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Fünf Jahre Erzgebirgskreis

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Ausgabe Nr. 16 • 7. September 2013 • Jahrgang 19

des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

16/13

Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises

ad Windsheim

Beginn der Karpfenschmeckerwochen Fünf Jahre Erzgebirgskreis

Auszeichnungen für Landkreisbürger

Großer Bergmännischer Zapfenstreich im Erzgebirgskreis

Fotos: Brigitte Streek

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

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Fünf Jahre Erzgebirgskreis

Mit Zapfenstreich das Jubiläum gewürdigt

Mit dem Großen Bergmännischen Zapfen- streich feierte der Erzgebirgskreis am 3.

August 2013 in der Kreisstadt Annaberg- Buchholz sein fünfjähriges Bestehen. Im Rahmen der Sächsischen Kreisreform wurden am 1. August 2008 die vier Landkreise Aue- Schwarzenberg, Annaberg, Mittlerer Erzge- birgskreis und Stollberg zum Erzgebirgskreis zusammengelegt. Kreissitz wurde die Stadt Annaberg-Buchholz.

Landrat Frank Vogel begrüßte zu diesem Ju- biläum neben rund 4.000 Zuschauern zahl- reiche Ehrengäste, unter ihnen der Minis- terpräsident des Freistaates Sachsen, Stani- slaw Tillich. Die Partnerlandkreise Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und Ansbach wa- ren zu dieser feierlichen Veranstaltung mit Landrat Walter Schneider und Landrat Dr.

Jürgen Ludwig vertreten.

Der Große Bergmännische Zapfenstreich mit über 400 Trachtenträgern

und Bergmusikanten wurde nach einer Paradeordnung des Sächsischen Landesverbandes der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine zelebriert. Er wird nur bei besonders feier- lichen Anlässen durchgeführt.

Mit Beginn des sogenannten Bergmannsgrußes folgte ein Bergmarsch als Referenz an die gastgebende Stadt und als Abschluss die Nationalhymne.

Die reizvolle Kulisse am Marktplatz der Stadt Annaberg-Buchholz und die standesgemäß in der Bergmannskleidung auftretenden Vereine verliehen dem Festakt eine beson- ders stimmungsvolle Atmosphäre, resümiert Landrat Walter Schneider.

Vor dem musikalischen Höhepunkt am Abend war die Besichtigung der einzigen Bergkirche Sachsens mit ihren lebensecht wir- kenden Schnitzereien, ein Besuch des Euro- päischen Töpfermarktes mit Ausstellern aus 16 Ländern sowie ein kleiner Festempfang vorausgegangen.

Landrat Schneider möchte gerne die Land- kreisbürger ermuntern, unseren Partnerland- kreis mit all seinen Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Informationen über das Erzgebir- ge erhalten Sie auf der Internetseite www.

erzgebirge-tourismus.de

Zu Gast im Erzgebirge bei Landrat Frank Vogel (1.v.l.): Landrat Walter Schneider vom hiesigen Landkreis (2.v.l.) und Landrat Dr.

Jürgen Ludwig vom Landkreis Ansbach (r.)

35. Aischgründer Karpfenschmeckerwochen

Karpfengerichte in allen Variationen

Die Aischgründer Karpfenschmeckerwochen fi nden zum 35. Mal von 1. September bis 3.

November 2013 statt. Während der Aktions- wochen bieten die 20 Wirte der Aischgründer Karpfenschmeckerwochen besondere Karp- fenvariationen an. Ob in Bier- oder Weinsud, als grätenfreies Filet, Ragout oder geräuchert, nach böhmischer oder Schnapsbrennerart, mit raffi nierten Soßen, als Karpfenbratwurst oder Karpfensushi - während der Aktionswo- chen zeigen die Gaststätten und Restaurants die ganze Bandbreite der Aischgründer Karp- fenküche. Besonders beliebt sind die in vielen Häusern angebotenen „Karpfenbuffets“.

Rundfl ug über den Aischgrund

Auch in diesem Jahr fi ndet wieder ein Ge- winnspiel statt. Karpfengenießer, die minde- stens drei verschiedene Gastronomiebetriebe der Aischgründer Karpfenschmeckerwochen besucht haben, können daran teilnehmen.

Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums der Ais- chgründer Karpfenschmeckerwochen winkt

dabei ein besonderer Hauptpreis: Ein Rund- fl ug mit einem Ultraleichtfl ugzeug über die Weiherlandschaft im Aischgrund.

Neues Angebot für Gruppen und Vereine

Die Tourist-Information des Landkreises hat mit den „Karpfenschmeckertagen“ ein neues Pauschalangebot in ihr Programm für Grup- pen und Vereine aufgenommen: Hier können Gruppen den Aischgründer Karpfen genie- ßen, die Weiherlandschaft bei einer Kutsch- fahrt kennenlernen oder den Karpfenwirten in ihrer Küche über die Schulter schauen.

Auf dem Prospekt zu den Aisch-gründer Karpfenschmeckerwochen ist ein sogenann- ter QR-Code abgebildet. Hier können Smart- phone-Nutzer diesen Code einscannen und haben somit einen direkten, schnellen Zugriff auf die Homepage www.karpfenschmecker- wochen.de

Auf dieser Homepage sind alle Mitgliedsbe- triebe dargestellt.

Die offi zielle Eröffnung der Aischgründer Karp- fenschmeckerwochen mit Landrat Walter Schnei- der fand am 28. August 2013 im Landgasthof Fiedler in Oberroßbach statt. Zuvor stimmte man sich bei einer Führung durch das Aischgründer Karpfenmuseum in Neustadt a.d.Aisch auf die Karpfensaison ein.

Behindertenbeauf- tragte des Land- kreises

Anlaufstelle für ratsuchende Menschen mit Behinderung

Zur Durchführung und Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung hat Landrat Walter Schneider das Ehrenamt der kommu- nalen Behindertenbeauftragten des Land- kreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ab 1. September 2013 an Bianca Meyerhö- fer-Klee übertragen. Die formelle Bestellung erfolgt durch den Kreisausschuss am 23.

September 2013. Landrat Walter Schneider ist der festen Überzeugung, dass mit Bianca Meyerhöfer-Klee eine Person mit diesem Eh- renamt betraut worden ist, die mit sehr viel Engagement die Interessen und Belange der behinderten Menschen in unserem Landkreis vertreten wird.

Bianca Meyerhöfer-Klee ist telefonisch wie folgt erreichbar: 0174 1897796

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

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Kontaktgruppe für Frauen mit Ess-Störung

Wie eine Studie belegt, steigen die Zahlen der Menschen mit Ess-Störungen in den letz- ten Jahren immer mehr an. Vor allem junge Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren sind vermehrt betroffen. Die Gründe dafür sind vielfältig, Überforderung, Leistungsdruck, mangelnde Zeit und Zuwendung sind nur ei- nige Beispiele. Vor allem bei jungen Frauen kommt ein verfälschtes unerreichbares Schönheitsideal hinzu, das durch Medien und TV-Sendungen noch verstärkt wird. Die Angehörigen stehen dieser Problematik oft völlig hilfl os gegenüber und benötigen eben- falls fachliche Begleitung in einer Beratungs- stelle. Die Betroffenen sehen ihre eigene Not nicht als Krankheit und verweigern oft, die so wichtigen, fachlichen Hilfen.

