F
ast zehn Stunden lang tagte die außerordentliche Vertreterver- sammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, dann war die Entscheidung gefallen: Im kommenden Jahr wird es arztgrup- penbezogene und fallzahlabhängige Praxisbudgets geben. Die Mehrheit der Delegierten sieht in der weitge- henden Budgetierung der ärztlichen Leistungen den einzigen Weg aus der gegenwärtigen Honorarkrise.Vor wenigen Wochen hatte der Vorsitzende der KBV, Dr. Winfried Schorre, in Übereinstimmung mit dem Vorstand die Weiterentwicklung der EBM-Reform zur „Chefsache“
erklärt. Nicht nur deshalb, sondern vor allem wegen der
seit Monaten anhal- tenden massiven Kri- tik der Kassenärzte an der EBM-Reform, ihren Auswirkungen und an der Rolle des KBV-Vorstandes in diesem Zusammen- hang erwarteten die Delegierten gespannt Schorres Bericht zur Lage.
Die Kritik (die sich auch in zahlrei- chen Leserbriefen an die Redaktion des Deutschen Ärzte- blatts niederschlug) dominierte den ersten Teil der Debatte. Ei- nige Stimmen für vie- le: Dr. Fritz Lenz, In-
ternist aus Südbaden, sagte: „Ich füh- le mich an der Nase herumgeführt, insbesondere durch die ganzen Not- operationen am EBM.“ Lenz forder- te den KBV-Vorstand zum Rücktritt auf. Dergleichen kam auch von Dr.
Manfred Richter-Reichhelm, einem Berliner Urologen: „Wer sich beim Finanzbedarf für eine EBM-Reform um 13 Milliarden DM verschätzt, der muß sein Amt zur Verfügung stel- len.“ Der Vorsitzende der KV Nie- dersachsen, Dr. Bodo Strahl: „Das Vertrauen in Dr. Schorre geht gegen Null. Wir dürfen jetzt nicht die Fehler des EBM auch noch dazu benutzen, etwas Schlimmeres draufzusetzen.“
Dr. Schorre wich der Kritik nicht aus,
sondern griff sie gleich zu Beginn sei- nes Berichts auf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stehe zur Zeit vor einem großen Dilemma. Während sich die KBV in der Politik wieder Reputation verschafft habe, würde sie zugleich im Kreise der Kollegen des Dilettantismus bezichtigt. Beides – das wiedergewonnene Ansehen und die vernichtende Kritik von der ärztlichen Basis – habe dieselbe Ur- sache: „Die Bewältigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen EBM- Reform und die dadurch abverlang- ten Maßnahmen.“
Der KBV-Vorsitzende erinnerte die Delegierten daran, daß nicht erst mit dem neuen EBM Abrechnungs-
Honorarreform
Die Mehrheit stimmte für die Praxisbudgets
Mit Hilfe von differenzierten Praxisbudgets will die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Weg aus der Honorarkrise finden. Nachdem bereits im Juni dieses Jah- res der Grundsatzbeschluß zur weitgehenden Budgetie- rung der ärztlichen Leistungen gefallen war, bestätigte die
Vertreterversammlung der KBV auf ihrer außerordentli- chen Sitzung am 7. September in Düsseldorf das vom KBV- Vorstand zwischenzeitlich modifizierte Konzept. Die Praxis- budgets sollen zu einem stabilen Punktwert führen und da- mit das ärztliche Einkommen wieder kalkulierbar machen.
Außerordentliche Vertreterversammlung, einziger Tagesordnungspunkt: Honorarreform
A-2366 (18) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38, 20. September 1996 Tabelle 1
Rote Liste
Katalog der freien Leistungen
B 1.3 5 Nachtgebühr
16 Kontinuierliche
Betreuung Dialyse etc.
51 Assistenz »Nicht-Vertrags- arzt«
B IV. 63 bis 69 Verweilgebühr
B VI. operative Entsprechende operative Lei-
Leistungen stungen der Zuschlagskataloge nach Nrn. 81–87
B VIII. 95 bis 98 Amb. Operationen ohne
Leistungsdefinition
B X. 168 Zytologische Untersuchung
171 Humangenetisches Gutach- ten, Anamnese
172 Humangenetik, Zyto-/Mole- kulargenetik
173 Humangenetisches Gutachten
174 Chromosomenanalyse
176 HAH-Test Röteln
183 Sterilisation Mann
187 Sterilisation Frau
195 Schwangerschaftsabbruch 197 Schwangerschaftsabbruch
B XI. 202 Methadon-Substitution
C II. 278 Infusion bei HIV-Infizierten,
> 90 min.
