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IV-Rundschreiben Nr. 206 vom 23. September 2004

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IV-Rundschreiben Nr. 206 vom 23. September 2004

Betrifft: IV-Rundschreiben Nr. 203 vom 8. Juli 2004 (Ergotherapie)

Die Anwendung des IV-Rundschreibens Nr. 203 bedarf einer Präzisie- rung um unerwünschte Therapieausfälle wegen der eingeschränkten Anzahl an Neuropädiatern/Innen zu vermeiden:

Für alle neuen Fälle ist das IV-Rundschreiben Nr. 203 ab sofort an- wendbar.

In jenen Fällen, wo die Ergotherapie am 31. Dezember 2005 oder früher ausläuft, ist das IV-Rundschreiben Nr. 203 nicht anzuwenden, es gilt die bisherige Regelung.

Dort wo Ergotherapie über den 31. Dezember 2005 hinaus verfügt wur- de, ist das IV-Rundschreiben Nr. 203 bis Ende Juli 2005 umzusetzen.

(Um die Neuropädiater/Innen nicht überzustrapazieren, ist ein gestaffel- tes Vorgehen angezeigt).

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