

Robert-Stolz-Straße 11, 67433 Neustadt

A

A1966 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 28–29½½½½17. Juli 2000

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

Die einzige Schlange, vor der sich unser Leser nicht fürch- tet

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Jugendpsychiatrie

Zu dem Beitrag „Psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Stiefkinder des Gesundheitssystems?“ von Dr. Peter Pohl in Heft 16/2000:

Fachärztliche Behandlung

. . . Der Autor konnte ein- drucksvoll zeigen, dass nur ein geringer Teil psychisch kranker Kinder und Jugend- licher in Deutschland profes- sionell behandelt wird, viele psychisch kranke Kinder und Jugendliche sind in Kinder- kliniken oder in psychiatri- schen Kliniken für Erwachse- ne fehlplatziert.

Der Autor zieht den Schluss:

„Um Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankun- gen nicht mehr wie Stiefkin- der des Gesundheitssystems zu behandeln, sollten – etwa auf dem Hintergrund des Psychotherapeutengesetzes – neben dem monopolistischen Angebot zusätzliche ambu- lante und stationäre Einrich- tungen geschaffen werden.“

Diese Schlussfolgerung ist falsch, und dieser muss ich entschieden widersprechen.

Nur ein kleiner Teil der psy- chisch kranken Kinder und Jugendlichen braucht primär eine ausschließliche Psycho- therapie, die weitaus meisten benötigen eine fachärztliche Behandlung, die, wie in der Kinder- und Jugendpsychia- trie, Tradition, psychiatrische, neurologische, psychothera- peutische und psychosoziale Ansätze integriert und so ei- ne ganzheitliche Therapie si- cherstellt. Gott sei Dank gibt es inzwischen eine sehr star- ke Gruppe von niedergelas- senen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, wenngleich diese in Deutschland ca. 500 Kollegen bei weitem noch nicht den Bedarf vollständig abdecken können. Dennoch handelt es sich um die zah- lenmäßig am schnellsten wachsende Facharztgruppe in Deutschland. 200 dieser niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugend- psychiatrie und Psychothera- pie setzen die zum 1. Juli 1994

zwischen den Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abge- schlossene „Sozialpsychia- trievereinbarung“ um. In vie- len, wenn auch nicht in allen Bundesländern haben sich die Primärkassen dieser Ver- einbarung angeschlossen. In diesem Konzept wird ein fachübergreifender multimo- daler Diagnostik- und Be- handlungsansatz verwirk- licht. Die „Sozialpsychiatrie- vereinbarung“ sieht vor, dass jeder daran teilnehmende Kinder- und Jugendpsychia- ter mindestens 1,5 nichtärztli- che Mitarbeiter (Psycholo- gen, Heilpädagogen, Sozial- pädagogen etc.) in seiner Praxis beschäftigen muss.

Die „Sozialpsychiatrieverein- barung“ hat sich als hoch effektiv und zugleich als sehr kostengünstig und lei- stungsfähig erwiesen. . . . Univ.-Prof. Dr. med. Götz-Erik Trott, Frohsinnstraße 26,

63739 Aschaffenburg

Im guten Mittelfeld

. . . Die ambulante psycho- therapeutische und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung von psychisch kranken Kindern und Ju- gendlichen ist tatsächlich bis- her erst etwa zur Hälfte ge- deckt. Seit 1988 hat sich nach unserer Einschätzung im Ge- gensatz zur Darstellung von Herrn Pohl die ambulante Versorgungssituation im Be- reich der ärztlichen Kinder- und Jugendpsychotherapie und Kinder- und Jugend- psychiatrie jedoch deutlich gebessert. Es sind ca. fünfmal mehr Kollegen niedergelas- sen als 1988, allein in den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der niedergelasse- nen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendpsychotherapie ver- doppelt.

