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Archiv "Auch für Psychisch Kranke: Patientennahe und gemeindenahe Versorgung: Schlußwort" (05.11.1987)

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Bezüglich der Einsparung von Betten in Großkrankenhäusern sagt Tölle nicht, in welchen Einrichtun- gen die Patienten jetzt unter welcher Diagnose zu suchen und zu finden sind. Er sagt nicht, daß der Betreu- ungsumfang psychisch Kranker zu- mindest gleich hoch geblieben sein muß (denn es ließen sich keine Ko- sten einsparen), und daß zusätzliche stationäre Einrichtungen für Psych- iatrie, Psychosomatik, Psychothera- pie und Behinderte eröffnet wurden.

Die bislang keineswegs nach- weisbare „Verbesserung in der psychiatrischen Versorgung" führte in .den westeuropäischen Staaten zu denselben Begriffen der Enttäu- schung: „nuova cronicitä" , „new long time", „neuer Langzeitpa- tient".

Um nun nicht der Kunst zu ver- fallen, stets neue Gründe für stets neue Aktivitäten zu finden, er- scheint vor einer Lobpreisung der

„verbesserten" psychiatrischen Versorgung eine fundierte wissen- schaftliche Evaluation dringender denn je. Wir Psychiater haben uns also tatsächlich gerade jetzt Sorgen zu machen.

Literatur beim Verfasser Dr. med. Harald Rauchfuss Neurologe und Psychiater Bahnhofstraße 38

8530 Neustadt a. d. Aisch

Schlußwort

Ob die gemeindenahe Versor- gung von den Patienten akzeptiert werde, fragen die Kollegen. Zu ant- worten ist: bestimmt von den schwe- rer psychisch Kranken, insbesonde- re von den Psychose-Kranken. Sie waren und sind zum Teil immer noch durch Versorgungsmängel am meisten benachteiligt, und für sie sind die Vorteile der neuen Versor- gungsstrukturen am größten.

Es trifft nicht zu, daß die Ein- weisungshäufigkeit zur stationären Behandlung generell zugenommen habe, allenfalls gilt das für bestimm- te Gruppen von Kranken, zum Bei- spiel mit alkoholbedingten Psycho-

sen. Die wiederholten Aufnahmen dieser Kranken haben ihren Grund natürlich nicht in der gemeindena- hen Versorgung, sondern (abgese- hen von der Zunahme des Alkoho- lismus) im Gegenteil in einem Man- gel an patientnahen Entwöhnungs- angeboten. Die Behauptung von Dr.

Rauchfuss, Zwangseinweisungen hätten zugenommen, wo komple- mentäre Dienste eingerichtet wur- den, trifft nicht zu. Daß aber durch Niederlassungen von Nervenärzten in der Praxis die psychiatrische Ver- sorgung verbessert werden kann, ist selbstverständlich richtig.

Wo die Patienten, die nicht mehr hospitalisiert sein müssen, bleiben, ist eine weitere wichtige Frage. Gewiß sind mit dem Betten- abbau in den psychiatrischen Groß- krankenhäusern zu viele chronisch psychisch Kranke in Heime verlegt worden. Unnötigen Hospitalisierun- gen im Krankenhaus oder im Heim entgegenzuwirken, ist gerade eine der Aufgaben der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Mehr Patienten, als man bisher meinte, können in Wohnheimen, Wohn- gruppen usw. leben und ambulant oder zeitweilig teilstationär ärztlich versorgt werden.

Dr. Rauchfuss schreibt auch von den „neuen Langzeitpatienten". Es ist aber zweifelhaft, ob es die über- haupt gibt. Langzeitpatienten, also chronisch Kranke, gab es in be- stimmten psychiatrischen Diagno- segruppen immer, und es hat auch nicht den Anschein, daß diese Ver- läufe in absehbarer Zeit ganz ver- mieden werden können. Es ist aber durchaus möglich, die Zahl dieser chronischen Verläufe zu reduzieren, das Ausmaß von Residualzuständen und Hospitalisierungsschäden hint- anzuhalten und insbesondere für die chronisch Kranken ein differenzier- tes Behandlungsspektrum anzubie- ten.

Auch wenn das psychiatrische Behandlungsangebot gemeindenah sein soll, bleibt selbstverständlich die freie Arztwahl und die freie Krankenhauswahl erhalten. Auch wegen unterschiedlicher Therapie- schwerpunkte der Kliniken und Krankenhäuser müssen Alternati- ven offen bleiben.

Wenn Dr. Hüllemann auf Pa- tienten hinweist, die gerade nicht in der Nähe ihres Wohnortes, sondern lieber fernab behandelt werden wol- len, beschreibt er zweifellos häufige Beobachtungen. Es ist jedoch zu fra- gen, ob dem so sein muß: warum möchten manche Patienten lieber ei- nen Psychiater in einiger Entfernung aufsuchen? Sicherlich, weil es noch an der von Dr. Hüllemann selbst an- geführten „toleranten und neutralen Einstellung der Bevölkerung" fehlt.

Vielleicht aber auch, weil gerade manche Ärzte dem Patienten den Weg zum nächst erreichbaren Psych- iater nicht gerade leicht machen.

Noch einmal: selbstverständlich bleibt es dem Patienten überlassen, den Psychiater oder das Psychiatri- sche Krankenhaus anderenorts auf- zusuchen. Er soll nur nicht hierzu gezwungen sein, weil es in seiner Nähe keine entsprechende Einrich- tung gibt.

Es trifft zu, daß die stationäre Behandlung von Suchtkranken und Neurosepatienten in weit abgelege- nen Kurkliniken und Sanatorien an- geboten wird. Aber nur ein Teil der Patienten wünscht diese Entfer- nung, viele müssen sie in Kauf neh- men, weil es in der Nähe kein Ange- bot gibt oder weil der Kostenträger ein fernab gelegenes Haus bestimmt hat. Dabei ist auch zu bedenken, daß ein wesentlicher Teil dieser Kranken ambulant behandelt wer- den kann, wenn es ein entsprechen- des gemeindenahes Angebot gibt.

An dieser Stelle lassen sich auch Ko- sten einsparen.

Im übrigen aber ist es nicht das primäre Ziel der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, die Ko- sten zu reduzieren, sondern die Be- handlung zu verbessern. Insbeson- dere die schwer psychisch Kranken, die von der Behandlung am Wohn- ort besonders profitieren, waren zu lange Zeit eine benachteiligte Pa- tientengruppe (an der unzulässig Kosten gespart wurden!), als daß ge- rade bei ihnen der Rotstift angesetzt werden müßte.

Professor Dr. med. Rainer Tölle Klinik für Psychiatrie

Albert-Schweitzer-Straße 11 4400 Münster

Dt. Ärztebl. 84, Heft 45, 5. November 1987 (65) A-3051

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