279 Infusion bei HIV-Infizierten,
> 6 Stunden
280 Bluttransfusion
281 Bluttransfusion, Neugeborenes 282 weitere Bluttransfusionen
nach Nrn. 280 und 281
C IV. 332 Reanimation
333 Intubation und Beatmung bei Bewußtlosen
334 Magenspülung
335 Elektrodefibrillation und Stimulation
336 Notfalltamponade, Ösopha- gus und Fundus
D II. 463 Zeitzuschlag Anästhesie/Nar-
kose, je 15 min.
F I. 619 Zuschlag transösophageale
Unters., Doppler 625 Elektrostimulation, Herz
630 blutige Druckmessung
631 Messung Herzzeitvolumen
635 Einschwemmherzkatheter-
untersuchung
636 Herzkatheteruntersuchung, Belastung
640 Rechtsherzkatheterunter- suchung
641 Linksherzkatheterunter- suchung
642 Transseptale Linksherzkathe- teruntersuchung
645 PTCA
F III. 725 Bronchoskopie
726 Zuschlag, Belastung bei Bronchoskopie 728 Schlafapnoeuntersuchung
F IV: 732 Langzeit-ph-metrie
Ösophagus
EBM-Abschnitt Leistungs- Bemerkungen position
EBM-Abschnitt Leistungs- Bemerkungen position
735 Kardiasprengung
736 Durchzugsmanometrie, Öso- phagus
738 einsetzen Ösophagusprothese 745 Entfernung Fremdkörper,
endoskopisch
746 Sklerosierungsbehandlung, Gastrointestinaltrakt
750 ERCP
751 Papillotomie, Papilla VATERI 752 Drainage, Pankreas oder
Gallengang 760 Partielle Koloskopie
763 Totale Koloskopie
764 Koloskopie, einschl. Durch- leuchtung
765 Hochfrequenzpolypektomie 767 Koloskopie, einschl. lleum,
Zuschlag
768 Videogastroskopie, -kolo- skopie
775 endoskopische Laservapori- sation
F V. 790 Betreuung Peritonealdialyse,
Vorbereitung Heimdialyse
791 Betreuung Heimdialyse
792 Betreuung Zentrumsdialyse
793 Peritonealdialyse
G IV. 860 bis 884 Psychodynamischer Status,
mind. 50 min.
zeitgebundene Richtlinienpsy- chotherapie
J 1018 bis 1060 Geburtshilfe
K. 1249 Fluoreszenzangiographie
L IV. 1612 Pneumographie, Sprechen
und Singen 1616 Elektroglottographie 1618 Schallspektrographie
1626 Palatographie
1630 Stimmtherapie
1631 Zuschlag zur Stimmtherapie 1634 Stimm-/Sprachtherapie, Grup-
penbehandlung
M 1860 ESWL
P 4900 bis 4986 Histologie, Zytologie, Zyto-
und Molekulargenetik
Q I.4 5100 bis 5145 Angiographien
Q. I.5 5150 Interventionelle Radiologie
5155 Interventionelle Radiologie 5157 Interventionelle Radiologie
Q I.7 5210 bis 5222 CT-Untersuchungen
Q II. 5400 bis 5497 Nuklearmedizinische In-vivo- Diagnostik
R. 5520 MRT-Untersuchung, Schädel,
Extremität
5521 MRT-Untersuchung, andere Körperteile
S. 6000 bis 6090 Kontrastmitteleinbringungen
T. 6999 bis 7071 Strahlentherapie
Die Inhalte der Liste dokumentieren den Beratungsstand zu Beginn der Vertreterversammlung. Sie müssen noch ab- schließend mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen verhandelt werden. Quelle: KBV, Stand: 7. September 1996
probleme aufgetreten seien, daß der Punktwertverfall und die erheblichen Honorarverwerfungen bei einer ins- gesamt unzureichenden Vergütung die Kassenärzte vielmehr schon seit Jahren beschäftigten.