Obwohl Herr Pohl die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psy- chotherapie im ambulanten Versorgungsbereich gänzlich vergisst, bezieht er sich bei der Beschreibung der sta- tionären Versorgung psy-

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 28–29½½½½17. Juli 2000 AA1967

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chisch kranker Kinder und Jugendlicher vorzugsweise auf die Situation in der Kinder- und Jugendpsychia- trie und -psychotherapie in Deutschland. „Danach stand Deutschland in der Europäi- schen Union 1993 an vorletz- ter Stelle der kinder- und jugendpsychiatrischen Ver- sorgung durch Fachärzte.“

Diese Einschätzung ist nicht mehr aktuell: Inzwischen be- wegt sich die deutsche Kin- der- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, „was ihre Personalausstattung und institutionelle Verankerung betrifft“, im „guten Mittel- feld in Europa“ (Rem- schmidt in Z. Kinder- und Ju- gendpsychiatr. 28 [1], 2000).

Die Zahl der ca. 5 500 kin- der- und jugendpsychiatri- schen Klinikplätze kann in- zwischen als ausreichend an- gesehen werden. Bei einer rechnerisch ermittelten sechs- bis siebenmaligen Be- legung eines Klinikplatzes pro Jahr ergibt sich eine kli- nische Behandlungskapazität von 35 000 bis 38 000 Be- handlungsepisoden (Evalua- tion der Psych-PV, 1998).

Wünschenswert ist jedoch der weitere Ausbau teilsta- tionärer Einrichtungen, zum Beispiel von Tageskliniken.

Die Hinzuziehung der Kran- kenhausdiagnosenstatistik von 1997 eröffnet interessan- te Aspekte, zur Einschät- zung des stationären Versor- gungsbedarfes ist sie aber al- lein – zumindest bezogen auf die zum Teil unsinnigen Dia- gnosen bei Säuglingen, aber auch anderen Altersgruppen – wenig aussagekräftig, da Fragen nach der Bildung der ärztlichen Diagnose oder dem Einweisungsverhalten usw. unberücksichtigt blei- ben.

Herr Pohl fordert am Ende seines Artikels, dass „neben dem monopolistischen An- gebot zusätzliche ambulante und stationäre Einrichtun- gen geschaffen werden“ soll- ten. Wir können zustimmen, dass die ambulante psycho- therapeutsche Versorgung durch spezifisch qualifizierte ärztliche und nichtärztliche

Kinder- und Jugendpsycho- therapeuten verdoppelt wer- den muss, wir fordern aber andererseits, dass weitere wohnortnahe teilstationäre Einrichtungen geschaffen und vor allem die Kooperati- on zwischen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychia- trie und -psychotherapie und (nichtärztlichen) Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten deutlich verbessert werden sollte. Von einem

„monopolistischen“ Ange- bot (was immer Herr Pohl damit auch meint) sind wir jedoch weit entfernt: In ca.

200 sozialpsychiatrischen Praxen wird ein fachüber- greifender multimodaler Therapie- und Behandlungs- ansatz verwirklicht, bei dem mit Heilpädagogen, Sozial- pädagogen u. a. im multipro- fessionellen Team mehr- dimensionale Behandlungs- konzepte für Kinder, Ju- gendliche und ihre Bezugs- personen erarbeitet werden.

Dabei ist die notwendige Kooperation ärztlicher und nichtärztlicher Therapeuten gegeben.

Am Abbau stationärer Bet- ten um 40 Prozent zwischen 1991 und 1996 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und an dem Zuwachs ambulanter Praxen für Kinder- und Ju- gendpsychiatrie um ca.

60 Prozent im gleichen Zeit- raum lässt sich das Versor- gungskonzept der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsych- iatrie und -psychotherapie unter dem Motto „ambulant vor stationär“ ablesen. Unser Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung psychisch kran- ker Kinder und Jugendlicher weiter auszubauen und zu ge- währleisten.

Für die einseitige Auswei- tung stationärer psychothera- peutischer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche se- hen wir derzeit keinen Be- darf.

