A K T U E L L
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A2896 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 441. November 2002
Gesundheitsberufe
Startschuss für Pensionskasse
Ärzte können ihren Ange- stellten jetzt die „Riester- Förderung“ ermöglichen.
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ie mehr als 500 000 Mitar- beiter in den Arzt- und Zahnarztpraxen bekommen eine eigene Pensionskassen- versorgung für die betrieb- liche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Eine ent- sprechende Vereinbarung wur- de am 24. Oktober zwischen den Tarifparteien der Ärzte,Zahnärzte sowie Arzt-, Zahn- arzt- und Tierarzthelferinnen und einem Konsortium von Finanz- und Dienstleistern getroffen.
Als Konsortialteilnehmer wurden die Deutsche Ärzte- versicherung und die Deut- sche Apotheker- und Ärzte- bank ausgewählt. Damit kön-
nen Ärzte und Zahnärzte ihren Mitarbeitern noch fristgerecht ermöglichen, die Steuervortei- le und Zulagen für 2002 in An- spruch zu nehmen.
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesver- einigung empfehlen den ärzt- lichen Arbeitgebern sowie deren Mitarbeitern, das An- gebot der Tarifpartner der Ausgestaltung einer zusätzli- chen Altersversorgung zugrun- de zu legen. Erste Informatio- nen erteilt die Deutsche Ärz- teversicherung unter der Tele- fonnummer 02 21/14 82 27 00.
Details zur Ausgestaltung der Pensionskasse für Gesund- heitsberufe wird ein Beitrag in einer der nächsten Ausga- ben des DÄ enthalten.
Verfassungsschutzgesetz
Ärzte gegen Verschärfung
Vertraulichkeit des Arzt- Patient-Verhältnisses muss geschützt bleiben.
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ie Hamburger Ärzteschaft will die Vertraulichkeit des Arzt-Patient-Verhältnis- ses erhalten. Die Ärztekam- mer Hamburg hat deshalb die Abgeordneten der Bürger- schaft aufgefordert, das Ham- burger Verfassungsschutzge- setz in der vorliegenden Form nicht zu beschließen. Danach sollen künftig auch Arztpra- xen abgehört und videoüber- wacht werden können, wenn dort ein nicht näher bestimm- ter Kontakt zu einer verdäch- tigen Person vermutet wird.„Das besonders geschützte Arzt-Patient-Verhältnis darf auf keinen Fall zur Dispositi- on gestellt werden“, sagte der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. med. Frank Ul- rich Montgomery, bei einer gemeinsamen Pressekonfe- renz mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, dem Hamburgischen Anwaltver- ein, dem Deutschen Journali- sten-Verband und der Dienst-
leistungsgewerkschaft ver.di am 17. Oktober. Ähnlich wie in der Seelsorge, der anwaltli- chen Vertretung oder beim Informantenschutz im Jour- nalismus müsse das Arzt-Pa- tient-Verhältnis vor Eingrif- fen Dritter geschützt bleiben.
Die Kritiker des Hambur- ger Gesetzes sprachen sich dafür aus, die Regelungen des Bundesverfassungsschutzge- setzes zu übernehmen, das in einem breiten Konsens aller demokratischen Parteien zu-
stande gekommen sei. Die ge- planten Hamburger Bestim- mungen gingen indes weit darüber hinaus und führten zu einer massiven Einschrän- kung von Bürgerrechten.
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rstmals in der Geschichte der ärztlichen Selbstver- waltung wird Mitte Dezem- ber der „Erweiterte Bewer- tungsausschuss“ zusammen- treten. Er soll über die Anpas- sung oder Ablösung der Pra- xisbudgets entscheiden. Ver- treter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen konnten sich darüber im Be- wertungsausschuss nicht eini- gen. „Sowohl der Antrag der KBV, die Praxisbudgets zum 1. Juli 2003 aufzuheben, als auch derjenige der Kranken- kassen, lediglich die Praxis- budgets für Dermatologen anzupassen, scheiterten in dem Gremium“, erklärte Dr.Andreas Köhler, stellvertre- tender Hauptgeschäftsführer der KBV, am 22. Oktober.
Hintergrund: Ein Urteil des Bundessozialgerichts zu den Praxisbudgets für Dermatolo- gen (Az.: B 6 KA 22/01 R) hatte die ärztliche Selbstver- waltung unter Zugzwang ge- setzt. Sämtliche Honorarbe- scheide ab dem dritten Quar-
tal 2003, die nach Maßgabe der alten Praxisbudgets erstellt worden wären, wären danach ungültig gewesen. Am 27. Mai 2002 hatte die KBV-Vertre- terversammlung in Rostock daher die vorgezogene Ein- führung des neuen Einheitli- chen Bewertungsmaßstabes EBM 2000 plus zum frühest- möglichen Zeitpunkt und die Ablösung der Praxisbudgets zum 1. Juli 2003 zum honorar- politischen Ziel erklärt.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch mit sieben von der KBV und sieben von den Spitzenverbänden der Kran- kenkassen benannten Mit- gliedern besetzt. Dem erwei- terten Bewertungsausschuss gehören je zwei weitere Dele- gierte der KBV und der Kas- sen sowie ein unparteiischer Vorsitzender an.
Das Thema EBM behan- delt der Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 12. November. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, wäre auch hier der Erweiterte Ausschuss am Zuge.
Die Mitarbeiter in den Arztpraxen kommen in den Genuss einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge.Foto: Eberhard Hahne
Ärzteforderung: Praxen sol- len nicht abgehört werden dürfen. Foto: Bilderberg