• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Pflegerisiko: Fünf-Phasen-Plan der CDU" (29.10.1987)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Pflegerisiko: Fünf-Phasen-Plan der CDU" (29.10.1987)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Pflegerisiko:

Fünf-Phasen-Plan der CDU

Mit einem „Fünf-Phasen-Plan"

zur verbesserten Absicherung des Pflegefallrisikos und zur existenziel- len Sicherung der Pflegepersonen hat sich der Seniorenbeauftragte der CDU, Gerhard Braun, Ex-MdB aus Wermelskirchen, in die aktuelle so- zialpolitische Diskussion eingeschal- tet. Der Seniorenbeauftragte der CDU machte vor der Presse in Bonn, wenig Hoffnungen, daß in dieser Le- gislaturperiode eine „große" Lö- sung der Pflegesicherung (etwa die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung oder die Er- richtung einer eigenständigen sozia- len Pflegeversicherung) in Angriff genommen werde. Allerdings seien punktuelle Sofortmaßnahmen auf der Basis der Empfehlungen des Pflegeberichtes der Bundesregie- rung (von 1984) notwendig, kom- mentierte Braun. Die derzeitigen Möglichkeiten zur Absicherung von Pflegeleistungen aus öffentlichen Mitteln und über Fürsorgeeinrich- tungen seien lückenhaft und perso- nell wie finanziell unzulänglich. Al- lein im Bereich der stationären Pfle- ge würden zur Zeit rund 70 Prozent aller Betroffenen beim Eintritt des Pflegerisikos zu Sozialhilfeempfän- gern.

Die Pflegekosten (heute betra- gen die Kosten in Pflegeheimen bis zu über 3000 DM monatlich) über- stiegen weithin die Finanzkraft der pflegebedürftigen Alten. Jedenfalls reiche die Durchschnittsaltersrente heute bei weitem nicht aus, um ei- nem Pflegebedürftigen eine Heim- unterbringung zu sichern (so Braun). Der CDU-Sozialpolitiker beziffert die privaten Ausgaben für die stationäre Pflege auf mehr als vier Milliarden DM jährlich. Hinzu kommen noch die Kosten für die ambulante Pflege in Höhe von mehr als elf Milliarden DM (ohne Investi- tions- und Subventionshilfen der öf- fentlichen Hand und ohne die Ko- sten für die Personalhilfen bei häus- licher Pflege). Das Pflegekonzept

der CDU geht von fünf aufeinander abgestimmten Forderungen aus:

> Erste Phase: Ausbildung von Pflegepersonal, wobei insbesondere die Weiterentwicklung der medizi- nischen Rehabilitationskenntnisse miteinbezogen werden soll.

> Zweite Phase: Stärkung der Situation des Pflegenden, wobei ei- ne solidarische Altersversorgung über die gesetzlichen Rentenversi- cherungsträger empfohlen wird.

Pflegende Frauen und Männer bei der häuslichen Pflege alter und kran- ker Menschen sollten entlastet und bei der Altersversorgung begünstigt werden.

> Dritte Phase: Stärkung des Pflegebedürftigen, wobei der Pflege- bedürftige selbst entscheiden solle, ob er der häuslichen und ambulan- ten Versorgung oder aber der statio- nären Pflege Vorrang einräumen möchte. Notwendig sei es, die medi- zinische Rehabilitation zu verbes- sern und in das Gesamtpflegekon- zept einzubauen.

> Vierte Phase: Stärkung der medizinischen Versorgung, wobei der Aufbau und Ausbau geriatri- scher Fachkrankenhäuser gefördert werden müsse.

> Fünfte Phase schließlich:

Stärkung der Leistungsbezüge im Rahmen der Pflegebedürftigkeit, wobei das Pflegegeld dynamisch der Kostenentwicklung angepaßt wer-

den solle. HC

Untersuchung von Frauen

Niemals

ohne eine Zeugin

Die Gefahr sexueller Mißdeu- tung ist besonders gegeben, wenn Ärzte Angehörige des anderen Ge- schlechts untersuchen. Wohl des- halb nahmen in Griechenland und im alten Rom ausschließlich Frauen gynäkologische Untersuchungen vor. Und noch heute untersuchen Ärzte in islamischen Ländern — vor allem auf dem Lande — nur vollbe- kleidete Frauen, wie übrigens auch bei uns bis zum Beginn des vorigen Jahrhunderts. Die Tatsache sexuel-

ler Manipulationen durch den Arzt wird von den Medien in der Öffent- lichkeit allzu gerne hochgespielt. So- weit die Vorwürfe konkretisiert sind, beruhen sie auf beschämenden Einzelfällen, die standesrechtlich und juristisch unerbittlich geahndet werden müssen.