Dr. med. Christa Schaff Vorsitzende BKJPP

Dr. med. Joachim Jungmann Vorsitzender BAG

Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl Vorsitzende DGKJP

Ambulantes Operieren

Zu dem Kommentar „Dreiseitiger Ka- talog umstritten“ von Dr. med. Jür- gen Zastrow in Heft 24/2000:

Korrekte Angabe

. . . Den „Gemeinsamen Ar- beitskreis“ (der übrigens aus acht Personen besteht) von Deutscher Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkun- de, Kopf- und Hals-Chirur- gie, Arbeitsgemeinschaft der HNO-Chefärzte und dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte stellt Dr. Zastrow nach Zu- sammensetzung und Funkti- on falsch dar. Die nachfol- gende korrekte Angabe dürf- te für sich sprechen:

❃Zwei Vertreter des Präsidi- ums der HNO-Fachgesell- schaft (einer davon niederge- lassener ambulanter Opera- teur)

❃zwei Vertreter der AG der HNO-Chefärzte (davon ei- ner ambulanter Operateur)

❃vier Vertreter des Berufs- verbandes (alles niedergelas- sene Operateure).

Ergänzend sei angemerkt, dass der Deutsche Berufsver- band der HNO-Ärzte korpo- ratives Mitglied im BAO (Bundesverband Ambulan- tes Operieren e.V.) ist.

Dr. med. Klaus Otto, 2. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e.V.

Postfach 14 27, 24509 Neumünster

Liquidationen

Zu dem Leserbrief „Liquidationen“

von Dr. med. Martin Strowitzki in Heft 24/2000:

Beschämend

Den beschriebenen „Moral-“

beziehungsweise „Wertever- fall“ finde ich ebenfalls sehr bedauerlich und kann aus der eigenen Erfahrung bestäti- gen, dass bis auf zwei bis drei wenige noble Ausnahmen, zum Beispiel mein letzter Klinikchef, welcher mir nach stattgehabter Operation in

jenem Hause überhaupt keine Rechnung für die An- ästhesie seiner Abteilung stellte, allenorts von „Kolle- gen“ uns (das heißt meiner Frau, ebenfalls Fachärztin, und mir) in der Regel der 2,3- fache Satz (oder auch höher) berechnet wurde und wird, einmal mir sogar (belegbar) von einem operativen Chef- arzt eines Hauses, in welchem ich gleichzeitig als Anästhe- sist arbeitete, mit mehr Zif- fern als stattgefunden (. . . und welcher Assistenz- arzt innerhalb seiner FA-Wei- terbildung würde sich über eine solche Rechnungsstel- lung des Chefarztes der ande- ren Abteilung beschweren?).

Dieses Verhalten ist so be- schämend, dass man es ruhig öfter im DÄ anprangern sollte!

Dr. med. Arnulf Göbel, Bergstraße 39, 36100 Petersberg

Geschichte

Zu dem Beitrag „Georg Friedrich Lou- is Stromeyer – Orthopäde, Militärarzt und Literat“ von Wibke Kröner und Dirk Schultheiss

in Heft 23/2000:

Vom Heiraten

Die Verfasser schreiben:

„Seine (Stromeyers) älteste Tochter Anna sollte später Stromeyers berühmten Schüler Johann Friedrich Au- gust von Esmarch (1823 bis 1908) heiraten.“ Wenn die Autoren mit dieser Formulie- rung sagen wollen, dass dies lediglich eine Absicht war, haben sie Recht. Wenn sie allerdings – was wahrschein- lich ist – damit ausdrücken möchten, dass Herr Professor von Esmarch Fräulein Stro- meyer wirklich geheiratet hat, sind sie im Irrtum. Es- march machte nämlich eine nicht minder gute Partie, in- dem er Henriette Prinzessin von Schleswig-Holstein, die Tante der späteren deutschen Kaiserin Auguste Victoria, Frau des Kaisers Wilhelm II., heiratete.

Prof. Dr. med. H.-D. Göring, Auenweg 38, 06847 Dessau

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A1968 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 28–29½½½½17. Juli 2000

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Referenzen

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