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Archiv "Pflegerisiko: Krankenkassen sperren sich gegen Einstiegslösungen" (02.07.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Öffentlicher Gesundheitsdienst KURZBERICHT

benachteiligten Gruppe, der Ärz- te im Öffentlichen Gesundheits- dienst, werden von der gesam- ten Ärzteschaft voll und ganz ge- tragen und unterstützt. Dies gilt sowohl für den Hauptgedanken, daß dem Öffentlichen Gesund- heitsdienst als der „dritten Säu- le" des Gesundheitswesens ein besonderer Stellenwert zu- kommt, wie auch für Detailforde- rungen zum Beispiel auf dem Gebiet der Besoldung, des Ne- bentätigkeitsrechts und des Gut- achterwesens.

All dies ist auch dokumentiert im entsprechenden Kapitel der vom 89. Deutschen Ärztetag in Han- nover 1986 neu gefaßten „Ge- sundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft (Blaues Papier)", in die zum Beispiel auch eine Ent- schließung des 87. Deutschen Ärztetages eingearbeitet worden ist. Danach müssen die Schlüs- selpositionen und insbesondere die leitenden Posten der Ge- sundheitsfachverwaltungen mit kompetenten, erfahrenen Ärzten für Öffentliches Gesundheitswe- sen besetzt werden.

Es wurde auch jetzt in Aachen mehrere Male angesprochen, daß die personellen Sorgen der Gesundheitsämter sich im Rah- men der sogenannten Ärzte- schwemme möglicherweise

„von selbst erledigen". Dazu heißt es aber ausdrücklich im

„Blauen Papier": „Sinn und Zweck von Maßnahmen zur Nachwuchsförderung kann es nicht sein, Ärzte unmittelbar nach ihrer Approbation ohne Weiterbildung in den Öffent- lichen Gesundheitsdienst zu drängen. Dieser muß sich viel- mehr auf Ärzte mit einer entspre- chenden Weiterbildung stützen können." Daraus resultiere auch die Forderung nach angemesse- nen Einkommens- und Auf- stiegsmöglichkeiten sowie nach verbesserten Arbeitsbedingun- gen für die Kolleginnen und Kol- legen im Öffentlichen Gesund- heitsdienst. Günter Burkart

Pflegerisiko:

Krankenkassen sperren sich gegen

Einstiegslösungen

Sehr unterschiedliche Forderun- gen und Wünsche an eine gesetz- liche Regelung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftig- keit wurden dem Bundesratsaus- schuß für Arbeit und Sozialpolitik bei einer öffentlichen Anhörung von 36 Spitzenverbänden und Or- ganisationen in Bonn unterbreitet.

Nach mehr als zehnjähriger Dis- kussion darüber, wie der wach- senden Zahl von Pflegebedürfti- gen und ihren Angehörigen besser geholfen werden kann, liegen der Ländervertretung drei Gesetzent- würfe der Länder Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie ein Vorschlag der Bundesregierung vor. Die Kosten für die unter- schiedlich weit gehenden Leistun- gen werden auf zwischen zwei und 12 Milliarden DM jährlich be- ziffert.

Die Spannweite der Vorschläge reicht von einer obligatorischen sozialen Pflegepflichtversiche- rung bis hin zu reinen Leistungs- gesetzen und einer Verbesserung der häuslichen Pflege (über ver-

schiedene Hilfeleistungen bis hin zu steuerlichen Erleichterungen).

Namentlich die Krankenkassen haben sich gegen eine Vorablö- sung und eine der geplanten Strukturreform in der Krankenver- sicherung vorgreifende Einstiegs- lösung ausgesprochen. Bezeich- nenderweise wurden medizini- sche Fragen, Fragen der Einschal- tung der Ärzte und des Vertrau- ensärztlichen Dienstes nur am Rande — und dann nur restriktiv — besprochen (vgl. DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 25/26, Seite 1817). Während der Sachverstän- digenbefragung fiel auch die For- mulierung, ob die intensive Be- schäftigung mit dem Pflegekom- plex nicht einen Einstieg in den Ausstieg aus dem ganzen Thema bewirke.