Jeder Arzt macht sich verdäch- tig, wenn er nicht in Gegenwart ei- ner Helferin die notwendige Unter- suchung vornimmt. Selbstverständ- lich muß dabei ein Höchstmaß an Vertraulichkeit — selbst gegenüber der Angestellten — eingehalten wer- den. Der Ausschluß sexueller Miß- deutung hat unbedingt Vorrang. Je- des andere Verhalten muß als sitt- licher Kunstfehler angesehen wer- den.

Gegenwärtig praktizieren in der Bundesrepublik Deutschland etwa 9000 Frauenärzte, davon sind 25 Prozent Frauen. Aber auch vor un- gefähr 150 000 anderen Ärzten müs- sen sich Frauen für die Untersu- chung ausziehen. Nach Dr. Dietrich von Abel, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Frauenärzte, gibt es pro Jahr etwa fünf größere gerichtliche Fälle, in denen Patien- tinnen ihren Frauenarzt beschuldi- gen, „sich ihnen sexuell genähert zu haben".

Wann begreift endlich der letzte Arzt, keine gynäkologischen Unter- suchungen ohne Gegenwart einer anderen Person vorzunehmen?

Schützt doch die Zeugin nicht nur die Frau vor dem Arzt, sondern ebenso den Arzt vor Mißdeutungen der Patientin.

Wenn Fälle auftreten (wie kürz- lich zum Beispiel der Fall eines 46jährigen Allgemeinmediziners aus Südwestdeutschland, der angeklagt wurde, in 13 Fällen innerhalb eines Jahres sich an Patientinnen im Zu- stand der Bewußtlosigkeit mit Hilfe von Narkosemitteln sexuell vergan- gen zu haben), sollten alle Mädchen und Frauen darüber aufgeklärt wer- den, daß eine gynäkologische Unter- suchung nur in Gegenwart einer Arzthelferin möglich ist. Denn ein Fall sexuellen Vergehens bei 160 000 praktizierenden Ärzten ist für das Vertrauensverhältnis Arzt- Patientin schon einer zuviel.

Dr. med. H.-W. Rölke

Dt. Ärztebl. 84, Heft 44, 29. Oktober 1987 (23) A-2927

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie haben ein Bild des Pfarrers W i l h e l m W i l - ligmann von der Sackheimer Kirche in Kö- nigsberg abgedruckt mit einer kurzen weiteren Bemerkung, in der auch mein Vater, der

Aber auch die Leistungsgewäh- rung muß eingegrenzt und kontrol- liert werden: Jede Absicherung des Pflegefallrisikos oberhalb des Sozial- hilfeniveaus, was zweifellos erforder-

Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung wird keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt. Das Mitführen von Softair-Waffen und

Überraschend ist, dass trotz einer breiten Medienbe- richterstattung und einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit die Bekanntheit sowohl der Patientenverfü- gung als

Eine Brücke zwischen dem Geist und dem irdischen Verstand: Der Hauptmann und die Frauen 724 Die fünfte Phase des spirituellen Weges 727 Offenbarung des Lebens im Geist

: Erfundene Körperverletzung und Gewaltanwen- dung durch Polizei: Die dazu wegen falscher Verdächti- gung abgegebenen Anzeigen werden von der Giessener Staatsanwaltschaft

Anhand von Beispielen aus der Feuerwehr-Praxis diskutierten Experten der Unfallkasse NRW ge- meinsam mit über 100 Fachleuten der Freiwilligen Feuerwehren, der Städte, Gemeinden

Das wird jetzt umgesetzt: Künftig haben auch Patientinnen und Patienten die Möglich- keit, einen Teil der Daten einzusehen – im Sinne höherer Transparenz.. Grundsätzlich gilt: