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Archiv "Honorarreform: Die Mehrheit stimmte für die Praxisbudgets" (20.09.1996)

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F

ast zehn Stunden lang tagte die außerordentliche Vertreterver- sammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, dann war die Entscheidung gefallen: Im kommenden Jahr wird es arztgrup- penbezogene und fallzahlabhängige Praxisbudgets geben. Die Mehrheit der Delegierten sieht in der weitge- henden Budgetierung der ärztlichen Leistungen den einzigen Weg aus der gegenwärtigen Honorarkrise.

Vor wenigen Wochen hatte der Vorsitzende der KBV, Dr. Winfried Schorre, in Übereinstimmung mit dem Vorstand die Weiterentwicklung der EBM-Reform zur „Chefsache“

erklärt. Nicht nur deshalb, sondern vor allem wegen der

seit Monaten anhal- tenden massiven Kri- tik der Kassenärzte an der EBM-Reform, ihren Auswirkungen und an der Rolle des KBV-Vorstandes in diesem Zusammen- hang erwarteten die Delegierten gespannt Schorres Bericht zur Lage.

Die Kritik (die sich auch in zahlrei- chen Leserbriefen an die Redaktion des Deutschen Ärzte- blatts niederschlug) dominierte den ersten Teil der Debatte. Ei- nige Stimmen für vie- le: Dr. Fritz Lenz, In-

ternist aus Südbaden, sagte: „Ich füh- le mich an der Nase herumgeführt, insbesondere durch die ganzen Not- operationen am EBM.“ Lenz forder- te den KBV-Vorstand zum Rücktritt auf. Dergleichen kam auch von Dr.

Manfred Richter-Reichhelm, einem Berliner Urologen: „Wer sich beim Finanzbedarf für eine EBM-Reform um 13 Milliarden DM verschätzt, der muß sein Amt zur Verfügung stel- len.“ Der Vorsitzende der KV Nie- dersachsen, Dr. Bodo Strahl: „Das Vertrauen in Dr. Schorre geht gegen Null. Wir dürfen jetzt nicht die Fehler des EBM auch noch dazu benutzen, etwas Schlimmeres draufzusetzen.“

Dr. Schorre wich der Kritik nicht aus,

sondern griff sie gleich zu Beginn sei- nes Berichts auf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stehe zur Zeit vor einem großen Dilemma. Während sich die KBV in der Politik wieder Reputation verschafft habe, würde sie zugleich im Kreise der Kollegen des Dilettantismus bezichtigt. Beides – das wiedergewonnene Ansehen und die vernichtende Kritik von der ärztlichen Basis – habe dieselbe Ur- sache: „Die Bewältigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen EBM- Reform und die dadurch abverlang- ten Maßnahmen.“

Der KBV-Vorsitzende erinnerte die Delegierten daran, daß nicht erst mit dem neuen EBM Abrechnungs-

Honorarreform

Die Mehrheit stimmte für die Praxisbudgets

Mit Hilfe von differenzierten Praxisbudgets will die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Weg aus der Honorarkrise finden. Nachdem bereits im Juni dieses Jah- res der Grundsatzbeschluß zur weitgehenden Budgetie- rung der ärztlichen Leistungen gefallen war, bestätigte die

Vertreterversammlung der KBV auf ihrer außerordentli- chen Sitzung am 7. September in Düsseldorf das vom KBV- Vorstand zwischenzeitlich modifizierte Konzept. Die Praxis- budgets sollen zu einem stabilen Punktwert führen und da- mit das ärztliche Einkommen wieder kalkulierbar machen.

Außerordentliche Vertreterversammlung, einziger Tagesordnungspunkt: Honorarreform

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A-2366 (18) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38, 20. September 1996 Tabelle 1

Rote Liste

Katalog der freien Leistungen

B 1.3 5 Nachtgebühr

16 Kontinuierliche

Betreuung Dialyse etc.

51 Assistenz »Nicht-Vertrags- arzt«

B IV. 63 bis 69 Verweilgebühr

B VI. operative Entsprechende operative Lei-

Leistungen stungen der Zuschlagskataloge nach Nrn. 81–87

B VIII. 95 bis 98 Amb. Operationen ohne

Leistungsdefinition

B X. 168 Zytologische Untersuchung

171 Humangenetisches Gutach- ten, Anamnese

172 Humangenetik, Zyto-/Mole- kulargenetik

173 Humangenetisches Gutachten

174 Chromosomenanalyse

176 HAH-Test Röteln

183 Sterilisation Mann

187 Sterilisation Frau

195 Schwangerschaftsabbruch 197 Schwangerschaftsabbruch

B XI. 202 Methadon-Substitution

C II. 278 Infusion bei HIV-Infizierten,

> 90 min.

279 Infusion bei HIV-Infizierten,

> 6 Stunden

280 Bluttransfusion

281 Bluttransfusion, Neugeborenes 282 weitere Bluttransfusionen

nach Nrn. 280 und 281

C IV. 332 Reanimation

333 Intubation und Beatmung bei Bewußtlosen

334 Magenspülung

335 Elektrodefibrillation und Stimulation

336 Notfalltamponade, Ösopha- gus und Fundus

D II. 463 Zeitzuschlag Anästhesie/Nar-

kose, je 15 min.

F I. 619 Zuschlag transösophageale

Unters., Doppler 625 Elektrostimulation, Herz

630 blutige Druckmessung

631 Messung Herzzeitvolumen

635 Einschwemmherzkatheter-

untersuchung

636 Herzkatheteruntersuchung, Belastung

640 Rechtsherzkatheterunter- suchung

641 Linksherzkatheterunter- suchung

642 Transseptale Linksherzkathe- teruntersuchung

645 PTCA

F III. 725 Bronchoskopie

726 Zuschlag, Belastung bei Bronchoskopie 728 Schlafapnoeuntersuchung

F IV: 732 Langzeit-ph-metrie

Ösophagus

EBM-Abschnitt Leistungs- Bemerkungen position

EBM-Abschnitt Leistungs- Bemerkungen position

735 Kardiasprengung

736 Durchzugsmanometrie, Öso- phagus

738 einsetzen Ösophagusprothese 745 Entfernung Fremdkörper,

endoskopisch

746 Sklerosierungsbehandlung, Gastrointestinaltrakt

750 ERCP

751 Papillotomie, Papilla VATERI 752 Drainage, Pankreas oder

Gallengang 760 Partielle Koloskopie

763 Totale Koloskopie

764 Koloskopie, einschl. Durch- leuchtung

765 Hochfrequenzpolypektomie 767 Koloskopie, einschl. lleum,

Zuschlag

768 Videogastroskopie, -kolo- skopie

775 endoskopische Laservapori- sation

F V. 790 Betreuung Peritonealdialyse,

Vorbereitung Heimdialyse

791 Betreuung Heimdialyse

792 Betreuung Zentrumsdialyse

793 Peritonealdialyse

G IV. 860 bis 884 Psychodynamischer Status,

mind. 50 min.

zeitgebundene Richtlinienpsy- chotherapie

J 1018 bis 1060 Geburtshilfe

K. 1249 Fluoreszenzangiographie

L IV. 1612 Pneumographie, Sprechen

und Singen 1616 Elektroglottographie 1618 Schallspektrographie

1626 Palatographie

1630 Stimmtherapie

1631 Zuschlag zur Stimmtherapie 1634 Stimm-/Sprachtherapie, Grup-

penbehandlung

M 1860 ESWL

P 4900 bis 4986 Histologie, Zytologie, Zyto-

und Molekulargenetik

Q I.4 5100 bis 5145 Angiographien

Q. I.5 5150 Interventionelle Radiologie

5155 Interventionelle Radiologie 5157 Interventionelle Radiologie

Q I.7 5210 bis 5222 CT-Untersuchungen

Q II. 5400 bis 5497 Nuklearmedizinische In-vivo- Diagnostik

R. 5520 MRT-Untersuchung, Schädel,

Extremität

5521 MRT-Untersuchung, andere Körperteile

S. 6000 bis 6090 Kontrastmitteleinbringungen

T. 6999 bis 7071 Strahlentherapie

Die Inhalte der Liste dokumentieren den Beratungsstand zu Beginn der Vertreterversammlung. Sie müssen noch ab- schließend mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen verhandelt werden. Quelle: KBV, Stand: 7. September 1996

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probleme aufgetreten seien, daß der Punktwertverfall und die erheblichen Honorarverwerfungen bei einer ins- gesamt unzureichenden Vergütung die Kassenärzte vielmehr schon seit Jahren beschäftigten.

