• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 16 J a h r g a n g 2 0 1 3 07.09.2013

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Frau Irmgard Hügelschäfer

Scheinfeld

Die Verstorbene wurde am 01.11.1962 durch die Regierung von Mittelfranken als Beratungstechnikerin dem Landwirtschaftsamt Scheinfeld zugewiesen;

seit 1972 war sie in der Dienststelle in Neustadt a.d.Aisch eingesetzt. Am 01.05.2001 wurde seinerzeit der Aufgabenbereich dem Gesundheitsamt im Landratsamt zugeordnet, hier war sie bis zum Bezug ihrer Altersrente am 01.06.2004 als Ernährungsberaterin tätig.

Durch ihre zuverlässige Arbeit und ihr angenehmes Wesen war Sie bei Vorgesetzten und Kollegen sehr beliebt.

Der Landkreis sowie die Kreisbevölkerung werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren.

Juli 2013

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim NA C H R U F

Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen Herrn Erhard Völker

Anästhesie-Krankenpfleger

Herr Völker war 29 Jahre als Anästhesie-Krankenpfleger an der Klinik Bad Windsheim tätig.

Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik Bad Windsheim werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

Landrat Walter Schneider Stefan Schilling Karl-Otto Mollwitz

Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstand Vorsitzender des Personalrates

EI N W O H N E R Z A H L E N

am 31. März 2013

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Daten- verarbeitung wurden die auf der Basis Zensus 2011 fort- geschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. März 2013 bekanntgegeben.

Bevölkerungsstand am 31. März 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,

Mittelfranken

Gemeinde Einwohner 575 112 Bad Windsheim, St 11.935

575 113 Baudenbach, M 1.145

575 115 Burgbernheim, St 2.974 575 116 Burghaslach, M 2.485

575 117 Dachsbach, M 1.721

575 118 Diespeck 3.654

575 119 Dietersheim 2.126

575 121 Emskirchen, M 5.876

575 122 Ergersheim 1.123

575 124 Gallmersgarten 746

575 125 Gerhardshofen 2.499

575 127 Gollhofen 823

575 128 Gutenstetten 1.295

575 129 Hagenbüchach 1.246

575 130 Hemmersheim 680

575 133 Illesheim 954

575 134 Ippesheim, M 1.137

575 135 Ipsheim, M 2.099

575 138 Langenfeld 996

575 143 Marktbergel, M 1.498 575 144 Markt Bibart, M 1.856 575 145 Markt Erlbach, M 5.466 575 146 Markt Nordheim, M 1.144 575 147 Markt Taschendorf, M 1.011

575 150 Münchsteinach 1.359

575 152 Neuhof a.d.Zenn, M 2.069 575 153 Neustadt a.d.Aisch, St 12.351

575 155 Oberickelsheim 692

575 156 Obernzenn, M 2.637

575 157 Oberscheinfeld, M 1.199 575 161 Scheinfeld, St 4.562

575 163 Simmershofen 889

575 165 Sugenheim, M 2.303

575 166 Trautskirchen 1.314

575 167 Uehlfeld, M 2.858

575 168 Uffenheim, St 6.200

575 179 Weigenheim 1.017

575 181 Wilhelmsdorf 1.424

Kreissumme 97.363 LkrABl. Nr. 16/2013

____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.10.2013 bis 31.10.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Erlbach und Uffenheim

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

(2)

II

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

KO M M U N A L U N T E R N E H M E N

Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Jahresabschluss und Lagebericht 2012 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat gemäß § 12 Abs. 2 der Unternehmenssatzung i. V. mit § 27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunter- nehmen) den Abschluss des Geschäftsjahres 2012 in seiner Sitzung am 24.07.2013 festgestellt, und dem Vorstand Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schließen mit dem Betrag von 53.510.169,67 €. Der Jahresfehlbe- trag der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachfolgend der uneingeschränkte Bestätigungsver- merk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüller- mann und Partner AG, Dreieich vom 11.06.2013:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bi- lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebe- richt des Kommunalunternehmens „Kliniken des Land- kreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-

resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwor- tung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunter- nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom- men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch- zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un- ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wer- den. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wer- den die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü-

fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs- bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro- ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we- sentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah- resabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si- chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres- abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den er- gänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

(3)

III

Ohne diese Beurteilung einzuschränken verweisen wir auf Abschnitt D. „Vermögenslage“ des Lageberichtes.

