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Archiv "Einigung über Zielgruppen" (02.07.2010)

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A 1292 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 26

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2. Juli 2010

D

emenzerkrankungen, schwe- re Depressionen, Schizo- phrenie oder bipolare Störungen – Erwachsene, Kinder und Jugend - liche mit solchen schweren chro - nischen Erkrankungen stehen im Mittelpunkt der Versorgung an den bundesweit 400 psychiatrischen In - stitutsambulanzen (PIA). Dank die- ser Anlaufstellen können stationäre Aufenthalte der Betroffenen oft vermieden werden. Zur Aufgabe dieser Klinikeinrichtungen gehört zudem die Versorgung von Not - fällen. Die Vergütung der Behand- lung dieser Patienten erfolgt un - mittel bar von den Krankenkassen an die Einrichtungen. Eine Verein- barung zwischen der Kassenärztli- chen Bun desvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesell- schaft (DKG) und den Kassen re- gelte, welche Patientengruppen in PIA behandelt werden sollten. Ein-

zelne KVen und der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie hatten jedoch beklagt, dass die PIA darüber hinaus noch zu viele leich- ter erkrankte Patienten behandelten.

Für diese Fälle ist eine Versorgung bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten vorgesehen.

Neuer Vertrag bringt Klarheit Die KBV hatte deshalb zum 1. Ja - nuar 2009 den Vertrag nach § 118 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V gekün- digt. Er sicherte bis dahin die Arbeit der PIA, definierte aber nicht genau, welche Patientengruppen in diesen Einrich tungen behandelt werden dürfen. Am 1. Juli tritt nun eine neue Vereinbarung in Kraft, auf die sich die KBV, die DKV und der GKV- Spitzenverband nach langwierigen kontroversen Verhandlungen am 30.

April 2010 geeinigt haben (siehe Be- kanntgabe der KBV in diesem Heft).

Der Vertrag beinhaltet Kriterien, die darüber entscheiden, ob ein Pa- tient in einer PIA behandelt wird.

Dazu zählen vor allem die Art, Schwere und Dauer der Erkran- kung. „Von der Versorgung in PIA ausgeschlossen sind demnach künf- tig Patienten mit beispielsweise mittelschweren Depressionen oder akuten Belastungsstörungen“, sagte Prof. Dr. med. Andreas Spengler, der sich als Psychiater und Psycho- therapeut für die Belange der Insti- tutsambulanzen einsetzt. Ebenfalls keinen Anspruch auf eine PIA-Ver- sorgung haben Patienten, die bereits kontinuierlich in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Be- handlung bei einem Vertragsarzt oder -psychotherapeuten sind oder an einer Soziotherapie teilnehmen.

Erfüllt ein Patient die Zugangs- voraussetzungen, muss der verant- wortliche Arzt in der PIA erst nach einem kontinuierlichen Behand- lungszeitraum von zwei Jahren er- neut überprüfen, ob die PIA-Be- dürftigkeit noch besteht, und dies in der Patientenakte vermerken.

„Die Regelungen sind kompli- zierter und bürokratischer, aber sie sichern eine bedarfsgerechte Ver- sorgung für alle Patienten, die dar - auf angewiesen sind“, erklärte Speng - ler und begrüßte, dass die Verein - barung den Fortbestand der PIA sichere. Allerdings würden durch die neuen Kriterien die Fallzahlen in den Ambulanzen wohl nicht sin- ken, meinte er. Bislang hätten sie eine Fallzahl von bundesweit circa 750 000 pro Jahr. Das seien jährlich 300 000 Versicherte, die in den am- bulanten Einrichtungen versorgt wür- den. Jetzt käme es darauf an, wie praxistauglich und patientenorien- tiert die Vertragsergebnisse auf Länderebene ausgestaltet würden.

Die neue Vereinbarung gilt dem GKV-Spitzenverband zufolge nur für PIA an Allgemeinkrankenhäu- sern mit „selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilun- gen mit regionaler Versorgungsver- pflichtung zur ambulanten psychia - trischen und psychotherapeutischen Versorgung“. Ambulanzen psych - iatrischer Fachkliniken bleiben von den neuen Regelungen unberührt. ■

Franziska Knöppke

Einigung über

Zielgruppen

Eine neue Vereinbarung regelt ab 1. Juli die Versorgung psychisch Kranker an Institutsambulanzen. In ihr ist nicht nur definiert, welche Patienten diese aufsuchen dürfen, sondern es werden

erstmals auch bestimmte Patientengruppen ausgeschlossen.

Foto: Johannes-Diakonie Mosbach, Dirk Adler

P O L I T I K

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