Seit 2012 bietet das Gesundheitsamt in Ko- operation mit der Diakonie ein kostenloses

offenes Gruppenangebot für Frauen (ab 18 Jahren) mit Ess-Störungen an. Sechs Frauen aus dem Landkreis nahmen zuletzt das An- gebot wahr und trafen sich alle 14 Tage. Der offene Austausch, die Gespräche und die Erfahrungen der anderen Teilnehmerinnen wurden insgesamt als sehr hilfreich erlebt.

Bei der inhaltlichen Gestaltung des Grup- penangebotes ging es nicht nur um Informa- tion und Diagnostik von körperlichen bzw.

seelischen Folgeschäden, sondern auch um Achtsamkeitsübung, was die eigene Selbst- wahrnehmung betrifft. Wo sind meine Gren- zen? Wie halte ich unangenehme Gefühle besser aus? Wie gehe ich mit Konfl ikten um?

Termin für die nächste Gruppe:

Donnerstag, 26. September 2013 (14 tägig), 18:30 bis 20:00 Uhr, im Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer Str. 2,

91413 Neustadt a.d.Aisch

Information und Anmeldung:

Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch - Psychosoziale Beratung -

Christa Gertshauser (Dipl.-Sozialpädagogin), Tel. 09161 92-531,

E-Mail: christa.gertshauser@kreis-nea.de Suchtberatung der Diakonie Bad Windsheim Katrin Kimmel (Dipl.-Sozialpädagogin), Tel. 09841 2859,

E-Mail: kimmel@suchtberatung-bw.de

Auszeichnung für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit

Landrat Walter Schneider hat am 30. Juli 2013 das vom Bayerischen Ministerpräsi- denten Horst Seehofer verliehene „Ehrenzei- chen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern“ an vier Landkreisbür- ger ausgehändigt.

Gertraud Satzinger aus Oberscheinfeld en- gagiere sich ehrenamtlich schon seit Jahr- zehnten. Seit über 30 Jahren sei sie im Vor- stand des Steigerwaldclubs e.V. - Zweigverein Oberscheinfeld und organisiere dort ver- schiedene Veranstaltungen. Seit 15 Jahren biete sie in den Ferien für Kinder das Kräu- tersammeln an. In der Katholischen Kirchen- gemeinde kümmere sie sich um die Ausrich- tung des Pfarrfestes, organisiere einmal im Monat die Seniorennachmittage und helfe mit weiteren Ehrenamtlichen abwechselnd im Pfarrbüro aus. Seit 2000 sei sie zudem Vorsit- zende des Katholischen Frauenbundes Ober- scheinfeld. Das Bildungshaus Kloster Schwar- zenberg unterstütze sie bei Wallfahrten und Ministrantenfreizeiten.

Helga Wörrlein-Ruhl aus Gollhofen bringe sich seit 1981 in der Frauenarbeit beim Evan- gelischen Dekanat Uffenheim ein. Seit 1986

übernehme sie die Organisation und Koor- dination des Frauentages, an dem rund 80 bis 100 Frauen teilnehmen. Darüber hinaus bringe sie sich vor Ort in der Evang-Luth.

Kirchengemeinde Gollhofen ein. Dort orga- nisiere sie unter anderem seit über 25 Jahren den Weltgebetstag der Frauen.

Karlheinz Lederer aus Bad Windsheim sei seit rund 40 Jahren beim Schützenverein Ickelheim und bei der Königlich privaten Schützengesell- schaft Bad Windsheim aktiv. 1985 sei er zum stellvertretenden Gauschützenmeister und 1991 bis 2012 zum 1. Gauschützenmeister des Schützengaues Uffenheim, der 4.000 Mit- glieder zählt, gewählt worden. In dieser Zeit richtete er die mittelfränkischen Schützentage und einen bayerischen

Schützentag durch den Uffenheimer Gau aus.

15 Jahre lang sei er Sprecher der Gauschüt- zenmeister und Mit- glied des Ehrengerichts des Mittelfränkischen Schützenbundes ge- wesen. Darüber hinaus brachte er sich über 30

Jahre in der Reservistenkameradschaft Bad Windsheim und Umgebung ein. Im Vete- ranen- und Militärverein Bad Windsheim en- gagiere er sich seit 25 Jahren.

Richard Wölfel aus Diespeck sei seit 1973 Mitglied im Verein für Gartenbau und Land- schaftspfl ege. Von März 1979 bis 2005 sei er 2. Vorsitzender des Vereins gewesen. In die- ser Zeit organisierte er insbesondere Ausfl üge und wirkte federführend bei der Bewertung des Blumenschmucks in der Gemeinde Die- speck mit. Als Gründungsmitglied und Leiter der Tanzgruppe im Gartenbauverein führe er Aufführungen durch und organisiere die Um- züge bei Festen.

Hans Herold (MdL), Helga Wörrlein-Ruhl, Richard Wölfel, Gertraud Satzinger, Karlheinz Lederer, Landrat Walter Schneider

Das Rote Kreuz ruft die Bevölkerung im Alter von 18 bis 69 Jahren auf, sich an den näch- sten Blutspendeterminen zu beteiligen:

Bad Windsheim: Mo., 16. September 2013, 17:00 bis 21:00 Uhr, Staatl. Berufsschule Diespeck: Mi., 18. September 2013, 17:00 bis 20:30 Uhr, Volksschule

Marktbergel: Fr., 20. September 2013, 17:00 bis 20:30 Uhr, Grundschule

Weitere Informationen zur Blutspende beim Bayerischen Roten Kreuz fi nden Sie auf den Internetseiten des Kreisverbandes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (www.rotkreuz- nea.de).

In Notlagen

Frauennotruf: 09161/1213 Frauenhaus Ansbach: 0981/95959

Blutspendetermine! Das Amtsblatt und Landkreisjournal im

Internet:

www.kreis-nea.de E-Mail-Adresse:

journal@kreis-nea.de

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

7 Von positiven Dingen in der Region gegen-

seitig profi tieren und einen Mehrwert daraus gewinnen, diesen Ansatz verfolgt das Netz- werk Steigerwald mit einer neuen Veranstal- tungsreihe mit Vorträgen und Exkursionen.

Unter dem Titel „Beste Beispiele im und für den Steigerwald“ präsentiert die Reihe regionale Besonderheiten aus Natur, Forst- wirtschaft, Geschichte, Weinbau und dem sozialen Miteinander. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei, teils ist vorhe- rige Anmeldung erforderlich.

Das Netzwerk Steigerwald startet am Mitt- woch, 25. September 2013 um 19:00 Uhr im UBiZ in Oberschleichach seine Vortrags- und Exkursionsreihe „Beste Beispiele“ mit einem Vortrag über das Mehrgenerationen- haus Dorfl inde in Langenfeld. Der Referent des Abends, Reinhard Streng, 1. Bürgermei- ster der Gemeinde Langenfeld, erläutert die Entstehungsgeschichte und Organisation dieser Einrichtung und gibt Informationen zum Betrieb und Finanzierungskonzept.

Anmeldung und Informationen:

Andrea Fahrnholz, Tel: 09162 9291121 E-Mail: andrea.fahrnholz@kreis-nea.de Die Themen der weiteren Vorträge und Ex- kursionen sind unter www.netzwerk-steiger- wald.de der Rubrik Termine oder dem Down- loadbereich als Flyer zu entnehmen.