Breite Übereinstimmung bestand in der unter Vorsitz von Staatsmi- nister Armin Clauss (Hessen) durchgeführten Anhörung darin, daß ein dringendes Bedürfnis für gesetzliche Maßnahmen zur Absi- cherung des Pflegerisikos beste- he. Unumstritten war, daß die überwiegende Zahl der Menschen, die in einer Einrichtung gepflegt werden müssen, die Pflegekosten nicht mehr aufbringen können.

Gleiches gelte für einen erheb- lichen Teil der zu Hause von Ange- hörigen Gepflegten. Viele müßten Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 27 vom 2. Juli 1986 (21) 1929

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DEUTSCHES .tm.ZTEBLATT

Pflegerisiko

Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen die jährlichen Ausgaben dafür auf rund 7 Milliarden DM. Die Kosten für diejenigen, die in Krankenhäusern liegen, obwohl dies medizinisch nicht notwendig, die Pflege zu Hause aber nicht möglich sei, gaben die Kranken- kassen mit etwa einer Milliarde DM pro Jahr an.

Alle Entwürfe haben als Ziel einer gesetzlichen Neuregelung, daß Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrem häuslichen Um- feld leben können sollen. Umstrit- ten ist allerdings der Lösungsweg. Soll die Neuregelung durch erwei- terte Einstandpflichten der gesetz- lichen Krankenversicherung oder durch die Einführung einer allge- meinen "Volksversicherung" oder durch ein steuerfinanziertes Lei- stungsgesetz erfolgen, lauteten die Fragen. Die kommunalen Spit- zenverbände, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsor- ge, der Caritas-Verband und ande- re Verbände sprachen sich für die Regelung im Wege der Erweite- rung der Leistungspflicht der ge- setzlichen Krankenversicherung

aus. Demgegenüber plädierten die

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung, die Rentenversicherungsträger und überwiegend die Sozialpartner da- für, zur Verbesserung der Hilfen für Pflegefälle ein steuerfinanzier- tes Leistungsgesetz vorzusehen.

Auch in der Ausgestaltung des neuen Rechts in Einzelfragen gin- gen die Auffassungen der Verbän- de vielfach auseinander. Bei- spielsweise kritisierten zahlreiche Verbände, daß einige der Gesetz- entwürfe für die vorgesehenen Leistungen eine Mindestalters- grenze einführen wollen.

Vier Parallel-Entwürfe

..,.. Der im Februar 1986 vorgeleg- te Gesetzesantrag des Landes Hessen schlägt die Einführung ei- ner allgemeinen Pflegeversiche- rung als neuen, eigenständigen

Sozialversicherungszweig vor. Die Aufwendungen werden auf rd. 12 Milliarden DM geschätzt und sol- len über einen Bundeszuschuß von jährlich etwa drei Milliarden DM und über Beiträge finanziert werden.

..,.. Ein im März 1986 veröffentlich- ter Gesetzesantrag von Rheinland- Pfalz sieht ein steuerfinanziertes Bundesleistungsgesetz vor, wo- nach alle Pflegebedürftigen, die das 60. Lebensjahr vollendet ha- ben, differenzierte Hilfen für die häusliche und stationäre Pflege erhalten sollen. Die auf etwa 3,5 Milliarden DM geschätzten Kosten soll der Bund tragen.

..,.. Ein ebenfalls im März 1986 fer- tiggestellter Gesetzentwurf Bay- erns beabsichtigt, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversiche- rung eine Leistung "Pfle§ehilfe"

für über 65jährige Schwerst- und Schwerpflegebedürftige bei häus- licher, teilstationärer und stationä- rer Pflege zu gewähren. Diese Pflegehilfe soll aus einer Geldlei- stung von durchschnittlich rund 20 DM täglich bestehen und durch einen Bundeszuschuß in Höhe von 3,5 Milliarden DM und durch Bei- träge in Höhe von 1,3 Milliarden DM aufgebracht werden.

