Formularnummer: 30_0003 | Stand: 03.2019 Seite 1 | 2 Stadtverwaltung Mainz
Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz
Herr Haag (A-H) Tel. 06131 12-2409 Herr Brandl (I-St) Tel. 06131 12-2399 Herr Martens (Sch-Z) Tel. 06131 12-2414 Fax: 06131 12-3010
rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de
Aktenzeichen.: 32 23 01
Bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Sie können dieses Formular mit der Post oder auch per Fax zurückschicken.
Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG
I. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
Familienname (ggfls. auch Geburtsname) Vorname/n (Rufname unterstreichen) Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße | Hausnummer
PLZ Ort Telefon
II. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung Ich bin nicht
vorbestraft
rechtskräftig verurteilt
Mitglied in einem unanfechtbar verbotenen Verein Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit
festgestellt wurde
psychisch krank oder debil
innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem
Präventivgewahrsamgewesen
in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ich bin rechtskräftig wegen folgender Straftaten verurteilt:
Eingangsstempel des Sachbearbeiters Stadtverwaltung Mainz
Standes-, Rechts- und Ordnungsamt 30.03- Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Formularnummer: 30_0003 | Stand: 03.2019 Seite 2 | 2 Stadtverwaltung Mainz
Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Waffen- und Sprengstoffwesen Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz
Herr Haag (A-H) Tel. 06131 12-2409 Herr Brandl (I-St) Tel. 06131 12-2399 Herr Martens (Sch-Z) Tel. 06131 12-2414 Fax: 06131 12-3010
rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de
III. Ich besitze folgende waffenrechtliche Erlaubnis bisher keine die unten aufgeführte
IV. Ich besitze keine folgende Schusswaffen und Munition
Art der Waffe Kaliber Hersteller Typ, Modell Herst.-Nr.:
Ort | Datum Unterschrift Antragsteller/in
Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung wird keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt.
Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem kleinen Waffenschein weiterhin verboten.
Im Falle der Ausstellung wird die Erlaubnis mit der Auflage versehen, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nur verdeckt geführt werden dürfen.