Die jüngste EBM-Reform, räum- te Schorre jedoch ein, habe ihre Ziele verfehlt und die grundsätzliche Mise- re um so deutlicher werden lassen.
Die nachträglichen Änderungen – bis hin zu den rückwirkenden Budgetie- rungen – seien notwendig gewesen, um den massiven Punktwertverfall zu stoppen. Alles Notlösungen, die auf
Dauer keinen Bestand haben könn- ten, betonte der KBV-Vorsitzende er- neut.
Drei Alternativen stünden zur Diskussion: die Rückkehr zum „alten EBM“, die Einführung von Individu- albudgets oder das Modell Praxisbud- gets. Einer Rückkehr zur alten Ge- bührenordnung erteilte Schorre eine klare Absage. Dies sei schon allein deshalb nicht möglich, weil das Bun- dessozialgericht dem EBM in einem aktuellen Urteil auch „Maßnahmen zur Mengensteuerung“ zugewiesen habe.
Individualbudgets wiederum könnten die gegenwärtigen Probleme nicht lösen, sondern würden lediglich die bestehenden Verwerfungen fest- schreiben und Besitzstände wahren.
Einen Antrag auf Einführung von In- dividualbudgets lehnte die Vertreter- versammlung dann auch mit großer Mehrheit ab. Der KBV-Vorsitzende forderte statt dessen zu einem
grundsätzlichen Umdenken auf: „Wir haben uns daran gewöhnt, auf einen abfallenden Punktwert mit einer Er- weiterung des Leistungsspektrums der eigenen Praxis zu reagieren. Kollegen, die sich am Wettlauf um die Steigerung des Punktzahlvolumens nicht beteili- gen können oder wollen, dürfen nicht der Gefahr einer Existenzvernichtung durch unsolidarischen Mißbrauch ei- nes Solidarsystems ausgesetzt wer-
den.“ Vor dem Hintergrund einer un- zureichenden Gesamtvergütung sei ebenso klar: „Es kann nicht mehr alles in dem Umfang und in der Intensität wie in der Vergangenheit angeboten werden.“
Mit der Einführung der Praxis- budgets glaubt die KBV, der honorar- politischen Dauerkrise am besten be- gegnen zu können. Am Ende stehe nicht der „sozialistische Einheits-
Anträge für die Delegierten (oben), Protestre- solution für die KBV-Spitze (links), Beratung mit der Vertreterin des Ministeriums (Mitte), Gespräche bei der Honorarabteilung (unten)
A-2368 (20) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38, 20. September 1996 Tabelle 2
Gelbe Liste – Teil A
Differenzierende arztgruppenbezogene Module von Leistungen, die ein Zusatzbudget eröffnen
Ärzte für Allergologie
Allgemein- (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359
medizin / Angiologie 668 bis 689
Praktische Chirotherapie 3210, 3211
Ärzte Kardiologie 606, 608, 614, 616, 617, 618, 621, 622
Phlebologie
(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024 Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512,
524 Psychosomatik 850, 851 Sonographie 375 bis 389
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Anästhesisten Psychosomatik 850, 851
Schmerztherapie 418 bis 450 Augenärzte Sonographie 1265 bis 1272
Allergologie
(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359 Psychosomatik 850, 851 Chirurgen Psychosomatik 850, 851 Chirotherapie 3210, 3211
Gefäßchirurgie 205, 668 bis 689, 2020 bis 2024 Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Sonographie 375 bis 389
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Unfallchirurgie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Frauenärzte Reproduktionsmed.
