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Archiv "Bankdarlehen: Für den Fall der Fälle vorbeugen" (30.01.2015)

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A 194 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 5

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30. Januar 2015

BANKDARLEHEN

Für den Fall der Fälle vorbeugen

Zahlungsverpflichtungen aus Bankdarlehen können ohne wirksame Absicherung zu erheblichen Risikofaktoren für Arztfamilien werden.

V

erpflichtungen aus Bankdarle- hen werden vor allem dann zum Problem, wenn dem Praxisin- haber als Versorger der Familie et- was zustößt und die Kreditverbind- lichkeiten vom Ehepartner und ge- gebenenfalls von den Kindern auch weiterhin verzinst und getilgt oder in einer Summe zurückgezahlt wer- den müssen. Vor allem bei größeren betrieblichen oder privaten Investi- tionen ist ein solches Szenario im Einzelfall möglich.

Die Tücke steckt im Detail Vor der Unterschrift auf einem Kre- ditvertrag sollten Praxisinhaber da- her sorgfältig prüfen, ob und in wel- chem Umfang eine konkrete Vor- sorge getroffen wird und wie diese im Detail aussehen sollte. In der Regel bietet sich zur Absicherung eine Risikolebensversicherung an, die beim plötzlichen Ableben des Arztes als Kreditnehmer die noch ausstehenden Bankschulden abdeckt und somit für eine je nach Situation erhebliche finanzielle Entlastung der Angehörigen sorgt.

Allerdings steckt auch hier die sprichwörtliche Tücke oft im De- tail: So kann ein Absicherungsange- bot der Bank, die auch den Kredit anbietet, zum Vergleich mit den Of- ferten anderer Anbieter zwar durch- aus hilfreich sein. Ob sich dieses Angebot dagegen mit den individu- ellen Ansprüchen des Versicherten auch im Detail deckt und ob es überhaupt konkurrenzfähig ist, soll- te dieser erst einmal sorgfältig prü- fen. Daran ändert in der Regel auch die Erfahrung nichts, dass Kredit- geber häufig selbst auf den Ab- schluss einer solchen Versicherung bestehen. Letztlich sollte es dem Praxisinhaber als Kunden überlas- sen bleiben, wie die Risikoabsiche- rung tatsächlich erfolgt.

Zur Ermittlung des erforderli- chen Schutzes ist zunächst eine Be-

standsaufnahme eventuell bereits bestehender Versicherungen, wie vor allem Lebensversicherungen so- wohl als Risikolebensversicherung als auch in der Form der Kapitalle- bensversicherung, sinnvoll. Häufig besitzen die Ärzte bereits derartige Versicherungsverträge, die meist entweder zur zusätzlichen späteren Altersvorsorge oder zur Absiche- rung bereits laufender Bankkredite abgeschlossen wurden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist daher weiter zu prüfen, in welchem Um- fang diese Verträge der jeweiligen Bank als Sicherheit überlassen wur- den oder ob sie zur freien Verfü- gung des Inhabers stehen.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob freie Verträge im Versi- cherungsfall zur Kredittilgung ein- gesetzt werden könnten oder ob sie dem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck, wie der finan- ziellen Altersabsicherung, auch zu- künftig vorbehalten sein sollten. Die Gesamtbeurteilung dieser Situation bleibt der individuellen Einschät- zung des Arztes und seiner Familie als den möglicherweise unmittelbar betroffenen Personen vorbehalten.

Wichtig ist, dass ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem bisheri- gen Verwendungszweck der Versi- cherungen und der Absicherung zu- künftiger Kredite erfolgt.

Entscheidet sich der Praxisinha- ber dagegen zum Abschluss einer neuen Versicherung, sollte darüber nachgedacht werden, wie ein mög- lichst günstiges Preis-Leistungs- Verhältnis erzielt werden kann.

Durch den eingeschränkten Versi- cherungszweck der Todesfallabsi- cherung sind die Prämien einer Risi- kolebensversicherung meist viel preiswerter als die Prämien zum Beispiel von Kapitallebensversiche- rungen. Zur weiteren Reduzierung der Prämien kann über einen Vertrag mit fallender Versicherungssumme nachgedacht werden. Die jeweili- ge Verringerung der Versicherungs- summe orientiert sich dabei an dem sich durch Tilgungen ebenfalls kon- tinuierlich reduzierenden Kreditbe- trag, so dass stets nur der jeweilige Restkreditbetrag abgesichert ist. Da- rüber hinaus können die wenn auch meist eher geringen Erträge mit den Versicherungsprämien verrech- net werden und diese verringern.

Damit besteht für den Praxisinhaber eine weitere Möglichkeit, die mit dem Versicherungsabschluss ver- bundenen Kosten gering zu halten.

Die Angebote vergleichen Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungspartners besitzen In- teressierte die „Qual der Wahl“:

Neben Angeboten herkömmlicher Versicherungsgesellschaften sind Offerten von Direktversicherern ebenso möglich wie Offerten von seriösen Internetanbietern. Selbstver- ständlich sollte auch der Vorschlag der kreditgebenden Bank in einen solchen umfangreichen Vergleich mit einbezogen werden. Neben den tatsächlichen Kosten sollten die An- gebote auch den Prozentsatz enthal- ten, um den sich der jährliche Ef- fektivzins des Darlehens durch den Abschluss einer Risikolebensversi- cherung erhöhen würde.

Michael Vetter

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte eine Bestandsaufnahme eventuell bereits beste- hender Lebensversicherungen stehen.

Zum Einholen verschiedener Angebote gehören auch Offerten oft preisgünstigerer Online-Anbieter.

Möglichkeiten zur Prämienreduzierung bestehen vor allem bei Versicherungen mit fallender Versicherungs- summe sowie bei der Verrechnung von Prämien mit den jeweiligen Zinserträgen.

WICHTIGES IN KÜRZE

W I R T S C H A F T

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