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BewertungsschlüsselAufgabe12345W6W7W8W9W10Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösenGruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösenmax. Punktzahl888882020202020

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Academic year: 2022

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HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_1 Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaft, postgradual Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-REC-P22-061216

PW-REC-P21-061216 / WH-REC-P21-061216

Datum 16.12.06

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 5 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich drei

auszuwählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitung von mehr als drei Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten drei in die Bewertung einbezogen.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 10 - — Gesetze

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9 W10

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 8 8 8 8 8 20 20 20 20 20

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_2

Teil 1

Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben!

Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 8 Punkte

Die Wurst AG kauft für 1,5 Mio. € die Gammel & Fleisch OHG mit Wirkung zum 01.01.20x6. Die OHG weist in ihrer Bilanz zum 31.12.20x5 Aktiva mit einem Buchwert von 2,4 Mio. € aus, wobei im

Anlagevermögen stille Reserven von 0,3 Mio. festgestellt wurden. Die Passiva umfassen das Eigenkapital mit einem Buchwert von 0,8 Mio. €, Rückstellungen mit einem Buchwert von 0,6 Mio. € sowie Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 1,0 Mio. €. Die Buchwerte der Rückstellungen sowie der Verbindlichkeiten stimmen mit dem jeweiligen Zeitwert überein.

a) Ermitteln Sie den Geschäfts- und Firmenwert unter Angabe Ihres Rechenweges. 2 Pkte.

b) Erläutern Sie die bilanzpolitischen Möglichkeiten, die bei der Bilanzierung des unter a) ermittelten Geschäfts- und Firmenwertes zum 31.12.20x6 bestehen.

6 Pkte.

Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 8 Punkte

Nennen und erläutern Sie vier Nachteile der Deckungsbeitragsrechnung.

Aufgabe 3: Unternehmensbewertung 8 Punkte

Kennzeichnen und beurteilen Sie die Unternehmensbewertung zum Börsenkurswert in dessen Aussagewert.

Aufgabe 4: Wirtschaftsprüfung 8 Punkte

Die Buchführung und Jahresabschlusserstellung sind regelmäßig EDV-gestützt. Vom Gesetzgeber werden an die EDV-Buchführung keine anderen Anforderungen gestellt als an die traditionelle Buchführung. Nach Ansicht des IDW werden die formalen Anforderungen an die Buchführung durch ein EDV-System erfüllt, wenn u. A. die Nachprüfbarkeit der Buchführung gesichert ist.

Was wird unter „Nachprüfbarkeit der Buchführung“ verstanden? Nennen und erläutern Sie im Rahmen ihrer Antwort die beiden Kriterien zur „Nachprüfbarkeit der

Buchführung“.

Aufgabe 5: Controlling 8 Punkte

Ein zentrales Anliegen des Controlling ist der Aufbau und der Erhalt von Wettbewerbsvorteilen gegenüber der Konkurrenz. Fundamentales Instrument zur Erreichung dieser Wettbewerbsvorteile ist eine gut durchdachte Wettbewerbsstrategie.

Nennen und erläutern Sie die drei alternativen Wettbewerbsstrategien nach Porter.

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_3

Teil 2:

Bearbeiten Sie drei der fünf Aufgaben! Sollten Sie mehr Aufgaben lösen, werden die ersten drei zur Bewertung

herangezogen.

Aufgabe W6: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

Prüfen und erläutern Sie für die folgenden Sachverhalte die jeweils hinsichtlich des Ansatzes sowie der Bewertung existierenden bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Angabe der

einschlägigen Rechtsnormen nach HGB:

a) Selbsterstellte Software 6 Pkte.

b) Unfertige Erzeugnisse 2 Pkte.

c) Aufwendungen für die Gründung (z. B. Eintragung in das Handelsregister) und

Ingangsetzung des Unternehmens (z. B. Einführungswerbung) 4 Pkte.

d) Aufnahme eines Kredits mit einem Auszahlungskurs von 98 % 4 Pkte.

e) Verschiebung einer Instandhaltungsmaßnahme auf den vierten, dem Bilanzstichtag

folgenden Monat. 4 Pkte.

Aufgabe W7: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 20 Punkte

a) Welchen Zweck haben Prozesskostensätze? 5 Pkte.

b) Wie können leistungsmengenneutrale Kosten verrechnet werden? 3 Pkte.

c) Berechnen Sie anhand der nachstehenden Informationen die Prozesskostensätze, die Prozessumlagesätze und die Gesamtprozesskostensätze! Tragen Sie die Sätze in die dafür vorgesehenen Spalten ein!

