bis es wieder ausreichende rettungs- dienstliche Versorgung gibt. Sparen läßt sich mit privaten Rettungs- dienstunternehmen dann nicht mehr.
Einheitliche Regelung des Rettungsdienstes
Wenn ab Januar 1992 das Bun- despersonenbeförderungsgesetz den Krankentransport wie geplant nicht mehr regelt, gäbe es für sämtli- che private Krankentransport- und Rettungsdienstunternehmen keine rechtlichen Auflagen mehr. So sieht es jedenfalls der Bund-Länder-Aus- schuß für das Rettungswesen. Den privaten Rettungsdienst und den pri- vaten Krankentransport werden die überarbeiteten Ländergesetze dann neu regeln. Theoretisch hätten die Länder die Möglichkeit, Private we- der zum Krankentransport noch zum
Für eine eigenständige gesetzli- che Pflege-Pflichtversicherung als neuen Zweig der Sozialversicherung unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die SPD in einem in Bonn vorgestellten Positionspapier „Eckwerte einer ge- setzlichen Pflegeversicherung für al- le Bürgerinnen und Bürger" ausge- sprochen.
Die SPD drängt auf eine baldige Einführung einer Pflege-Pflichtversi- cherung, die eine umfassende Absi- cherung des allgemeinen Pflegefall- risikos in einer Art „Volksversiche- rung" vorsieht. Bis zum Sommer 1991 soll ein Gesetzentwurf erarbei- tet werden. Dieser soll dann in den Bundestag und Bundesrat einge- bracht werden. Die SPD will mit ih- rer Initiative die Bonner Regierungs- koalition unter Druck setzen, die ei- nen Gesetzentwurf erst bis Mitte 1992 vorlegen will.
Nach dem SPD-Vorschlag soll die neu zu errichtende soziale Pfle- ge-Pflichtversicherung unter dem
Rettungsdienst zuzulassen. Für sol- che Fälle hat die Bundesregierung aber bereits ihr Veto angekündigt:
Sie hält das für verfassungswidrig.
Mit einem Regierungsentwurf über ein künftiges Rettungsdienstge- setz hat das Land Hessen bereits ge- zeigt, wie der Rettungsdienst der Zu- kunft organisiert werden kann. Der Entwurf sieht vor, daß in jedem Ret- tungsdienstbereich des Landes eine ständig erreichbare und betriebsbe- reite zentrale Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophen- schutz und den Rettungsdienst vor- handen sein muß. Dort sollen sämtli- che Notrufe und Hilfeersuchen ein- gehen und die Einsatzmaßnahmen veranlaßt und koordiniert werden.
Private Anbieter wären dann voll- ständig in das Rettungsleitsystem eingebunden und könnten ebenso op- timale Hilfe wie die öffentlichen bie- ten. Ob sie dann allerdings weiterhin billiger wären, bleibt offen. hb
Dach der Krankenversicherung ge- gründet und von ihr — bei streng ge- trennter Haushaltsführung — organi- satorisch abgewickelt werden. Die gesamte Bevölkerung (auch Beamte, Selbständige und Sozialleistungs- empfänger) einschließlich der Aus- länder werden Pflichtversicherte. Sie haben einen sofortigen Anspruch auf Pflegeleistungen bei ambulanter und stationärer Pflege, und zwar unab- hängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit. Dadurch soll künftig vermieden werden, daß je- mand zum Sozialhilfeempfänger wird, nur weil er pflegebedürftig ist.
Der Leistungskatalog der Pfle- geversicherung geht von einem Vor- rang der häuslichen Pflege vor statio- närer Pflege aus. Er sieht — je nach Grad der Pflegebedürftigkeit — ein monatliches Pflegegeld von 500 bis 1500 DM vor (zum Vergleich: Heuti- ge Sozialhilfeleistungen belaufen sich auf 325 bis 883 DM). Alternativ hierzu sollen ambulant betreute Schwerpflegebedürftige ein Wahl-
recht auf 60 Pflegestunden im Monat durch professionelle Kräfte und ein ergänzendes Pflegegeld bis zu 500 DM erhalten (zum Beispiel für zu- sätzliche Familienpflege).
Für die mehr als 450 000 Pflege- bedürftigen in Pflegeheimen soll die Pflegeversicherung die eigentlichen Pflegeleistungen ganz übernehmen, schlagen die Sozialdemokraten vor.
Als Eigenbeteiligung des Pflegebe- dürftigen ist die Ubernahme der Ko- sten des Lebensunterhaltes (Miete, Ernährung, persönliche Bedürfnisse) vorgesehen. Unterhaltspflichtige Kinder oder Verwandte sollen zu der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr herangezogen werden.
• Die Gesamtkosten veran- schlagen die SPD-Politiker auf rund 25 Milliarden DM jährlich. Vorgese- hen ist ein Start-Beitragssatz von 1,4 Prozent. Die Beiträge sollen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Ren- tenversicherung (zur Zeit 6500 DM monatlich) erhoben werden und je zur Hälfte von Arbeitgebern und Ar- beitnehmern bezahlt werden. Min- destbeitrag wäre nach dem SPD- Vorschlag zur Zeit 15,70 DM, der Höchstbeitrag 45,50 DM monatlich.
Für Rentner sollen die Beiträge wie in der Rentenkrankenversiche- rung, also je zur Hälfte von der Ren- tenversicherung und den Renten- empfängern, erhoben werden. Ähn- liches soll für andere Sozialleistun- gen gelten; für Sozialhilfeempfänger zahlen die Sozialämter den Mindest- beitrag allein. Beitragsfrei versichert wären lediglich minderjährige Kin- der ohne Einkommen und Ehepart- ner ohne Einkommen, die Kinder bis zum 18. Lebensjahr erziehen. Dies soll auch für Pflegepersonen ohne ei- genes Einkommen gelten.
Die Einsparungen bei der Sozi- alhilfe sollen zur Förderung von am- bulanten und stationären Pflegeein- richtungen genutzt werden. Die In- vestitionskosten für diese Einrich- tungen würden in Zukunft von den Kommunen und den Ländern ge- meinsam aus öffentlichen Mitteln fi- nanziert. Die derzeit von den Kran- kenkassen angebotenen Leistungen zur häuslichen Pflege von Schwerst- pflegebedürftigen von knapp sechs Milliarden DM jährlich würden ent- fallen. EB
Pflegerisiko: SPD plädiert
für Sozialversicherungslösung
A-636 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 9, 28. Februar 1991