Der Steigerwald: Ein Ort zum Wandern, zum Schauen und zum Genießen. Seine Qualitäten liegen im Verborgenen, im Detail, in den Zwi- schentönen. Um die wirtschaftliche Entwick- lung des Naturparks durch Steigerung des Tourismus zu verbessern, will die Geschäfts- stelle des Naturparks Steigerwald und das Kreisfremdenverkehrsamt diese Qualitäten Touristen aus Nah und Fern näher bringen.

Viele Touristen suchen Attraktionen, Unter- haltung, Superlative: das Höchste, Längste, Älteste, Beste. Um die Besonderheit des Stei- gerwalds für Touristen fassbar zu machen, wurde deshalb ein besonderer Weg beschrit- ten: Der Verband Deutscher Naturparke e. V.

(VDN) vergibt ein Qualitätssiegel, das viele Facetten eines Naturparks prüft und so auch das schwer Überblickbare in einem Begriff zusammenfasst: „Qualität“. Und genau um dieses Siegel haben wir uns beworben. „Ziel ist, unseren Naturpark Steigerwald zu einer

‚Vorbildlandschaft’ mit hoher Lebens- und Erholungsqualität weiterzuentwickeln und dabei besonders auf die nachhaltige Entwick- lung intakter Natur und Landschaft zu ach- ten“, so Ismene Dingfelder.

Die Geschäftsstelle des Naturparks Steiger- wald und das Kreisfremdenverkehrsamt stell- te sich dem umfangreichen Projekt. Als erste Hürde war ein Fragenkatalog mit annähernd 100 Seiten und ebenso vielen Fragen zu be- arbeiten. Der Fragenkatalog gliedert sich in fünf Bereiche: Management und Organisa- tion, Naturschutz und Landschaftspfl ege,

Erholung und nachhaltiger Tourismus, Um- weltbildung und Kommunikation sowie nach- haltige Regionalentwicklung.

Und was wird damit erreicht? Die Quali- tätsoffensive des Verbands Deutscher Natur- parke zielt darauf ab, die Qualität der Natur- parkarbeit und deren Veränderungen stetig messbar zu machen. Sie fördert den gezielten Einsatz von Ressourcen und die kontinuier- liche Verbesserung und Weiterentwicklung.

Sie hilft, die Stärken und Schwächen zu er- kennen. Und sie dient dazu, dem Verlust biologischer Vielfalt entgegenzuwirken. Wie auch die Erfahrung von Ismene Dingfelder zeigt: „Die Qualitätsoffensive fördert die Kooperation regionaler Akteure und steigert das Wir-Gefühl in der Region. So entwickeln sich intensive Partnerschaften und neue Kon- takte, die unsere Region zusätzlich voran- bringen.“

Nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Fragenkatalogs wurden im nächsten und abschließenden Schritt der Zertifi zierung die An- gaben durch einen Qualitätsscout, Hans-Walter Herpel, im persönlichen Gespräch und durch Begehung vor Ort nachgeprüft. Hier stellte sich he- raus, dass die Angaben sogar noch etwas zu zurückhaltend waren und weitere Punkte gesammelt werden konnten. Das Ergebnis stellte Hans- Walter Herpel dann nach zwei inten-

siven Arbeitstagen klar und begeistert fest:

„Ihr seid Premium!“

Der Naturpark Steigerwald kann sich nun über die Auszeichnung „Qualitäts-Natur- park“ freuen, die Ende September offi ziell verliehen wird und zunächst für fünf Jahre gilt, nach denen dann eine weitere Überprü- fung ansteht. Im Herbst und Frühjahr stehen wieder viele Messen an, so z. B. die „Tour- Natur“ in Düsseldorf, auf welcher mit dieser Auszeichnung sicher viele neue Gäste für die Region gewonnen werden können. Landrat Walter Schneider lobt auch in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Natur- parks Steigerwald die geleistete, hervorra- gende Arbeit: „Danke für das außergewöhn- liche und erfolgreiche Engagement. Damit haben wir einen weiteren Baustein gesetzt, um unseren Landkreis und die gesamte Regi- on voranzubringen.“

Qualität überzeugt!

Naturpark Steigerwald erhält die Auszeichnung Qualitäts-Naturpark Steigerwald

Vortragsreihe zeigt beste Beispiele im Steigerwald

Hinweis:

Die Wertstoffhöfe Bad Windsheim, Burghaslach und Neustadt a.d.Aisch haben wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 20.09.2013, geschlossen.

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer

(Beratung der Aktivsenioren in Zusam- menarbeit mit der Wirtschaftsförderung)

Dienstag, 10. September 2013, 14:00 bis 17:00 Uhr

im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Zimmer A 100

Die Aktivsenioren, die freiwillig, ehren- amtlich und honorarfrei arbeiten und als gemeinnützig anerkannt sind, helfen bei:

• Außenhandelsangelegenheiten

• Planungs- und Finanzierungsfragen

• Problemen im Rechnungswesen und Organisation

• den Gebieten Produktion und Ver- trieb, Absatz, Marketing und Design

• Existenzgründung, Existenzerhaltung und Existenzschwierigkeiten

Informationen/Anmeldung: Tel. 09161 92-142

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Nr. 16 J a h r g a n g 2 0 1 3 07.09.2013

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Frau Irmgard Hügelschäfer

Scheinfeld

Die Verstorbene wurde am 01.11.1962 durch die Regierung von Mittelfranken als Beratungstechnikerin dem Landwirtschaftsamt Scheinfeld zugewiesen;

seit 1972 war sie in der Dienststelle in Neustadt a.d.Aisch eingesetzt. Am 01.05.2001 wurde seinerzeit der Aufgabenbereich dem Gesundheitsamt im Landratsamt zugeordnet, hier war sie bis zum Bezug ihrer Altersrente am 01.06.2004 als Ernährungsberaterin tätig.

Durch ihre zuverlässige Arbeit und ihr angenehmes Wesen war Sie bei Vorgesetzten und Kollegen sehr beliebt.

Der Landkreis sowie die Kreisbevölkerung werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren.

Juli 2013

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim NA C H R U F

Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen Herrn Erhard Völker

Anästhesie-Krankenpfleger

Herr Völker war 29 Jahre als Anästhesie-Krankenpfleger an der Klinik Bad Windsheim tätig.

Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik Bad Windsheim werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

Landrat Walter Schneider Stefan Schilling Karl-Otto Mollwitz

Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstand Vorsitzender des Personalrates

EI N W O H N E R Z A H L E N

am 31. März 2013

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Daten- verarbeitung wurden die auf der Basis Zensus 2011 fort- geschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. März 2013 bekanntgegeben.