(fak. WB.) 378, 384, 388, 1180 bis 1192 Psychosomatik 850, 851
Sonographie 377, 101, 102, 105, 106, 107, 108
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Hautärzte Psychosomatik 850, 851
Allergologie
(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359
Sonographie 389
Phlebologie
(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024
Angiologie 668 bis 689
HNO-Ärzte Chirotherapie 3210, 3211 Allergologie
(Zusatzbezeichnung) 345 bis 359
Sonographie 375, 384
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Stimm- und Sprach-
störungen 1614, 1620, 1622, 1624, 1640, 1642, 1644, 1653 Otoakustische
Emissionen 1599
Psychosomatik 850, 851 Internisten Angiologie 668 bis 689 ohne SP., Allergologie
hausärztlicher (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359
Versorgungs- Kardiologie 606, 608, 609, 614, 616, 617,
bereich 618, 621, 622
Psychosomatik 850, 851 Phlebologie
(Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Chirotherapie 3210, 3211
Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524
Arztgruppe Differenzierendes Leistungspositionen
Modul des EBM
Zuschlag für Arztgruppe Differenzierendes Leistungspositionen
Modul des EBM
Zuschlag für
Internisten, ohne Angiologie 668 bis 689 nachfolgend Allergologie
genannte (Zusatzbezeichnung) 345 bis 359
Schwerpunkte Kardiologie 606, 608, 609, 614, 616, 617,
(ohne Angiologen, 618, 621, 622
Rheumatologen, Psychosomatik 850, 851
Endokrinologen, Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Hämatologen, Phlebologie
Nephrologen), (Zusatzbezeichnung) 660, 666, 667, 2022, 2023,
fachärztlicher 2024
Vers.-Ber. Chirotherapie 3210, 3211
Gastro- Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 enterologen Psychosomatik 850, 851
Kardiologen Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165
Angiologie 668 bis 689
Psychosomatik 850, 851
Pneumologen/ Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160
Lungenärzte bis 5165
Kardiologie 608, 609, 614, 616, 617, 618, 621, 622
Psychosomatik 850, 851
Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524
Kinderärzte, Allergologie
fachärztlicher (Zusatzbezeichnung) 340 bis 359 Versorgungs- Kinderkardiologie 608 bis 618 bereich Kinder- und Jugend-
psychiatrie 820 bis 849 Psychosomatik 850, 851 Kinderärzte, Allergologie
hausärztlicher (Zusatzbezeichnung) 340 bis 359 Versorgungs- Kinderkardiologie 608 bis 618 bereich Kinder- und Jugend-
psychiatrie 820 bis 849 Psychosomatik 850, 851 Sonographie 375 bis 389
Neurologen, Angiologie 668 bis 689
Nervenärzte Chirotherapie 3210, 3211 mit vorwiegend Psychosomatik 850, 851
neurologischer Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512,
Tätigkeit 524
Psychiater, Psychosomatik 850, 851 Nervenärzte
mit vorwiegend psychiatrischer Tätigkeit
Nervenärzte, Angiologie 668 bis 689
gemischter Chirotherapie 3210, 3211 Tätigkeits- Psychosomatik 850, 851
bereich Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Orthopäden Chirotherapie 3210, 3211
Physikalische Therapie 503, 504, 507, 509, 511, 512, 524 Psychosomatik 850, 851
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165
Urologen Psychosomatik 850, 851
Teilradiologie 5000 bis 5095, 5160 bis 5165 Die Inhalte der Liste dokumentieren den Beratungsstand zu Beginn der Vertreterversammlung. Sie müssen noch ab- schließend mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen verhandelt werden. Nicht berücksichtigt ist ferner der Be- schluß der VV, die Präventionsleistungen aus den Praxisbudgets herauszunehmen und der Gelben Liste einzugliedern.
Auch hierüber muß mit den Krankenkassen noch verhandelt werden. Quelle: KBV, Stand: 7. September 1996
arzt“, hielt Dr. Schorre den Kritikern des neuen Honorierungssystems entgegen. „Jeder Arzt wird ein sich an der Fall- zahl und an seinem Lei- stungsspektrum orientie- rendes Budget haben und sich damit von dem Kollegen unterschei- den.“ Praxisbesonder- heiten würden ebenso berücksichtigt wie regio- nale Unterschiede.
Das vom KBV-Vor- stand modifizierte Ver- gütungsmodell (siehe da- zu auch Deutsches Ärz- teblatt, Heft 36/1996) sieht vor, rund 80 Prozent des Leistungsspektrums
einer Fachgruppe im Praxisbudget und zusätzlichen Teilbudgets zusam- menzufassen. Die Fallpunktzahl einer Praxis setzt sich zusammen aus
leiner fachgruppenspezifischen Punktzahl pro Fall für die typischen Standardleistungen und
lzusätzlichen Teilbudgets bei besonderen Qualifikationen oder aus
Sicherstellungsgründen (Tabellen 2 und 3).
