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Archiv "Arzt und Sozialrecht. Rechtliche Grundlagen der Sozialmedizin und der sozialmedizinischen Begutachtung" (17.10.2003)

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Pharmakologie

Grundlagenwissen

Heinz Lüllmann, Klaus Mohr, Martin Wehling: Pharmakologie und Toxikologie. Arzneimittel- wirkungen verstehen – Medika- mente gezielt einsetzen. 15., kom- plett überarbeitete Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2003, XVI, 595 Seiten, 259 Abbildungen, 47 Tabellen, gebun- den, 59,95 A

Das Lehrbuch stellt in ver- ständlicher Sprache die eta-

blierten Konzepte der Arznei- mittel-Therapie vor. Für spe- zielle Informationen und zur Vertiefung des Fachwissens eignen sich die im Litera-

turanhang aufgeführten Stan- dardwerke sowie kapitelweise zugeordneten Übersichtsar- beiten. Die Zitate der Litera- turzusammenstellung machen deutlich, dass klinische Studi- energebnisse aus diesem Jahr- tausend berücksichtigt wur- den. In der 15.Auflage wurden die farbige Gestaltung der Abbildungen und Formeln und das didaktische Konzept komplett überarbeitet. Neben einem „Bausteinsystem“, das den Inhalt der einzelnen Ka- pitel in Überblick, Haupttext, notwendige Wirkstoffe sowie therapeutische Aspekte glie- dert, wird der Text zusätzlich durch Kleindruck beziehungs- weise Ausgliederung von Zu- satzinformationen in Boxen gewichtet.

Insgesamt hätte man sich bei manchen Wirkstoffen ei- nen Querverweis auf deren ausführliche Textpassage im Buch gewünscht. So wäre bei- spielsweise ein Hinweis auf die Ausführungen zu Folsäure und Vitamin B12 des Subka- pitels Anämie beziehungs- weise zu Vitamin K des Sub- kapitels Blutgerinnung im Kapitel Vitamine ratsam ge-

wesen. Ines Golly

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A2718 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4217. Oktober 2003 B Ü C H E R

Sozialrecht

Kompakt und umfassend

Arnold Erlenkämper: Arzt und Sozialrecht. Rechtliche Grund- lagen der Sozialmedizin und der sozialmedizinischen Begutach- tung. Steinkopff Verlag, Darm- stadt, 2003, XIV, 562 Seiten, 12 Abbildungen, gebunden, 64,95 A Der Arzt ist eng eingebunden in das System des Sozial- rechts. Viele Sozialleistungen werden erst dann erbracht, wenn ein Arzt zuvor festge- stellt hat, dass ein Gesund- heitsschaden, eine Krankheit oder eine Behinderung vor- liegt.

Das Buch wendet sich an Ärzte, um ihnen die Grund- züge der gesetzlichen Voraus- setzungen zu erläutern, die diesen Leistungsansprüchen zugrunde liegen. In vier Kapi-

teln werden die für die ärzt- liche Tätigkeit in Klinik, Pra- xis und Begutachtung bedeut- samen sozialrechtlichen Fra- gen aufgearbeitet.

Nach der Einführung, die das Sozialrecht im Gefüge

der Rechtsordnung darstellt, werden in weiteren Kapiteln die sozialrechtlichen Grund- begriffe, wie zum Beispiel

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Versicherungsfall oder Lei- stungsfall, erläutert. Im Ka- pitel Materielles Sozialrecht werden die einzelnen Sozial- leistungsgesetze vom SGB I (Allgemeiner Teil) bis SGB XI (Gesetzliche Pflegeversi- cherung) vorgestellt. Die so- zialmedizinische Begutach- tung wird in einem eigenen Kapitel behandelt. Hier wer- den die Rechte und Pflichten des ärztlichen Sachverständi- gen beschrieben und einzel- ne Aspekte der Begutach- tung spezieller Rechtsfragen vertieft.

Das Ziel des Autors, die um- fangreiche und schwere Mate- rie in einer auch für Nichtju- risten verständlichen Sprache darzustellen und zu erläutern, ist gelungen. Das Werk bietet eine kompakte und umfas- sende Information über alle bedeutsamen sozialrechtli- chen Fragen. Barbara Berner

Sozialgeschichte

Brüche und Kontinuitäten

Wolfgang Woelk, Jörg Vögele (Hrsg.): Geschichte der Gesund- heitspolitik in Deutschland.Von der Weimarer Republik bis in die Frühgeschichte der „doppelten Staatsgründung“. Duncker &

Humblot, Berlin, 2002, 438 Seiten, 49,80 A

In Waiblingen bei Stuttgart sollte noch 1948 ein Gehörlo- ser auf Grundlage des „Geset- zes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterili- siert werden. Der Eingriff wurde in letzter Minute ver- hindert. Offenbar hatte sich im zuständigen Gesundheits- amt noch nicht herumgespro- chen, dass man sich mittler- weile an neuen, von den Alli- ierten vorgegebenen Regeln zu orientieren hatte.

Einige Beiträge des Tagungsban- des beschäftigen sich neben sol- chen Brüchen auch mit Konti- nuitäten in der Gesundheitspo- litik beider deut- scher Staaten.

So zeigt W.

Woelk mit Blick auf die Gesund- heitspolitik in Nordrhein-West-

falen auf, warum das „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 auch nach 1945 weiter Geltung hatte, wenn- gleich in einer purgierten Fassung (so gehörte fortan die „Erb- und Rassenpflege“

nicht mehr zu den Aufga- ben der Gesundheitsämter).

In dem Band werden die Gründe dafür genannt, war-

um das deutsche Gesundheitswe- sen nach 1945 ei- ne so starke fö- derale Prägung erhielt und war- um es bis heute so schwierig ist, die drei Teilsy- steme – ambulan- te und stationäre Versorgung sowie öffentlicher Ge- sundheitsdienst – miteinander zu ver- knüpfen. Gerade die Bei- träge, die sich mit der Ge- schichte der Gesundheitspo- litik in der Frühzeit der Bun- desrepublik und der DDR befassen, machen deutlich, dass die Anknüpfung an Gesundheitsfürsorgekonzepte der Weimarer Republik nur partiell und unter ideolo- gischen Vorbehalten statt- fand. Robert Jütte B Ü C H E R

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