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Archiv "TV-Tip" (10.04.1998)

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Recht

Praxisnahe Lösungen

Rolf Schallen: Zulassungs- verordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV). Kommentar, 2. Auflage, Asgard-Verlag, Sankt Augustin, 1998, 352 Seiten, 46 DM Nachdem die erste Aufla- ge des Kommentars bei Ärz- ten und Juristen in der Praxis uneingeschränkt Anklang ge- funden hat, war es folgerich- tig, das Erläuterungswerk nach drei Jahren zu aktuali- sieren. Die Regelungen zum Job-sharing sind eingearbei- tet; die Kommentierung dazu ist praxisnah. Nach Auffas- sung von Schallen lohnt sich Job-sharing nur für den Arzt, 1der auf zusätzliches Honorar nicht angewiesen ist, sondern vertragsärztliche Tä- tigkeit mit einem anderen tei- len möchte,

1der sich starren Lei- stungsobergrenzen (bisheriges Leistungsvolumen zuzüglich drei Prozent) bewußt ist, der also einkalkuliert, daß er ohne Job-sharing-Partner oder oh- ne angestellten Arzt im Job- sharing an künftigen honorar- ausweitenden Entwicklungen beteiligt ist, während er bei Job-sharing auf einem be- stimmten Leistungsniveau

„eingefroren“ wird.

Die Vorschriften zur Zu- lassungsentziehung und zum Ende der Zulassung sind in der Neuauflage differenzie- rend kommentiert. Der Au- tor verliert sich dabei nicht in Rechtsprechungs- und Lite- raturverästelungen, sondern leitet den Leser an einem deutlichen roten Faden durch die teilweise unvollständigen oder widersprüchlichen Re- gelungen. Grundlagenrecht- sprechung sowie die Literatur sind verläßlich eingearbeitet.

Aus den Kommentierun- gen zu den Verfahrensvor- schriften wird deutlich, daß der Autor überwiegend an praxisnahen Lösungen inter- essiert ist und sich von dog- matischen Irrwegen fernhält.

Insgesamt ist es Schallen ge- lungen, seine Kommentie- rung an die Entwicklung des 2. GKV-Neuordnungsgeset- zes anzupassen, die neueste Rechtsprechung zu berück- sichtigen und weitere Fallbei- spiele einzufügen. Der Kom- mentar kann jedem Arzt empfohlen werden, der sich mit Fragen der Neuzulassung, der Praxisveräußerung, dem Job-sharing, der Zulassungs- entziehung und den Verfah- ren vor den Zulassungsin- stanzen befassen möchte.

Verwaltungspraxis und Ge- richte greifen ohnehin auf dieses Standardwerk zurück.

Gernot Steinhilper, Dortmund

A-856 (12) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998

S P E K T R U M BÜCHER

In der neuen Folge der Sendereihe „37°“geht es in dem Beitrag „Im Tode nicht allein“ um die Betreuung von Alten und Sterbenden (Film von Uta Claus),ZDF, 14. April, ab 22.15 Uhr.

In der Vorankündigung des Senders heißt es u. a.: In un- serer Gesellschaft ist der Tod eines Menschen zum Teil zum Tabu-Thema geworden. Das Konfliktfeld ist groß: An- gehörige wissen oftmals nicht, mit den Sterbenden und dem Tod umzugehen. Für die Behandler wird der Tod oftmals als Mißerfolg eingestuft; es gelte deshalb, den Tod so lange wie möglich mit allen medizinischen Mitteln hinauszu- zögern. Mehr als 92 Prozent aller Sterbenden wünschen sich nach einer Umfrage, die letzten Tage zu Hause zu ver- bringen. Dennoch sterben rund 70 Prozent im Kranken- haus und 20 Prozent in einem Altenheim. Die Sendung stellt herkömmliche und unkonventionelle Formen der Alten- und Sterbenden-Betreuung vor, darunter auch Hospize und ambulante Dienste, in denen sich ehrenamt- liche Helfer aktiv um die Sterbenden kümmern. EB

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