Bevölkerungsstand am 31. März 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,

Mittelfranken

Gemeinde Einwohner 575 112 Bad Windsheim, St 11.935

575 113 Baudenbach, M 1.145

575 115 Burgbernheim, St 2.974 575 116 Burghaslach, M 2.485

575 117 Dachsbach, M 1.721

575 118 Diespeck 3.654

575 119 Dietersheim 2.126

575 121 Emskirchen, M 5.876

575 122 Ergersheim 1.123

575 124 Gallmersgarten 746

575 125 Gerhardshofen 2.499

575 127 Gollhofen 823

575 128 Gutenstetten 1.295

575 129 Hagenbüchach 1.246

575 130 Hemmersheim 680

575 133 Illesheim 954

575 134 Ippesheim, M 1.137

575 135 Ipsheim, M 2.099

575 138 Langenfeld 996

575 143 Marktbergel, M 1.498 575 144 Markt Bibart, M 1.856 575 145 Markt Erlbach, M 5.466 575 146 Markt Nordheim, M 1.144 575 147 Markt Taschendorf, M 1.011

575 150 Münchsteinach 1.359

575 152 Neuhof a.d.Zenn, M 2.069 575 153 Neustadt a.d.Aisch, St 12.351

575 155 Oberickelsheim 692

575 156 Obernzenn, M 2.637

575 157 Oberscheinfeld, M 1.199 575 161 Scheinfeld, St 4.562

575 163 Simmershofen 889

575 165 Sugenheim, M 2.303

575 166 Trautskirchen 1.314

575 167 Uehlfeld, M 2.858

575 168 Uffenheim, St 6.200

575 179 Weigenheim 1.017

575 181 Wilhelmsdorf 1.424

Kreissumme 97.363 LkrABl. Nr. 16/2013

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BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.10.2013 bis 31.10.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Erlbach und Uffenheim

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

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Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

KO M M U N A L U N T E R N E H M E N

Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Jahresabschluss und Lagebericht 2012 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat gemäß § 12 Abs. 2 der Unternehmenssatzung i. V. mit § 27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunter- nehmen) den Abschluss des Geschäftsjahres 2012 in seiner Sitzung am 24.07.2013 festgestellt, und dem Vorstand Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schließen mit dem Betrag von 53.510.169,67 ¼. Der Jahresfehlbe- trag der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachfolgend der uneingeschränkte Bestätigungsver- merk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüller- mann und Partner AG, Dreieich vom 11.06.2013:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bi- lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebe- richt des Kommunalunternehmens „Kliniken des Land- kreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-

resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwor- tung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunter- nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom- men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch- zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un- ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wer- den. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wer- den die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü-

fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs- bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro- ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we- sentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah- resabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si- chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres- abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den er- gänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

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Ohne diese Beurteilung einzuschränken verweisen wir auf Abschnitt D. „Vermögenslage“ des Lageberichtes.

Hier wird ausgeführt, dass bei dem Kommunalunter- nehmen zum 31. Dezember einen nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 6.383.943,93 ausweist und damit bilanziell überschul- det ist. Das Kommunalunternehmen ist weiterhin auf die Unterstützung des Landkreises angewiesen.“

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstat- tung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestäti- gungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffent- lichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätig- ten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor un- serer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Be- stätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hin- gewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Er- folgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Walter Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen ab Montag, den 16. September 2013 bis einschließlich Dienstag, den 24. September 2013 (außer 21./22.

September 2013) im Verwaltungsgebäude der Klinik Neustadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1. Oberge- schoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes) während der Dienststunden öffentlich aus.

Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

Stefan Schilling, Vorstand

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

BEKANNTMACHUNG

Der Bezirk Mittelfranken beabsichtigt, die Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung der Windkraft zu zonieren. Hiervon ist der Landkreis Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betroffen (vgl. nach- folgende Karte).

Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1 : 100.000) sowie die Teilkarten Nord, Mitte, Süd (M 1 : 25.000) werden zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Un-

tere Naturschutzbehörde, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 225, Telefon 09161 92-412 vom 18. September bis einschließlich 18. Oktober 2013 ausgelegt (Art. 52 Abs. 2 Bay- NatSchG). Die Einsichtnahme ist während der allge- meinen Öffnungszeiten möglich:

Dienststunden:

Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr

Darüber hinaus werden die digitalen Auslegungsunter- lagen auf folgender Internetseite des Bezirks Mittel- franken bereitgestellt: http://www.bezirk- mittelfranken.de. Dies ersetzt jedoch nicht die Ausle- gung durch die Gemeinden und Landratsämter.

Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Bezirk Mittelfranken, Bil- dungs- und Umweltreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach vorgebracht werden. Eine Verletzung der Vorschriften des Art. 52 Abs. 1 bis 6 BayNatSchG (Auslegung in digitaler Form) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, beim Bezirk Mittelfranken geltend gemacht wird.

gez. Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

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43.2-1711-I-2012-95

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N 117/2400

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der Firma Ökonergie AG, vertreten durch Herrn Keller, mit Bescheid vom 14.08.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb von drei Windenergieanlagen erteilt.

Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grund- stücken Fl.Nr. 1470, 1480 der Gemarkung Adelhofen und Fl.Nr. 1688 der Gemarkung Gollachostheim auf einer Freifläche.

Bei den genehmigten Anlagen handelt es sich jeweils um Windenergieanlagen vom Typ NORDEX 117/2400 mit einer Nennleistung von 3,2 MW, einer Nabenhöhe von ca. 141 m, einer Gesamthöhe von ca. 199 m und einem Rotordurchmesser von 117 m.

Die Anlagenstandorte befinden sich auf einer Freifläche zwischen den Orten Gollachostheim und Adelhofen, östlich der Kreisstraße NEA 50 (Gollachostheim - Adel- hofen) und westlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm).

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, weil dies die Fa. Ökonergie AG als Träger des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV).

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden

B E S C H E I D :

1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG)

Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BIm- SchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthal- tenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanla- gen:

- Typ: NORDEX 117/2400, - Nennleistung: 3,2 MW, - Nabenhöhe: 141 m, - Gesamthöhe: 199 m, - Rotordurchmesser: 117 m.

1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An- lage nach Anhang der 4. BImSchV:

„Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weni- ger als 20 Windkraftanlagen“ (Nr. 1.6.2 des An- hangs 1 zur 4. BImSchV).

1.3 Standort der Anlage/n:

Flur-Nummer/n Gemarkung/en

1470 Adelhofen 1480 Adelhofen 1688 Gollachostheim

Koordinaten (Gauß-Krüger / Potsdam-Datum) WKA 1: 4366692 R – 5491986 H Adelhofen WKA 2: 4366934 R – 5491637 H Adelhofen WKA 2: 4366699 R – 5492331 H Gollachostheim 1.4 Genehmigungsunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

(…)“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:

„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 16. September 2013 bis einschl. 15. Oktober 2013 im Landratsamt in Neu- stadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, wäh- rend der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zuge- hörigen Genehmigungsunterlagen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 15. Ok- tober 2013) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.

Neustadt a.d.Aisch, den 23. August 2013 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

-Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

Az. 43.2-1711-I-2013-37

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Antrag der Ludwig und Michael Weber GbR, Häzel- gasse 5, 91465 Ergersheim auf Erweiterung des vor- handenen Mastschweinestalles sowie Errichtung und Betrieb eines weiteren Güllebehälters

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV 1. Die Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5, 91465 Ergersheim, hat beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung zur Verlängerung des be- reits vorhandenen Mastschweinestalles und die Er- richtung eines dritten Güllebehälters auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 1914, 1916, 1917, Gemarkung Ergersheim, im Außenbereich, beantragt.

Mit der geplanten Erweiterung des Mastschwei- nestalles verbunden ist die Aufstockung der Tier- zahl um weitere 1.199 Mastschweine auf insge- samt 2.999 Tiere.

2. Das Vorhaben bedarf als Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 2000 oder mehr Mastschweinen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F.

der Bek. vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S.

734).

Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V. m. Nr.

7.1.7.1 des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes -Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen- (4. BImSchV) i. d.

