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In der deutschen Schweiz beginnen sich vor allem einige Berner Gemeinden dafür zu interessieren

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M 129/2001 ERZ 19. Dezember 2001 48C

Motion

4128 Forster-Boivin, Moutier (SP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 12.06.2001

Sexualkundeunterricht an den Schulen

Die Erziehungsdirektion wird aufgefordert:

• die zweijährige Ausbildung zur Sexualkundelehrerin oder zum Sexualkundelehrer, die an den Universitäten Genf (Faculté de psychologie et des sciences de l’éducation) und Lausanne (Faculté de médecine) angeboten wird, anzuerkennen und die ausgebildeten Personen als Fachlehrkräfte zuzulassen;

• den Sexualkundeunterricht in die Schulprogramme aufzunehmen.

Begründung:

Der Sexualkundeunterricht gehört heute in allen Westschweizer Kantonen zum obligatori- schen Schulprogramm. In der deutschen Schweiz beginnen sich vor allem einige Berner Gemeinden dafür zu interessieren.

Im Berner Jura bietet der Verein APESE (Association pour l’éducation sexuelle à l’école) entsprechende Kurse für die Schülerinnen und Schüler sowie Informationen für die Eltern und Lehrkräfte an.

Der Verein APESE arbeitet mit einem gemeinnützigen Vorstand, die Kursleiterinnen und Kursleiter, die nur für ihre Funktion entlohnt werden, sind weder versichert noch bekommen sie Reiseentschädigungen. Diese nicht anerkannte Stellung sowie die damit verbundenen finanziellen Probleme führen zu gravierenden Engpässen beim Personalbestand. So ste- hen für das Jahr 2001 gerade noch 4 Personen für diese Kurse zur Verfügung, was ein- deutig zu wenig ist.

Die Erziehungsdirektion empfiehlt gegenwärtig den Schulen, die Dienstleistungen der APESE in Anspruch zu nehmen. Da diese Sexualkundekurse jedoch nicht Bestandteil des Schulprogramms sind, ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler nicht obligato- risch. Es ist allgemein bekannt, dass gerade die Schülerinnen und Schüler solche Kurse am nötigsten hätten, die keinen fakultativen Kurs freiwillig besuchen. Es ist ausserdem äusserst wichtig, dass solche Kurse von gut ausgebildeten Personen geleitet werden, die zudem nicht zum nächsten Umfeld der Kinder und Jugendlichen gehören.

Heute ist es einfach, über Werbung, Fernsehen, Internet, Zeitungen usw. an Informationen jeder Art zu kommen. Doch welche Art von Information kann man sich dabei aneignen? Es geht noch immer nichts über einen echten Dialog mit Fachleuten, welche die Fragen der Kinder und Jugendlichen beantworten können. In einer Zeit, in der die Gewalt an den Schulen ständig zunimmt, erreicht man den Respekt vor den anderen Menschen am besten

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damit, dass man zuerst den Respekt vor sich selbst, vor dem eigenen Körper und vor den eigenen Gefühlen lernt. Ein guter Sexualkundeunterricht an den Schulen geht auch auf solche Themen ein. Der Zeitpunkt scheint daher geeignet, dass der Kanton Bern den Se- xualkundeunterricht ins Schulprogramm aufnimmt. Dies mindestens im französischspra- chigen Kantonsteil, damit dieser gegenüber den anderen Westschweizer Regionen nicht benachteiligt ist. Bestimmt wird es in absehbarer Zeit auch aus dem deutschsprachigen Kantonsteil zu solchen Forderungen kommen.

Antwort des Regierungsrates Heutige Situation

Die Motionärin bezieht sich auf den Verein «Association pour l’éducation sexuelle dans les écoles francophones du canton (APESE)», für den es im deutschsprachigen Kantonsteil keine Entsprechung gibt.

Das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung legen die vier Unterrichtsbereiche so- wie die Liste der obligatorischen und fakultativen Unterrichtsfächer fest. Die Einzelheiten sind in den Lehrplänen geregelt.

Im deutschsprachigen Kantonsteil sind die Ziele und Inhalte des Sexualkundeunterrichts im Fach «Natur-Mensch-Mitwelt» integriert. Der Lehrplan enthält genau Bestimmungen in Bezug auf die Organisation des Sexualkundeunterrichts, die Verantwortung der Lehrkräfte, die Unterstützung durch externe Fachleute sowie die Freistellung von Schülerinnen und Schülern.

