• Keine Ergebnisse gefunden

Menschen in Not helfen!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Menschen in Not helfen!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

78 Bayerisches Ärzteblatt 3/2010

BLÄK informiert

„Ärzte haben die Pflicht, einem Patienten un- abhängig von seinem Status die notwendige Versorgung zukommen zu lassen und Regie- rungen dürfen weder das Recht des Patienten auf medizinische Behandlung, noch die Pflicht des Arztes zu helfen, einschränken“. So lau- tet ein Beschluss des Weltärztebundes auf der 50. Generalversammlung im Jahr 1998. Der 67.

Bayerische Ärztetag hat im Oktober 2009 be- schlossen, mit einem Flyer und einer Veröffentli- chung im Bayerischen Ärzteblatt über die Mög- lichkeiten medizinischer Versorgung von nicht Versicherten zu informieren. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landes-ärztekammer (BLÄK), freute sich über diesen Beschluss: „Ger- ne haben wir diese Anregung aufgenommen und auf Basis einer Vorlage der Ärztekammer Hamburg das Informationsfaltblatt ‚Menschen in Not helfen!’ entworfen“. Dieser Flyer bietet Ärztinnen und Ärzten Informationen über die Behandlung von Patientinnen und Patienten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Der Flyer liegt dieser Ausgabe des Bayerischen Ärzte- blatts bei und ist auch bei den ärztlichen Be- zirksverbänden erhältlich. Unter www.blaek.de/

MenscheninNothelfen kann der Flyer herunter- geladen werden. Dort gibt es zusätzlich eine re- gionale Adressenliste mit Anlaufstellen in Bay- ern, die eine medizinische Betreuung anbieten.

Immer wieder komme es vor, dass sich im Kran- kenhaus oder in der Arztpraxis ausländische Patientinnen und Patienten ohne Aufenthalts- status und/oder ohne Krankenversicherung vorstellen. Die BLÄK will Orientierungshilfen zur rechtlichen Situation und zu Möglichkeiten der Kostenerstattung geben. Grundsätzlich sollten alle Patienten ohne Aufenthaltsstatus und/oder ohne Krankenversicherung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis medizinisch untersucht werden. Danach könne entschieden werden, ob eine Behandlung erforderlich sei und wie die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgen könne. Koch betonte, dass es für die Betrof- fenen wichtig sei zu wissen, dass das Klinik- be- ziehungsweise Praxispersonal weder die Polizei hole noch die Ausländerbehörde informiere.

Denn dann drohe ihnen meist die Ausweisung/

Abschiebung.

Rechtliche Situation

Ärzte hätten die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung könne strafbar sein.

Sie hätten jedoch keine Meldepflicht. Eine Da-

tenweitergabe an Polizei oder Ausländerbe- hörde verletze die ärztliche Schweigepflicht.

Es gebe einen so genannten verlängerten Ge- heimnisschutz: Ein Arzt dürfe Personen be- zogene Daten eines Ausländers ohne Aufent- haltsstatus nicht an die Ausländerbehörden weitergeben. Ausnahmen gebe es nur bei einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder einem Missbrauch von Betäubungsmitteln. Die ärztliche Schweigepflicht erstrecke sich auch auf das mit der Abrechnung befasste Verwal- tungspersonal öffentlicher Krankenhäuser. Das Bundesministerium des Innern hat klargestellt, dass sich Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltsstatus behandeln.

Zur Datenübermittlung seien nur öffentliche Stellen verpflichtet.

Kosten abrechnen

Viele Ärzte behandeln Patienten ohne (gesi- cherten) Aufenthaltsstatus unentgeltlich. Die Menschenrechtsbeauftragte der BLÄK, Dr. Ma- ria E. Fick, forderte: „Den Patienten soll nicht einfach ein Vordruck zur Abrechnung als Pri- vatzahler zur Unterzeichnung ausgehändigt werden.“ In manchen Fällen könne jedoch ein Leistungsträger in Anspruch genommen wer- den. Dabei sei zwischen dem gesetzlich vorge- sehenen Regelfall eines vorherigen Antrags des Patienten auf Krankenbehandlung und der sta- tionären Behandlung bei nachträglicher Kos- tenerstattung (Notfallbehandlung) zu unter- scheiden. Eine Abrechnung über das Sozialamt nach § 4 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz sei grundsätzlich möglich bei akuter Erkran- kung, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Geburt, bei zur Sicherung der Gesundheit unerlässlicher Behandlungen sowie amtlich empfohlenen Impfungen und medizinisch ge- botenen Vorsorgeuntersuchungen. Dies gelte für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sowie für Menschen mit Duldung und auch für Asylbewerber. Die Kostenübernahme erst nach erfolgter Behandlung zu beantragen, sei nur bei akuten medizinischen Notfällen möglich.

Dies sei auch bei Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine Option, erklärte Fick.

Die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenhausverwaltung könne jedoch wegen der Meldepflicht des Sozialamts die Ausweisung/Abschiebung von Personen oh- ne legalen Aufenthaltsstatus zur Folge haben.

Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsberechti- gung in Deutschland aufhalten und als Notfälle

in das Krankenhaus eingewiesen werden oder sich dorthin begeben, müssten keine Angst vor Aufdeckung ihres Status beziehungsweise dro- hender Ausweisung/Abschiebung haben. Liege eine akute oder eine schwere Erkrankung vor, die Reiseunfähigkeit zur Folge habe oder die im Heimatland nicht behandelt werden könne, könne mit Berufung auf die Erkrankung ein Aufenthaltsstatus beantragt werden. Komme wegen des Risikos der Ausweisung/Abschie- bung keine dieser Möglichkeiten in Betracht, sollte erwogen werden, ob das Krankenhaus oder die Praxis bereit und in der Lage sei, dem Patienten als Selbstzahler die Behandlung zum reduzierten Betrag (Ratenzahlung) anzubieten.

Koch erklärte abschließend: „Ich hoffe, dass das Faltblatt ‚Menschen in Not helfen!’ zur Aufklärung der juristischen Situation beiträgt“.

Jodok Müller (BLÄK)

Menschen in Not helfen!

Informationsflyer der BLÄK.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deshalb möchte ich nicht mehr länger alleine durchs Leben gehen und suche auf diesem Wege wieder eine nette Part- nerin, mit der ich lachen, reisen oder einfach auch über

437 und dem Abschnitt M (Labor- leistungen) der GOÄ der 1,15-fache Gebührensatz.  für alle anderen Leistungen der GOÄ der 2,3-fache Gebüh- rensatz. Krankenhäuser müssen unter

Als Patientin oder Patient dürfen Sie erwarten, dass Sie in Ihrer Arztpraxis die medizinischen Leistungen erhalten, die helfen, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu

Ein großes Projekt für junge Patienten: Der GLG- Konzern und das GLG Werner Forßmann Klinikum richten eine neue, hoch moderne Kinder klinik im Gebäude des Krankenhauses ein, die

Sollten Sie Hista-X während der Schwangerschaft versehentlich eingenommen haben, ist eine schädigende Wirkung für das ungeborene Kind nicht zu erwarten, dennoch sollte die

BAND 34 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Woran erkennt man eine gute Arztpraxis? - Checkliste für Patientinnen und Patienten. Beteiligung am Pro- gramm

En cas de troubles du sommeil, contactez votre médecin traitant, il pourra vous apporter son aide pour les problèmes et les sollicitations auxquels vous êtes confronté.. Si

Lisa und Oliver werden zwangsläufig in ihrer Ehe viele Konflikte haben, nicht weil einer von ihnen ein größerer Sünder ist als der andere (schließlich ist es keine Sünde, in dem