Die jüngste EBM-Reform, räum- te Schorre jedoch ein, habe ihre Ziele verfehlt und die grundsätzliche Mise- re um so deutlicher werden lassen.

Die nachträglichen Änderungen – bis hin zu den rückwirkenden Budgetie- rungen – seien notwendig gewesen, um den massiven Punktwertverfall zu stoppen. Alles Notlösungen, die auf

Dauer keinen Bestand haben könn- ten, betonte der KBV-Vorsitzende er- neut.

Drei Alternativen stünden zur Diskussion: die Rückkehr zum „alten EBM“, die Einführung von Individu- albudgets oder das Modell Praxisbud- gets. Einer Rückkehr zur alten Ge- bührenordnung erteilte Schorre eine klare Absage. Dies sei schon allein deshalb nicht möglich, weil das Bun- dessozialgericht dem EBM in einem aktuellen Urteil auch „Maßnahmen zur Mengensteuerung“ zugewiesen habe.

Individualbudgets wiederum könnten die gegenwärtigen Probleme nicht lösen, sondern würden lediglich die bestehenden Verwerfungen fest- schreiben und Besitzstände wahren.

Einen Antrag auf Einführung von In- dividualbudgets lehnte die Vertreter- versammlung dann auch mit großer Mehrheit ab. Der KBV-Vorsitzende forderte statt dessen zu einem

grundsätzlichen Umdenken auf: „Wir haben uns daran gewöhnt, auf einen abfallenden Punktwert mit einer Er- weiterung des Leistungsspektrums der eigenen Praxis zu reagieren. Kollegen, die sich am Wettlauf um die Steigerung des Punktzahlvolumens nicht beteili- gen können oder wollen, dürfen nicht der Gefahr einer Existenzvernichtung durch unsolidarischen Mißbrauch ei- nes Solidarsystems ausgesetzt wer-

den.“ Vor dem Hintergrund einer un- zureichenden Gesamtvergütung sei ebenso klar: „Es kann nicht mehr alles in dem Umfang und in der Intensität wie in der Vergangenheit angeboten werden.“

Mit der Einführung der Praxis- budgets glaubt die KBV, der honorar- politischen Dauerkrise am besten be- gegnen zu können. Am Ende stehe nicht der „sozialistische Einheits-

Anträge für die Delegierten (oben), Protestre- solution für die KBV-Spitze (links), Beratung mit der Vertreterin des Ministeriums (Mitte), Gespräche bei der Honorarabteilung (unten)

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A-2368 (20) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38, 20. September 1996 Tabelle 2

Gelbe Liste – Teil A

Differenzierende arztgruppenbezogene Module von Leistungen, die ein Zusatzbudget eröffnen

Ärzte für Allergologie

Allgemein- (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359

medizin / Angiologie 668 bis 689

Praktische Chirotherapie 3210, 3211

Ärzte Kardiologie 606, 608, 614, 616, 617, 618, 621, 622

Phlebologie

(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024 Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512,

524 Psychosomatik 850, 851 Sonographie 375 bis 389

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Anästhesisten Psychosomatik 850, 851

Schmerztherapie 418 bis 450 Augenärzte Sonographie 1265 bis 1272

Allergologie

(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359 Psychosomatik 850, 851 Chirurgen Psychosomatik 850, 851 Chirotherapie 3210, 3211

Gefäßchirurgie 205, 668 bis 689, 2020 bis 2024 Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Sonographie 375 bis 389

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Unfallchirurgie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Frauenärzte Reproduktionsmed.

