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(1)1 Studienplan für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation1 Zulassungsvoraussetzungen

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Academic year: 2022

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(1)

1 Studienplan für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation1

Zulassungsvoraussetzungen (§ 3)

- Eine Zulassung ohne Auflagen erfolgt mit einem Bachelorabschluss der Universität Basel mit Studienfach:

• Altertumswissenschaften,

• Deutsche Philologie,

• Englisch,

• Französistik,

• Hispanistik,

• Italianistik,

• Nordistik,

• Osteuropäische Kulturen oder mit Studiengang:

• Osteuropa-Studien,

• Altertumswissenschaften mit Schwerpunkt Ägyptologie, Gräzistik, Latinistik

- oder mit dem Nachweis von gleichwertigen Studienleistungen, erbracht an einer von der Univer- sität Basel anerkannten Hochschule, in den Studienrichtungen:

• Ägyptologie,

• Klassische Philologie,

• Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Englische Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Französische Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Iberoromanische Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Linguistik,

• Nordische Sprach- und Literaturwissenschaft,

• Slawische Sprach- und Literaturwissenschaft

wovon mindestens 30 KP in Sprachwissenschaft bzw. Linguistik Studienaufbau und -struktur

Bestehen des Studiengangs, KP Module Erlaubte

Lehrveranstaltungs- formen

15 KP, davon

- ein Seminar oder Forschungsseminar - 5 KP aus Seminararbeit

- restliche KP aus Lehrveranstaltung(en) nach Wahl im Modul

Sprache als System Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

1 Mit Folgeanpassungen an die Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstu- dium vom 25. Oktober 2018, wirksam ab 1. August 2019.

(2)

2 15 KP, davon

- ein Seminar oder Forschungsseminar - 5 KP aus Seminararbeit

- restliche KP aus Lehrveranstaltung(en) nach Wahl im Modul

Sprache und Gesellschaft Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

15 KP, davon

- ein Seminar oder Forschungsseminar - 5 KP aus Seminararbeit

- restliche KP aus Lehrveranstaltung(en) nach Wahl im Modul

Sprache als Prozess Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

15 KP, davon

- 5-10 KP aus Praktikum, wovon - ein Praktikum mit 5 KP

- restliche KP nicht aus Praktikum, nach Wahl aus Lehrveranstaltung(en) im Mo- dul

Forschungspraxis und Vertiefung Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5

10 KP Masterprüfung

30 KP Masterarbeit

20 KP Freier Wahlbereich

120 KP Masterstudiengang

Masterarbeit

Die Masterarbeit wird in einer der am Studiengang beteiligten Sprachen verfasst.

Masterprüfungen

Es finden zwei Masterprüfungen statt. Für jede Masterprüfung werden mit einer bzw. einem Prüfenden jeweils zwei Spezialgebiete aus den vier Modulen vereinbart. Es müssen in beiden Masterprüfungen insgesamt mindestens zwei Module abgedeckt werden. Für die erste Masterprüfung wird eine andere Sprache vereinbart als für die zweite Masterprüfung.

Zuständige Unterrichtskommission

Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften Wirksamkeit

Dieser Studienplan wird am 1. August 2013 wirksam. Er gilt für Studierende, die den Masterstudien- gang Sprache und Kommunikation am 1. August 2013 oder später beginnen.

Erlass vom 20. Dezember 2012, Genehmigung UR 24. Januar 2013.

Referenzen

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