Bundesknappschaft
Investitionen in Telematik
Pilotprojekt „prospeGKT“
zur elektronischen Ge- sundheitskarte gestartet
N
ach rund einem Jahr Vor- bereitungszeit hat die Bun- desknappschaft in Bochum mit dem Unternehmen T-Sys- tems und weiteren Industrie- partnern ein Pilotprojekt zur elektronischen Gesundheits- karte (eGK) in Bottrop ge- startet. „Ab sofort testen dort 50 Versicherte, drei Ärzte und das Knappschaftskrankenhaus Anwendungen der elektroni- schen Gesundheitskarte unter realen Bedingungen“, berich- tete Dr. Georg Grewe, Direk- tor der Bundesknappschaft.In der Regel seien die techni- schen Innovationszyklen im Gesundheitswesen sehr lang.
Bei der Bundesknappschaft als Verbundsystem aus Versi- cherern und Versorgern sei das anders, erläuterte Gre- we, denn dort gebe es nicht den Zwang zur Einigung wie im bundesweiten eGK- Projekt. Im Frühjahr 2006 soll das „prospeGKT“-Projekt auf die rund 20 000 Versicher- ten und 80 Ärzte ausgeweitet werden, die im sektorüber- greifenden Versorgungsnetz
„prosper“ der Bundesknapp- schaft eingeschrieben sind.
Bislang wurden 2,5 Millionen Euro in das Projekt investiert.
Zwar ist Bottrop keine offi- zielle Testregion für die Ge- sundheitskarte, doch die Bun- desknappschaft orientiert sich
bei ihrer Lösungsarchitektur strikt an den Vorgaben der ge- matik (Gesellschaft für Tele- matikanwendungen der Ge- sundheitskarte mbH, Berlin), die als Betriebsgesellschaft der Selbstverwaltung für die
Entwicklung der eGK zu- ständig ist.Allerdings sind die Spezifikationen für Ge- sundheitskarte und Heil- berufsausweis noch nicht abschließend festgelegt, sodass zunächst nur mit vorläufigen Prozessorkar- ten für Ärzte und Versicher- te gearbeitet werden kann, die im weiteren Projektver- lauf angepasst werden sollen.
Der sichere Transport der Daten wird über Konnekto- ren und ein von T-Systems be- triebenes medizinisches Netz- werk gewährleistet. Ergebnis- se aus dem Feldversuch sollen allen Interessierten zur Verfü- gung gestellt werden.
Als Anwendungen der Ge- sundheitskarte werden das elektronische Rezept (eRe- zept) und die elektronische Patientenakte (EPA) umge- setzt. Beim eRezept geht es im ersten Schritt um das Ausstel- len und elektronische Signie- ren von Rezepten, wohinge-
gen das Einlösen in der Apo- theke erst später erprobt wer- den soll. Die elektronischen Arztausweise sind für diesen Prozess mit einer elektroni- schen Signatur ausgestattet, die von einem zertifizierten Trust- center ausgestellt wurde. Auch die EPA wird zunächst in einer kleinen Lösung realisiert: Hier sind als Anwendungen der Entlassbrief und die Übermitt- lung von Diagnosen und Pro- zeduren nach § 301 SGB V vorgesehen. Um auf die Da- ten der Gesundheitskarte zu- greifen zu können, müssen Patient und Arzt in der Arztpraxis ihre Chipkarten in Schreib-/Lesegeräte stecken und ihre persönlichen Identi- fikationsnummern (PIN) ein- geben. Darüber hinaus wird im Krankenhaus ein Patien- tenterminal installiert, über das sich die Versicherten mit Karte und PIN ebenfalls Zu- gang zu ihren Daten verschaf-
fen können. KBr
A K T U E L L
A
A2664 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 407. Oktober 2005
D
er Streit um die künstliche Ernährung geht weiter:Der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) wird gegen die Richtlinie des Bundesmini- steriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) klagen. Das Ministerium hatte durch eine Ersatzvornahme geregelt, in welchen
Fällen die gesetzli- chen Krankenkas- sen Trink- und Son- denkost bezahlen müssen.
Die Ersatzvor- nahme ist nach An- sicht des G-BA- Vorsitzenden, Dr.
jur.Rainer Hess,me- dizinisch, ethisch und rechtlich pro- blematisch. Sie müs- se einer Prüfung un- terzogen werden.
Der Nutzen enteraler Ernäh- rung sei in vielen Bereichen wissenschaftlich nicht belegt.
Ministerin Ulla Schmidt verteidigte das Vorgehen des BMGS. Zwar bedauere sie, dass man den Weg der Ersatz- vornahme habe wählen müs- sen. Dies sei jedoch im Patien-
teninteresse geschehen. Prof.
Dr. med. Herbert Lochs,Vize- präsident der Deutschen Ge- sellschaft für Ernährungsme- dizin, begrüßte die Haltung der Ministerin. Der Vorwurf, der Nutzen enteraler Ernäh- rung sei in vielen Fällen nicht erwiesen, sei falsch.
Die Richtlinie des Bundes- ministeriums lässt Ärzten ei- nen relativ großen Ermes- sensspielraum für die Indi- kation zur künstlichen Er- nährung. Danach kann sie nicht nur bei fehlender, son- dern auch bei eingeschränk- ter Fähigkeit zur normalen Nahrungsaufnahme verord- net werden. Der G-BA be- fürchtet, durch die Regelung könne gerade im Pflegebe- reich der Einsatz von Son- denernährung weiter zuneh- men. Hier aber liege häufig keine Indikation vor.
Das BMGS hatte die Vor- schläge des G-BA zur künstli- chen Ernährung dreimal ab- gelehnt. Die vom Ministerium erarbeitete Richtlinie ist am 1. Oktober 2005 in Kraft ge- treten. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. BH Künstliche Ernährung: Ärzte haben relativ
großen Ermessensspielraum für die Indikation.
Einsatzbereit: das Patiententer- minal im Krankenhaus Bottrop
Künstliche Ernährung
Klage gegen Richtlinie
Bundesausschuss: Ersatzvornahme des Ministeriums medizinisch, ethisch und rechtlich problematisch
Foto:Unkel
Foto:
Burkhard Zimmermann
Die täglich ak- tualisierten On- line-Nachrich- ten aus Gesund- heitspolitik, Ärzteschaft, Medizin und dem Aus- land können als News- letter unter www.aerzte blatt.de/newsletter abon- niert werden.
www.aerzteblatt.de