(fak. WB.) 378, 384, 388, 1180 bis 1192 Psychosomatik 850, 851

Sonographie 377, 101, 102, 105, 106, 107, 108

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Hautärzte Psychosomatik 850, 851

Allergologie

(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359

Sonographie 389

Phlebologie

(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024

Angiologie 668 bis 689

HNO-Ärzte Chirotherapie 3210, 3211 Allergologie

(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359

Sonographie 375, 384

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Stimm- und Sprach-

störungen 1614, 1620, 1622, 1624, 1640, 1642, 1644, 1653 Otoakustische

Emissionen 1599

Psychosomatik 850, 851 Internisten Angiologie 668 bis 689 ohne SP., Allergologie

hausärztlicher (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359

Versorgungs- Kardiologie 606, 608, 609, 614, 616, 617,

bereich 618, 621, 622

Psychosomatik 850, 851 Phlebologie

(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Chirotherapie 3210, 3211

Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524

Arztgruppe Differenzierendes Leistungspositionen

Modul des EBM

Zuschlag für Arztgruppe Differenzierendes Leistungspositionen

Modul des EBM

Zuschlag für

Internisten, ohne Angiologie 668 bis 689 nachfolgend Allergologie

genannte (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359

Schwerpunkte Kardiologie 606, 608, 609, 614, 616, 617,

(ohne Angiologen, 618, 621, 622

Rheumatologen, Psychosomatik 850, 851

Endokrinologen, Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Hämatologen, Phlebologie

Nephrologen), (Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023,

fachärztlicher 2024

Vers.-Ber. Chirotherapie 3210, 3211

Gastro- Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 enterologen Psychosomatik 850, 851

Kardiologen Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165

Angiologie 668 bis 689

Psychosomatik 850, 851

Pneumologen/ Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160

Lungenärzte bis 5165

Kardiologie 608, 609, 614, 616, 617, 618, 621, 622

Psychosomatik 850, 851

Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524

Kinderärzte, Allergologie

fachärztlicher (Zusatzbezeichnung) 340 bis 359 Versorgungs- Kinderkardiologie 608 bis 618 bereich Kinder- und Jugend-

psychiatrie 820 bis 849 Psychosomatik 850, 851 Kinderärzte, Allergologie

hausärztlicher (Zusatzbezeichnung) 340 bis 359 Versorgungs- Kinderkardiologie 608 bis 618 bereich Kinder- und Jugend-

psychiatrie 820 bis 849 Psychosomatik 850, 851 Sonographie 375 bis 389

Neurologen, Angiologie 668 bis 689

Nervenärzte Chirotherapie 3210, 3211 mit vorwiegend Psychosomatik 850, 851

neurologischer Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512,

Tätigkeit 524

Psychiater, Psychosomatik 850, 851 Nervenärzte

mit vorwiegend psychiatrischer Tätigkeit

Nervenärzte, Angiologie 668 bis 689

gemischter Chirotherapie 3210, 3211 Tätigkeits- Psychosomatik 850, 851

bereich Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Orthopäden Chirotherapie 3210, 3211

Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Psychosomatik 850, 851

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165

Urologen Psychosomatik 850, 851

Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Die Inhalte der Liste dokumentieren den Beratungsstand zu Beginn der Vertreterversammlung. Sie müssen noch ab- schließend mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen verhandelt werden. Nicht berücksichtigt ist ferner der Be- schluß der VV, die Präventionsleistungen aus den Praxisbudgets herauszunehmen und der Gelben Liste einzugliedern.

Auch hierüber muß mit den Krankenkassen noch verhandelt werden. Quelle: KBV, Stand: 7. September 1996

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arzt“, hielt Dr. Schorre den Kritikern des neuen Honorierungssystems entgegen. „Jeder Arzt wird ein sich an der Fall- zahl und an seinem Lei- stungsspektrum orientie- rendes Budget haben und sich damit von dem Kollegen unterschei- den.“ Praxisbesonder- heiten würden ebenso berücksichtigt wie regio- nale Unterschiede.

Das vom KBV-Vor- stand modifizierte Ver- gütungsmodell (siehe da- zu auch Deutsches Ärz- teblatt, Heft 36/1996) sieht vor, rund 80 Prozent des Leistungsspektrums

einer Fachgruppe im Praxisbudget und zusätzlichen Teilbudgets zusam- menzufassen. Die Fallpunktzahl einer Praxis setzt sich zusammen aus

leiner fachgruppenspezifischen Punktzahl pro Fall für die typischen Standardleistungen und

lzusätzlichen Teilbudgets bei besonderen Qualifikationen oder aus

Sicherstellungsgründen (Tabellen 2 und 3).