F. vom 02.05.2013 (BGBl I S. 973), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734).

Für das Vorhaben besteht darüber hinaus die Ver- pflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP- vorprüfpflichtige Anlage nach Ziffer 7.7.2 der An- lage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglich- keitsprüfung- UVPG). Im Rahmen der Vorprüfung erfolgt die Einschätzung der zuständigen Behörde nach überschlägiger Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteili- ge Umweltauswirkungen haben kann, die zu be- rücksichtigen wären.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim ist die für die Erteilung der Genehmigung zu- ständige Behörde (Genehmigungsbehörde).

3. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 der neunten Verordnung zur Durchfüh- rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren- (9.

BImSchV) i. d. F. der Bek. vom 29.05.1992 (BGBl I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 3 VO vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1000).

4. Der Antrag auf Genehmigung und die dazugehöri- gen Unterlagen -einschließlich der Unterlagen zur Durchführung der Vorprüfung der Umweltverträg- lichkeit- liegen in der Zeit vom 16.09.2013 bis ein- schließlich 15.10.2013 bei folgenden Stellen zur Einsicht aus (Auslegung, § 10 Abs. 3 Satz 2 BIm- SchG i.V.m. § 9 Abs. 2, § 10 der 9. BImSchV):

xLandratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 205, Frau Spind- ler

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9

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr xGemeinde Ergersheim - Gemeindezentrum -

Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim Öffnungszeiten: Mi: 18:00 bis 21:00 Uhr Do: 14:00 bis 17:00 Uhr

xVG Uffenheim

Marktplatz 16, 97215 Uffenheim Zimmer Nr.205/206

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr Mo, Di, Do: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

5. Während der Auslegung und bis zwei Wochen danach, also bis einschließlich 29.10.2013 können Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, bei der Gemeinde Ergersheim oder der VG Uffen- heim erhoben werden (Einwendungsfrist, § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG).

Die Einwendungen sollen die vollständige An- schrift des Einwenders tragen und dessen Erreich- barkeit erkennen lassen.

Die Einwendungen werden an den Antragsteller weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders besteht die Möglichkeit, dessen Name und An- schrift vor der Weitergabe an den Antragsteller unkenntlich zu machen, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung er- forderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwen- dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

6. Die Genehmigungsbehörde kann -soweit dies für erforderlich gehalten wird- die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern (Erörterungstermin).

Soweit ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dieser am Dienstag, dem 26.11.2013 um 15.00 Uhr im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim, Sitzungssaal, Konrad-Adenauer- Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf auch über diesen Ter- min hinaus fortgesetzt werden. Form- und fristge- recht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Soweit ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird oder sich der vorgesehene Termin ändert, geben wir dies rechtzeitig gesondert bekannt.

7. Die Entscheidung über den Antrag und über die Einwendungen wird dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich zugestellt und zudem öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 7 BImSchG). Die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben ha- ben, kann durch öffentliche Bekanntmachung er- setzt werden (§ 10 Abs. 8 BImSchG).

8. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die An- tragsunterlagen und durch die Teilnahme am Er- örterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.

Neustadt a.d.Aisch, den 26. August 2013

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutz-

gez. Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H

Abteilung für Zivilsachen Ausschließungsbeschluss 50 UR II 4/13 (2)

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amts- gerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Gutenstetten, Blatt 895, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grund- schuld zu 20.500,00 DM wird für kraftlos erklärt.

Neustadt a.d.Aisch, den 8. August 2013

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

ZW E C K V E R B A N D GE W E R B E P A R K ST E I G E R W A L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 I. Der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald hat

dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssat- zung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vor- gelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine ge- nehmigungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 40 Abs.

1, Art. 41, Art. 24 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverord- nung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt ge- macht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwal- tungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 07.09.2013 bis 17.09.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öf- fentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Gewerbepark Steigerwald (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für die Haushaltsjahre 2013/2014

Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Aus- gaben mit 131.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.700 Euro ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 122.500 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlage wird gem. § 12 Abs. 2 der Ver- bandssatzung zwischen den beteiligten Verbandsmit- gliedern mit folgenden Anteilen festgesetzt:

(1) Verwaltungsumlage 2013

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 107.500 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 38.377,50 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 30.723,50 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 23.048,00 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.675,50 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.675,50 Euro gesamt 100,00 % = 107.500,00 Euro (2) Verwaltungsumlage 2014

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 106.400 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 37.984,00 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 30.409,12 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 22.812,16 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.596,96 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.596,96 Euro gesamt 100,00 % = 106.400,00 Euro (3) Investitionsumlage 2013

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 100.000 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 35.700,00 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 28.580,00 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 21.440,00 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.140,00 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.140,00 Euro gesamt 100,00 % = 100.000,00 Euro (4) Investitionsumlage 2014

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Scheinfeld, den 20. August 2013

Zweckverband Gewerbepark Steigerwald Seifert, Vorsitzender und Erster Bürgermeister

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3248099784 (244099784) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1 Neustadt, 20.08.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

IHK-Gründerpreis für Böhner-EH GmbH in Burghaslach

Der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist es ein Anliegen, sich für die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region einzu- setzen. Da vor allem kleinere, junge und in- novative Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen einen herausragenden, über- durchschnittlichen Beitrag leisten, hat die IHK im Jahr 1996 erstmals den „IHK-Gründerpreis Mittelfranken“ ausgelobt. Der Preis wird seit-

dem jährlich in unterschiedlichen Kategorien ausgeschrieben und ist mit je 10.000 Euro dotiert. Zu den glücklichen Gewinnern des IHK-Gründerpreises Mittelfranken gehörte in diesem Jahr auch die Böhner-EH GmbH aus Burghaslach. Schnell, präzise und energieef- fi zient sind die elektro-hydrostatischen EH- D-Kraftpakete, die die Böhner-EH GmbH in Burghaslach entwickelt hat. Diese neuartige Antriebsgattung industrieller Linearantriebe

verbindet die Vorzüge von elektrischen und hydraulischen Systemen.

Im Jahr 2009 meldete Kai Böhner, der bis da- hin im väterlichen Ingenieurbüro für Sonder- maschinenbau arbeitete, seine Erfi ndung als Patent an und gründete die Böhner-EH GmbH.

2010 kam Diplom-Kaufmann Jochen Seeghitz als weiterer geschäftsführender Gesellschafter hinzu. Am Firmensitz in Burghaslach erfolgen neben der Konstruktion und Entwicklung auch die Montage der Kraftpakete und deren Inbe- triebnahme. Neben einigen Fachkräften bei Zulieferern beschäftigt das junge Unterneh- men inzwischen sieben eigene Mitarbeiter, weitere sollen hinzukommen.

Weitere Informationen: www.eh-d.de

Die Geschäftsführer Kai Böhner und Jochen Seeghitz (Mitte) mit IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch, Hermann Wehr (1. Bürgermeister von Burghaslach), Bernd Schnizlein (stv. Landrat), IHK- Präsident Dirk von Vopelius, Sponsor Peter Kurz (Leonhard Kurz Stiftung & Co. KG, Fürth) und Alexander Fortunato, Organisator des IHK-Gründerpreises (von links).

Landkreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht zum frühestmög- lichen Zeitpunkt eine/n

staatlich anerkannte/n Erzieherin/Erzieher

(Teilzeit)

als Betreuungsperson für sein Jugend- wohnheim (Internat) für Blockschüler in Neustadt a.d.Aisch, Hans-Böckler- Straße 1.

