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Archiv "Organspende — Kurzinformation für den Arzt" (25.01.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung Organtransplantation

AUS DER ARBEIT DES WISSENSCHAFTLICHEN BEIRATS DER BUNDESÄRZTEKAMMER

Organspende -

Kurzinformation für den Arzt

Der Bedarf an Organen für klinisch notwendige Transplantationen wird derzeit bei weitem nicht ge- deckt; er wächst zudem ständig.

So warten in der Bundesrepublik Deutschland jetzt bereits 2000 bis 3000 Patienten auf eine Nieren- transplantation; Jahr für Jahr müßten weitere 1000 Nierentrans- plantationen durchgeführt wer- den. Nur 300 bis 400 können aber derzeit jährlich vorgenommen werden. Den Mangel an Spender- organen zu mildern ist gemeinsa- me Aufgabe der Ärzteschaft.

Als potentielle Organspender kommen vor allem Opfer eines dis- soziierten Hirntodes in Frage (nach schwersten Schädei-Hi rn- Traumen, Subarachnoidalblutun- gen usw., somit Situationen, in de- nen nach eingetretenem Hirntod der Kreislauf unter künstlicher Be- atmung noch aufrechterhalten wird. Die Altersgrenze für die Ver- wendung der Nieren als Trans- plantat liegt bei etwa 45 Jahren.

Für andere Organe ist diese Gren- ze nicht gegeben. Für die Trans- plantation bei Kindern sind vor al- lem auch kindliche Organe (zum Beispiel Leber) erforderlich.

Für die Entscheidung zur Nieren- entnahme zu Transplantations- zwecken ist der Ausschluß eines Hochdruckleidens, von Nierener- krankungen, Infektionen und mali- gnen Erkrankungen wichtig; die Nierenfunktion sollte in etwa be- kannt sein. Die Bestimmung der Transplantationsantigene (Gewe- betypisierung) aus dem Blut braucht nicht unbedingt vor Or- ganentnahme zu erfolgen; zumin- dest zu diesem Zeitpunkt muß Blut

oder Gewebe (Lymphknoten, Milz) hierfür entnommen werden.

Eine freiwillige Spende einer Niere von einem Lebenden kommt nur für einen nahen Blutsverwandten und bei guter Histokompatibilität in Betracht; nur in diesem Falle sind die Ergebnisse der Transplan- tation deutlich besser als die einer Organtransplantation von Leichen und damit unter Umständen ge- rechtfertigt.

Feststellung des Todes

Die Diagnose eines dissoziierten Hirntodes wird von mindestens zwei Ärzten erhoben, die u·nab- hängig von der Transplantations- gruppe arbeiten. Besonders wich- tig ist die Betundung durch einen Neurologen oder neurologisch kompetenten Arzt. Je nach Gege- benheiten wird sich :eine solche Kommission weiter aus Neurochir- urgen, Anästhesisten, Unfallchir- urgen und Internisten zusammen- setzen. Erst wenn der dissoziierte Hirntod definitiv gesichert ist (kli- nisch-neurologische Zeichen, ins- besondere Fehlen zerebraler Re- flexe; Nuii-Linien-EEG; gegebe- nenfalls Nachweis einer nicht mehr vorhandenen Hirndurchblu- tung im Hirngefäßangiogramm oder mit nuklearmedizinischen Methoden) kommt eine Organent- nahme in Frage.

Einwilligung der Angehörigen - Organspenderausweise

Sie wird grundsätzlich eingeholt, bevor eine Organentnahme durch- geführt wird. Dieses oft sehr bela-

190 Heft 4 vom 25. Januar 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

stende Gespräch kann den Ange- hörigen erspart werden, wenn be- reits zu Lebzeiten die Organspen- debereitschaft erklärt wird. Bun- deseinheitliche Organspendeaus- weise können angefordert werden bei

~ der Bundesärztekammer, Hae- denkampstraße 1, 5000 Köln 41, und beim

~ Kuratorium für Heimdialyse e. V., Frankfurter Straße 172-176, 6078 Neu lsenburg.

