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Archiv "Künstliche Ernährung: Klage gegen Richtlinie" (07.10.2005)

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Bundesknappschaft

Investitionen in Telematik

Pilotprojekt „prospeGKT“

zur elektronischen Ge- sundheitskarte gestartet

N

ach rund einem Jahr Vor- bereitungszeit hat die Bun- desknappschaft in Bochum mit dem Unternehmen T-Sys- tems und weiteren Industrie- partnern ein Pilotprojekt zur elektronischen Gesundheits- karte (eGK) in Bottrop ge- startet. „Ab sofort testen dort 50 Versicherte, drei Ärzte und das Knappschaftskrankenhaus Anwendungen der elektroni- schen Gesundheitskarte unter realen Bedingungen“, berich- tete Dr. Georg Grewe, Direk- tor der Bundesknappschaft.

In der Regel seien die techni- schen Innovationszyklen im Gesundheitswesen sehr lang.

Bei der Bundesknappschaft als Verbundsystem aus Versi- cherern und Versorgern sei das anders, erläuterte Gre- we, denn dort gebe es nicht den Zwang zur Einigung wie im bundesweiten eGK- Projekt. Im Frühjahr 2006 soll das „prospeGKT“-Projekt auf die rund 20 000 Versicher- ten und 80 Ärzte ausgeweitet werden, die im sektorüber- greifenden Versorgungsnetz

„prosper“ der Bundesknapp- schaft eingeschrieben sind.

Bislang wurden 2,5 Millionen Euro in das Projekt investiert.

Zwar ist Bottrop keine offi- zielle Testregion für die Ge- sundheitskarte, doch die Bun- desknappschaft orientiert sich

bei ihrer Lösungsarchitektur strikt an den Vorgaben der ge- matik (Gesellschaft für Tele- matikanwendungen der Ge- sundheitskarte mbH, Berlin), die als Betriebsgesellschaft der Selbstverwaltung für die

Entwicklung der eGK zu- ständig ist.Allerdings sind die Spezifikationen für Ge- sundheitskarte und Heil- berufsausweis noch nicht abschließend festgelegt, sodass zunächst nur mit vorläufigen Prozessorkar- ten für Ärzte und Versicher- te gearbeitet werden kann, die im weiteren Projektver- lauf angepasst werden sollen.

Der sichere Transport der Daten wird über Konnekto- ren und ein von T-Systems be- triebenes medizinisches Netz- werk gewährleistet. Ergebnis- se aus dem Feldversuch sollen allen Interessierten zur Verfü- gung gestellt werden.

Als Anwendungen der Ge- sundheitskarte werden das elektronische Rezept (eRe- zept) und die elektronische Patientenakte (EPA) umge- setzt. Beim eRezept geht es im ersten Schritt um das Ausstel- len und elektronische Signie- ren von Rezepten, wohinge-

gen das Einlösen in der Apo- theke erst später erprobt wer- den soll. Die elektronischen Arztausweise sind für diesen Prozess mit einer elektroni- schen Signatur ausgestattet, die von einem zertifizierten Trust- center ausgestellt wurde. Auch die EPA wird zunächst in einer kleinen Lösung realisiert: Hier sind als Anwendungen der Entlassbrief und die Übermitt- lung von Diagnosen und Pro- zeduren nach § 301 SGB V vorgesehen. Um auf die Da- ten der Gesundheitskarte zu- greifen zu können, müssen Patient und Arzt in der Arztpraxis ihre Chipkarten in Schreib-/Lesegeräte stecken und ihre persönlichen Identi- fikationsnummern (PIN) ein- geben. Darüber hinaus wird im Krankenhaus ein Patien- tenterminal installiert, über das sich die Versicherten mit Karte und PIN ebenfalls Zu- gang zu ihren Daten verschaf-

fen können. KBr

A K T U E L L

A

A2664 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 407. Oktober 2005

D

er Streit um die künstliche Ernährung geht weiter:

Der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) wird gegen die Richtlinie des Bundesmini- steriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) klagen. Das Ministerium hatte durch eine Ersatzvornahme geregelt, in welchen

Fällen die gesetzli- chen Krankenkas- sen Trink- und Son- denkost bezahlen müssen.

Die Ersatzvor- nahme ist nach An- sicht des G-BA- Vorsitzenden, Dr.

jur.Rainer Hess,me- dizinisch, ethisch und rechtlich pro- blematisch. Sie müs- se einer Prüfung un- terzogen werden.

Der Nutzen enteraler Ernäh- rung sei in vielen Bereichen wissenschaftlich nicht belegt.

Ministerin Ulla Schmidt verteidigte das Vorgehen des BMGS. Zwar bedauere sie, dass man den Weg der Ersatz- vornahme habe wählen müs- sen. Dies sei jedoch im Patien-

teninteresse geschehen. Prof.

Dr. med. Herbert Lochs,Vize- präsident der Deutschen Ge- sellschaft für Ernährungsme- dizin, begrüßte die Haltung der Ministerin. Der Vorwurf, der Nutzen enteraler Ernäh- rung sei in vielen Fällen nicht erwiesen, sei falsch.

Die Richtlinie des Bundes- ministeriums lässt Ärzten ei- nen relativ großen Ermes- sensspielraum für die Indi- kation zur künstlichen Er- nährung. Danach kann sie nicht nur bei fehlender, son- dern auch bei eingeschränk- ter Fähigkeit zur normalen Nahrungsaufnahme verord- net werden. Der G-BA be- fürchtet, durch die Regelung könne gerade im Pflegebe- reich der Einsatz von Son- denernährung weiter zuneh- men. Hier aber liege häufig keine Indikation vor.

Das BMGS hatte die Vor- schläge des G-BA zur künstli- chen Ernährung dreimal ab- gelehnt. Die vom Ministerium erarbeitete Richtlinie ist am 1. Oktober 2005 in Kraft ge- treten. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. BH Künstliche Ernährung: Ärzte haben relativ

großen Ermessensspielraum für die Indikation.

Einsatzbereit: das Patiententer- minal im Krankenhaus Bottrop

Künstliche Ernährung

Klage gegen Richtlinie

Bundesausschuss: Ersatzvornahme des Ministeriums medizinisch, ethisch und rechtlich problematisch

Foto:Unkel

Foto:

Burkhard Zimmermann

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