..,.. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen alle kran- ken Schwerstpflegebedürftigen, die in der gesetzlichen Kranken- versicherung versichert oder nach dem Bundesversorgungsgesetz anspruchsberechtigt sind, häus- liche Krankenpflege und Haus- haltshilfe erhalten. Die Leistung wird auf monatlich 25 Pflegesätze bis zu je einer Stund19 begrenzt.

Die Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1988 werden auf etwa zwei Milliarden DM und die BelastungEmdes Bun- des auf rund 100 Millionen DM jährlich geschätzt.

Der "Deutsche Verein" spricht

sich vehement für eine sozialversi- cherungsrechtliche Absicheru ng der Pflegefälle aus. Für weite Krei- se der Bevölkerung önne dem 1930 (22) Heft 27 vom 2. Juli 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Selbstvorsorgegedanken am ehe- sten durch Beitragszahlung im Rahmen eines Sozialversiche- rungsverhältnisses Rechnung ge- tragen werden, argumentierte Vor- sitzender Otto Fichtner, Frankfurt.

Diese Pflegeversicherung soll eine Wartezeit von mindestens 15 Jah- ren vorsehen, von der zumindest 36 Monate in den letzten fünf Jah- ren vor Antragstellung erfüllt sein müßten. Von den vier Gesetzes- entwürfen kommt der Entwurf aus Bayern am ehesten den Vorstel- lungen des Deutschen Vereins entgegen.

Die Spitzenverbände der gesetzli- chen Krankenkassen plädieren hingegen für eine "bedarfsgerech- te Lösung". Dies müsse im Rah- men eines Leistungsgesetzes, also beispielsweise in Anlehnung an den Gesetzesantrag von Rhein- land-Pfalz, geschehen. Die Situa- tion pflegebedürftiger Menschen sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. Daher müsse die Absi- cherung des Pflegefallrisikos Ge- genstand unmittelbarer Daseins- fürsorge des Staates sein und aus Steuermitteln finanziert werden.

Beitragszahlungen zur Pflegever- sicherung führten zu einer zusätz- lichen Belastung insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitge- ber. Die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft, der Deutsche Be- amtenbund, die Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeber- verbände, die Kassenärzte und die Rentenversicherungsträger vertre- ten eine ähnliche Position.

ln der Stellungnahme des Deut- schen Gewerkschaftsbundes heißt es, dem Ziel einer umfassenden Absicherung würden am ehesten die Gesetzentwürfe der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ge- recht; der rheinland-pfälzische Gesetzesantrag mit der vorrangi- gen Lösung der Probleme bei Al- terspflegebedürftigkeit könne als akzeptable Einstiegslösung be- zeichnet werden, bei anderer Fi- nanzierungs- und Zuständigkeits- regelung sei allerdings insgesamt dem hessischen Lösungsansatz der Vorzug zu geben.

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DAS BESONDERE BUCH Pflegerisiko

Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage, ob die Hilfen für Pflegefälle allgemein oder, jedenfalls in einer Anfangsphase, mit Einschränkun- gen, etwa nur bei Vorliegen eines bestimmten Alters, gewährt wer- den sollten. Insbesondere die Be- hindertenverbände plädieren da- für, allein auf Art und Umfang der

Pflegebedürftigkeit und nicht auf bestimmte Altersgrenzen abzu- stellen.

Reicht private Vorsorge aus?

Der bayerische Entwurf wurde als geeigneter Ansatz für ein neues Gesetz angesehen, so beispiels- weise vom Deutschen Roten Kreuz und von der Deutschen Kranken- hausgesellschaft. Verschiedent- lich wurde allerdings der Betrag von 20 DM als durchschnittlicher Tagessatz der Pflegehilfe für den stationären Bereich als nicht aus- reichend bezeichnet.

Dem Gesetzesentwurf der Bun- desregierung wurde entgegenge- halten, daß hier nicht auf die allge- meine Pflegebedürftigkeit im Sin- ne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) abgestellt werde, sondern der einschränkende und im Um- fang als ungeklärt angesehene Be- griff der „Schwerstpflegebedürf- tigkeit" zugrunde gelegt werde.