Hier wird ausgeführt, dass bei dem Kommunalunter- nehmen zum 31. Dezember einen nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 6.383.943,93 ausweist und damit bilanziell überschul- det ist. Das Kommunalunternehmen ist weiterhin auf die Unterstützung des Landkreises angewiesen.“

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstat- tung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestäti- gungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffent- lichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätig- ten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor un- serer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Be- stätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hin- gewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Er- folgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Walter Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen ab Montag, den 16. September 2013 bis einschließlich Dienstag, den 24. September 2013 (außer 21./22.

September 2013) im Verwaltungsgebäude der Klinik Neustadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1. Oberge- schoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes) während der Dienststunden öffentlich aus.

Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

Stefan Schilling, Vorstand

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

BEKANNTMACHUNG

Der Bezirk Mittelfranken beabsichtigt, die Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung der Windkraft zu zonieren. Hiervon ist der Landkreis Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betroffen (vgl. nach- folgende Karte).

Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1 : 100.000) sowie die Teilkarten Nord, Mitte, Süd (M 1 : 25.000) werden zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Un-

tere Naturschutzbehörde, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 225, Telefon 09161 92-412 vom 18. September bis einschließlich 18. Oktober 2013 ausgelegt (Art. 52 Abs. 2 Bay- NatSchG). Die Einsichtnahme ist während der allge- meinen Öffnungszeiten möglich:

Dienststunden:

Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr

Darüber hinaus werden die digitalen Auslegungsunter- lagen auf folgender Internetseite des Bezirks Mittel- franken bereitgestellt: http://www.bezirk- mittelfranken.de. Dies ersetzt jedoch nicht die Ausle- gung durch die Gemeinden und Landratsämter.

Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Bezirk Mittelfranken, Bil- dungs- und Umweltreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach vorgebracht werden. Eine Verletzung der Vorschriften des Art. 52 Abs. 1 bis 6 BayNatSchG (Auslegung in digitaler Form) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, beim Bezirk Mittelfranken geltend gemacht wird.

gez. Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

(4)

IV

43.2-1711-I-2012-95

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N 117/2400

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der Firma Ökonergie AG, vertreten durch Herrn Keller, mit Bescheid vom 14.08.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb von drei Windenergieanlagen erteilt.

Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grund- stücken Fl.Nr. 1470, 1480 der Gemarkung Adelhofen und Fl.Nr. 1688 der Gemarkung Gollachostheim auf einer Freifläche.

Bei den genehmigten Anlagen handelt es sich jeweils um Windenergieanlagen vom Typ NORDEX 117/2400 mit einer Nennleistung von 3,2 MW, einer Nabenhöhe von ca. 141 m, einer Gesamthöhe von ca. 199 m und einem Rotordurchmesser von 117 m.

Die Anlagenstandorte befinden sich auf einer Freifläche zwischen den Orten Gollachostheim und Adelhofen, östlich der Kreisstraße NEA 50 (Gollachostheim - Adel- hofen) und westlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm).

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, weil dies die Fa. Ökonergie AG als Träger des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV).

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden

B E S C H E I D :

1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG)

Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BIm- SchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthal- tenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanla- gen:

- Typ: NORDEX 117/2400, - Nennleistung: 3,2 MW, - Nabenhöhe: 141 m, - Gesamthöhe: 199 m, - Rotordurchmesser: 117 m.

1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An- lage nach Anhang der 4. BImSchV:

„Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weni- ger als 20 Windkraftanlagen“ (Nr. 1.6.2 des An- hangs 1 zur 4. BImSchV).