Durch die Möglichkeit, das Pra- xisbudget um Leistungen aus der

„Gelben Liste“ zu ergänzen, will die KBV der Forderung der Berufsver- bände nach einer stärkeren Differen- zierung innerhalb der Fachgruppen Rechnung tragen. Die regionalen Be-

sonderheiten wiederum werden berücksichtigt, indem den KVen die Möglichkeit eröffnet wird, die bun- desweit vorgegebenen Berechnungs- grundlagen der Budgets mit „regiona- len Zahlen“ auszufüllen.

Außerhalb der Budgetierung sind hauptsächlich hochspezialisierte, ko- stenintensive Leistungen in einer so- genannten „Roten Liste“ (siehe Tabel- le 1)zusammengefaßt; sie werden ein- zeln und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Die hausärztliche Grundver- gütung, Schutzimpfungen, Zuschläge fürs ambulante Operieren, das Labor und weitere Sonderleistungen finden sich schließlich in der „Blauen Liste“

Das Konzept überzeugte – wenn auch nicht alle Delegierte, so doch die Mehrheit (57 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen). Bei der Frage nach dem Einführungster- min der Praxisbudgets gab es jedoch ganz verschiedene Vorstellungen.

Dr. Schorre selbst plädierte für den 1.

Januar 1997, allein deshalb schon, um die derzeit geltenden Notlösun- gen bei der Honorarabrechnung so schnell wie möglich zu beenden. Aus der Vertreterversammlung kamen Anträge, die auf den 1. Juli 1997 und später hinausliefen. Der KBV-Vor- stand wiederum bot in seinem An- trag die „Kompromißlösung“ 1.

April 1997 an.

Am Ende votierte die Vertreter- versammlung für den 1. Juli als Ein- führungstermin. Einige Delegierte hatten sich zuvor für dieses Datum stark gemacht, „um den Kassenärzten ein Jahr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen“. Ande- rerseits bedeutet dies, daß die Kas- senärzte mit der gegenwärtigen – von vielen als untragbar angesehenen – Si- tuation noch ein ganzes Jahr lang le- ben müßten.

Einige Kassenärztliche Vereini- gungen sehen dieses Problem offen- bar. Sie signalisierten schon während der Vertreterversammlung ihre Ab- sicht, die Praxisbudgets bereits zum 1.

Januar 1997 als Honorarverteilungs- maßstab einzuführen. Ein Weg, den im Prinzip alle KVen in eigener Ent- scheidung einschlagen können. Offen ist auch noch, zu welchem Einfüh- rungstermin die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kranken- kassen führen werden. Josef Maus Tabelle 3

Gelbe Liste – Teil B

Zusatzbudgets auf besonderen Antrag

Differenzierender Zuschlag Leistungspositionen des EBM

Allergologie (ohne Zusatzbezeichnung) 345 bis 359 Dermatologische Lasertherapie 2173, 2174, 2175

Elektroophthalmologie 1260

Kontaktlinsenanpassung 1210 bis 1214

Laserchirurgie, Kryotherapie 1364, 1365, 1366

Neuropädiatrie 805 bis 812

Orthoptik und Pleoptik 1221, 1222, 1223

Otoneurologie 1587, 1588

Phlebologie 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024

Pneumologie 694 bis 723

Proktologie 370, 371, 373

Schmerztherapie (TN an der Schmerz- 418 bis 450 therapievereinbarung)

Zuschläge auf besonderen Antrag im Rahmen des Sicherstellungsauftrages

Die Kassenärztliche Vereinigung kann auf Antrag des Vertragsarztes im Einzelfall eine Er- weiterung des Praxisbudgets bei nachfolgend genannten Krankheitsfällen bzw. spezifischen Betreuungs- oder Leistungsformen gewähren:

c Betreuung von HIV-Patienten c Onkologische Erkrankungen c Diabetes

c Mukoviszidose

c Kontinuierliche Patientenbetreuung in beschützenden Einrichtungen c Inanspruchnahmen des Arztes gemäß Gebühr nach Nr. 6 des EBM

c Erheblich über dem Arztgruppendurchschnitt liegender Überweisungsanteil c aus Sicherstellungsgründen

Begründet die Praxisbudgets: Winfried Schorre Fotos (6): Aevermann, Berlin

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