Der Verband der privaten Kran- kenversicherung (PKV) schlug vor, die Eigenvorsorge der Bevölke- rung über die von der PKV entwik- kelte private Pflege-Krankenversi- cherung steuerlich zu begünsti- gen. Nur so könne vorausschau- end für den nach der Jahrtausend- wende steil ansteigenden „Pflege- berg" vorgesorgt werden. Den so- zial besonders schutzbedürftigen

Bevölkerungskreisen mit geringen Einkommen könnte flankierend über ein staatliches Leistungsge- setz geholfen werden. Es hätte die bisherige Sozialhilfe durch geziel- te Leistungen für den Pflegefall kostenneutral teilweise abzulösen.

Bei der Lösung könne der Entwurf des Landes Rheinland-Pfalz Pate stehen. Axel Stoltenhoff/EB

Menschenwürde des Patienten

Auch wer der ärztlichen Berufspo- litik kritisch gegenübersteht, wird letzten Endes an der Erkenntnis nicht vorbeikommen, daß es eine Identität der Interessenlage von Patient und Arzt gibt. Der Kampf

Udo Fiebig MdB Foto: Clade, Köln

der Ärzteschaft gegen eine zu star- ke Verobjektivierung der Medizin, gegen die einseitige Orientierung an rein ökonomischen Entschei- dungsgrößen bedeutet immer auch einen Kampf gegen eine Nor- mierung des Patienten, somit ge- gen eine „Fremdbestimmung"

von Patient und Arzt. Er bedeutet andererseits immer wieder einen Kampf um die Menschenwürde und um das daraus abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Pa- tienten (und Arztes), das seiner Freiheit entspringt und ihn als In- dividuum und Person respektiert.

„Der Arzt muß Subjekt seiner selbst sein können, um individuell dem Individuum Patient begegnen

zu können. Nur wenn beide, Pa- tient und Arzt, Subjekt ihrer spezi- fischen Verantwortung sind, kann das Verhältnis zueinander gelin- gen." So Udo Fiebig. Der evangeli- sche Theologe, Ruhrgebietspfar- rer, Krankenhausseelsorger und langjährige Bundestagsabgeord- nete kann auf eine reiche Erfah- rung in Fragen der Gesundheits- politik zurückblicken. Er stellt in seiner lesenswerten Abhandlung die Frage, inwieweit Patient und Arzt heute noch Subjekte sind, das heißt individuell und frei entschei- den können über die Art der Be- handlung und Heilung.

Der Autor verliert sich in seiner Ar- beit dankenswerterweise nicht in langatmigen theoretischen und philosophischen Erörterungen (die sind, wo es nötig ist, knapp und klar gehalten), sondern geht auf aktuelle, praktische gesund- heitspolitische Fragen ein, wie Or- ganspende, Sterbehilfe, Notfall- Rettungswesen, Zwangsernäh- rung, künstliche Befruchtung und Schwangerschaftsabbruch. Fiebig vermittelt aber nicht nur aktuelle, sondern vor allem auch grundle- gende Einblicke in das Gesund- heitswesen der Bundesrepublik Deutschland; er befaßt sich kri- tisch mit Reformüberlegungen zur Struktur unseres Gesundheitswe- sens, wobei er sie immer an der Wahrung des grundgesetzlich ab- gesicherten Anspruchs des Bür- gers auf Verwirklichung der Men- schenrechte mißt.

Es wäre nur zu bedauern, wenn Udo Fiebig zukünftig nicht mehr die Möglichkeit erhielte, als Mit- glied der SPD-Fraktion gesund- heitspolitische Weichenstellungen seiner Partei zu beeinflussen. Sein in der christlichen Anthropologie wurzelndes Menschenbild wie sei- ne reichen Erfahrungen mit Pro- blemen des Gesundheitswesens qualifizieren ihn. Franz Stobrawa

Udo Fiebig: Freiheit für Patient und Arzt, Das Selbstbestimmungsrecht des Pa- tienten als Postulat der Menschenwürde.

Verlag Urachhaus, Stuttgart, 1985, 220 Seiten, kartoniert, 24 DM

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 27 vom 2. Juli 1986 (23) 1931

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