12 Pkte.

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess- menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt 1

2 3 4

Angebote einholen Bestellungen aufgeben Rechnungen prüfen Abteilung leiten

Angebote Bestellungen

Rechnungspositionen

1.200 3.500 10.000

300.000 70.000 100.000 30.000

500.000

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe W8: Unternehmensbewertung 20 Punkte

Steuern üben regelmäßig einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe eines Unternehmenswertes aus.

a) Differenzieren Sie zwischen Substanz- und Ertragsteuern. Nennen Sie für die Gruppe der Substanzsteuern zwei und für die Gruppe der Ertragsteuern drei aktuell in Deutschland gültige Steuerarten.

4 Pkte.

b) Nennen Sie für die drei unter a) aufgeführten Ertragsteuerarten das jeweilige Steuersubjekt und erläutern Sie kurz deren Konzeption bzw. Berechnung. Gehen Sie jeweils auf die Berechnungsgrundlage mit ein!

8 Pkte.

c) Zeigen Sie für die in Teilaufgabe b) behandelten Ertragsteuern auf, inwiefern diese

bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens berücksichtigt werden. 8 Pkte.

(4)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_4

Aufgabe W9: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

Sie sind als Prüfungsassistent einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Eigenkapitals beauftragt.

a) Grenzen Sie den Umfang des Prüffelds „Eigenkapital“ auf der Passivseite der Bilanz ab und zeigen Sie die Inhalte einer Prüfung des internen Kontrollsystems im

Zusammenhang mit diesem Prüffeld auf.

7 Pkte.

b) Erläutern Sie die Prüfung des Ansatzes bzw. des Nachweises, der Bewertung sowie

des Ausweises bezüglich des unter a) abgegrenzten Prüffelds. 13 Pkte.

Aufgabe W10: Controlling 20 Punkte

Bearbeiten Sie das Thema: „Organisation des Controlling“. Gehen Sie im Rahmen ihrer Antwort auf organisatorische Grundsätze für die Einrichtung des Controlling, auf Organisationsformen des Controlling sowie auf die Organisationsmethodik von im Vergleich zur Controllingleitung nachfolgenden Controllingebenen ein.

(5)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_5

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

Matrikelnummer Name, Vorname

Lösung W7c): Kostenmanagement/-rechnungssysteme 12 Punkte

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozes s- menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt

1 Angebote einholen Angebote 1.200 300.000 2 Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3 Rechnungen prüfen Rechnungs-

positionen 10.000 100.000

4 Abteilung leiten 30.000

∑ 500.000

(6)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1 Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaft, postgradual Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-REC-P22-061216

PW-REC-P21-061216 / WH-REC-P21-061216

Datum 16.12.06

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

03. Januar 2007

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9 W10

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 8 8 8 8 8 20 20 20 20 20

(7)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 8 Punkte

SB 1.02, S. 30 ff.

a) Der Geschäfts- und Firmenwert beträgt 0,4 Mio. € und stellt den Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis (hier: 1,5 Mio.) sowie des Zeitwertes der Vermögensgegenstände (hier: 2,7 Mio. €) abzüglich der Schulden (also der Summe der Rückstellungen und Verbindlichkeiten von hier 1,6 Mio. €) dar.

2 Pkte

b) Ansatzwahlrecht, d. h. der Geschäfts- und Firmenwert kann zum 31.12.20x6 entweder

− aktiviert oder aber

− vollständig als Aufwand verrechnet werden.

3 Pkte.

(2x 1,5 Pkte.)

Bewertungswahlrecht: mit Ausnutzung des Aktivierungswahlrechts zum 31.12.20x6

− entweder Abschreibung in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel oder aber

3 Pkte.

(2x 1,5 Pkte.)

− planmäßige Abschreibung über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung.

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement /-rechnungssysteme 8 Punkte

SB 2.01, S. 33

Nachteile der Deckungsbeitragsrechnung sind:

1. Bei der Messung der „richtigen“ Beschäftigung stößt man in praxi auf erhebliche Probleme.

2. Andere wichtige Kosteneinflussfaktoren neben der Beschäftigung werden vernachlässigt (z. B. Auftragsgröße oder Produktqualität).