Im französischsprachigen Kantonsteil ist der Sexualkundeunterricht nicht Bestandteil eines bestimmten Unterrichtsfachs. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, Kurse nach folgenden Kriterien zu organisieren:

• Die Kurse sind für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte freiwillig.

• Die Kurse werden ausserhalb der Schulzeit durchgeführt.

• Die Eltern müssen vorgängig ihre Zustimmung geben.

Die Erziehungsdirektion empfiehlt den Schulen im Übrigen, für diese Kurse die Dienstleis- tungen der APESE in Anspruch zu nehmen.

Im ganzen Kanton gilt heute die Regel, dass die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer für den Sexualkundeunterricht ihrer Klassen zuständig sind, wobei sie — ohne dass dem Kan- ton dadurch Kosten entstehen — Kolleginnen, Kollegen oder Fachleute hinzuziehen können. Sollten die von externen Fachleuten durchgeführten Kurse Kosten verursachen, so gehen diese vollständig zu Lasten der Gemeinden.

Perspektiven

Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Volksschulgesetzes unterstützt die Volksschule die Eltern in der Erziehung der Kinder. Der Sexualkundeunterricht muss die Persönlichkeit des Kindes sowie die Rechte der Eltern respektieren. Es ist somit normal und wünschenswert, dass die Eltern ihr Kind von diesem Unterricht dispensieren können, wie dies beispielsweise auch für den Religionsunterricht möglich ist.

Es trifft zu, dass die meisten Westschweizer Kantone den Sexualkundeunterricht anbieten und diesen auch finanziell unterstützen.

In der Westschweiz wird zurzeit ein Rahmenlehrplan, der so genannte «Plan d’études cadre romand (PECARO)», ausgearbeitet. In diesem Lehrplan sollen die einzelnen Unterrichtsbereiche definiert und die Fächer und Inhalte des integrierten Unterrichts näher umschrieben werden.

Die interkantonale Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins (CIIP) hat ausserdem einen Bericht über die Gesundheitsförderung (rapport EduPré) in die Vernehmlassung geschickt.

Die von der Motionärin angesprochene Problematik wird somit im Rahmen dieser Arbeiten (PECARO und EduPré) sowie anlässlich deren Umsetzung in den Kantonen (voraussichtlich 2004/2005) geprüft werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Kursleiterinnen des Vereins APESE bieten während der obligatorischen Schulzeit insgesamt drei Mal (d.h. in der 3., 6. und 8., manchmal auch in der 9. Klasse) jeweils vier Lektionen pro Jahr an. Hinzu kommt ein Elternabend, an dem die Ziele des Unterrichts erklärt werden.

Laut APESE-Statistik wurden im Schuljahr 1999 – 2000 insgesamt 538 Lektionen im Klas- senverband durchgeführt. Mit einer Generalisierung des APESE-Angebots kommt man auf ein Total von rund 600 Lektionen.

Es versteht sich von selber, dass die Integration des Sexualkundeunterrichts in die Unter- richtsfächer sowie die Einstellung von speziell ausgebildeten Personen, die vom Kanton entschädigt werden, zu zusätzlichen Kosten führen wird.

Ab 2005 wird die Integration des Sexualkundeunterrichts in die Unterrichtsfächer zu Kosten führen, die im globalen Projekt zur Änderung der Lehrpläne und Anpassung des Stundenplans, die sich aus der Umsetzung des PECARO ergeben, enthalten sind.

Ab 2005 ist die Finanzierung dieser Operation in der ordentlichen Finanzplanung vorgese- hen.

Geht man davon aus, dass diese Lektionen bis zur Einführung des PECARO entschädigt werden, kommt man auf Kosten von rund 40 000 Franken pro Jahr. Auf Grund des Lasten- ausgleichs ergibt sich damit eine kantonale Beteiligung von rund 28 000 Franken.

Schlussfolgerung

Der Regierungsrat beantragt, die Kursleiterinnen und Kursleiter des Vereins APESE wäh- rend der Übergangsphase als Fachlehrkräfte anzuerkennen und ihre Gehälter in den Las- tenausgleich aufzunehmen. Er wird im Rahmen der Umsetzung des Rahmenlehrplans PECARO ausserdem dafür sorgen, dass der Sexualkundeunterricht in die Schulprogramme des französischsprachigen Kantonsteils aufgenommen wird.

Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme der Motion.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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