Die Stelle ist zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 befristet. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (werktags, vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden) beträgt in den Öff- nungszeiten ca. 34 Stunden.

Das Jugendwohnheim liegt unmittelbar in der Nähe des Landratsamtes und wird ausschließlich von Schülern der Staatli- chen Berufsschule Neustadt a.d.Aisch im Alter von 15 bis ca. 20 Jahren bewohnt.

Die Betreuungstätigkeit fi ndet im Wech- sel im Rahmen eines Dienstplanes (u. a.

Bereitschaftsdienst) statt.

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Ihre vollständigen und aussagekräf- tigen Bewerbungsunterlagen werden bis spätestens Dienstag, 15. Septem- ber 2013 an die Hauptverwaltung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Postfach 15 20, in 91405 Neustadt a.d.Aisch erbeten.

Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Pü- schel (Tel. 09161 92-102) sowie für den fachlichen Bereich Herr Treuheit (Tel.

09161 92-120) gerne zur Verfügung.

Kliniken des Landkreises

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Vorträge

Mittwoch, 18.09.2013, 19:00 Uhr Dr. Gerald Wasmeier:

Herzrhythmusstörungen - wann ge- fährlich? Moderne Diagnostik und The- rapie von Herzrhythmusstörungen Klinik Neustadt a.d.Aisch, Parkcafé Donnerstag, 19.09.2013, 19:00 Uhr Dr. Mathias Bender und Dr. Christian Weghorn:

Osteoporose - Wenn der Knochen schwindet

Klinik Bad Windsheim, Cafeteria Die Teilnahme an dem Vortrag ist kosten- los. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Beratungsstelle für berufsbezogene Ju- gendhilfe bietet Hilfe und Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jah- ren) an, die keine Arbeit haben, einen Ausbil- dungsplatz suchen oder ratlos über ihre beruf- liche Zukunft sind.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Cornelia Pohli, Tel. 09161 92-248, Fax: 09161

92-106, E-Mail: cornelia.pohli@kreis-nea.de, Zimmer B 0016

Sprechzeiten am Landratsamt:

Montag 10:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr sowie nach vorheriger Absprache.

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Es können auch Beratungster- mine in Bad Windsheim und Uffenheim ver- einbart werden.

Einladung des AK Schule-Wirtschaft

Wann? Dienstag, 17. September 2013 um 15:00 Uhr

Wo? HK Holding AG, Josef-Kühnl-Weg 1 - 3, Neustadt a.d.Aisch

Der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft lädt alle interessierten Unternehmer und Lehrkräfte zu einer Betriebsbesichtigung bei der Firma HK Holding AG (Estella, FBF) ein. Anschlie- ßend wird der aktuelle Stand des laufenden Projektes „Elternpower“ vorgestellt und die nächsten Schritte des Arbeitskreises bespro- chen. Neue Impulse und Ideen werden gerne mitaufgenommen.

Sie sind interessiert? Michael Capek von der Wirtschaftsförderung des Landkreises steht Ihnen gerne für nähere Informationen/

Anmeldung unter Tel. 09161 92-140 oder E-Mail: wirtschaft@kreis-nea.de zur Verfü- gung.

Kein Job? Kein Plan? Kein Geld?

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

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Kathrin Mayer:

Die Ausbildung hat mir aufgrund der vielseitigen Tätigkeiten und der Bürgernähe sehr viel Spaß bereitet. Ein sicherer Arbeitsplatz sowie die Möglichkeit, Menschen in sämtlichen Lebenssituationen unterstützen zu können, haben mich dazu bewogen, eine Ausbil- dung beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zu be- ginnen.

Marc Kieß:

Zurückblickend auf meine 3-jäh- rige Ausbildung beim Landkreis kann ich sagen, dass mir die viel- seitige fachpraktische Ausbildung in den verschiedenen Sachgebie- ten im Landratsamt sehr viel Freu- de gemacht hat. Es war sehr inte- ressant und informativ zugleich.

Fazit am Ende meiner Ausbildung: Wer gerne den Umgang mit Bürgern, einen modernen aus- gestatteten EDV-Arbeitsplatz und die vielseitigen Gesetze mag, dem- oder derjenigen kann ich nur empfehlen, sich für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zu entscheiden.

Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten nach Prüfung übernommen

Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung verstärken vier ehe- malige Auszubildende die Mitarbeiter-Teams im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Die Ausbildungsabsolventen Marc Kieß, Daniela Herzog, Kathrin Mayer und Dominik Krug (v.l.n.r.) wurden von Landrat Walter Schneider und Ausbildungsleiterin Sandra Datz (l.) mit den besten Wünschen in das Berufsleben entlassen.

Daniela Herzog:

Mir hat die Ausbildung im Land- ratsamt sehr gut gefallen, da man in den einzelnen Sachgebieten un- terschiedliche Aufgaben erledigt und auf die verschiedensten Perso- nengruppen trifft. Das macht die Ausbildung besonders abwechs- lungsreich. Auch in der Schule lernt man viele Bereiche kennen, die sehr interessant sind. Die dort vermittelten Kenntnisse und Fer- tigkeiten kann man in der prak- tischen Ausbildung gut anwenden.

Dominik Krug:

Während meiner Ausbildung konnte ich viele Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Arbeitsbe- reichen sammeln, die für die Aus- übung des Berufes notwendig sind.

In dieser Zeit habe ich viele nette Kollegen kennen gelernt und bin freundlich in einem kollegialen Betrieb aufgenommen worden.

Ein Berg von Babysocken

Frauen stricken Söckchen für den landkreisweiten Nachwuchs

Im Juli fand das jährliche Treffen der Ba- bysockenstrickerinnen im Landkreis statt.

25 ehrenamtliche Frauen trafen sich zum

„DANKEschön-Frühstück.

„Willkommensmappe“ heißt das Projekt der KoKi - Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“

und der Staatlich anerkannten Schwanger- schaftsberatungsstelle des Gesundheits- amtes, für das sich viele Frauen ehrenamt- lich engagieren. Jede junge Familie mit Nachwuchs bekommt über die Gemeinde die „Willkommensmappen“ übergeben, die umfassend über Hilfs- und Beratungs- möglichkeiten informiert, aber auch weitere Tipps und Infos rund ums Baby im ersten Le- bensjahr enthält. Zu etwas ganz besonderen macht diese Willkommensmappe die liebevoll

handgestrickten Babysocken. Diese Socken werden in Handarbeit von ehrenamtlichen Frauen aus dem gesamten Landkreis und mittlerweile sogar darüber hinaus hergestellt.

Jugendamtsleiter Roland Schmidt würdigte das große Engagement der Damen und war beeindruckt von dem großen Berg an Baby- socken.

Seit über zwei Jahren werden die Mappen im Landkreis verteilt. Sylvia Fichtelmann von der KoKi bedankte sich ebenfalls bei den anwe- senden Damen und übergab jeder einen klei- nen Schutzengel als kleines Dankeschön für den Aufwand und das Engagement. „Ohne diese Ehrenamtlichen wäre unsere Mappe einfach nur eine Willkommensmappe - ohne ein besonderes „Willkommens“-Geschenk

für die Kleinen“, betonte Sylvia Fichtelmann.