2 Pkte.

(für 1. und 2.

jeweils 1 Pkt.

max. 2 Pkte.)

3. In der Deckungsbeitragsrechnung werden die variablen Kosten mit proportionalen Kosten gleichgesetzt. Dies ist nicht immer richtig. So gibt es in der Praxis häufig Kosten, z. B. Fertigungslöhne, die mit der Beschäftigung nur sprunghaft steigen oder fallen. Auch Mengenrabatte bleiben bei einer solchen Betrachtung oft

unberücksichtigt.

4. Die Kostenspaltung erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig. Oft werden Kosten als variabel ausgewiesen, die zumindest kurzfristig eher

beschäftigungsunabhängig sind (z. B. Fertigungslöhne mit Blick auf gesetzliche Kündigungsfristen).

5. Außer Acht bleibt ferner die Abbaufähigkeit der Fixkosten, d. h. es ist nicht erkennbar, wie schnell man über bestimmte beschäftigungsunabhängige Kosten disponieren kann. Aber gerade eine solche Information wäre für die

Unternehmensleitung in manchen Situationen – insbesondere, wenn es um die Eliminierung eines Produktes oder einer Produktgruppe geht – besonders wertvoll.

6 Pkte.

(für 3.-5.

jeweils 2 Pkte.

max. 3 Pkte.

Lösung Aufgabe 3: Unternehmensbewertung 8 Punkte

SB 4.02, S. 46 Kennzeichnung:

Der Börsenkurs stellt als Marktpreis eine kapitalmarktobjektivierte Wertschätzung eines

Unternehmens dar. 1 Pkt.

Im Börsenkurs spiegeln sich die Erwartungen der Marktteilnehmer hinsichtlich der mit

einem Unternehmen verbundenen Risiken und Chancen wider. 1 Pkt.

Beurteilung:

− Eine Börsenkursbewertung kann grundsätzlich nur für börsennotierte Unternehmen erfolgen.

2 Pkte.

− Die Börsenkursbewertung führt jedoch nur dann zu einer richtigen Bewertung, wenn der Börsenwert alle bewertungsrelevanten Informationen richtig abbildet. Dies ist jedoch von der Informationseffizienz des Kapitalmarktes abhängig. Da es sich bei den uns bekannten Kapitalmärkten um sog. halbstrenge informationseffiziente Kapitalmärkte handelt, kann der Börsenkurs nicht dem Unternehmenswert entsprechen.

2 Pkte.

− Allerdings kann der Börsenkurswert als Plausibilitätskontrolle für einen nach dem Ertragswert- bzw. DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswert dienen.

2 Pkte.

(8)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3

Lösung Aufgabe 4: Wirtschaftsprüfung 8 Punkte

SB 5.03, S. 42 f.

Die Nachprüfbarkeit beinhaltet:

1. Nachvollziehbarkeit eines einzelnen Geschäftsvorfalls sowie 1 Pkt.

2. Nachvollziehbarkeit des Buchungsverfahrens. 1 Pkt.

Zu 1.) „Nachvollziehbarkeit des einzelnen Geschäftsvorfalls“:

Der einzelne Geschäftsvorfall ist nachvollziehbar, wenn die EDV-Buchführung

folgende Funktionen übernehmen kann: 3 Pkte.

Belegfunktion (u. A. Belegtext, Betrag oder Mengen- und Wertangabe, Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, Kontierung, Belegnummer, Buchungsdatum)

Journalfunktion (entweder durch Ausdruck oder Speicherung des Buchungsstoffes mit Ausdruckbereitschaft)

(1,5 Pkte. je Aspekt max. 3 Pkte.)

Kontenfunktion (u. A. Kontenbezeichnung, Nachweis der lückenlosen Blattfolge, Belegverweis, Buchungstext)

Zu 2.) „Nachvollziehbarkeit des Buchungsverfahrens“:

Das Buchungsverfahren ist nur bei einer ordnungsmäßigen Verfahrensdokumentation nachvollziehbar (Informationen über die

Aufgabenstellung des Programms, die Dateneingabe, die Verarbeitungsregeln einschl. der Kontrolle und Abstimmungsverfahren, Fehlerbehandlung etc.), die es dem Prüfer erlaubt, sich innerhalb einer angemessenen Zeit in das Programm einzuarbeiten.

2 Pkte.

Die Verfahrensdokumentation ist zehn Jahre aufzuheben. 1 Pkt.

