M 011/2000 VOL 15. März 2000 43C Motion
0903 Schärer, Bern (GB)
Mitunterzeichner: 5 Eingereicht am: 31.01.2000
Beschäftigungsprogramme - keine neuen Erwerbslosen durch Rückgang der Arbeitslosigkeit im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um der drohenden Arbeitslosigkeit von Angestellten in Beschäftigungsprogrammen entgegen zu wirken.
Insbesondere soll der Kanton gezielt neue Beschäftigungsprogramme von Trägerorganisationen berücksichtigen, die einem Bedarf entsprechen, z.B. Programme im Bereich der Ausgesteuerten oder im Flüchtlingsbereich.
Begründung
Erfreulicherweise geht die Erwerbslosigkeit im Kanton Bern seit 1999 signifikant zurück.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Arbeitsstellen in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und in den Beschäftigungsprogrammen, die beide in den letzten Jahren aufwändig aufgebaut wurden. Die 19 Standorte der RAV sollen laut Auskunft des KIGA erhalten bleiben, jedoch baut der Kanton insgesamt 19 Stellen ab. (freiwerdende Stellen werden nicht wieder besetzt). Anders sieht es jedoch in den Beschäftigungsprogrammen aus; in diesen von privaten Trägerorganisationen angebotenen Programmen sollen gemäss KIGA 120 bis 140 Angestellte ihre Anstellung verlieren. Diese Tatsache ist besonders tragisch, da es sich in den meisten Fällen um frühere Erwerbslose handelt, die durch ihre Tätigkeit für Beschäftigungsprogramme erfolgreich in die Arbeitswelt integriert werden konnten.
Der Kanton hat hier eine sozialpolitische Verantwortung wahrzunehmen. Einerseits besteht die Gefahr, dass diese Personen durch die groteske Situation für eine zukünftige Stellensuche enorm demotiviert werden. Motivation ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Stellensuche. Andererseits besteht durchaus ein akuter und konkreter Bedarf an Beschäftigungsprogrammen im Flüchtlingsbereich und im Bereich der Ausgesteuerten. Der Kanton hat ein Interesse daran, in diesen Bereich integrierende Massnahmen zu fördern. Es ist naheliegend, dass hierfür Personen beschäftigt werden, die sich in den letzten Jahren durch ihre Tätigkeit in den arbeitsmarktlichen Massnahmen das dafür notwendige Know How erworben haben.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.02.2000
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Antwort des Regierungsrates:
Die aktuelle konjunkturelle Entwicklung wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zunahme der offenen Stellen geht einher mit einer Reduktion der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote im Kanton Bern liegt deutlich unter dem Schweizerischen Mittel. Diese Situation hat Auswirkungen auf die Nachfrage nach arbeitsmarktlichen Massnahmen. Eine Reduktion ist notwendig, ansonsten werden unwirtschaftliche Strukturen aufrechterhalten. Die wiedergewonnene Dynamik in der Wirtschaft wertet der Regierungsrat als positiv, auch wenn die vorerwähnten Kapazitätsanpassungen mit Beschäftigungsreduktionen verbunden sind.
Arbeitsmarktliche Massnahmen, dazu gehören auch Beschäftigungsprogramme (PvB) für Arbeitslose, werden von öffentlichen und privaten Trägerschaften im Auftrag der Arbeitslo- senversicherung, vertreten durch das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), durchgeführt. Seit Mitte 1998 hat das KIGA die Trägerschaften in regelmässigen Kreisschreiben auf den zurückgehenden Bedarf der PvB als Folge der abnehmenden Arbeitslosigkeit hingewiesen und ersucht, angemessene Vorkehren zu trefffen.
Alternativ zum Stellenabbau im Bereich der PvB können diese Vorkehren auch darin bestehen, neue Aktivitäten aufzunehmen. So ist denkbar, neue Programme für Ausgesteuerte, Fürsorgeabhängige und Suchtkranke sowie Rückkehrer-Programme für Asylsuchende oder auf gemeinnützige Tätigkeiten ausgerichtetete Programme anzubieten, wenn eine Finanzierung ohne Mittel der Arbeitslosenversicherung möglich ist und soweit die entsprechenden Mittel seitens der Fürsorge zur Verfügung stehen. Eine Reihe von Trägerschaften hat entsprechende Entscheide gefällt und die Angebote weiterentwickelt.
Es ist daher nicht zutreffend, dass 120 – 140 Personen arbeitslos werden. Der Abbau von arbeitsmarktlichen Massnahmen im Kanton bringt zwar einen geschätzten Minderbedarf von 120 – 140 Stellen. Aus den dargelegten Gründen werden aber nicht alle aufgehoben. Zum Beispiel werden mit der Erholung der Wirtschaft in der Erwachsenenbildung viele Stellen im Angebot zur beruflichen Weiterbildung weitergeführt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass etliche der beruflich gut qualifizierten Betreuerinnen und Betreuer der PvB wieder Stellen in ihrer ursprünglichen Tätigkeit finden.
Mit dem Beschluss über „Massnahmen zur Wiedereingliederung von nicht versicherten Er- werbslosen (Beschäftigungsprojekte)“ hat der Regierungsrat zusätzlich die Grundlage dafür geschaffen, dass im Jahre 2000 insgesamt 30 Mio Franken für Beschäftigungsprogramme verwendet werden können. Dies entspricht einem Angebot von rund 550 Jahresplätzen. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass mindestens vereinzelte Betroffene dort eine weitere Beschäftigung finden.
Soweit möglich hat das KIGA interessierten Trägerschaften stets alle nötigen Informationen für Anschlusslösungen zugänglich gemacht. Einzelne Trägerschaften wurden auch materiell unterstützt, wenn die Neuausrichtung einen einmaligen zusätzlichen Aufwand erforderte.
Bund, Kanton und Gemeinden haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass geeignete und interessierte Trägerschaften ihre Tätigkeit im Rahmen der allgemein anerkannten Nachfrage nach Massnahmen für Ausgesteuerte oder im Flüchtlingsbereich weiterführen oder erweitern können. Der Regierungsrat erachtet diese Vorkehren als zweckmässig und vorläufig ausreichend.
Obschon in Einzelfällen Entlassungen vermutlich nicht zu vermeiden sein werden, lehnt der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt weitergehende Massnahmen ab. Die zuständigen Amtsstellen haben die Möglichkeit, später zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, wenn die Entwicklung des Arbeitsmarktes dies erfordern sollte.
Antrag: Ablehnung der Motion An den Grossen Rat