Kontakt

und mehr Informationen:

Sylvia Fichtelmann Tel. 09161 92-282 E-Mail: koki@kreis-nea.de Landratsamt

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim KoKi - Koordinationsstelle

„Frühe Hilfen“

Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Jugendamtsleiter Roland Schmidt dankte allen ehrenamt-

lichen Strickerinnen für ihr Engagement

Zahlreiche Angebote - von der Städtetour durch Bamberg über den Biererlebnistrip an der Aischgründer Bierstraße bis zum Weinge- nuss in Oberschwarzach - machen Lust auf einen Ausfl ug in den Steigerwald mit Freun- den oder Vereinskollegen. Alle Angebote sind in der Broschüre anschaulich beschrieben und beim jeweiligen Veranstalter bequem buchbar. Ein QR-Code auf der Titelseite der Broschüre sorgt für einen schnellen Zugriff auf die Website des Tourismusverbandes Steigerwald www.steigerwald-info.de Die neue Gruppenbroschüre kann beim Tou- rismusverband Steigerwald, Tel. 09162 124- 24 oder E-Mail: info@steigerwald-info.de angefordert werden.

Broschüre „Gruppenrei-

sen im Steigerwald“ über-

arbeitet

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16

LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

Neue Ortschaften im Bücherbus-Fahrplan

Im neuen Schuljahr werden zwei neue Ort- schaften vom Bücherbus des Landkreises angefahren: Westheim und Wiebelsheim.

Im Drei-Wochen-Turnus fährt der Bücherbus während der Schulzeit seine Haltestellen an und bietet den Landkreisbürgern ein breites Angebot an Büchern, Zeitschriften und DVDs.

Ungefähr 14.000 Medien für Kinder, Jugend- liche und Erwachsene hat der Bücherbus im Bestand, zur Information, Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Über die EDV-Anlage des Bücherbusses kann der Gesamtbestand der Kreisbücherei Neustadt a.d.Aisch-Bad Wind- heim nach bestimmten Titeln, Verfassern oder Themen durchsucht werden; Medien aus den Kreisbüchereien Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim und Scheinfeld werden auf Wunsch besorgt.

Der gesamte Bücherbusfahrplan von Septem- ber 2013 bis Juli 2014 kann im Internet unter http://www.kreis-nea.de abgerufen werden.

Ein möglichst schmerzfreies, menschenwür- diges Leben bis zuletzt ist die Grundidee der Hospizbewegung. Die Hospizhelferinnen und -helfer sind lebenserfahrene Frauen und Männer aus verschiedenen Lebensbereichen mit einer speziellen Vorbereitung und regel- mäßiger Fortbildung. Diese Frauen und Män- ner begleiten schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase und geben den Angehörigen Hilfe und Unterstüt- zung. Die Hospizhelfer sind ehrenamtlich, d.

h. unentgeltlich tätig. Die Hospizvereine sind keine Pfl egevereine, sie helfen vielmehr bei der Vermittlung eines ambulanten Pfl ege- dienstes.

Kontaktdaten der Hospizvereine im Landkreis:

Hospizverein Bad Windsheim e. V.

Augustinumstraße 14 91438 Bad Windsheim Tel. 09841 68207-0

E-Mail: info@hospizverein-bad-windsheim.de Internet: www.hospizverein-bad-windsheim.de Hospiz Verein Neustadt a.d.Aisch e. V.

Bahnhofstraße 2 91413 Neustadt a.d.Aisch Tel. 09161 62909

E-Mail: info@hospiz-nea.de Internet: www.hospiz-nea.de

Hospizvereine im Landkreis

Beratung - Information - Hilfe - Begleitung

Ehrung für langjährige Dienstzeit

Innenminister Joachim Herrmann verlieh an Ge- org Ranft aus Birkach/

Markt Taschendorf das Ehrenzeichen am Bande

in Gold für seine 40-jährige Dienstzeit bei der Johanniter-Unfall-Hilfe. Seit 1972 ist der ausgebildete Sanitätshelfer, Rettungssanitä- ter und Rettungsassistent ehrenamtlich im Sanitätsdienst tätig.

Bayer. Staatsministeri- um des Innern

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehin- derter e.V. bietet vom 4. bis 10. November einen einwöchigen Workshop in Krautheim/

Baden-Württemberg an, um ehrenamtliche Reiseassistenz für Menschen mit Behinderung zu schulen. Teilnehmen können Personen, die mindestens 18 Jahre alt und körperlich belastbar sind sowie über Einfühlungsvermö- gen, Geduld und Ausdauer verfügen.

Während des kostenpfl ichtigen Workshops werden in praktischen und theoretischen Übungen unter anderem die Fragen beant- wortet: „Wie helfe ich einem Rollstuhlfahrer an einer Bordsteinkante?“, „Welche Pfl ege benötigt ein querschnittsgelähmter Mensch auf Reisen?“, „Wie begleite ich eine blinde Person?“ oder „Welche unterschiedlichen

Behinderungsarten gibt es überhaupt?“. Ziel ist es, die Teilnehmenden für die Anforderun- gen und Bedürfnisse von Menschen mit Be- hinderung zu sensibilisieren.

Viele Menschen mit Behinderung sind im Ur- laub und auf Reisen auf engagierte Helfer/- innen angewiesen, die sie begleiten und un- terstützen. Erst dann ist für viele der Traum von einem erholsamen Urlaub realisierbar.

Das detaillierte Programm, weitere Informa- tionen und die Anmeldeunterlagen fi nden Sie auf der Webseite der BSK-Reisen GmbH www.bsk-reisen.org unter Reiseassistenz.

Kontakt: BSK-Reisen GmbH, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim, E-Mail: info@

bsk-reisen.org (Für Ihre Rückfragen).

Auszeichnung für professionelles Qualitätsmanagement

Die Wirtschaftsschule und die Berufsschule Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wur- den für ihre nachhaltige und systematische Schulentwicklung mit der QmbS-Urkunde vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und vom Kultus- ministerium ausgezeichnet. Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 stellten die Berufs- und die Wirtschaftsschule ihr Schulentwicklungs- programm auf QmbS (Qualitätsmanage- ment an berufl ichen Schulen in Bayern) um.

Konkretisierung und Verfolgung von Zielen

Es zeigte sich, dass die effektive Lernzeit- nutzung an beiden Schularten als überge- ordnetes Ziel verfolgt werden sollte. An der Wirtschaftsschule wurde in diesem Zusam- menhang ein Sanktionenkatalog zur Vor- gehensweise bei Fehlverhalten von Schü- lern entwickelt und der Vorgong, der den pünktlichen Unterrichtsbeginn erleichtert,

eingeführt. Zusätzlich nahm man u. a. die Abstimmung der pädagogischen Arbeit in den Kollegien oder aber Einsparpotentiale bei den Verwaltungstätigkeiten am Schuljah- resanfang unter die Lupe. Um eine kontinu- ierliche Qualitätsverbesserung zu erreichen, ist es notwendig, Entwicklungsprozesse verbindlich und transparent zu vereinbaren.

Die Projektsteuergruppe, die sich neben der Schulleitung und den QmbS-Sprechern aus den Vertretern der einzelnen Fachgruppen und der Personalvertretung zusammensetzt, hat dies zu gewährleisten.