Lösung Aufgabe 5: Controlling 8 Punkte

SB 6.02, S. 22 f.

1. Kostenführerschaft:

Diese Strategie beruht auf Ausnutzung von Erfahrungskurveneffekten und/oder Rationalisierungsmöglichkeiten und findet vorwiegend in reifen Branchen Anwendung.

2,5 Pkte.

2. Differenzierung

Diese Strategie beinhaltet die Spezialisierung auf die Erfüllung ausgewählter Kundenanforderungen und basiert auf einer gewissen Einzigartigkeit gegenüber der Konkurrenz.

2,5 Pkte.

3. Konzentration:

Diese Strategie – auch Nischenstrategie genannt – orientiert sich auf räumlich, kunden- oder produktspezifisch abgegrenzte Marktsegmente.

2,5 Pkte.

0,5 Pkte. bei vollständiger Korrektheit

(9)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4

Lösung Aufgabe W6: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

SB 1.01 bis 1.03

a) Ein bilanzpolitischer Spielraum existiert nur für den Fall, dass die selbst erstellte Software verkauft werden soll und somit im Umlaufvermögen auszuweisen ist. In diesem Fall liegt ein Bewertungswahlrecht hinsichtlich der Herstellungskosten vor (Wahlrecht zur Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten,

Werteverzehr des AV, allg. Verwaltungskosten, soziale Aufwendungen, betriebliche Altersversorgung sowie FK-Zinsen; vgl. § 255 Abs. 2 und 3 HGB).

3 Pkte.

Soll die selbst erstellte Software zukünftig selber genutzt werden, liegt

Anlagevermögen vor, so dass das Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB greift und somit kein bilanzpolitischer Spielraum vorliegt.

3 Pkte.

b) Bewertungswahlrecht hinsichtlich der Abgrenzung der Herstellungskosten (Wahlrecht zur Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten,

Werteverzehr des AV, allg. Verwaltungskosten, soziale Aufwendungen, betriebliche Altersversorgung sowie FK-Zinsen; vgl. § 255 Abs. 3 und 4 HGB).

2 Pkte.

c) Für Gründungskosten besteht kein bilanzpolitischer Spielraum, da das Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 1 HGB zu beachten ist.

2 Pkte.

Für Ingangsetzungsaufwand besteht ein Aktivierungswahlrecht/Ansatzwahlrecht

gem. § 269 HGB. 2 Pkte.

d) Das Disagio von 2 % kann als Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 3

HGB aktiviert werden, so dass ein Ansatzwahlrecht besteht. 2 Pkte.

Da der Kredit zwingend mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren ist, besteht

kein diesbezüglicher bilanzpolitischer Spielraum. 2 Pkte.

e) Ansatzwahlrecht zur Bildung einer Rückstellung gem. § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB. 2 Pkte.

Ermessensspielraum hinsichtlich der Höhe der ggf. passivierten Rückstellung. 2 Pkte.

Lösung Aufgabe W7: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 20 Punkte

SB 2.02, S. 21 ff.:

a) Prozesskostensätze geben die durchschnittlichen Kosten für die einmalige Ausführung der betreffenden Prozesse an. Sie drücken die Kosten je Einheit des Kostentreibers aus. Prozesskostensätze verfolgen zwei Ziele: Einerseits verbessern sie aufgrund einer verursachungsgerechteren Kostenzurechnung auf die

Kostenträger die Kalkulation. Andererseits können sie durch Bildung von

Kennzahlen die Kostenkontrolle in den indirekten Leistungsbereichen unterstützen.

5 Pkte.

b) Leistungsmengenneutrale Kosten müssen entweder in der Kostenstellenrechnung als Fixkostenblock behandelt werden oder können im Zuge der

Prozessvollkostenrechnung auf die leistungsmengeninduzierten Prozesse geschlüsselt werden.

