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innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal

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Academic year: 2022

Aktie "innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal"

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Formularnummer: 30_0003 | Stand: 03.2019 Seite 1 | 2 Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz

Herr Haag (A-H) Tel. 06131 12-2409 Herr Brandl (I-St) Tel. 06131 12-2399 Herr Martens (Sch-Z) Tel. 06131 12-2414 Fax: 06131 12-3010

rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de

Aktenzeichen.: 32 23 01

Bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Sie können dieses Formular mit der Post oder auch per Fax zurückschicken.

Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG

I. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in

Familienname (ggfls. auch Geburtsname) Vorname/n (Rufname unterstreichen) Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße | Hausnummer

PLZ Ort Telefon

II. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung Ich bin nicht

vorbestraft

rechtskräftig verurteilt

Mitglied in einem unanfechtbar verbotenen Verein Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit

festgestellt wurde

psychisch krank oder debil

innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem

Präventivgewahrsamgewesen

in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig

abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

Ich bin rechtskräftig wegen folgender Straftaten verurteilt:

Eingangsstempel des Sachbearbeiters Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts- und Ordnungsamt 30.03- Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstraße 3-5

55116 Mainz

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Formularnummer: 30_0003 | Stand: 03.2019 Seite 2 | 2 Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz

Herr Haag (A-H) Tel. 06131 12-2409 Herr Brandl (I-St) Tel. 06131 12-2399 Herr Martens (Sch-Z) Tel. 06131 12-2414 Fax: 06131 12-3010

rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de

III. Ich besitze folgende waffenrechtliche Erlaubnis bisher keine die unten aufgeführte

IV. Ich besitze keine folgende Schusswaffen und Munition

Art der Waffe Kaliber Hersteller Typ, Modell Herst.-Nr.:

Ort | Datum Unterschrift Antragsteller/in

Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung wird keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt.

Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem kleinen Waffenschein weiterhin verboten.

Im Falle der Ausstellung wird die Erlaubnis mit der Auflage versehen, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nur verdeckt geführt werden dürfen.

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