108 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Mai 2021 | www.diepta.de
D
ie Abgabe von Tierarzneimitteln ist in der Apotheke eher selten, da es zum einen viel weniger Tierarznei
mittel als Humanarzneimittel gibt und zum anderen neben der Apotheke noch weitere Ver
triebswege gibt. So sind Tierarz
neimittel ebenso in Tierarzt
praxen oder Tier und Zoo
handlungen sowie in Tierfutter
märkten erhältlich. Zur Differen
zierung, welches Präparat wo er
hältlich ist, werden einerseits die Wirkstoffe selbst und anderer
seits auch die zu behandelnden Tierarten herangezogen. Zudem besitzen Tierärzte das Dispen
sierrecht. Das bedeutet, dass sie die von ihnen behandelten Tiere häufig selbst mit den benötigten Arzneimitteln versorgen. Bei
einer Gruppe von Tierarzneimit
tel entfällt die Apothekenpflicht, sodass diese auch in Tierund Zoohandlungen vertrieben wer
den dürfen. Dies sind die soge
nannten HeimtierArzneimittel und die nicht verschreibungs
pflichtigen HeimtierHomöopa
thika. HeimtierArzneimittel enthalten keine verschreibungs
pflichtigen Wirkstoffe und dür
fen nur bei Tieren eingesetzt werden, die nicht der Lebensmit
telgewinnung dienen.
Einteilung nach Tierart Der rechtliche Status eines Tierarz
neimittels wird, wie gesagt, nicht nur vom Wirkstoff selbst be
stimmt, sondern hängt ebenso von der Tierart ab, zu deren Be
handlung sie gedacht sind. Es gibt zum einen die Gruppe der
Heimtiere, also Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmit
teln dienen, die sogenannten NichtLemiTiere. Hierzu gehö
ren Kleintiere wie Katzen und Hunde sowie Zierfische, Ziervö
gel, Singvögel, Brieftauben, Ter
rarientiere, Kleinnager, Frettchen und Kaninchen. Dem gegenüber steht die Gruppe der lebensmit
telliefernden Tiere. Aus soge
nannten LemiTieren werden Fleisch oder andere Produkte wie Milch, Eier oder Honig für den menschlichen Verzehr gewon
nen. Hier gelten besonders strenge Regeln in Bezug auf die Arzneimittelanwendung. Es ist wichtig, dass zwischen der letz
ten Anwendung des Arzneimit
tels und der Lebensmittel
gewinnung genau definierte Wartezeiten eingehalten werden,
damit Grenzwerte von Arznei
mittelrückständen nicht über
schritten werden. Sowohl Grenz werte, als auch Warte
zeiten werden von der Euro
päische Arzneimittelagentur (EMA) festgelegt. Außerdem gibt es eine Reihe von Substan
zen, die für die Anwendung bei LemiTieren grundsätzlich ver
boten sind.
Pferde gehören zur Gruppe der Equiden und nehmen eine Son
derstellung ein. Jedes Tier be
sitzt einen eigenen Equidenpass, in den eingetragen ist, ob der Besitzer das Pferd zur Schlach
tung vorgesehen hat oder ob es unwiderruflich am Lebensende der Tierkörperverwertung zuge
führt wird und somit nicht der Lebensmittelgewinnung dient.
Das Tier behält den Pass für die
Tierarzneimittel – fünf Jahre
© kulkann / iStock / Getty Images
Die Apotheke ist nicht nur für uns Menschen da. Nein, hier gibt es auch Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel für Tiere – und für einige dieser Arzneimittel auch eine eigene Dokumentation.
PRAXIS DOKUMENTATION
Leitlinien- gerechte Narben-
therapie1
1 Nast A. et al. German S2K guidelines for the therapy of pathological scars (hypertrophic scars and keloids). J Dtsch Dermatol Ges 2012;10:747–62.
2 Willital GH, Simon J. Efficacy of Early Initiation of a Gel Containing Extractum Cepae, Heparin, and Allantoin for Scar Treatment: An Observational, Noninter- ventional Study of Daily Practice. J Drugs Dermatol 2013;12:38–42.
Contractubex® Gel. Zusammensetzung: 100 g Gel enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: 10,0 g Extr. Cepae; Heparin Natrium 5000 I.E.; 1,0 g Allantoin Sonstige Bestandteile: Methyl-4-hydroxybenzoat 150 mg, Sorbinsäure 100 mg, Macrogol 200, Xanthangummi, Gereinigtes Wasser, Geruchsstoffe Anwendungsgebiete: Hypertroph., keloidförmige, bewegungseinschr. u. opt.
störende Narben nach Operationen, Amputationen, Verbrennungen u. Unfällen;
Kontrakturen wie Dupuytren’sche Kontraktur u. traumat. Sehnenkontrakturen;
Narbenschrumpfungen (atrophe Narben) (nach Wundschluss). Gegenanzeigen:
Überempf.-keit gegen d. Wirkstoffe Extr. Cepae, Heparin-Natrium od. Allantoin, gg.
