ausfallende Nettolohn bis zu 750 Mark monatlich aus der Staatskas- se ersetzt. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren hierfür allerdings noch nicht ein- geleitet.
~ Termin 1. Januar 1980 Bei den Sonderausgaben wird der sogenannte Vorwegabzug für Vor- sorgeleistungen, der vor allem Selbständigen und Freiberuflern zugute kommt, um 1000/2000 Mark (Alleinstehende/Verheirate- te) auf 2500/5000 Mark angeho- ben. Die steuerliche Benachteili- gung dieses Personenkreises bei der Altersversorgung wird damit gemildert, aber nicht beseitigt.
Im Rahmen der außergewöhnli- chen Belastungen wird ein beson- derer Betreuungsfreibetrag einge- führt, der an die Stelle des bisheri- gen Hausgehilfinnen-Freibetrages tritt. Durch diesen Freibetrag sol- len Dienstleistungen für Erzie- hung, Betreuung und Ausbildung abgegolten werden. Allerdings wird der Einzelnachweis gefor- dert. Der Freibetrag beträgt 600 Mark je Kind und Elternteil, in ei- ner intakten Familie also zusam- men 1200 Mark im Jahr. Für die
"Zahlväter" entfällt dieser Freibe- trag, da ihnen seit 1978 ein beson- derer Freibetrag von 600 Mark oh- ne Nachweis zugestanden wird. Bei diesem neuen Freibetrag wird die zurnutbare Eigenbelastung nicht berücksichtigt. Im Gesetz wird nicht von Dienstleistungen Dritter gesprochen. Es bleibt also der Steuerverwaltung überlassen, ob auch entsprechende Leistun- gen der Hausfrauen berücksichtigt werden können. Die CDU/CSU be- steht darauf. Mit Sicherheit sind große Verwaltungsprobleme zu er- warten, da auf die Steuerverwal- tung Millionen neuer Vorgänge zukommen werden. Der Kompro- miß hat hier zur Etablierung eines neuen Verwaltungs-Monstrums geführt.
Bei der Gewerbesteuer wird die Lohnsummensteuer abgeschafft.
Bei der Steuer auf den Ertrag wird
Die Information:
Bericht und Meinung
Besuch einer nigerianischen Ärztedelegation in der Bundesärztekammer - von links nach rechts: Dr. med. J. Ade ldowu, Geschäftsführer der nigerianischen Registrierungsbehörde für Heilberufe; Dr. med. V. 0. Uzodlke, Arzt für Allgemein- medizin im Bundesstaat Anambra State und Leiter der Delegation; Dr. med. A.
Imam, Gynäkologe im Bundesstaat Kano; Dr. med. 0. Adeyemi, Chirurg und Leiter des Gesundheitsdienstes im Bundesstaat Kwara; Dr. med. Heinz-Peter Brauer, Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer und Leiter des Auslandsdien- stes; im Vordergrund mit dem Rücken zum Betrachter: Professor Dr. med. dent.
N. E. Henshaw, Zahnmediziner, Universität Lagos Foto: d-e-w
Nigerianische Gäste bei der Bundesärztekammer
Eine nigerianische Regierungsde- legation stattete der Bundesrepu- blik einen viertägigen Besuch ab, um sich über die Ausbildung zum Arzt und Weiterbildung zum Fach- arzt zu informieren. Hintergrund dieser Reise ist die Tatsache, daß nigerianische Staatsbürger, die in Großbritannien in der Aus- oder Weiterbildung ein Diplom erwor- ben haben, den ärztlichen Beruf in Nigeria unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Europa uneinge- schränkt ausüben können, wäh- rend Staatsbürger dieses Landes,
der Freibetrag von 24 000 auf 36 000 Mark angehoben, was den Einzel- und Personalgesellschal- ten zugute kommt. Zugunsten der Gemeinden wird der Gemeindean- teil an den Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer von 14 auf nunmehr 15 Prozent erhöht und die Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder um ein Drittel gekürzt.
Dies bedeutet, daß die Finanzkraft der Gemeinden, die keine Lahn- summensteuer erhoben haben, wesentlich gestärkt wird. Dies soll nach dem Willen des Gesetzge- bers zu einer Senkung der Hebe- sätze führen. Die Gemeinden blei-
die in der Bundesrepublik tätig waren, zur Zeit nicht gleicherma- ßen behandelt werden.
Die Bundesärztekammer organi- sierte in Zusammenwirken mit dem Auswärtigen Amt den Aufent- halt der nigerianischen Regie- rungsdelegation in der Bundesre- publik, während dessen mehrere eingehende Gespräche geführt, klinische Einrichtungen in Köln besichtigt wurden und das Institut für medizinische Prüfungsfragen in Mainz besucht wurde. hpb
ben jedoch in ihrer dementspre- chenden Entscheidung frei.
Die flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte wird um ein weiteres Jahr vom 61. auf das 60.
Lebensjahr herabgesetzt.
~ Termin 1. Januar 1981 Bei der Gewerbekapitalsteuer wird der Freibetrag von 60 000 Mark auf 120 000 Mark verdoppelt.
Zusätzlich wird für die Anrech- nung der Dauerschulden ein Frei- betrag von 50 000 Mark gewährt, der vor allem jüngeren Menschen helfen wird, sich selbständig zu
machen. wst
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 48 vom 30. November 1978 2879