Für die Organspende werden kei- ne Geldbeträge an die Angehöri- gen gezahlt und keine Belohnun- gen ausgesetzt. Auch erfahren die Angehörigen des Spenders den Namen des Empfängers nicht und Empfänger nicht den Namen des Spenders, um Abhängigkeitsver- hältnisse, Enttäuschungen und andere negative Folgen zu ver- meiden.

Organentnahme

Die Organentnahme kann im Transplantationszentrum oder bei entsprechenden Möglichkeiten im primär behandelnden Kranken- haus erfolgen. Im letzteren Falle müssen die Kriterien des dissozi- ierten Hirntodes im betreffenden Krankenhaus eindeutig feststell- bar und die Technik der Organge- winnung und Organkonservierung speziell bekannt sein. Hierzu ist ei- ne enge Kooperation mit dem nächstgelegenen Transplanta- tionszentrum erforderlich.

Nach der Organentnahme werden die Nieren unter dem Gesichts- punkt der besten Gewebeverträg- lichkeit und der klinischen Dring- lichkeit zwei Empfängern im deut- schen oder europäischen Raum zugeführt. Die Gewebsmuster von derzeit etwa 2000 wartenden Emp- fängern sind bei der Eurotrans- plant-Zentrale in Leiden regi- striert. Entsprechendes gilt für an- dere internationale Organisatio- nen. Diese Zentralen vermitteln den überregionalen Organaus-

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Die Information:

Bericht und Meinung Organtransplantation

tausch. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Eurotrans- plant-Zentrale in Leiden vor allem zuständig. Eine Niere kann nach Entnahme etwa 24 Stunden kon- serviert werden, so daß der Organ- transport mit Linienflügen, Bahn oder Taxentransport erfolgen kann; teure Sonderflüge sind nur in Ausnahmefällen notwendig.

Kosten im Zusammenhang mit Organentnahme

Transportkosten werden vom Ko- stenträger des Empfängers über- nommen. Ist der oder sind die Empfänger noch nicht bekannt, so steht für anfallende Transportko- sten (Transport von Blut oder Lymphknoten zur Gewebetypisie- rung, eventuell Krankentransport des Spenders von einem Kranken- haus zum Transplantationszen- trum, Überführung der Leiche) zu- nächst das Transplantationszen- trum ein. Von hier werden später die Kosten anteilig mit dem Ko- stenträger der Empfänger rückver- rechnet. Für ungedeckte Kosten — etwa wenn die Nieren nicht trans- plantiert werden können — tritt notfalls ein Sonderfond von Euro- transplant ein. Die Regulierung anderer etwa anfallender Kosten kann regional erfolgen.

Konkretes Vorgehen

Im Fall eines sich abzeichnenden dissoziierten Hirntodes (zum Bei- spiel nach schwerem Schädel- Hirn-Trauma oder intrakranieller Blutung) wird um frühzeitige Kon- taktaufnahme mit dem nächstge- legenen Transplantationszentrum gebeten. Die Vermittlung zu einem Transplantationszentrum über- nimmt auch das Kuratorium für Heimdialyse (ständig besetzte Te- lefonnummer: 0 61 02/3 99 99).

Mit dem diensthabenden Arzt der Transplantationseinheit kann dann das individuelle Vorgehen (etwa Verlegung des Spenders.

Organentnahme im Spenderkran- kenhaus, Zeitfolge der Untersu- chungen) abgesprochen werden

Erste Transparenzliste:

„Herzmuskelinsuffizienz"

Eine „Transparenzliste" für das In- dikationsgebiet „Herzmuskelin- suffizienz" ist am 11. Januar 1979 als Beilage zum „Bundesanzei- ger" Nr. 7 veröffentlicht worden.