3 Pkte.

c)

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-

menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt

1 2 3 4

Angebote einholen Bestellungen aufgeben Rechnungen prüfen Abteilung leiten

Angebote Bestellungen Rechnungspositionen

1.200 3.500 10.000

300.000 70.000 100.000 30.000

250,00 20,00 10,00

15,96 1,28 0,64

265,96 21,28 10,64

500.000

Prozesskostensatz (lmi) Nr.1 = 300.000 GE / 1.200 Anzahl = 250 GE Prozesskostensatz (lmi) Nr.2 = 70.000 GE / 3.500 Anzahl = 20 GE Prozesskostensatz (lmi) Nr.3 = 100.000 GE / 10.000 Anzahl = 10 GE

4 Pkte.

Prozessumlagesatz (lmn) Nr.1 = 30.000 GE / 470.000 GE * 250 GE ≈ 15,96 GE Prozessumlagesatz (lmn) Nr.2 = 30.000 GE / 470.000 GE * 20 GE ≈ 1,28 GE Prozessumlagesatz (lmn) Nr.3 = 30.000 GE / 470.000 GE * 10 GE ≈ 0,64 GE

4 Pkte.

Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 250 GE + 15,96 GE = 265,96 GE Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 20 GE + 1,28 GE = 21,28 GE Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 10 GE + 0,64 GE = 10,64 GE

4 Pkte.

(10)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5

Lösung Aufgabe W8: Unternehmensbewertung 20 Punkte

SB 4.03, S. 13 ff.

a) Bemessungsgrundlage für die Substanzsteuern sind Bestände an Vermögen. Sie

sind immer zu entrichten, unabhängig von der Erfolgssituation der Unternehmung. 1 Pkt.

Zu den Substanzsteuern gehören die Erbschafts- sowie Schenkungssteuer. 1 Pkt.

Die Ertragsteuern beziehen sich auf Vermögenszuwächse. Ihre

Bemessungsgrundlage sind Erträge. Ertragsteuern sind nur zu zahlen, wenn Ertragsüberschüsse vorliegen.

1 Pkt.

Zu den Ertragsteuern zählen die Gewerbeertrag-, Einkommen- sowie die

Körperschaftsteuer. 1 Pkt.

b) 1. Gewerbesteuer:

Steuersubjekt: Gewerbebetrieb. 1 Pkt.

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der sich mittels

Hinzurechnungen und Kürzungen aus dem nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn ergibt. Aus dem Gewerbeertrag wird mittels der Steuermesszahl der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt.

Durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages nach dem

Gewerbeertrag mit dem Hebesatz der für den Gewerbebetrieb zuständigen Gemeinde ergibt sich die Gewerbesteuer.

2 Pkte.

2. Einkommensteuer:

Steuersubjekt: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt

in Deutschland. 1 Pkt.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit etc.), auf das ein progressiv ausgestalteter Einkommensteuertarif angewendet wird.

2 Pkte.

3. Körperschaftsteuer:

Steuersubjekt: Juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften. 1 Pkt.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, auf das ein linearer Körperschaftsteuertarif von aktuell 25 % angewendet wird. Dieser gilt sowohl für thesaurierte als auch für ausgeschüttete Gewinne.

1 Pkt.

c) Die Ertragsteuerarten werden bei Anwendung des Ertragswertverfahrens sowohl im

Zukunftserfolg als auch im Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt: 1 Pkt.

Wirkung der Steuern auf den Zukunftserfolg:

− Bei jeder Unternehmensbewertung ist unabhängig von der Rechtsform des zu bewertenden Unternehmens der prognostizierte Zukunftserfolg um die

Gewerbesteuer zu reduzieren, da diese das Unternehmen als Steuersubjekt belastet.

1 Pkt.

− Bei der Prognose des Zukunftserfolgs von Einzelunternehmen und

Personengesellschaften ist der Zukunftserfolg um die zukünftige persönliche Ertragsteuer des Investors zu bereinigen.

1 Pkt.

− Ausgangspunkt dieser Bereinigung kann entweder ein typisierter Ertragsteuersatz oder die tatsächliche Steuerbelastung des aktuellen oder potenziellen Anteilseigners (=Bewertungsadressat) sein.

1 Pkt.

− Bei Kapitalgesellschaften sind die Zukunftserfolge zunächst auf Ebene des zu bewertenden Unternehmens um die 25 %ige Körperschaftsteuer zu reduzieren, anschließend erfolgt noch die Bereinigung der an den Investor geplanten

Ausschüttungen um die persönliche Einkommensteuer unter Berücksichtigung des (aktuell noch gültigen) Halbeinkünfteverfahrens.

1 Pkt.

Wirkung der Steuern auf den Kapitalisierungszinssatz:

− Entsprechend des Konzeptes der Alternativanlage beeinflussen die Ertragsteuern auch den Kapitalisierungszinssatz, da auch auf Erträge aus der Alternativanlage Ertragsteuern zu zahlen sind.