1.3 Standort der Anlage/n:

Flur-Nummer/n Gemarkung/en

1470 Adelhofen 1480 Adelhofen 1688 Gollachostheim

Koordinaten (Gauß-Krüger / Potsdam-Datum) WKA 1: 4366692 R – 5491986 H Adelhofen WKA 2: 4366934 R – 5491637 H Adelhofen WKA 2: 4366699 R – 5492331 H Gollachostheim 1.4 Genehmigungsunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

(…)“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:

„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 16. September 2013 bis einschl. 15. Oktober 2013 im Landratsamt in Neu- stadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, wäh- rend der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zuge- hörigen Genehmigungsunterlagen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 15. Ok- tober 2013) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.

Neustadt a.d.Aisch, den 23. August 2013 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

-Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

Az. 43.2-1711-I-2013-37

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Antrag der Ludwig und Michael Weber GbR, Häzel- gasse 5, 91465 Ergersheim auf Erweiterung des vor- handenen Mastschweinestalles sowie Errichtung und Betrieb eines weiteren Güllebehälters

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV 1. Die Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5, 91465 Ergersheim, hat beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung zur Verlängerung des be- reits vorhandenen Mastschweinestalles und die Er- richtung eines dritten Güllebehälters auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 1914, 1916, 1917, Gemarkung Ergersheim, im Außenbereich, beantragt.

Mit der geplanten Erweiterung des Mastschwei- nestalles verbunden ist die Aufstockung der Tier- zahl um weitere 1.199 Mastschweine auf insge- samt 2.999 Tiere.

2. Das Vorhaben bedarf als Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 2000 oder mehr Mastschweinen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F.

der Bek. vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S.

734).

Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V. m. Nr.

7.1.7.1 des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes -Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen- (4. BImSchV) i. d.

F. vom 02.05.2013 (BGBl I S. 973), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734).

Für das Vorhaben besteht darüber hinaus die Ver- pflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP- vorprüfpflichtige Anlage nach Ziffer 7.7.2 der An- lage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglich- keitsprüfung- UVPG). Im Rahmen der Vorprüfung erfolgt die Einschätzung der zuständigen Behörde nach überschlägiger Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteili- ge Umweltauswirkungen haben kann, die zu be- rücksichtigen wären.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim ist die für die Erteilung der Genehmigung zu- ständige Behörde (Genehmigungsbehörde).

3. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 der neunten Verordnung zur Durchfüh- rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren- (9.

BImSchV) i. d. F. der Bek. vom 29.05.1992 (BGBl I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 3 VO vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1000).

4. Der Antrag auf Genehmigung und die dazugehöri- gen Unterlagen -einschließlich der Unterlagen zur Durchführung der Vorprüfung der Umweltverträg- lichkeit- liegen in der Zeit vom 16.09.2013 bis ein- schließlich 15.10.2013 bei folgenden Stellen zur Einsicht aus (Auslegung, § 10 Abs. 3 Satz 2 BIm- SchG i.V.m. § 9 Abs. 2, § 10 der 9. BImSchV):

 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 205, Frau Spind- ler

(5)

V

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr

 Gemeinde Ergersheim - Gemeindezentrum - Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim Öffnungszeiten: Mi: 18:00 bis 21:00 Uhr Do: 14:00 bis 17:00 Uhr

 VG Uffenheim

Marktplatz 16, 97215 Uffenheim Zimmer Nr.205/206

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr Mo, Di, Do: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

5. Während der Auslegung und bis zwei Wochen danach, also bis einschließlich 29.10.2013 können Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, bei der Gemeinde Ergersheim oder der VG Uffen- heim erhoben werden (Einwendungsfrist, § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG).

Die Einwendungen sollen die vollständige An- schrift des Einwenders tragen und dessen Erreich- barkeit erkennen lassen.

Die Einwendungen werden an den Antragsteller weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders besteht die Möglichkeit, dessen Name und An- schrift vor der Weitergabe an den Antragsteller unkenntlich zu machen, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung er- forderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwen- dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

6. Die Genehmigungsbehörde kann -soweit dies für erforderlich gehalten wird- die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern (Erörterungstermin).

