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Archiv "Mehr als fünf Jahre Tipps zur Privatliquidation" (23.03.2007)

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A820 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 12⏐⏐23. März 2007

S T A T U S

Beweisantritten durch Zeugenbe- nennung zumindest auch eine aus- sagekräftige(!) und aktuelle Be- scheinigung des Arbeitgebers vor- legen, welche sich zu folgenden Punkten äußern sollte:

> Unentbehrlichkeit einer Fahr- erlaubnis für den Betroffenen als Arbeitnehmer,

> konkretes Inaussichtstellen ei- ner Kündigung nebst näherer Be- gründung,

> Unmöglichkeit, dem Betroffe- nen Urlaub während der Fahrver- botszeit zu gewähren, und

> andere vorübergehende inner- betriebliche Einsatzmöglichkeiten für den Betroffenen für die Dauer des Fahrverbotes.

Bei Selbstständigen kann kaum das Drohen eines Arbeitsplatzverlustes festgestellt werden. Hier ist dann auf die ernsthafte Gefahr für den Fortbe- stand des Betriebes durch die Voll- streckung eines Fahrverbotes („Exis-

tenzgefährdung“) abzustellen. Je kleiner die Arztpraxis, desto leich- ter wird die Darlegung einer solchen Härte sein. Dagegen kann zum Bei- spiel in größeren Einheiten auch ei- ne sogenannte Reorganisation ge- fordert werden. Ausnahmsweise soll bereits ausreichen, dass bei Hinzutre- ten weiterer Gesichtspunkte (gerin- ges Einkommen, Unterhaltspflich- ten) die Existenzgefährdung „nahe liegt“ und sich der Richter in seinem Urteil mit allen Umständen des Ein- zelfalles befasst. Wie auch sonst bei Geltendmachung von Härten, darf der Richter die Angaben des Betrof- fenen hierzu nicht ungeprüft seinen Feststellungen zugrunde legen. Der Arzt muss dann seine (beengten) per- sönlichen und finanziellen Verhält- nisse belegen und untermauern, zum Beispiel durch die Vorlage fol- gender Unterlagen: Einkommensbe- scheinigung, Steuerbescheide, Bank- bescheinigungen, Kontoauszüge, be- triebswirtschaftliche Auswertungen/

sonstige Bilanzen oder Kopien von Darlehensverträgen. I Carsten Krumm*

*Der Autor ist Bußgeldrichter beim Amtsgericht Lüding- hausen und Autor des Buches „Das Fahrverbot in Buß- geldsachen“, erschienen bei Nomos, 1. Auflage 2006.

GOÄ-RATGEBER

Mehr als fünf Jahre Tipps zur Privatliquidation

Der Ratgeber zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erscheint seit Herbst 2001 vierzehntägig im Deutschen Ärzteblatt. Bis Mit- te 2004 wurde der GOÄ-Ratgeber von Dr. med.

Regina Klakow-Franck betreut, zu diesem Zeit- punkt Referentin im Dezernat 4 der Bundes- ärztekammer. Das Dezernat 4 ist unter ande- rem für die Gebührenordnung und Honorarfra- gen zuständig.

Anlass, diese Rubrik zu starten, war eine Ver- anstaltung des Bundeskriminalamtes zu dem Thema Abrechnungsbetrug in der Medizin im Jahr 2001. Bei dieser Veranstaltung wurde vor allem deutlich, dass auch aufseiten der Ärzte Aufklärungsbedarf über eine korrekte Anwen- dung der Gebührenordnung bei der Privatliqui- dation besteht. Nicht wenige Vorwürfe des Ab- rechnungsbetruges entstehen auch heute noch durch missverständliche gebührenrechtliche

Regelungen, unterschiedliche Rechtsauffassun- gen und (widersprüchliche) Amtsgerichtsurteile.

Der Ratgeber sollte einerseits grundsätzliche Themen darstellen und Hilfe zur korrekten Ab- rechnung nach GOÄ gewährleisten, aber auch unklare Gebührentatbestände und Missstände in der GOÄ aufzeigen, die unter anderem durch die Veralterung der Gebührenordnung und die verschiedenen Auslegungen von Bundesärzte- kammer und Ärzten einerseits und Unterneh- men der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe andererseits bestanden und bestehen.

Zu diesen Problemfeldern sollten Lösungen dis- kutiert und vorgeschlagen werden.

Zusätzlich wurde der Ratgeber immer ge- nutzt, um Beschlüsse der Bundesärztekammer, des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer und des Zentralen Kon- sultationsausschusses für Gebührenordnungs- fragen bei der Bundesärztekammer näher zu erläutern, damit beispielsweise die Abrech- nung von neuen Leistungen, für die eine Ana-

loge Bewertung beschlossen wurde, problem- loser erfolgen kann und Anwendungs- sowie Auslegungsprobleme möglichst von Anfang an vermieden werden können.

Inzwischen sind mehr als 120 Ratgeber er- schienen. Diese findet man zum einen auf der Internetseite des Deutschen Ärzteblattes (www.aerzteblatt.de) am einfachsten, wenn man im Archiv die „Erweiterte Suche“ anklickt und dort unter Autor eine der beiden Autorinnen sowie unter „Volltext“ das Stichwort GOÄ-Rat- geber angibt. Die gesammelten GOÄ-Ratgeber sind auch über den Internetauftritt der Bundes- ärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) zu erreichen: auf der Seite für Ärzte unter der Rubrik Gebührenordnung unter dem Link „GOÄ- Ratgeber“. Hier sind die Ratgeber nach Themen- feldern sortiert, dass heißt nach „Grundsätzli- chem“ sowie den einzelnen Paragrafen und Abschnitten der GOÄ. Auf diesen Seiten werden die in seltenen Fällen notwendigen Korrekturen in die Artikel eingepflegt. Dr. med. Anja Pieritz

Wirtschaftliche Nachteile wegen der Verhängung eines Fahrverbotes sind vom Betroffenen – weil

selbst verschuldet – hinzunehmen.

>Selbst wenn unter normalen Umständen von einem Fahrverbot wegen den Betroffenen treffender unverhältnismäßiger beruflicher Här- ten von einer Fahrverbotsanord- nung abzusehen wäre, kann aus- nahmsweise doch die Fahrverbots- verhängung erforderlich und nicht mehr unverhältnismäßig sein, wenn ein besonders schwerwiegender Ver- stoß oder erhebliche und einschlä- gige Vorbelastungen vorliegen.

Bei abhängig Beschäftigtenist ein Absehen vom Fahrverbot wegen er- heblicher Härte nur dann möglich, wenn ein Arbeitsplatzverlust droht und dies nachvollziehbar dargelegt und auch bewiesen wird.

Abhängig Beschäftigte sollten daher neben einer ausführlichen ei- genen Schilderung der Härten und

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