1 Pkt.

− Aufgrund der Annahme einer im Privatvermögen gehaltenen Alternativanlage gilt dies jedoch nur für die Einkommensteuer, da Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht anfallen.

1 Pkt.

− Somit ist der Kapitalisierungszinssatz um die Einkommenertragsteuer des

Bewertungsadressaten zu kürzen, wobei auch hier entweder von einem typisierten oder aber vom tatsächlichen Steuersatz ausgegangen werden kann.

1 Pkt.

(11)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6

Lösung Aufgabe W9: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

SB 5.03, S. 30 ff.

a) Zum Prüffeld „Eigenkapital“ gehören auf der Passivseite die Bilanzpositionen:

− A. „Eigenkapital“ sowie 1 Pkt.

− B. „Sonderposten mit Rücklageanteil“ 1 Pkt.

Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckt sich auf:

− Führung, Verwaltung, Sicherung, Aufbewahrung und Dokumentation der gesellschaftsrechtlichen Unterlagen,

− die Formalisierung von Beschlüssen der Gesellschafter und Unternehmensorgane,

− die Existenz eines Informationssystems, das die Verarbeitung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge im Rechnungswesen sicherstellt,

− die Verwaltung der Rücklagen (Einzelaufstellung und Fortschreibung der Rücklagen und Verprobung mit der Finanzbuchhaltung).

3 Pkte.

(1 Pkt.

je Aspekt max. 3 Pkte.)

Zudem müssen Vorkehrungen getroffen sein, die dazu geeignet sind, eine unzulässige Rückzahlung von Eigenkapital an die Gesellschafter zu unterbinden oder zumindest aufzuzeigen.

1 Pkt.

Beim Sonderposten mit Rücklageanteil hat das interne Kontrollsystem eine Nebenbuchführung zu enthalten, aus der sich der Anfangs- und Endbestand des Sonderpostens, die Zuführungen und Auflösungen sowie die Rechtsnormen, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, ablesen lassen.

1 Pkt.

b) Der Nachweis/Ansatz des Eigenkapitals wird regelmäßig durch einen Kapitalspiegel

geführt. 1 Pkt.

Dieser ist zu prüfen auf:

− rechnerische Richtigkeit,

− Übereinstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Unterlagen,

− Übereinstimmung mit dem Handelsregister sowie

− Übereinstimmung mit den Konten der Finanzbuchhaltung.

1 Pkt.

(0,5 Pkte.

je Nennung max.1 Pkt.)

Die Nachweisprüfung beim Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgt mittels des

Verzeichnisses der Sonderposten 1 Pkt.

Dieser ist zu prüfen auf: 1 Pkt.

− rechnerische Richtigkeit,

− rechtliche Zulässigkeit und

− Übereinstimmung mit der Finanzbuchhaltung.

1 Pkt.

(je Aspekt 0,5 Pkte.

max. 1 Pkt.)

Die Bewertungsprüfung umfasst zunächst die Prüfung, ob das Eigenkapital mit dem

Nominalwert bewertet wurde. 1 Pkt.

Liegt eine Sachgründung oder einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vor, ist der von den Gesellschaftern oder der Gesellschaft vorgenommene Wertansatz der eingelegten Vermögensgegenstände zu kontrollieren.

1 Pkt.

Beim Sonderposten mit Rücklageanteil besteht die Bewertungsprüfung darin festzustellen, ob

− die steuerlichen Vorschriften hinsichtlich der Höhe eingehalten wurden und 1 Pkt.

− ob die rechnerische Richtigkeit gegeben ist. 1 Pkt.

Die Ausweisprüfung erstreckt sich beim gezeichneten Kapital auf den unveränderten Nennbetrag laut Eintragung im Handelsregister bzw. dem Gesellschaftsvertrag.

1 Pkt.

Bei den Rücklagen ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Gliederung zu achten.

Wird die Position Bilanzgewinn oder Jahresüberschuss ausgewiesen, ist sicherzustellen, dass die Bilanz unter teilweiser bzw. ohne Berücksichtigung der Gewinnverwendung erstellt wurde.

1 Pkt.

Die Ausweisprüfung des Sonderpostens mit Rücklageanteil umfasst: 1 Pkt.

− Ausweis zwischen Eigenkapital und Rückstellungen 1 Pkt.