Aufbau einer Feedbackkultur

Neben dem SQV und der Prozesssteuerung ist das Einholen von Individualfeedbacks ein weiterer Baustein des Qualitätsmanage- ments. Hierzu lassen sich die Lehrkräfte Rückmeldungen von den Schülern zum Un- terricht geben, führen Gespräche mit den Ausbildungsbetrieben oder besuchen sich in

Form der kollegialen Hospitation gegenseitig im Unterricht.

Evaluation

Die interne und externe Evaluation runden dann das Schulentwicklungsprogramm ab, weil damit Daten erhoben werden, an denen erkannt werden kann, ob die zur Optimie- rung der Schulqualität ausgewählten Maß- nahmen wirkungsvoll waren. Die Durchfüh- rung einer internen Evaluation planen die beiden Schulen in den kommenden Jahren.

Der Termin für die externe Evaluation wird von der Regierung von Mittelfranken vorge- geben.

Die QmbS-Urkunde wurde im Rahmen ei- ner Abschlussveranstaltung in Freising den jeweiligen QmbS-Sprechern OStRin Christel Randak für die Wirtschaftsschule und OStR Norbert Scheitacker für die Berufsschule überreicht.

Reisen möglich machen - Schulung für Reiseassistenz

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K ULTUR IM L ANDKREIS

Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 27. Oktober an landkreis-journal@kreis-nea.de

vom 25. Oktober bis 7. November 2008

K ULTUR IM L ANDKREIS

LANDKREIS JOURNAL Nr. 16/2013

17

Secondhand- Basare

(Kinderausstattung, Kinder-Spiel- zeug und Kinder-Kleidung) Markt Erlbach, Rangauhalle

• Verkauf:

Sa., 28. September 2013, 10:00 bis 13:00 Uhr

Anmeldung/Informationen: Tel. 09106 6329 (Karin Born) bzw. Tel. 09106 924133 (Renate Hussenöder) oder per E-Mail: info@fwl-me.

de. Anmeldung bis spätestens Fr., 20. Sep- tember 2013 mit Hinterlegung der Standge- bühr von 8,00 Euro. Nicht verkaufte Artikel können bei der Kolpingfamilie als Spende abgegeben werden. Veranstalter: Freie Wäh- lerliste Markt Erlbach

Neustadt a.d.Aisch, Bei den Sommerkel- lern (Festplatz)

• Verkauf:

Mo., 7. - Do., 26. September 2013, Mo. - Fr.: 08:30 bis 11:00 Uhr und 15:00 bis 17:30 Uhr Uhr

Veranstalter: KATZE e.V.

Obernzenn, Zenngrundhalle

• Verkauf:

Sa., 28. September 2013, 09:00 bis 12:00 Uhr

Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Obernzenn

Anmeldung/Informationen: E-Mail: kinder.

basar@web.de

Vorlesestunde

Katie ist eine fl eißige Person. In ihrem Haus ist es sauber und ordentlich. Im Garten wächst alles in Reih und Glied. Sie ist sehr damit be- schäftigt, alles in Ordnung zu halten. Für an- dere hat sie gar keine Zeit und geizig ist sie obendrein. Aber dann kommt Bruno! Direkt neben ihrem Haus baut er eine recht klapp- rige Hütte… Für Kinder von 4 bis 6 Jahren Wann? Freitag, 20.09.2013, 14:30 Uhr Wo? Kreisbücherei Bad Windsheim,

Stellergasse 9

Anmeldung: Tel. 098414966

Das neue VHS-Programmheft ist da! Die Volks- hochschule wünscht viel Spaß beim Stöbern in dem neuen VHS-Programmheft, das an öffentlich zugänglichen Stellen kostenlos zur Mitnahme ausliegt. Im Internet können die Angebote unter www.vhs-nea-bw.de abgerufen werden.

vom 9. bis 22. September 2013 Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 9. September 2013 an journal@kreis-nea.de

A

USSTELLUNGEN September und Oktober

Paul Reutter und Harald Munzinger: „Au- genblicke“ Malerei - Skulpturen - Fotografi e Galerie in der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch 1927 in Sao Paulo geboren, studierte Paul Reutter an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg. Studienaufenthalte im Ausland folgten. Als freischaffender Maler und Bildhauer wirkte er an der Ortschronik von Langenfeld mit, illustrierte die Publika- tionen „Nivenstat“ und „Karpfenschwatz“

von Dr. Wolfgang Mück. Paul Reutter por- traitierte auch namhafte Persönlichkeiten und gestaltete Kunst an öffentlichen Bauten.

Der ehemalige Redaktionsleiter der Frän- kischen Landeszeitung in Ansbach, Harald Munzinger, hat sich früh der Fotografi e ver- schrieben. Er erlernte das Fotohandwerk in einem Studio für Industrie- und Werbefoto- grafi e und machte danach Studien der Por-

traitfotografi e, Repro- und Großbildtechnik in Fachbetrieben. Neben der dokumenta- rischen Arbeit mit der Kamera sollte ihm die- se die Möglichkeit eröffnen, „Augenblicke“

aus individueller Perspektive „festzuhalten“:

in Bildbänden von Neustadt a.d.Aisch und dem Landkreis.

Öffnungszeiten: Mo. + Fr. von 08:15 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr / Di. - Do.

von 08:15 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr

September bis 8. November 2013 Brigitte Fleischmann: Balsam für die Seele Galerie im Rathaus in Bad Windsheim Die Künstlerin, Jahrgang 1957, entführt mit ihren farbenfrohen Bildern in die Natur und bringt die Sonne ins Haus. Große Farb- und Lichtspiele wurden in vielen ihrer Bilder ein- gefangen. Sie möchte mir ihren Bildern Men- schen Mut machen, erheitern, ablenken, ver- gessen lassen und zeigen wie still unsere Natur

ist. Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 08:00 - 17:00 Uhr und von Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Sonntag, den 15. September 2013, 11:00 bis 20:00 Uhr

Ausstellung „Die KünstlerInnen sind anwe- send“ (seit zehn Jahren)

werkstatt ars quo vadis in Dachsbach Vor zehn Jahren, im Dezember 2003, fand in der werkstatt ars quo vadis die erste Ausstel- lung mit Textilkunst und Bleistiftzeichnungen statt. Seitdem zeigt die werkstatt kontinuier- lich kunst-handwerk-design mit unterschied- lichsten Gästen auf hohem Niveau. 2005 entstand die Idee, eine Kunstausstellung an drei Standorten gleichzeitig in Dachsbach zu veranstalten, die EigenArt Dachsbach.

Zusammen mit der Schreinerei Schränkla und der Gemeinde Dachsbach wurde diese Idee umgesetzt. Seitdem fi ndet die EigenArt Dachsbach jedes Jahr im Frühjahr statt.

Am 10.09.2013 zum 90. Geburtstag Hermann Strebel

Hauptstr. 42, Linden, 91459 Markt Erlbach

Am 10.09.2013 zur Eisernen Hochzeit Paulina und Oskar Schmidt

Wallmersbach 43, 97215 Uffenheim Am 17.09.2013 zum 90. Geburtstag Erika Eidel

Am Schleleinskeller 13, 97215 Uffenheim Elisabetha Reiser An der Alten Weed 6, 91438 Bad Windsheim

Am 14.09.2013 zur Eisernen Hochzeit Emilie und Rudolf Lunz

Brenckgasse 4, 91438 Bad Windsheim Am 19.09.2013 zur Diam. Hochzeit Alzbeta und Frantisek Hartmann Hs.-Nr. 91, 91478 Markt Nordheim

Referenzen

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