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Tierarzneimittel – fünf Jahre

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108 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Mai 2021 | www.diepta.de

D

ie Abgabe von Tier­

arzneimitteln ist in der Apotheke eher selten, da es zum einen viel weniger Tierarznei­

mittel als Humanarzneimittel gibt und zum anderen neben der Apotheke noch weitere Ver­

triebswege gibt. So sind Tierarz­

neimittel ebenso in Tierarzt­

praxen oder Tier­ und Zoo­

handlungen sowie in Tierfutter­

märkten erhältlich. Zur Differen­

zierung, welches Präparat wo er­

hältlich ist, werden einerseits die Wirkstoffe selbst und anderer­

seits auch die zu behandelnden Tierarten herangezogen. Zudem besitzen Tierärzte das Dispen­

sierrecht. Das bedeutet, dass sie die von ihnen behandelten Tiere häufig selbst mit den benötigten Arzneimitteln versorgen. Bei

einer Gruppe von Tierarzneimit­

tel entfällt die Apothekenpflicht, sodass diese auch in Tier­und Zoohandlungen vertrieben wer­

den dürfen. Dies sind die soge­

nannten Heimtier­Arzneimittel und die nicht verschreibungs­

pflichtigen Heimtier­Homöopa­

thika. Heimtier­Arzneimittel enthalten keine verschreibungs­

pflichtigen Wirkstoffe und dür­

fen nur bei Tieren eingesetzt werden, die nicht der Lebensmit­

telgewinnung dienen.

Einteilung nach Tierart Der rechtliche Status eines Tierarz­

neimittels wird, wie gesagt, nicht nur vom Wirkstoff selbst be­

stimmt, sondern hängt ebenso von der Tierart ab, zu deren Be­

handlung sie gedacht sind. Es gibt zum einen die Gruppe der

Heimtiere, also Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmit­

teln dienen, die sogenannten Nicht­Lemi­Tiere. Hierzu gehö­

ren Kleintiere wie Katzen und Hunde sowie Zierfische, Ziervö­

gel, Singvögel, Brieftauben, Ter­

rarientiere, Kleinnager, Frettchen und Kaninchen. Dem gegenüber steht die Gruppe der lebensmit­

telliefernden Tiere. Aus soge­

nannten Lemi­Tieren werden Fleisch oder andere Produkte wie Milch, Eier oder Honig für den menschlichen Verzehr gewon­

nen. Hier gelten besonders strenge Regeln in Bezug auf die Arzneimittelanwendung. Es ist wichtig, dass zwischen der letz­

ten Anwendung des Arzneimit­

tels und der Lebensmittel­

gewinnung genau definierte Wartezeiten eingehalten werden,

damit Grenzwerte von Arznei­

mittelrückständen nicht über­

schritten werden. Sowohl Grenz werte, als auch Warte­

zeiten werden von der Euro­

päische Arzneimittelagentur (EMA) festgelegt. Außerdem gibt es eine Reihe von Substan­

zen, die für die Anwendung bei Lemi­Tieren grundsätzlich ver­

boten sind.

Pferde gehören zur Gruppe der Equiden und nehmen eine Son­

derstellung ein. Jedes Tier be­

sitzt einen eigenen Equidenpass, in den eingetragen ist, ob der Besitzer das Pferd zur Schlach­

tung vorgesehen hat oder ob es unwiderruflich am Lebensende der Tierkörperverwertung zuge­

führt wird und somit nicht der Lebensmittelgewinnung dient.

Das Tier behält den Pass für die

Tierarzneimittel – fünf Jahre

© kulkann / iStock / Getty Images

Die Apotheke ist nicht nur für uns Menschen da. Nein, hier gibt es auch Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel für Tiere – und für einige dieser Arzneimittel auch eine eigene Dokumentation.

PRAXIS DOKUMENTATION

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Leitlinien- gerechte Narben-

therapie1

1 Nast A. et al. German S2K guidelines for the therapy of pathological scars (hypertrophic scars and keloids). J Dtsch Dermatol Ges 2012;10:747–62.

2 Willital GH, Simon J. Efficacy of Early Initiation of a Gel Containing Extractum Cepae, Heparin, and Allantoin for Scar Treatment: An Observational, Noninter- ventional Study of Daily Practice. J Drugs Dermatol 2013;12:38–42.

Contractubex® Gel. Zusammensetzung: 100 g Gel enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: 10,0 g Extr. Cepae; Heparin Natrium 5000 I.E.; 1,0 g Allantoin Sonstige Bestandteile: Methyl-4-hydroxybenzoat 150 mg, Sorbinsäure 100 mg, Macrogol 200, Xanthangummi, Gereinigtes Wasser, Geruchsstoffe Anwendungsgebiete: Hypertroph., keloidförmige, bewegungseinschr. u. opt.

störende Narben nach Operationen, Amputationen, Verbrennungen u. Unfällen;

Kontrakturen wie Dupuytren’sche Kontraktur u. traumat. Sehnenkontrakturen;

Narbenschrumpfungen (atrophe Narben) (nach Wundschluss). Gegenanzeigen:

Überempf.-keit gegen d. Wirkstoffe Extr. Cepae, Heparin-Natrium od. Allantoin, gg.