− Aufnahme notwendiger Angaben im Anhang sowie

− zutreffende Einstellungen und Auflösungen in der GuV.

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkt.)

(12)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7

Lösung Aufgabe W10: Controlling 20 Punkte

SB 7.01, S. 17 ff.

Die organisatorische Ausgestaltung des Controlling richtet sich u. A. nach der

Betriebsgröße: 2 Pkte.

− Bei Klein- und zum Teil auch Mittelbetrieben werden die Controllingaufgaben häufig auf vorhandene Stellen wie z. B. das Finanz- und Rechnungswesen verteilt. In kleinen Unternehmen kann die Controllingfunktion auch von externen Beratern übernommen werden.

− In größeren Betrieben dagegen gibt es meist eigene Controllingabteilungen mit jeweils einem Controllingleiter an der Spitze.

Für die Einrichtung des Controlling haben sich folgende organisatorische Grundsätze herausgebildet:

− Entscheidend für den Wirkungsgrad des Controllings ist eine richtige Einstufung in die Unternehmenshierarchie. Eine exponierte Stellung ist notwendig, um dem Controller bei der Durchführung seiner Aufgaben den erforderlichen Rückhalt zu geben,

5 Pkte.

(1 Pkt.

je Aspekt max. 5 Pkte.)

− Controller sollte an der Führungsebene angesiedelt sein und direkt der Geschäftsleitung bzw. dem Vorstandsvorsitzenden unterstehen, um mit dem entsprechenden Wirkungsgrad und Nachdruck arbeiten zu können

− der Controller sollte Mitglied der Führungsebene sein, die unternehmenspolitische Entscheidungen treffen,

− der Controller muss permanent über wesentliche Entwicklungen, Planungen und Maßnahmen im Unternehmen unterrichtet werden und das Recht haben, alle für die Durchführung der Aufgabenstellung benötigten Unterlagen und Schriftwechsel einzusehen (optimale Information),

− der Controller hat gegenüber aller Funktionsbereichen eine Beratungs- und Informationsfunktion; fachliche Weisungsbefugnisse sind ihm nur selten einzuräumen;

− der Controller sollte sich von jeder routinemäßigen Arbeit befreien, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass die ausführende Tätigkeit so überhand nimmt, dass die innovativen Aufgaben zu kurz kommen.

Bestimmend für die organisatorische Eingliederung sind: 2 Pkte.

− sachliche Inhalte der Controllingsaufgabe,

− vorhandene Organisation,

− Unternehmensphilosophie,

− Rechtsform und

− Unternehmensgröße.

Folgende Organisationsformen des Controlling werden diskutiert:

− Controlling als Linienfunktion, bei der der Controller in den Instanzenzug eingegliedert ist und Weisungsbefugnisse hat;

1 Pkt.

− Controlling als Stabsfunktion, wo der Controller keine Weisungsbefugnisse hat , sondern dem Management lediglich Vorschläge zur Planung, Kontrolle und Steuerung unterbreitet bzw. beratend zur Verfügung steht.

1 Pkt.

Angesichts des Umfangs der vom Controller abzudeckenden Arbeitsgebiete ist eine zunehmende Dezentralisierung des Controlling festzustellen, die mit einer

zunehmenden Spezialisierung der Controlleraufgaben einhergeht.

1 Pkt.

Denkbare Spezialisierungen bzw. Arbeitsteilungen (und damit Organisationsformen der nachfolgenden Controllingebenen) sind:

Funktionscontroller (für einen bestimmten Funktionsbereich; z. B. Forschungs- und Entwicklungscontroller, Vertriebscontroller),

Divisionscontroller für eine bestimmte Unternehmenssparte,

Regionalcontroller für einen bestimmten geografischen Bereich,

Projektcontroller für bestimmte Großprojekte sowie

Prozesscontroller für die optimale Ausrichtung der Geschäftprozesse auf die Unternehmensziele (sog. prozessorientiertes Controlling)

5 Pkte.

(1 Pkte. je Aspekt max.

5 Pkte.’)

Zahlreiche Controllingaufgaben müssen zudem nicht zwangsläufig von Controllern wahrgenommen werden. Sie können auch direkt – im Sinne eines Selfcontrolling bzw.

Selbstcontrolling – von den Managern in den Fachabteilungen durchgeführt werden.

1 Pkt.

(13)

WI-REC-P22-061216 / PW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_8

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