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Archiv "Psychotherapie: Geeigneter Behandler" (20.04.2001)

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Datenschutz

Kein Anspruch auf Arztbriefe

Datenschutzbeauftragter gibt Rechtsexegese.

D

ie Krankenkassen haben keinen generellen rechtli- chen Anspruch auf die Her- ausgabe von Krankenentlas- sungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten, ärztlichen Gutachten und Röntgenauf- nahmen. Anders ist die Rechtslage, wenn der Medizi- nische Dienst der Kranken- kassen (MDK) begründet In- formationen anfordert. Dies hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. jur.

Joachim Jacob, den Spitzen- verbänden der Krankenkas- sen und dem Bundesgesund- heitsministerium mitgeteilt.

Die Kassen dürften Patien- tendaten nur dann erheben, wenn sie rechtlich befugt sei- en. Die Erhebungsbefugnis sei begrenzt durch die für die GKV abschließend geregel- ten Übermittlungsbefugnisse der Leistungserbringer. Der Datenkatalog gemäß § 301 SGB V regele grundsätzlich

die zulässige Datenübermitt- lung zu Abrechnungszwecken zwischen Krankenhaus und Krankenkassen. Auf Verlan- gen der Kassen sei die medizi- nische Begründung bei einer Überschreitung der Regelver- weildauer im Krankenhaus zu übermitteln. Die Kassen hät- ten also lediglich Anspruch, Daten zu erhalten, um gezielt Nachfragen zu beantworten.

Nach § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V lässt sich Jacob zufolge keine Verpflichtung von Ärzten zur Übermittlung von Patienten- daten an die Kassen herleiten.

Dagegen seien die Leistungs- erbringer gemäß § 276 Abs. 2 Satz 1 SGB V verpflichtet,

„Sozialdaten“ (personenbe- zogene Daten) dem MDK di- rekt zu übermitteln.

D

ie Niederlande haben als weltweit erstes Land die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt. Nach dem Unterhaus stimmte auch der Senat der Gesetzesvorlage zu. Nach An- gaben des Justizministeriums kann die Neuregelung in drei bis vier Monaten in Kraft tre- ten. Dann dürfen Ärzte ihren Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe leisten. In Deutschland stößt das Gesetz überwiegend auf Ablehnung. Bundesjustizmini- sterin Herta Däubler-Gmelin sprach von einem „Tabu- Bruch“. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, er sei sicher, dass die große Mehrheit der Bevölke- rung Euthanasie im Sinne von

„Einschläfern“ ablehne, wenn sie über die Möglichkeiten einer gekonnten Palliativ- medizin ausreichend infor-

miert sei. Die Entscheidung des niederländischen Parla- ments rührt seiner Auffassung nach „an den Grundfesten ei- ner humanen Gesellschaft“.

J

eder dritte Bundesbürger lei- det einmal in seinem Leben an einer psychischen Erkran- kung. Das ergaben Untersu- chungen des Max-Planck-Insti- tuts für Psychiatrie in Mün- chen. Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Behandler bietet seit drei Jahren der Psycho- therapie-Informations-Dienst (PID) des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V., Bonn. Anhand der beschrie- benen Störung, dem ge- wünschten oder erforderlichen Therapieverfahren und einzel- ner Methoden suchen Diplom-

Psychologinnen aus einer Da- tenbank die geeigneten Psy- chotherapeuten heraus, die in der Nähe des Hilfesuchenden niedergelassen sind. Auch Fra- gen zu den verschiedenen The- rapierichtungen, zur Finanzie- rung einer Therapie und zum Umgang mit Krankenkassen und Versicherungen beantwor- tet der PID.

Zu erreichen unter Tele- fon: 02 28/74 66 99, Fax: 02 28/

64 10 23 oder E-Mail: wd- pid@t-online.de. Zur selbst- ständigen Suche im Internet:

www.psychotherapiesuche.de

A K T U E L L

A

A1022 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 16½½½½20. April 2001

Um den Aufbau einer russischen Ärztekammer ging es bei Ge- sprächen, die der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe, mit dem russischen Gesundheitsminister Prof. Dr. Juri Schewchenko und den Vizeministern Prof. Dr. Anatoli Vjalkov und Dr. Tatja- na Stukolova Anfang April in Moskau führ- te. Nach Angaben der BÄK sind die rund 600 000 russischen Ärz- te bislang nicht in einer gemeinsamen Vertre- tung organisiert. Zwar gebe es Gewerkschaf- ten und Verbände. Die- se könnten aber Aufga- ben wie die Gestaltung der Berufsordnung, die Berufsaufsicht und die Regelung der Weiter- und Fortbildung kaum übernehmen. Nach dem Willen des russischen Gesundheitsministeriums soll die Ärztekammer in einem neu gestalte- ten Gesundheitswesen die Interessen der Ärzte vertreten. In Moskau vereinbarte man nun, dass zunächst Mitarbeiter des russischen Mini- steriums Aufbau und Funktion der ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland studieren. Danach will man gemeinsam Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung in Russland entwickeln. (Von links: Hop- pe, Schewchenko, Stukolova, Vjalkov)

Demonstranten beten vor dem Se- nat des niederländischen Parla- ments aus Protest gegen das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe.

Foto: dpa

Foto: Otmar Kloiber

Joachim Jacob Foto:

BfD

Psychotherapie

Geeigneter Behandler

Der Psychotherapie-Informations-Dienst hilft.

Niederlande

Euthanasie erlaubt

Sterbehilfegesetz stößt in Deutschland auf Kritik.

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