Durch die Möglichkeit, das Pra- xisbudget um Leistungen aus der
„Gelben Liste“ zu ergänzen, will die KBV der Forderung der Berufsver- bände nach einer stärkeren Differen- zierung innerhalb der Fachgruppen Rechnung tragen. Die regionalen Be-
sonderheiten wiederum werden berücksichtigt, indem den KVen die Möglichkeit eröffnet wird, die bun- desweit vorgegebenen Berechnungs- grundlagen der Budgets mit „regiona- len Zahlen“ auszufüllen.
Außerhalb der Budgetierung sind hauptsächlich hochspezialisierte, ko- stenintensive Leistungen in einer so- genannten „Roten Liste“ (siehe Tabel- le 1)zusammengefaßt; sie werden ein- zeln und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Die hausärztliche Grundver- gütung, Schutzimpfungen, Zuschläge fürs ambulante Operieren, das Labor und weitere Sonderleistungen finden sich schließlich in der „Blauen Liste“
Das Konzept überzeugte – wenn auch nicht alle Delegierte, so doch die Mehrheit (57 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen). Bei der Frage nach dem Einführungster- min der Praxisbudgets gab es jedoch ganz verschiedene Vorstellungen.
Dr. Schorre selbst plädierte für den 1.
Januar 1997, allein deshalb schon, um die derzeit geltenden Notlösun- gen bei der Honorarabrechnung so schnell wie möglich zu beenden. Aus der Vertreterversammlung kamen Anträge, die auf den 1. Juli 1997 und später hinausliefen. Der KBV-Vor- stand wiederum bot in seinem An- trag die „Kompromißlösung“ 1.
April 1997 an.
Am Ende votierte die Vertreter- versammlung für den 1. Juli als Ein- führungstermin. Einige Delegierte hatten sich zuvor für dieses Datum stark gemacht, „um den Kassenärzten ein Jahr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen“. Ande- rerseits bedeutet dies, daß die Kas- senärzte mit der gegenwärtigen – von vielen als untragbar angesehenen – Si- tuation noch ein ganzes Jahr lang le- ben müßten.
Einige Kassenärztliche Vereini- gungen sehen dieses Problem offen- bar. Sie signalisierten schon während der Vertreterversammlung ihre Ab- sicht, die Praxisbudgets bereits zum 1.
Januar 1997 als Honorarverteilungs- maßstab einzuführen. Ein Weg, den im Prinzip alle KVen in eigener Ent- scheidung einschlagen können. Offen ist auch noch, zu welchem Einfüh- rungstermin die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kranken- kassen führen werden. Josef Maus Tabelle 3
Gelbe Liste – Teil B
Zusatzbudgets auf besonderen Antrag
Differenzierender Zuschlag Leistungspositionen des EBM
Allergologie (ohne Zusatzbezeichnung) 345 bis 359 Dermatologische Lasertherapie 2173, 2174, 2175
Elektroophthalmologie 1260
Kontaktlinsenanpassung 1210 bis 1214
Laserchirurgie, Kryotherapie 1364, 1365, 1366
Neuropädiatrie 805 bis 812
Orthoptik und Pleoptik 1221, 1222, 1223
Otoneurologie 1587, 1588
Phlebologie 660, 666, 667, 2022, 2023, 2024
Pneumologie 694 bis 723
Proktologie 370, 371, 373
Schmerztherapie (TN an der Schmerz- 418 bis 450 therapievereinbarung)
Zuschläge auf besonderen Antrag im Rahmen des Sicherstellungsauftrages
Die Kassenärztliche Vereinigung kann auf Antrag des Vertragsarztes im Einzelfall eine Er- weiterung des Praxisbudgets bei nachfolgend genannten Krankheitsfällen bzw. spezifischen Betreuungs- oder Leistungsformen gewähren:
c Betreuung von HIV-Patienten c Onkologische Erkrankungen c Diabetes
c Mukoviszidose
c Kontinuierliche Patientenbetreuung in beschützenden Einrichtungen c Inanspruchnahmen des Arztes gemäß Gebühr nach Nr. 6 des EBM
c Erheblich über dem Arztgruppendurchschnitt liegender Überweisungsanteil c aus Sicherstellungsgründen
Begründet die Praxisbudgets: Winfried Schorre Fotos (6): Aevermann, Berlin