Soweit ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dieser am Dienstag, dem 26.11.2013 um 15.00 Uhr im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim, Sitzungssaal, Konrad-Adenauer- Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf auch über diesen Ter- min hinaus fortgesetzt werden. Form- und fristge- recht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Soweit ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird oder sich der vorgesehene Termin ändert, geben wir dies rechtzeitig gesondert bekannt.

7. Die Entscheidung über den Antrag und über die Einwendungen wird dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich zugestellt und zudem öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 7 BImSchG). Die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben ha- ben, kann durch öffentliche Bekanntmachung er- setzt werden (§ 10 Abs. 8 BImSchG).

8. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die An- tragsunterlagen und durch die Teilnahme am Er- örterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.

Neustadt a.d.Aisch, den 26. August 2013

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutz-

gez. Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H

Abteilung für Zivilsachen Ausschließungsbeschluss 50 UR II 4/13 (2)

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amts- gerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Gutenstetten, Blatt 895, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grund- schuld zu 20.500,00 DM wird für kraftlos erklärt.

Neustadt a.d.Aisch, den 8. August 2013

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

ZW E C K V E R B A N D GE W E R B E P A R K ST E I G E R W A L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 I. Der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald hat

dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssat- zung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vor- gelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine ge- nehmigungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 40 Abs.

1, Art. 41, Art. 24 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverord- nung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt ge- macht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwal- tungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 07.09.2013 bis 17.09.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öf- fentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Gewerbepark Steigerwald (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für die Haushaltsjahre 2013/2014

Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Aus- gaben mit 131.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.700 Euro ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 122.500 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlage wird gem. § 12 Abs. 2 der Ver- bandssatzung zwischen den beteiligten Verbandsmit- gliedern mit folgenden Anteilen festgesetzt:

(1) Verwaltungsumlage 2013

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 107.500 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 38.377,50 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 30.723,50 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 23.048,00 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.675,50 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.675,50 Euro gesamt 100,00 % = 107.500,00 Euro (2) Verwaltungsumlage 2014

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 106.400 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 37.984,00 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 30.409,12 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 22.812,16 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.596,96 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.596,96 Euro gesamt 100,00 % = 106.400,00 Euro (3) Investitionsumlage 2013

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 100.000 Euro festgesetzt und gemäß den folgen- den Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.

a) Stadt Scheinfeld 35,70 % = 35.700,00 Euro b) Markt Markt Bibart 28,58 % = 28.580,00 Euro c) Markt Sugenheim 21,44 % = 21.440,00 Euro d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % = 7.140,00 Euro e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % = 7.140,00 Euro gesamt 100,00 % = 100.000,00 Euro (4) Investitionsumlage 2014

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Scheinfeld, den 20. August 2013

Zweckverband Gewerbepark Steigerwald Seifert, Vorsitzender und Erster Bürgermeister

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3248099784 (244099784) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1 Neustadt, 20.08.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor

LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________

E

N D E A M T L I C H E R

T

E I L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Satzung „Allgemeine Vorschrift des Landkreises Kitzingen als Satzung über den Ausgleich für Tarifmaßnahmen bei der Beförderung im ÖPNV im Verkehrs- verbund

des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. 3000059430 wird, nach- dem die Frist von drei Monaten zur Vorlage

Mai 2017 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim – Sachgebiet L 3.2 – Fachzentrum Agrarökologie erlässt als zu- ständige Behörde (Art.

Nr. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich fur die Aufstellung des Lage- berichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit-

Die Höhe der Gebühren bemißt sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das An- lage zu dieser Satzung ist. Für Amtshand- lungen, die nicht

 Antrag der BSR Bodensanierung Re- cycling GmbH auf Errichtung und Be- trieb eines Zwischenlagers für das Bo- denmaterial der Rekultivierungsschicht der angrenzenden Deponie

Um ein flächendecken- des Angebot für alle Bürger zu gewähr- leisten, hat die Volkshochschule Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Außen- stellen in den Städten und Gemeinden des