Sorbinsäure od. Methyl-4-hydroxybenzoat (Paraben) od. einen d. sonst. Bestand- teile. Nebenwirkungen: Contractubex® wird auch i. d. Langzeitbehandl. im Allg.
ausgezeichnet vertragen. Ein während d. Behandl. mit Contractubex® gelegentl.
beobachteter Juckreiz ist Ausdruck der gewünschten geweblichen Umgestaltung d. Narbe. Ein Abbruch d. Therapie aus diesem Grunde ist i.d.R. nicht erforderlich.
Die am häufigsten aufgetretenen Nebenwirk. waren lokale Reakt. am Ort d.
Behandl. Folgende Nebenwirk. wurden beobachtet: Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10):
Pruritus, Erythem, Teleangiektasie, Narbenatrophie. Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis
< 1/100): Hyperpigmentierung d. Haut, Hautatrophie. Häufigkeit nicht bekannt:
pustulöser Ausschlag, Überempf.-keit (allerg. Reaktion),Parästhesien, Kontaktder- matitis, Urtikaria, Ausschlag, Pruritus, Erythem, Hautreizung, Papel, Hautentz., brennendes Gefühl d. Haut, Spannungsgefühl d. Haut, Schwellung, Schmerzen a.
d. Appl.-stelle, Hautschuppung im Bereich d. Applikationsstelle.Weitere Informa- tionen zu Nebenwirk. aus Studie und Spontanberichten s. Fachinformation. Stand Dezember 2014, Merz Pharmaceuticals GmbH, 60048 Frankfurt
Schön, wenn Narben optimal verheilen.
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Dauer seines Lebens und wird bei einem Besitzerwechsel mit weitergegeben.
Einteilung der Arzneimittel In der Apotheke unterscheidet man im Wesentlichen rezept
pflichtige Tierarzneimittel, um gewidmete rezeptpflichtige Humanarzneimittel sowie re
zeptfreie, apothekenpflichtige Tier und Humanarzneimittel.
Die letzte Gruppe unterliegt kei
nerlei Dokumentationspflichten.
In Deutschland ist das Bundes
amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zu
lassung von Tierarzneimitteln.
Zugelassene Tierarzneimittel dürfen lediglich für die in der Pa
ckungsbeilage genannten Tierar
ten sowie innerhalb der aufge
führten Indikation angewendet werden. Dokumentationspflich
tig ist der Erwerb und die Abgabe von rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln durch die Apo
theke. Freiwillig wird diese Do
kumentation jedoch in vielen
Apotheken für alle Tierarznei
mittel durchgeführt.
Verschreibung durch Tier- ärzte Der Tierarzt darf Tierarz
neimittel und auch Humanarz
neimittel für Tiere verordnen.
Voraussetzung für die Verord
nung eines Humanarzneimittels ist, dass es für diese Indikation kein passendes Tierarzneimittel gibt. Dies geschieht im Rahmen eines Therapienotstands nach
§ 56 Arzneimittelgesetz durch eine sogenannte Umwidmung.
Genau genommen ist eine Um
widmung ein Offlabeluse be
züglich Tierart und Indikation.
Die Abgabe verschreibungs
pflichtiger Tierarzneimittel oder umgewidmeter verschreibungs
pflichtiger Humanarzneimittel darf nur auf tierärztliche Ver
schreibung erfolgen.
Eine Sonderregelung besteht bei der Abgabe von Arzneimitteln für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Hier bedarf es immer einer Verschrei
bung, die der Apotheke in zwei
facher Form vorgelegt werden muss. Eine Kopie reicht nicht aus! Auf dem Original, das der Tierhalter zurückbekommt, muss zusätzlich noch die Chargenbe
zeichnung vermerkt werden. Das Rezeptdoppel verbleibt zu Doku
mentationszwecken in der Apo
theke. Diese besonderen Regeln gelten aufgrund der Rückstands
problematik von Arzneimittelres
ten in Lebensmitteln und der Ein
haltung der Wartezeiten.
Über den Erwerb und die Abgabe verschreibungspflichtiger Tier
arzneimittel sind laut § 19 Apo
thekenbetriebsordnung zeitlich geordnete Nachweise zu führen, die mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, aber nicht weniger als fünf Jahre aufzu
bewahren sind. Eine digitale Do
kumentation ist möglich. n Bärbel Meißner,
Apothekerin DOKUMENTATION
VON VERSCHREI- BUNGSPFLICHTIGEN TIERARZNEIMITTELN
Beim Erwerb:
+Name und Anschrift des Lieferanten +Name, Menge und
Chargenbezeichnung des Arzneimittels +Datum des Erwerbs Bei der Abgabe für Tiere, die nicht der Lebensmit- telgewinnung dienen:
+Name und Anschrift des Tierhalters +Name und Anschrift
des verschreibenden Tierarztes
+Name, Menge und Chargenbezeichnung des Arzneimittels +Datum der Abgabe