Sorbinsäure od. Methyl-4-hydroxybenzoat (Paraben) od. einen d. sonst. Bestand- teile. Nebenwirkungen: Contractubex® wird auch i. d. Langzeitbehandl. im Allg.

ausgezeichnet vertragen. Ein während d. Behandl. mit Contractubex® gelegentl.

beobachteter Juckreiz ist Ausdruck der gewünschten geweblichen Umgestaltung d. Narbe. Ein Abbruch d. Therapie aus diesem Grunde ist i.d.R. nicht erforderlich.

Die am häufigsten aufgetretenen Nebenwirk. waren lokale Reakt. am Ort d.

Behandl. Folgende Nebenwirk. wurden beobachtet: Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10):

Pruritus, Erythem, Teleangiektasie, Narbenatrophie. Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis

< 1/100): Hyperpigmentierung d. Haut, Hautatrophie. Häufigkeit nicht bekannt:

pustulöser Ausschlag, Überempf.-keit (allerg. Reaktion),Parästhesien, Kontaktder- matitis, Urtikaria, Ausschlag, Pruritus, Erythem, Hautreizung, Papel, Hautentz., brennendes Gefühl d. Haut, Spannungsgefühl d. Haut, Schwellung, Schmerzen a.

d. Appl.-stelle, Hautschuppung im Bereich d. Applikationsstelle.Weitere Informa- tionen zu Nebenwirk. aus Studie und Spontanberichten s. Fachinformation. Stand Dezember 2014, Merz Pharmaceuticals GmbH, 60048 Frankfurt

Schön, wenn Narben optimal verheilen.

Dreifachwirkung:

– beugt übermäßiger Narbenbildung vor – verbessert Elastizität und Weichheit – reduziert Rötung und Juckreiz

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Dauer seines Lebens und wird bei einem Besitzerwechsel mit weitergegeben.

Einteilung der Arzneimittel In der Apotheke unterscheidet man im Wesentlichen rezept­

pflichtige Tierarzneimittel, um ­ gewidmete rezeptpflichtige Humanarzneimittel sowie re­

zeptfreie, apothekenpflichtige Tier­ und Humanarzneimittel.

Die letzte Gruppe unterliegt kei­

nerlei Dokumentationspflichten.

In Deutschland ist das Bundes­

amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zu­

lassung von Tierarzneimitteln.

Zugelassene Tierarzneimittel dürfen lediglich für die in der Pa­

ckungsbeilage genannten Tierar­

ten sowie innerhalb der aufge­

führten Indikation angewendet werden. Dokumentationspflich­

tig ist der Erwerb und die Abgabe von rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln durch die Apo­

theke. Freiwillig wird diese Do­

kumentation jedoch in vielen

Apotheken für alle Tierarznei­

mittel durchgeführt.

Verschreibung durch Tier- ärzte Der Tierarzt darf Tierarz­

neimittel und auch Humanarz­

neimittel für Tiere verordnen.

Voraussetzung für die Verord­

nung eines Humanarzneimittels ist, dass es für diese Indikation kein passendes Tierarzneimittel gibt. Dies geschieht im Rahmen eines Therapienotstands nach

§ 56 Arzneimittelgesetz durch eine sogenannte Umwidmung.

Genau genommen ist eine Um­

widmung ein Off­label­use be­

züglich Tierart und Indikation.

Die Abgabe verschreibungs­

pflichtiger Tierarzneimittel oder umgewidmeter verschreibungs­

pflichtiger Humanarzneimittel darf nur auf tierärztliche Ver­

schreibung erfolgen.

Eine Sonderregelung besteht bei der Abgabe von Arzneimitteln für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Hier bedarf es immer einer Verschrei­

bung, die der Apotheke in zwei­

facher Form vorgelegt werden muss. Eine Kopie reicht nicht aus! Auf dem Original, das der Tierhalter zurückbekommt, muss zusätzlich noch die Chargenbe­

zeichnung vermerkt werden. Das Rezeptdoppel verbleibt zu Doku­

mentationszwecken in der Apo­

theke. Diese besonderen Regeln gelten aufgrund der Rückstands­

problematik von Arzneimittelres­

ten in Lebensmitteln und der Ein­

haltung der Wartezeiten.

Über den Erwerb und die Abgabe verschreibungspflichtiger Tier­

arzneimittel sind laut § 19 Apo­

thekenbetriebsordnung zeitlich geordnete Nachweise zu führen, die mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, aber nicht weniger als fünf Jahre aufzu­

bewahren sind. Eine digitale Do­

kumentation ist möglich.  n Bärbel Meißner,

Apothekerin DOKUMENTATION

VON VERSCHREI- BUNGSPFLICHTIGEN TIERARZNEIMITTELN

Beim Erwerb:

+Name und Anschrift des Lieferanten +Name, Menge und

Chargenbezeichnung des Arzneimittels +Datum des Erwerbs Bei der Abgabe für Tiere, die nicht der Lebensmit- telgewinnung dienen:

+Name und Anschrift des Tierhalters +Name und Anschrift

des verschreibenden Tierarztes

+Name, Menge und Chargenbezeichnung des Arzneimittels +Datum der Abgabe

Referenzen

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