Ziel dieser Teil-Liste, die von einer 13köpfigen Sachverständigen- kommission beim Bundesgesund- heitsamt am 20. Dezember 1978 verabschiedet worden war, ist es,

„eine pharmakologisch-therapeu- tische und preisliche Transpa- renz" für Fertigarzneimittel, ge- gliedert nach einzelnen Indika- tionsgebieten, zu schaffen. Für die Vollständigkeit der Liste über- nimmt die Transparenzkommis- sion allerdings keine Gewähr. Bei den in der Liste angegebenen Preisen handelt es sich um den Stand vom 15. November 1978.

Die Kommission war aufgrund des Kabinettsbeschlusses über Eck- werte zur Neuordnung des Arznei- mittelmarktes vom 15. Oktober 1975 und aufgrund einer Ent- schließung des Deutschen Bun- destages vom 1. Juli 1976 bei der Verabschiedung des „Gesetzes über Regelungen auf dem Arznei- mittelmarkt" durch das Bundesmi- nisterium für Jugend, Familie und Gesundheit als „unabhängige Sachverständigen-Kommission"

(mit einer Geschäftsstelle beim Bundesgesundheitsamt in Berlin) berufen worden. Die nun vorlie- gende erste Transparenzliste für das Indikationsgebiet „Herzmus- keli nsuffizienz" ist von der Kom- mission mit zehn Stimmen bei zwei Gegenstimmen beschlossen worden. Ein Vertreter der pharma- zeutischen Industrie und ein Re- präsentant der Verbraucherorga- nisationen stimmten dagegen, weil sie die Art und Weise der Ver- gabe von Qualitätskennzeichen für Arzneimittel und das praktizier- te Vergabeverfahren grundsätzlich als nicht ausreichend beziehungs- weise als unzulässig bezeichne- ten. Schon vor dieser Transpa- renzliste, die nicht auf gesetzlicher Grundlage herausgegeben wird,

NACHRICHTEN

hat der „Bundesausschuß der Ärz- te und Krankenkassen" gemäß

§ 368, 1 RVO im Rahmen der soge- nannten Arzneimittelrichtlinien ei- ne „Arzneimittel-Preisvergleichsli- ste" verabschiedet. Der Aufbau dieser Liste ist im Rahmen der im

„Bundesanzeiger" Nr. 235/1978 (Beilage Nr. 30/78) veröffentlich- ten Arzneimittelrichtlinien erläu- tert worden. Ausführlich infor- mierte darüber das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 2/1979, Seite 61 ff.; Seite 105 ff. sowie Seite 114 ff. Voraussichtlich Mitte Fe- bruar dieses Jahres wird die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Preisvergleichsliste an alle Kassenärzte versenden.

Nach einer Vereinbarung mit dem Bundesarbeitsministerium wird der „Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen" prüfen, in- wieweit die erste Teiltransparenz- liste der Sachverständigenkom- mission in eine aktualisierte Fas- sung der Preisvergleichsliste des

„Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" eingearbei- tet werden kann. Eine Information der Ärzteschaft über den Anwen- dungsbereich und die Rechtsver- bindlichkeit beider Listen wird in einem der nächsten Hefte veröf- fentlicht werden. DA

Anhaltszahlen für Krankenhäuser neu entwickeln

Der Verband der leitenden Kran- kenhausärzte (VLK) will im Früh- jahr 1979 zusammen mit den me-

dizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften neue Orientie- rungszahlen („Anhaltszahlen") ausarbeiten, nach denen die Per- sonalbesetzung in den Kranken- häusern beurteilt werden kann und der Stellenschlüssel geplant werden soll. Wie der Chefarztver- band anläßlich der Delegiertenver- sammlung in Düsseldorf am 1. De- zember 1978 mitteilte, seien die für die Pflegesatzfeststellung zustän- digen Länderministerien an einer

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 4 vom 25. Januar 1979 191

Referenzen

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